Wenn sich, besonders unter den Erwach- senen, solche hartnäckige Gemüter finden sollten, die weder durch vielfältige Ermanun- gen noch öftere Strafen zurecht zu bringen wären: so sollen selbige fortgeschickt, und unter die Soldaten und Matrosen gesteckt, das weibliche Geschlecht aber aller der Vor- teile beraubet werden, welche sie, falls sie sich gut aufgeführet, bei ihrer Auslassung zu er- warten gehabt hätten.
VI.Kapitel. Von den Privilegien des Kinderhauses.
§. 1.
So wie dieses ganze Haus unmittel- bar unter der allerhöchsten Protection Jh- rer Kaiserlichen Majestät stehet, von frei- willigen Beisteuern und Collecten unterhal- ten, und vom Ober-Curator und den Vor- mündern nach deren eigenem Gutdünken und bestem Gewissen, dem auf sie gesetzten Zu-
trauen
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in Moſkau.
§. 13.
Wenn ſich, beſonders unter den Erwach- ſenen, ſolche hartnaͤckige Gemuͤter finden ſollten, die weder durch vielfaͤltige Ermanun- gen noch oͤftere Strafen zurecht zu bringen waͤren: ſo ſollen ſelbige fortgeſchickt, und unter die Soldaten und Matroſen geſteckt, das weibliche Geſchlecht aber aller der Vor- teile beraubet werden, welche ſie, falls ſie ſich gut aufgefuͤhret, bei ihrer Auslaſſung zu er- warten gehabt haͤtten.
VI.Kapitel. Von den Privilegien des Kinderhauſes.
§. 1.
So wie dieſes ganze Haus unmittel- bar unter der allerhoͤchſten Protection Jh- rer Kaiſerlichen Majeſtaͤt ſtehet, von frei- willigen Beiſteuern und Collecten unterhal- ten, und vom Ober-Curator und den Vor- muͤndern nach deren eigenem Gutduͤnken und beſtem Gewiſſen, dem auf ſie geſetzten Zu-
trauen
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in Moſkau.
§. 13.
Wenn ſich, beſonders unter den Erwach-
ſenen, ſolche hartnaͤckige Gemuͤter finden
ſollten, die weder durch vielfaͤltige Ermanun-
gen noch oͤftere Strafen zurecht zu bringen
waͤren: ſo ſollen ſelbige fortgeſchickt, und
unter die Soldaten und Matroſen geſteckt,
das weibliche Geſchlecht aber aller der Vor-
teile beraubet werden, welche ſie, falls ſie ſich
gut aufgefuͤhret, bei ihrer Auslaſſung zu er-
warten gehabt haͤtten.
VI. Kapitel.
Von den Privilegien des Kinderhauſes.
§. 1.
So wie dieſes ganze Haus unmittel-
bar unter der allerhoͤchſten Protection Jh-
rer Kaiſerlichen Majeſtaͤt ſtehet, von frei-
willigen Beiſteuern und Collecten unterhal-
ten, und vom Ober-Curator und den Vor-
muͤndern nach deren eigenem Gutduͤnken und
beſtem Gewiſſen, dem auf ſie geſetzten Zu-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/89>, abgerufen am 24.11.2024.
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