ist, daran erinnern. Aus allen Commissio- nen, und auch aus der Großen Deputirten Versammlung, soll nichts, was völlig abge- macht worden, ausgegeben, am wenigsten aber Uns vorgetragen werden, was nicht vor- her von dieser Expeditions-Commission durch- gesehen, und von ihr unterschrieben worden: sie hat alle zweideutige, dunkle, unbestimmte und unverständliche Worte und Ausdrücke zu verantworten.
§. 10.
Jn der großen Versammlung befielt der Marschall nach seinem Gutbefinden, diejeni- gen Gesetze zu verlesen, welche nach den Re- geln der großen Jnstruction am meisten eine Verbesserung erfodern, und derentwegen die Deputirten in ihren Bittschriften, und Jn- structionen am meisten Vorstellung gethan haben. Die Versammlung macht darüber ihre Anmerkungen, und sendet dasjenige, was sie einstimmig festgesetzt hat, an die Directions- Commission, und von dar an die Special- Commissionen: und zwar nicht als eine Jn- struction, sondern als bloße Anmerkungen, die mit den übrigen Aufsätzen zu vergleichen und in Erwägung zu ziehen sind. Daher diese Special-Commissionen über jeden Punct der
Großen
XII. Fortſetzung der Acten,
iſt, daran erinnern. Aus allen Commiſſio- nen, und auch aus der Großen Deputirten Verſammlung, ſoll nichts, was voͤllig abge- macht worden, ausgegeben, am wenigſten aber Uns vorgetragen werden, was nicht vor- her von dieſer Expeditions-Commiſſion durch- geſehen, und von ihr unterſchrieben worden: ſie hat alle zweideutige, dunkle, unbeſtimmte und unverſtaͤndliche Worte und Ausdruͤcke zu verantworten.
§. 10.
Jn der großen Verſammlung befielt der Marſchall nach ſeinem Gutbefinden, diejeni- gen Geſetze zu verleſen, welche nach den Re- geln der großen Jnſtruction am meiſten eine Verbeſſerung erfodern, und derentwegen die Deputirten in ihren Bittſchriften, und Jn- ſtructionen am meiſten Vorſtellung gethan haben. Die Verſammlung macht daruͤber ihre Anmerkungen, und ſendet dasjenige, was ſie einſtimmig feſtgeſetzt hat, an die Directions- Commiſſion, und von dar an die Special- Commiſſionen: und zwar nicht als eine Jn- ſtruction, ſondern als bloße Anmerkungen, die mit den uͤbrigen Aufſaͤtzen zu vergleichen und in Erwaͤgung zu ziehen ſind. Daher dieſe Special-Commiſſionen uͤber jeden Punct der
Großen
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XII. Fortſetzung der Acten,
iſt, daran erinnern. Aus allen Commiſſio-
nen, und auch aus der Großen Deputirten
Verſammlung, ſoll nichts, was voͤllig abge-
macht worden, ausgegeben, am wenigſten
aber Uns vorgetragen werden, was nicht vor-
her von dieſer Expeditions-Commiſſion durch-
geſehen, und von ihr unterſchrieben worden:
ſie hat alle zweideutige, dunkle, unbeſtimmte
und unverſtaͤndliche Worte und Ausdruͤcke zu
verantworten.
§. 10.
Jn der großen Verſammlung befielt der
Marſchall nach ſeinem Gutbefinden, diejeni-
gen Geſetze zu verleſen, welche nach den Re-
geln der großen Jnſtruction am meiſten eine
Verbeſſerung erfodern, und derentwegen die
Deputirten in ihren Bittſchriften, und Jn-
ſtructionen am meiſten Vorſtellung gethan
haben. Die Verſammlung macht daruͤber
ihre Anmerkungen, und ſendet dasjenige, was
ſie einſtimmig feſtgeſetzt hat, an die Directions-
Commiſſion, und von dar an die Special-
Commiſſionen: und zwar nicht als eine Jn-
ſtruction, ſondern als bloße Anmerkungen,
die mit den uͤbrigen Aufſaͤtzen zu vergleichen
und in Erwaͤgung zu ziehen ſind. Daher dieſe
Special-Commiſſionen uͤber jeden Punct der
Großen
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/326>, abgerufen am 22.11.2024.
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