Harenberg, Johann Christoph: Vernünftige und Christliche Gedancken Uber die VAMPIRS Oder Bluhtsaugende Todten. Wolfenbüttel, 1733.6) Ein Weib, Nahmens Rusche, welche nach einer zehn-tägigen Kranckheit gestorben, und vor sechs Wochen begraben worden, bey welcher auch viel frisches Geblühte nicht allein in der Brust, sondern auch fundo ventriculi gefunden habe, wie sich denn auch ein gleiches bey ihrem Kinde, so achtzehn Tage alt war, und vor fünf Wochen gestorben, gezeiget hat. 7) Nicht weniger befand sich ein Mägdlein von zehen Jahren, welche vor zwey Monahten gestorben, in obangezogenem Zustande, gantz vollkommen und unverweset, und hatte in der Brust vieles frisches Geblühte. 8) Hat man des Hadnucks Weib samt ihrem Kinde ausgraben lassen, welche vor sieben Wochen, ihr Kind aber, so acht Wochen alt, und vor ein und zwantzig Tagen gestorben war, daß so wol die Mutter als das Kind völlig verweset, ob sie wol in gleicher Erden und nechst-gelegenen Gräbern begraben worden. (m) 9) Ein Knecht des hiesigen Heyducken-Corporals, Nahmens Rhade, so drey und zwantzig Jahr alt war, ist in einer dreymonatlichen Kranckheit gestorben, und nach einer fünfwöchentlicher Begräbnis völlig verweset gefunden worden. 10) Des hiesigen Bariacters Weib samt ihrem Kinde, so vor fünf Wochen gestorben, war gleichermassen völlig verweset. 11) Bey dem Stancko, einem Heyducken, so sechszig Jahr alt und vor sechs Wochen gestorben (m) Diese sind nicht an gleicher Seuche gestorben.
6) Ein Weib, Nahmens Rusche, welche nach einer zehn-tägigen Kranckheit gestorben, und vor sechs Wochen begraben worden, bey welcher auch viel frisches Geblühte nicht allein in der Brust, sondern auch fundo ventriculi gefunden habe, wie sich denn auch ein gleiches bey ihrem Kinde, so achtzehn Tage alt war, und vor fünf Wochen gestorben, gezeiget hat. 7) Nicht weniger befand sich ein Mägdlein von zehen Jahren, welche vor zwey Monahten gestorben, in obangezogenem Zustande, gantz vollkommen und unverweset, und hatte in der Brust vieles frisches Geblühte. 8) Hat man des Hadnucks Weib samt ihrem Kinde ausgraben lassen, welche vor sieben Wochen, ihr Kind aber, so acht Wochen alt, und vor ein und zwantzig Tagen gestorben war, daß so wol die Mutter als das Kind völlig verweset, ob sie wol in gleicher Erden und nechst-gelegenen Gräbern begraben worden. (m) 9) Ein Knecht des hiesigen Heyducken-Corporals, Nahmens Rhade, so drey und zwantzig Jahr alt war, ist in einer dreymonatlichen Kranckheit gestorben, und nach einer fünfwöchentlicher Begräbnis völlig verweset gefunden worden. 10) Des hiesigen Bariacters Weib samt ihrem Kinde, so vor fünf Wochen gestorben, war gleichermassen völlig verweset. 11) Bey dem Stancko, einem Heyducken, so sechszig Jahr alt und vor sechs Wochen gestorben (m) Diese sind nicht an gleicher Seuche gestorben.
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6) Ein Weib, Nahmens Rusche, welche nach einer zehn-tägigen Kranckheit gestorben, und vor sechs Wochen begraben worden, bey welcher auch viel frisches Geblühte nicht allein in der Brust, sondern auch fundo ventriculi gefunden habe, wie sich denn auch ein gleiches bey ihrem Kinde, so achtzehn Tage alt war, und vor fünf Wochen gestorben, gezeiget hat.
7) Nicht weniger befand sich ein Mägdlein von zehen Jahren, welche vor zwey Monahten gestorben, in obangezogenem Zustande, gantz vollkommen und unverweset, und hatte in der Brust vieles frisches Geblühte.
8) Hat man des Hadnucks Weib samt ihrem Kinde ausgraben lassen, welche vor sieben Wochen, ihr Kind aber, so acht Wochen alt, und vor ein und zwantzig Tagen gestorben war, daß so wol die Mutter als das Kind völlig verweset, ob sie wol in gleicher Erden und nechst-gelegenen Gräbern begraben worden. (m)
9) Ein Knecht des hiesigen Heyducken-Corporals, Nahmens Rhade, so drey und zwantzig Jahr alt war, ist in einer dreymonatlichen Kranckheit gestorben, und nach einer fünfwöchentlicher Begräbnis völlig verweset gefunden worden.
10) Des hiesigen Bariacters Weib samt ihrem Kinde, so vor fünf Wochen gestorben, war gleichermassen völlig verweset.
11) Bey dem Stancko, einem Heyducken, so sechszig Jahr alt und vor sechs Wochen gestorben
(m) Diese sind nicht an gleicher Seuche gestorben.
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