Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.

Bild:
<< vorherige Seite

Vorerinnerung.
fasser selbst war auch weit davon entfernt, es für
etwas anders auszugeben. Die Principes du droit
des gens
des Herrn Neyron schienen mir dem
Ideal meines Systems ebenfals nicht angemessen.
Bey Erscheinung der mit algemeinem Beifall auf-
genommenen Völkerrechts-Literatur Sr. Excellenz
des Kurbraunschweigischen Comitialgesandten Frei-
hern von Ompteda, und der darinn angekündigten
Bearbeitung eines volständigen Systems dieser
Wissenschaft, stand die Aenderung meines Ent-
schlusses, leider, nicht mehr in meiner Gewalt;
sonst würde ich ohnfehlbar sogleich davon abgestan-
den seyn. Nie würde ich es gewagt haben, mich
einem Manne an die Seite zu stellen, der in iedem
Betracht so weit über mich erhaben ist. Mein ein-
ziger Trost bey der nun einmal angefangenen Arbeit
war dieser, daß wichtigere Geschäfte desselben ienes
Vorhaben leicht noch einige Zeit verzögern und mei-
ne Bemühungen indes vielleicht doch von einigem
Nutzen seyn dürften. Die zum akademischen Unter-
richt übrigens sehr brauchbar eingerichteten primae
lineae
des Herrn Professor Martens in Göttingen
aber enthalten, wie schon der Titel giebt, nur ein
Compendium dieser Wissenschaft. Solchergestalt
halte ich mein Unternehmen auch dermalen eben
noch nicht für ganz überflüssig.

Ob

Vorerinnerung.
faſſer ſelbſt war auch weit davon entfernt, es fuͤr
etwas anders auszugeben. Die Principes du droit
des gens
des Herrn Neyron ſchienen mir dem
Ideal meines Syſtems ebenfals nicht angemeſſen.
Bey Erſcheinung der mit algemeinem Beifall auf-
genommenen Voͤlkerrechts-Literatur Sr. Excellenz
des Kurbraunſchweigiſchen Comitialgeſandten Frei-
hern von Ompteda, und der darinn angekuͤndigten
Bearbeitung eines volſtaͤndigen Syſtems dieſer
Wiſſenſchaft, ſtand die Aenderung meines Ent-
ſchluſſes, leider, nicht mehr in meiner Gewalt;
ſonſt wuͤrde ich ohnfehlbar ſogleich davon abgeſtan-
den ſeyn. Nie wuͤrde ich es gewagt haben, mich
einem Manne an die Seite zu ſtellen, der in iedem
Betracht ſo weit uͤber mich erhaben iſt. Mein ein-
ziger Troſt bey der nun einmal angefangenen Arbeit
war dieſer, daß wichtigere Geſchaͤfte deſſelben ienes
Vorhaben leicht noch einige Zeit verzoͤgern und mei-
ne Bemuͤhungen indes vielleicht doch von einigem
Nutzen ſeyn duͤrften. Die zum akademiſchen Unter-
richt uͤbrigens ſehr brauchbar eingerichteten primae
lineae
des Herrn Profeſſor Martens in Goͤttingen
aber enthalten, wie ſchon der Titel giebt, nur ein
Compendium dieſer Wiſſenſchaft. Solchergeſtalt
halte ich mein Unternehmen auch dermalen eben
noch nicht fuͤr ganz uͤberfluͤſſig.

