namentlich Arthropoden, und unter diesen besonders die Ameisen, übertreffen viele menschliche Staaten durch die reine Entwickelung der republicanischen Staatsform, der höchsten und vollkommensten Synusie, welche grösste Freiheit mit vernünftigster Einheit verbindet.
VI. B. Die Stöcke als virtuelle Bionten.
Da alle selbstständigen echten Stöcke zur Zeit der vollständigen Reife eo ipso auch actuelle Bionten sind, so können wir als poten- tielle oder virtuelle Bionten alle jene Stöcke betrachten, welche noch nicht zur vollständigen Reife, die sie später erreichen, gelangt sind, also alle Pflanzenstöcke, welche noch nicht geblüht, alle Polypenstöcke' welche noch nicht Geschlechtsproducte erzeugt haben. Ueberhaupt können alle einfachen Stöcke, welche sich zu zusammengesetzten zu entwickeln vermögen, als potentielle Bionten gelten. Ausserdem wer- den wir aber auch alle einfachen geschlechtslosen Stöcke, welche sich im Verbande zusammengesetzter Stöcke vorfinden, z. B. alle verzweig- ten blüthenlosen Aeste als virtuelle Bionten betrachten können, insofern sie, losgelöst vom Ganzen, fähig sind, sich selbstständig wieder zu einem zusammengesetzten Stock zu entwickeln. Ausgeschlossen sind hiervon die geschlechtlich differenzirten Stöcke (Inflorescentien oder Blüthenstände) der Phanerogamen, welche sich niemals zu einem zu- sammengesetzten Stocke als actuellem Bion ergänzen können.
VI. C. Die Stöcke als partielle Bionten.
Als scheinbare oder partielle Bionten können wir nur diejenigen Stöcke betrachten, welche, abgelöst von actuellen zusammengesetzten Stöcken, nicht, gleich den so eben erwähnten, fähig sind, sich wieder durch Wachsthum zu ergänzen und zu einem vollständigen zusammen- gesetzten Cormus zu entwickeln, sondern nur längere oder kürzere Zeit nach ihrer Ablösung noch eine selbstständige Existenz zu fristen vermögen. Es ist dies der Fall z. B. bei den einfachen Stöcken, welche die zusammengesetzten Cormen der Siphonophoren bilden. Erstere vermögen sich von letzteren abzulösen und als partielle (aber nicht virtuelle) Bionten weiter zu leben. Ferner gehören hierher die geschlechtlich differenzirten Stöcke oder die sogenannten Blüthenstände (Inflorescentien) der Phanerogamen, welche, künstlich oder zufällig abgelöst vom Hauptstock, ebenso wie Einzelblüthen (Personen) noch eine Zeit lang weiter blühen, aber nicht wieder zum actuellen Bionten sich ergänzen können. Dieselben stehen dadurch in einem bemerkens- werthen Gegensatze zu den geschlechtslosen Personen der Phaneroga- men (Blattsprossen), welche gerade umgekehrt die virtuelle Individua- lität in hohem Maasse und sehr allgemein besitzen.
VI. Die Stöcke als Bionten.
namentlich Arthropoden, und unter diesen besonders die Ameisen, übertreffen viele menschliche Staaten durch die reine Entwickelung der republicanischen Staatsform, der höchsten und vollkommensten Synusie, welche grösste Freiheit mit vernünftigster Einheit verbindet.
VI. B. Die Stöcke als virtuelle Bionten.
Da alle selbstständigen echten Stöcke zur Zeit der vollständigen Reife eo ipso auch actuelle Bionten sind, so können wir als poten- tielle oder virtuelle Bionten alle jene Stöcke betrachten, welche noch nicht zur vollständigen Reife, die sie später erreichen, gelangt sind, also alle Pflanzenstöcke, welche noch nicht geblüht, alle Polypenstöcke’ welche noch nicht Geschlechtsproducte erzeugt haben. Ueberhaupt können alle einfachen Stöcke, welche sich zu zusammengesetzten zu entwickeln vermögen, als potentielle Bionten gelten. Ausserdem wer- den wir aber auch alle einfachen geschlechtslosen Stöcke, welche sich im Verbande zusammengesetzter Stöcke vorfinden, z. B. alle verzweig- ten blüthenlosen Aeste als virtuelle Bionten betrachten können, insofern sie, losgelöst vom Ganzen, fähig sind, sich selbstständig wieder zu einem zusammengesetzten Stock zu entwickeln. Ausgeschlossen sind hiervon die geschlechtlich differenzirten Stöcke (Inflorescentien oder Blüthenstände) der Phanerogamen, welche sich niemals zu einem zu- sammengesetzten Stocke als actuellem Bion ergänzen können.
