Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866.Promorphologische Thesen. des Raumes; sie können dem entsprechend als Längenaxe (Axis longi-tudinalis), Dickenaxe (Axis sagittalis) und Breitenaxe (Axis lateralis) bezeichnet werden. 59. Die beiden Pole der Längenaxe oder Hauptaxe sind allge- mein in der Promorphologie als Mundpol (Polus oralis) oder Peristom- pol und als Gegenmundpol (Polus aboralis) oder Antistompol zu be- zeichnen, gleichviel ob sie oben oder unten, vorn oder hinten liegen. 60. Die beiden Pole der Dickenaxe oder Dorsoventralaxe sind allgemein in der Promorphologie als Rückenpol (Polus dorsalis) und als Bauchpol (Polus ventralis) zu bezeichnen, gleichviel ob sie oben oder unten, vorn oder hinten liegen. 61. Die beiden Pole der Breitenaxe oder Lateralaxe sind allge- mein in der Promorphologie als rechter Pol (Polus dexter) und linker Pol (Polus sinister) zu bezeichnen, gleichviel ob sie beide einander gleich oder ungleich sind. 62. Durch die drei auf einander senkrechten und sich gegenseitig halbirenden idealen Axen, welche den drei Dimensionen des Raumes entsprechen, werden drei auf einander senkrechte Ebenen, die Richt- ebenen (Plana euthyphora) bestimmt, welche von der grössten pro- morphologischen Bedeutung sind. 63. Die erste Richtebene ist die Medianebene oder Hauptebene (Planum medianum, Sagittalebene, Halbirungsebene), welche den gan- zen Körper der Centrepipeden oder Zeugiten in zwei symmetrisch-gleiche Stücke, rechte und linke Hälfte theilt (pars dextra und pars sinistra) sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Dickenaxe. 64. Die zweite Richtebene ist die Lateralebene oder Breitenebene (Planum laterale) welche den ganzen Zeugitenkörper in zwei ungleiche Stücke theilt, Rücken- und Bauchhälfte (pars dorsalis und pars ven- tralis); sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Breitenaxe. 65. Die dritte Richtebene ist die Aequatorialebene oder Dicken- ebene (Planum aequatoriale), welche den ganzen Zeugitenkörper in zwei ungleiche Stücke, orale und aborale Hälfte theilt (pars oralis und pars aboralis); sie wird bestimmt durch die Breitenaxe und die Dickenaxe. 66. Die physiologischen, von der Locomotion der frei beweglichen und von der Anheftung der festsitzenden Zeugiten und ihrer relativen Richtung gegen die Erdaxe und den Horizont entnommenen Bezeich- nungen: Vordere und hintere Seite, obere und untere Seite, hori- zontale und verticale Axe sind zu verbannen und durch die vorher bestimmten, rein morphologischen Bezeichnungen zu ersetzen. 1) 1) Die vollständige Elimination der topographisch-physiologischen Bezeich-
nungen Vorn und Hinten, Oben und Unten, Horizontal und Vertical -- aus der Promorphologische Thesen. des Raumes; sie können dem entsprechend als Längenaxe (Axis longi-tudinalis), Dickenaxe (Axis sagittalis) und Breitenaxe (Axis lateralis) bezeichnet werden. 59. Die beiden Pole der Längenaxe oder Hauptaxe sind allge- mein in der Promorphologie als Mundpol (Polus oralis) oder Peristom- pol und als Gegenmundpol (Polus aboralis) oder Antistompol zu be- zeichnen, gleichviel ob sie oben oder unten, vorn oder hinten liegen. 60. Die beiden Pole der Dickenaxe oder Dorsoventralaxe sind allgemein in der Promorphologie als Rückenpol (Polus dorsalis) und als Bauchpol (Polus ventralis) zu bezeichnen, gleichviel ob sie oben oder unten, vorn oder hinten liegen. 61. Die beiden Pole der Breitenaxe oder Lateralaxe sind allge- mein in der Promorphologie als rechter Pol (Polus dexter) und linker Pol (Polus sinister) zu bezeichnen, gleichviel ob sie beide einander gleich oder ungleich sind. 62. Durch die drei auf einander senkrechten und sich gegenseitig halbirenden idealen Axen, welche den drei Dimensionen des Raumes entsprechen, werden drei auf einander senkrechte Ebenen, die Richt- ebenen (Plana euthyphora) bestimmt, welche von der grössten pro- morphologischen Bedeutung sind. 63. Die erste Richtebene ist die Medianebene oder Hauptebene (Planum medianum, Sagittalebene, Halbirungsebene), welche den gan- zen Körper der Centrepipeden oder Zeugiten in zwei symmetrisch-gleiche Stücke, rechte und linke Hälfte theilt (pars dextra und pars sinistra) sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Dickenaxe. 