Die Nachfolger Constantins des Großen, seine 3 Söhne, Constantin II., Constans und Constantius (337-361), waren wohl emsig bemüht, durch entsprechende Gesetze dem cursus publicus aufzuhelfen, allein die fortwährenden inneren Beweg- ungen und die fast nie unterbrochenen Kriege mit barbarischen Völkerschaften nahmen ihre Aufmerksamkeit zu sehr in Anspruch, als daß sie mit den richtigen Mitteln den eingerissenen Uebel- ständen zu Hülfe hätten kommen können. Namentlich beklagte sich Constantius, daß die Bischöfe und Geistlichen in der maß- losesten Weise sich des cursus publicus bedienten, wenn sie sich zu den Concilien versammelten; eines seiner Gesetze ins- besondere1) beschränkte die Befugnisse zur Ertheilung der evec- tiones, "quoniam cursui publico magna infertur pernicies si haec licentia latius panderetur"; ein anderes2) verbot schon die Requisition der agminales und paraveredi, durch welche schon längst, wie auch durch die parangariae die Provinzialen sich beschwert fühlten.
Ein besonderes Augenmerk richtete Constantius auf das Treiben der Aufsichtsbeamten des cursus publicus; eine ganze Reihe von Gesetzen zeigt, daß er mit kräftiger Energie dem Verfalle des cursus publicus entgegenzuwirken Willens war, allein seine Gesetze verhallten ebenso wie früher gegebene an der gänzlichen Sitten- und Gewissenslosigkeit gerade derjenigen,
gens, qui couraient sur la meme route pour l'atteindre, ne fussent une diligence pareille a la sienne. Cet expedient lui reussit, il arriva en Angleterre, ou Constance son pere etant mort bientot apres . . . etc.
1)Cod. Theodos. d. c. p. Lex V. (354).
2)Cod. Theodos. de c. p. Lex VI et VII,
Die Nachfolger Constantins des Großen, ſeine 3 Söhne, Constantin II., Constans und Constantius (337‒361), waren wohl emſig bemüht, durch entſprechende Geſetze dem cursus publicus aufzuhelfen, allein die fortwährenden inneren Beweg- ungen und die faſt nie unterbrochenen Kriege mit barbariſchen Völkerſchaften nahmen ihre Aufmerkſamkeit zu ſehr in Anſpruch, als daß ſie mit den richtigen Mitteln den eingeriſſenen Uebel- ſtänden zu Hülfe hätten kommen können. Namentlich beklagte ſich Constantius, daß die Biſchöfe und Geiſtlichen in der maß- loſeſten Weiſe ſich des cursus publicus bedienten, wenn ſie ſich zu den Concilien verſammelten; eines ſeiner Geſetze ins- beſondere1) beſchränkte die Befugniſſe zur Ertheilung der evec- tiones, „quoniam cursui publico magna infertur pernicies si haec licentia latius panderetur“; ein anderes2) verbot ſchon die Requiſition der agminales und paraveredi, durch welche ſchon längſt, wie auch durch die parangariae die Provinzialen ſich beſchwert fühlten.
Ein beſonderes Augenmerk richtete Constantius auf das Treiben der Aufſichtsbeamten des cursus publicus; eine ganze Reihe von Geſetzen zeigt, daß er mit kräftiger Energie dem Verfalle des cursus publicus entgegenzuwirken Willens war, allein ſeine Geſetze verhallten ebenſo wie früher gegebene an der gänzlichen Sitten- und Gewiſſensloſigkeit gerade derjenigen,
gens, qui couraient sur la même route pour l'atteindre, ne fussent une diligence pareille à la sienne. Cet expédient lui réussit, il arriva en Angleterre, ou Constance son pere etant mort bientot apres . . . etc.
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Die Nachfolger Constantins des Großen, ſeine 3 Söhne,
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publicus aufzuhelfen, allein die fortwährenden inneren Beweg-
ungen und die faſt nie unterbrochenen Kriege mit barbariſchen
Völkerſchaften nahmen ihre Aufmerkſamkeit zu ſehr in Anſpruch,
als daß ſie mit den richtigen Mitteln den eingeriſſenen Uebel-
ſtänden zu Hülfe hätten kommen können. Namentlich beklagte
ſich Constantius, daß die Biſchöfe und Geiſtlichen in der maß-
loſeſten Weiſe ſich des cursus publicus bedienten, wenn ſie
ſich zu den Concilien verſammelten; eines ſeiner Geſetze ins-
beſondere 1) beſchränkte die Befugniſſe zur Ertheilung der evec-
tiones, „quoniam cursui publico magna infertur pernicies
si haec licentia latius panderetur“; ein anderes 2) verbot ſchon
die Requiſition der agminales und paraveredi, durch welche
ſchon längſt, wie auch durch die parangariae die Provinzialen
ſich beſchwert fühlten.
Ein beſonderes Augenmerk richtete Constantius auf das
Treiben der Aufſichtsbeamten des cursus publicus; eine ganze
Reihe von Geſetzen zeigt, daß er mit kräftiger Energie dem
Verfalle des cursus publicus entgegenzuwirken Willens war,
allein ſeine Geſetze verhallten ebenſo wie früher gegebene an
der gänzlichen Sitten- und Gewiſſensloſigkeit gerade derjenigen,
1)
1) Cod. Theodos. d. c. p. Lex V. (354).
2) Cod. Theodos. de c. p. Lex VI et VII,
1) gens, qui couraient sur la même route pour l'atteindre, ne fussent
une diligence pareille à la sienne. Cet expédient lui réussit, il
arriva en Angleterre, ou Constance son pere etant mort bientot
apres . . . etc.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/108>, abgerufen am 16.07.2024.
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