Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Stallmeistern, welche zur Visitation und Ueberwachung des Als weitere Entschädigung für die Courierstallmeister hatte Das sind die Grundzüge jener berühmten Verordnung und 1) Cominaei de Rebus gestis Ludovici XI. Parisiis 1545. lib. VIII.
Rex nuper in Galliis instituerat cursores, qui per dispositos equos incredibili celeritate iter conficerent; rem plane novam et inusitatam in Galliis ante id tempus. -- Jn dieser Bezeichnung "positi equi" wird man leicht den Ur- sprung der Bezeichnung "Post" erkennen. Stallmeiſtern, welche zur Viſitation und Ueberwachung des Als weitere Entſchädigung für die Courierſtallmeiſter hatte Das ſind die Grundzüge jener berühmten Verordnung und 1) Cominaei de Rebus gestis Ludovici XI. Parisiis 1545. lib. VIII.
Rex nuper in Galliis instituerat cursores, qui per dispositos equos incredibili celeritate iter conficerent; rem plane novam et inusitatam in Galliis ante id tempus. — Jn dieſer Bezeichnung „positi equi“ wird man leicht den Ur- ſprung der Bezeichnung „Poſt“ erkennen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0244" n="231"/> Stallmeiſtern, welche zur Viſitation und Ueberwachung des<lb/> Dienſtes verwendet wurde), erhielt 100 <hi rendition="#aq">livres</hi> jährliche Be-<lb/> ſoldung mit allen Befreiungen und Rechten eines königlichen<lb/> Beamten.</p><lb/> <p>Als weitere Entſchädigung für die Courierſtallmeiſter hatte<lb/> jeder Courier für ſein und ſeines Begleiters Pferd je 10 <hi rendition="#aq">Sols</hi><lb/> für jede Station zu bezahlen, dagegen mußten die Courierſtall-<lb/> meiſter die bei ihnen angekommenen oder aufgegebenen Corres-<lb/> pondenzen und Briefpakete an den König ꝛc. ꝛc. ſofort perſön-<lb/> lich und ohne Entſchädigung bis zur nächſten Station ver-<lb/> bringen<note place="foot" n="1)"><p><hi rendition="#aq">Cominaei de Rebus gestis Ludovici XI. Parisiis 1545. lib. VIII.<lb/> Rex nuper in Galliis instituerat cursores, qui per <hi rendition="#g">dispositos<lb/> equos</hi> incredibili celeritate iter conficerent; rem plane novam et<lb/> inusitatam in Galliis ante id tempus.</hi> —</p><lb/><p>Jn dieſer Bezeichnung „<hi rendition="#aq">positi equi</hi>“ wird man leicht den Ur-<lb/> ſprung der Bezeichnung „Poſt“ erkennen.</p></note>.</p><lb/> <p>Das ſind die Grundzüge jener berühmten Verordnung und<lb/> König Ludwig <hi rendition="#aq">XI</hi>. mag mit der Ausführung ſowohl als mit<lb/> ihren Erfolgen nicht unzufrieden geweſen ſein, denn er ließ<lb/> zum Gedächtniß daran eine Münze prägen, deren Vorderſeite<lb/> ſein Bildniß mit einem kleinen Hute von einer einfachen Krone<lb/> umſchloſſen zeigt, mit der Umſchrift: <hi rendition="#aq">Ludovicus XI. D. G.<lb/> Francor. Rex christianiss.</hi> Die Rückſeite zeigt zwei Couriere<lb/> im Galopp reitend, der mehr Vorreitende hat hinter ſich ein<lb/> Brieffelleiſen. Die Umſchrift lautet: „<hi rendition="#aq">Qui pedibus volucres<lb/> anteirent cursibus auras</hi>“ (Mit geflügelten Füßen eilen im<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0244]
Stallmeiſtern, welche zur Viſitation und Ueberwachung des
Dienſtes verwendet wurde), erhielt 100 livres jährliche Be-
ſoldung mit allen Befreiungen und Rechten eines königlichen
Beamten.
Als weitere Entſchädigung für die Courierſtallmeiſter hatte
jeder Courier für ſein und ſeines Begleiters Pferd je 10 Sols
für jede Station zu bezahlen, dagegen mußten die Courierſtall-
meiſter die bei ihnen angekommenen oder aufgegebenen Corres-
pondenzen und Briefpakete an den König ꝛc. ꝛc. ſofort perſön-
lich und ohne Entſchädigung bis zur nächſten Station ver-
bringen 1).
Das ſind die Grundzüge jener berühmten Verordnung und
König Ludwig XI. mag mit der Ausführung ſowohl als mit
ihren Erfolgen nicht unzufrieden geweſen ſein, denn er ließ
zum Gedächtniß daran eine Münze prägen, deren Vorderſeite
ſein Bildniß mit einem kleinen Hute von einer einfachen Krone
umſchloſſen zeigt, mit der Umſchrift: Ludovicus XI. D. G.
Francor. Rex christianiss. Die Rückſeite zeigt zwei Couriere
im Galopp reitend, der mehr Vorreitende hat hinter ſich ein
Brieffelleiſen. Die Umſchrift lautet: „Qui pedibus volucres
anteirent cursibus auras“ (Mit geflügelten Füßen eilen im
1) Cominaei de Rebus gestis Ludovici XI. Parisiis 1545. lib. VIII.
Rex nuper in Galliis instituerat cursores, qui per dispositos
equos incredibili celeritate iter conficerent; rem plane novam et
inusitatam in Galliis ante id tempus. —
Jn dieſer Bezeichnung „positi equi“ wird man leicht den Ur-
ſprung der Bezeichnung „Poſt“ erkennen.
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