Ob
<TEI>
  <text>
    <front>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0020"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Vorerinnerung</hi>.</fw><lb/>
fa&#x017F;&#x017F;er &#x017F;elb&#x017F;t war auch weit davon entfernt, es fu&#x0364;r<lb/>
etwas anders auszugeben. Die <hi rendition="#aq">Principes du droit<lb/>
des gens</hi> des Herrn <hi rendition="#fr">Neyron</hi> &#x017F;chienen mir dem<lb/>
Ideal meines Sy&#x017F;tems ebenfals nicht angeme&#x017F;&#x017F;en.<lb/>
Bey Er&#x017F;cheinung der mit algemeinem Beifall auf-<lb/>
genommenen Vo&#x0364;lkerrechts-Literatur Sr. Excellenz<lb/>
des Kurbraun&#x017F;chweigi&#x017F;chen Comitialge&#x017F;andten Frei-<lb/>
hern von <hi rendition="#fr">Ompteda</hi>, und der darinn angeku&#x0364;ndigten<lb/>
Bearbeitung eines vol&#x017F;ta&#x0364;ndigen Sy&#x017F;tems die&#x017F;er<lb/>
Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft, &#x017F;tand die Aenderung meines Ent-<lb/>
&#x017F;chlu&#x017F;&#x017F;es, leider, nicht mehr in meiner Gewalt;<lb/>
&#x017F;on&#x017F;t wu&#x0364;rde ich ohnfehlbar &#x017F;ogleich davon abge&#x017F;tan-<lb/>
den &#x017F;eyn. Nie wu&#x0364;rde ich es gewagt haben, mich<lb/>
einem Manne an die Seite zu &#x017F;tellen, der in iedem<lb/>
Betracht &#x017F;o weit u&#x0364;ber mich erhaben i&#x017F;t. Mein ein-<lb/>
ziger Tro&#x017F;t bey der nun einmal angefangenen Arbeit<lb/>
war die&#x017F;er, daß wichtigere Ge&#x017F;cha&#x0364;fte de&#x017F;&#x017F;elben ienes<lb/>
Vorhaben leicht noch einige Zeit verzo&#x0364;gern und mei-<lb/>
ne Bemu&#x0364;hungen indes vielleicht doch von einigem<lb/>
Nutzen &#x017F;eyn du&#x0364;rften. Die zum akademi&#x017F;chen Unter-<lb/>
richt u&#x0364;brigens &#x017F;ehr brauchbar eingerichteten <hi rendition="#aq">primae<lb/>
lineae</hi> des Herrn Profe&#x017F;&#x017F;or <hi rendition="#fr">Martens</hi> in Go&#x0364;ttingen<lb/>
aber enthalten, wie &#x017F;chon der Titel giebt, nur ein<lb/>
Compendium die&#x017F;er Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft. Solcherge&#x017F;talt<lb/>
halte ich mein Unternehmen auch dermalen eben<lb/>
noch nicht fu&#x0364;r ganz u&#x0364;berflu&#x0364;&#x017F;&#x017F;ig.</p><lb/>
        <fw place="bottom" type="catch">Ob</fw><lb/>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[0020] Vorerinnerung. faſſer ſelbſt war auch weit davon entfernt, es fuͤr etwas anders auszugeben. Die Principes du droit des gens des Herrn Neyron ſchienen mir dem Ideal meines Syſtems ebenfals nicht angemeſſen. Bey Erſcheinung der mit algemeinem Beifall auf- genommenen Voͤlkerrechts-Literatur Sr. Excellenz des Kurbraunſchweigiſchen Comitialgeſandten Frei- hern von Ompteda, und der darinn angekuͤndigten Bearbeitung eines volſtaͤndigen Syſtems dieſer Wiſſenſchaft, ſtand die Aenderung meines Ent- ſchluſſes, leider, nicht mehr in meiner Gewalt; ſonſt wuͤrde ich ohnfehlbar ſogleich davon abgeſtan- den ſeyn. Nie wuͤrde ich es gewagt haben, mich einem Manne an die Seite zu ſtellen, der in iedem Betracht ſo weit uͤber mich erhaben iſt. Mein ein- ziger Troſt bey der nun einmal angefangenen Arbeit war dieſer, daß wichtigere Geſchaͤfte deſſelben ienes Vorhaben leicht noch einige Zeit verzoͤgern und mei- ne Bemuͤhungen indes vielleicht doch von einigem Nutzen ſeyn duͤrften. Die zum akademiſchen Unter- richt uͤbrigens ſehr brauchbar eingerichteten primae lineae des Herrn Profeſſor Martens in Goͤttingen aber enthalten, wie ſchon der Titel giebt, nur ein Compendium dieſer Wiſſenſchaft. Solchergeſtalt halte ich mein Unternehmen auch dermalen eben noch nicht fuͤr ganz uͤberfluͤſſig. Ob

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/20
Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/20>, abgerufen am 24.11.2024.