64. Die zweite Richtebene ist die Lateralebene oder Breitenebene (Planum laterale) welche den ganzen Zeugitenkörper in zwei ungleiche Stücke theilt, Rücken- und Bauchhälfte (pars dorsalis und pars ven- tralis); sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Breitenaxe. 65. Die dritte Richtebene ist die Aequatorialebene oder Dicken- ebene (Planum aequatoriale), welche den ganzen Zeugitenkörper in zwei ungleiche Stücke, orale und aborale Hälfte theilt (pars oralis und pars aboralis); sie wird bestimmt durch die Breitenaxe und die Dickenaxe. 66. Die physiologischen, von der Locomotion der frei beweglichen und von der Anheftung der festsitzenden Zeugiten und ihrer relativen Richtung gegen die Erdaxe und den Horizont entnommenen Bezeich- nungen: Vordere und hintere Seite, obere und untere Seite, hori- zontale und verticale Axe sind zu verbannen und durch die vorher bestimmten, rein morphologischen Bezeichnungen zu ersetzen. 1) 1) Die vollständige Elimination der topographisch-physiologischen Bezeich-
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Promorphologische Thesen.
des Raumes; sie können dem entsprechend als Längenaxe (Axis longi-
tudinalis), Dickenaxe (Axis sagittalis) und Breitenaxe (Axis lateralis)
bezeichnet werden.
59. Die beiden Pole der Längenaxe oder Hauptaxe sind allge-
mein in der Promorphologie als Mundpol (Polus oralis) oder Peristom-
pol und als Gegenmundpol (Polus aboralis) oder Antistompol zu be-
zeichnen, gleichviel ob sie oben oder unten, vorn oder hinten liegen.
60. Die beiden Pole der Dickenaxe oder Dorsoventralaxe sind
allgemein in der Promorphologie als Rückenpol (Polus dorsalis) und
als Bauchpol (Polus ventralis) zu bezeichnen, gleichviel ob sie oben
oder unten, vorn oder hinten liegen.
61. Die beiden Pole der Breitenaxe oder Lateralaxe sind allge-
mein in der Promorphologie als rechter Pol (Polus dexter) und linker
Pol (Polus sinister) zu bezeichnen, gleichviel ob sie beide einander
gleich oder ungleich sind.
62. Durch die drei auf einander senkrechten und sich gegenseitig
halbirenden idealen Axen, welche den drei Dimensionen des Raumes
entsprechen, werden drei auf einander senkrechte Ebenen, die Richt-
ebenen (Plana euthyphora) bestimmt, welche von der grössten pro-
morphologischen Bedeutung sind.
63. Die erste Richtebene ist die Medianebene oder Hauptebene
(Planum medianum, Sagittalebene, Halbirungsebene), welche den gan-
zen Körper der Centrepipeden oder Zeugiten in zwei symmetrisch-gleiche
Stücke, rechte und linke Hälfte theilt (pars dextra und pars sinistra)
sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Dickenaxe.
64. Die zweite Richtebene ist die Lateralebene oder Breitenebene
(Planum laterale) welche den ganzen Zeugitenkörper in zwei ungleiche
Stücke theilt, Rücken- und Bauchhälfte (pars dorsalis und pars ven-
tralis); sie wird bestimmt durch die Längenaxe und die Breitenaxe.
65. Die dritte Richtebene ist die Aequatorialebene oder Dicken-
ebene (Planum aequatoriale), welche den ganzen Zeugitenkörper in
zwei ungleiche Stücke, orale und aborale Hälfte theilt (pars oralis
und pars aboralis); sie wird bestimmt durch die Breitenaxe und die
Dickenaxe.
66. Die physiologischen, von der Locomotion der frei beweglichen
und von der Anheftung der festsitzenden Zeugiten und ihrer relativen
Richtung gegen die Erdaxe und den Horizont entnommenen Bezeich-
nungen: Vordere und hintere Seite, obere und untere Seite, hori-
zontale und verticale Axe sind zu verbannen und durch die vorher
bestimmten, rein morphologischen Bezeichnungen zu ersetzen. 1)
1) Die vollständige Elimination der topographisch-physiologischen Bezeich-
nungen Vorn und Hinten, Oben und Unten, Horizontal und Vertical — aus der
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