mission, welche selbige von ihnen verlangt hat, einsenden. Diese nimmt selbiges Gutachten in Beprüfung, vergleicht es mit der großen Jnstruction und mit ihrem eignen Aufsatze, nimmt die Meinung an, oder verbessert sie, oder läßt sie so, wie sie von dem Collegio oder der Kanzlei eingesandt worden, und schickt sie mit ihrem eigenen Aufsatze an die Directions- Commission, welcher sie zugleich die Ursache meldet, weswegen sie etwas verändert habe.
§. 9.
Nach geschehener Wahl der Mitglieder zu der Directions-Commission, deutet der Mar- schall der Großen Deputirten-Versammlung an, auf obbemeldte Art die Mitglieder zur Expeditions-Commission zu erwählen, als ohne welche alle übrige, und selbst die Große Versammlung, ohne Wirkung sind.
Die Pflicht dieser Commission bestehet darinn, daß sie die Aufsätze der übrigen Com- missionen nach den Regeln der Sprache und Composition stylisirt. Das Wesentliche der Sache darf sie in nichts verändern: wenn sie aber irgendwo einen Widerspruch bemerkt, so kann sie diejenige Commission, welche ihr den Aufsatz zugesandt hat, und auch die Dire- ctions-Commission selbst, nach der sie die erste
ist,
die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
miſſion, welche ſelbige von ihnen verlangt hat, einſenden. Dieſe nimmt ſelbiges Gutachten in Bepruͤfung, vergleicht es mit der großen Jnſtruction und mit ihrem eignen Aufſatze, nimmt die Meinung an, oder verbeſſert ſie, oder laͤßt ſie ſo, wie ſie von dem Collegio oder der Kanzlei eingeſandt worden, und ſchickt ſie mit ihrem eigenen Aufſatze an die Directions- Commiſſion, welcher ſie zugleich die Urſache meldet, weswegen ſie etwas veraͤndert habe.
§. 9.
Nach geſchehener Wahl der Mitglieder zu der Directions-Commiſſion, deutet der Mar- ſchall der Großen Deputirten-Verſammlung an, auf obbemeldte Art die Mitglieder zur Expeditions-Commiſſion zu erwaͤhlen, als ohne welche alle uͤbrige, und ſelbſt die Große Verſammlung, ohne Wirkung ſind.
Die Pflicht dieſer Commiſſion beſtehet darinn, daß ſie die Aufſaͤtze der uͤbrigen Com- miſſionen nach den Regeln der Sprache und Compoſition ſtyliſirt. Das Weſentliche der Sache darf ſie in nichts veraͤndern: wenn ſie aber irgendwo einen Widerſpruch bemerkt, ſo kann ſie diejenige Commiſſion, welche ihr den Aufſatz zugeſandt hat, und auch die Dire- ctions-Commiſſion ſelbſt, nach der ſie die erſte
iſt,
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
miſſion, welche ſelbige von ihnen verlangt hat,
einſenden. Dieſe nimmt ſelbiges Gutachten
in Bepruͤfung, vergleicht es mit der großen
Jnſtruction und mit ihrem eignen Aufſatze,
nimmt die Meinung an, oder verbeſſert ſie,
oder laͤßt ſie ſo, wie ſie von dem Collegio oder
der Kanzlei eingeſandt worden, und ſchickt ſie
mit ihrem eigenen Aufſatze an die Directions-
Commiſſion, welcher ſie zugleich die Urſache
meldet, weswegen ſie etwas veraͤndert habe.
§. 9.
Nach geſchehener Wahl der Mitglieder zu
der Directions-Commiſſion, deutet der Mar-
ſchall der Großen Deputirten-Verſammlung
an, auf obbemeldte Art die Mitglieder zur
Expeditions-Commiſſion zu erwaͤhlen, als
ohne welche alle uͤbrige, und ſelbſt die Große
Verſammlung, ohne Wirkung ſind.
Die Pflicht dieſer Commiſſion beſtehet
darinn, daß ſie die Aufſaͤtze der uͤbrigen Com-
miſſionen nach den Regeln der Sprache und
Compoſition ſtyliſirt. Das Weſentliche der
Sache darf ſie in nichts veraͤndern: wenn ſie
aber irgendwo einen Widerſpruch bemerkt, ſo
kann ſie diejenige Commiſſion, welche ihr den
Aufſatz zugeſandt hat, und auch die Dire-
ctions-Commiſſion ſelbſt, nach der ſie die erſte
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/325>, abgerufen am 22.11.2024.
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