Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.Von den Gerechtsamen derungen des Europ. Staats- und Völkerrechts widerdieselbe 1790. 8. Ebendesselben: Können Europ. Mächte den N. Landen wider das Haus Oesterreich Beistand leisten? An- hang zu der Schrift: Die Ungerechtigkeit etc. 1790. 8. Drittes Kapitel. Von den Gerechtsamen in Ansehung der einzelnen Bürger und Unterthanen. §. 1. Verschiedenheit der Verhältnisse. Bey den Gerechtsamen der Völker gegen einander *] Einige dieser Gerechtsame, was z. B. die Durchreise und den Aufenthalt in einem fremden Territorium, die Abhaltung der Vagabonden, Bettler etc. anlanget, sind schon im Vorhergehenden erwähnt worden. §. 2. Bevölkerung und Anlegung neuer Colo- nieen. In den meisten Staaten wird die Menge der Lan- sten
Von den Gerechtſamen derungen des Europ. Staats- und Voͤlkerrechts widerdieſelbe 1790. 8. Ebendeſſelben: Koͤnnen Europ. Maͤchte den N. Landen wider das Haus Oeſterreich Beiſtand leiſten? An- hang zu der Schrift: Die Ungerechtigkeit ꝛc. 1790. 8. Drittes Kapitel. Von den Gerechtſamen in Anſehung der einzelnen Buͤrger und Unterthanen. §. 1. Verſchiedenheit der Verhaͤltniſſe. Bey den Gerechtſamen der Voͤlker gegen einander *] Einige dieſer Gerechtſame, was z. B. die Durchreiſe und den Aufenthalt in einem fremden Territorium, die Abhaltung der Vagabonden, Bettler ꝛc. anlanget, ſind ſchon im Vorhergehenden erwaͤhnt worden. §. 2. Bevoͤlkerung und Anlegung neuer Colo- nieen. In den meiſten Staaten wird die Menge der Lan- ſten
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Von den Gerechtſamen
*]
derungen des Europ. Staats- und Voͤlkerrechts wider
dieſelbe 1790. 8.
Ebendeſſelben: Koͤnnen Europ. Maͤchte den N. Landen
wider das Haus Oeſterreich Beiſtand leiſten? An-
hang zu der Schrift: Die Ungerechtigkeit ꝛc. 1790. 8.
Drittes Kapitel.
Von den Gerechtſamen in Anſehung der einzelnen
Buͤrger und Unterthanen.
§. 1.
Verſchiedenheit der Verhaͤltniſſe.
Bey den Gerechtſamen der Voͤlker gegen einander
in Abſicht auf die einzelnen Buͤrger und Unter-
thanen kommen verſchiedene Verhaͤltniſſe in Erwaͤgung.
Man kann ſie theils nach ihrer Anzahl, theils nach
ihrem Stande, Range, ihren Pflichten, haͤuslichen
Verfaſſung, Vermoͤgenszuſtand ꝛc. betrachten.
*] Einige dieſer Gerechtſame, was z. B. die Durchreiſe
und den Aufenthalt in einem fremden Territorium, die
Abhaltung der Vagabonden, Bettler ꝛc. anlanget, ſind
ſchon im Vorhergehenden erwaͤhnt worden.
§. 2.
Bevoͤlkerung und Anlegung neuer Colo-
nieen.
In den meiſten Staaten wird die Menge der Lan-
desbewohner und Unterthanen als eine der vorzuͤglich-
ſten
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