VI. C. Die Stöcke als partielle Bionten.
Als scheinbare oder partielle Bionten können wir nur diejenigen Stöcke betrachten, welche, abgelöst von actuellen zusammengesetzten Stöcken, nicht, gleich den so eben erwähnten, fähig sind, sich wieder durch Wachsthum zu ergänzen und zu einem vollständigen zusammen- gesetzten Cormus zu entwickeln, sondern nur längere oder kürzere Zeit nach ihrer Ablösung noch eine selbstständige Existenz zu fristen vermögen. Es ist dies der Fall z. B. bei den einfachen Stöcken, welche die zusammengesetzten Cormen der Siphonophoren bilden. Erstere vermögen sich von letzteren abzulösen und als partielle (aber nicht virtuelle) Bionten weiter zu leben. Ferner gehören hierher die geschlechtlich differenzirten Stöcke oder die sogenannten Blüthenstände (Inflorescentien) der Phanerogamen, welche, künstlich oder zufällig abgelöst vom Hauptstock, ebenso wie Einzelblüthen (Personen) noch eine Zeit lang weiter blühen, aber nicht wieder zum actuellen Bionten sich ergänzen können. Dieselben stehen dadurch in einem bemerkens- werthen Gegensatze zu den geschlechtslosen Personen der Phaneroga- men (Blattsprossen), welche gerade umgekehrt die virtuelle Individua- lität in hohem Maasse und sehr allgemein besitzen.
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VI. Die Stöcke als Bionten.
namentlich Arthropoden, und unter diesen besonders die Ameisen,
übertreffen viele menschliche Staaten durch die reine Entwickelung der
republicanischen Staatsform, der höchsten und vollkommensten Synusie,
welche grösste Freiheit mit vernünftigster Einheit verbindet.
VI. B. Die Stöcke als virtuelle Bionten.
Da alle selbstständigen echten Stöcke zur Zeit der vollständigen
Reife eo ipso auch actuelle Bionten sind, so können wir als poten-
tielle oder virtuelle Bionten alle jene Stöcke betrachten, welche noch
nicht zur vollständigen Reife, die sie später erreichen, gelangt sind,
also alle Pflanzenstöcke, welche noch nicht geblüht, alle Polypenstöcke’
welche noch nicht Geschlechtsproducte erzeugt haben. Ueberhaupt
können alle einfachen Stöcke, welche sich zu zusammengesetzten zu
entwickeln vermögen, als potentielle Bionten gelten. Ausserdem wer-
den wir aber auch alle einfachen geschlechtslosen Stöcke, welche sich
im Verbande zusammengesetzter Stöcke vorfinden, z. B. alle verzweig-
ten blüthenlosen Aeste als virtuelle Bionten betrachten können, insofern
sie, losgelöst vom Ganzen, fähig sind, sich selbstständig wieder zu
einem zusammengesetzten Stock zu entwickeln. Ausgeschlossen sind
hiervon die geschlechtlich differenzirten Stöcke (Inflorescentien oder
Blüthenstände) der Phanerogamen, welche sich niemals zu einem zu-
sammengesetzten Stocke als actuellem Bion ergänzen können.
VI. C. Die Stöcke als partielle Bionten.
Als scheinbare oder partielle Bionten können wir nur diejenigen
Stöcke betrachten, welche, abgelöst von actuellen zusammengesetzten
Stöcken, nicht, gleich den so eben erwähnten, fähig sind, sich wieder
durch Wachsthum zu ergänzen und zu einem vollständigen zusammen-
gesetzten Cormus zu entwickeln, sondern nur längere oder kürzere
Zeit nach ihrer Ablösung noch eine selbstständige Existenz zu fristen
vermögen. Es ist dies der Fall z. B. bei den einfachen Stöcken,
welche die zusammengesetzten Cormen der Siphonophoren bilden.
Erstere vermögen sich von letzteren abzulösen und als partielle (aber
nicht virtuelle) Bionten weiter zu leben. Ferner gehören hierher die
geschlechtlich differenzirten Stöcke oder die sogenannten Blüthenstände
(Inflorescentien) der Phanerogamen, welche, künstlich oder zufällig
abgelöst vom Hauptstock, ebenso wie Einzelblüthen (Personen) noch
eine Zeit lang weiter blühen, aber nicht wieder zum actuellen Bionten
sich ergänzen können. Dieselben stehen dadurch in einem bemerkens-
werthen Gegensatze zu den geschlechtslosen Personen der Phaneroga-
men (Blattsprossen), welche gerade umgekehrt die virtuelle Individua-
lität in hohem Maasse und sehr allgemein besitzen.
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Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/402>, abgerufen am 23.11.2024.
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