erhalten, als ich erwartete und mein Entschluß gewann dadurch immer mehrere Festigkeit.
Meine Bestimmung wurde iedoch in der Folge merklich verändert und ich an der Ausführung mei- nes Plans von einer Zeit zur andern gehindert: gleichwohl konnte ich mich nie entschließen ihn ganz aufzugeben. Mein gegenwärtiger Beruf und die Vorwürfe, welche der Herr Regierungsrath Spieß an verschiedenen Orten, besonders aber in der Vor- rede zum ersten Theile seiner archivischen Nebenar- beiten, den meisten Archivspersonen macht, waren mir zwar Anfeuerung genug, auch meine geschäfts- freien Stunden vorzüglich den noch mancher Ver- volkommnung fähigen Archivswissenschaften zu wid- men, aber meine etwas beschränkte Lage in diesem Fache hielten mich zur Zeit noch davon zurück. Es erschienen indes auch die schätzbaren Völkerrechts- werke des ältern Moser, eines Neyron, von Ompteda und Martens. Allein, ohne der aner- kanten Brauchbarkeit des Moserschen Versuchs etc. im geringsten zu nahe zu treten, wird ieder Kenner gewis darinn mit mir übereinstimmen, daß derselbe, wie die meisten seiner Schriften, mehr für eine Samlung nützlicher Materialien, als für ein ordent- liches Völkerrechtssystem anzusehen sey. Der Ver-
fasser
Vorerinnerung.
erhalten, als ich erwartete und mein Entſchluß gewann dadurch immer mehrere Feſtigkeit.
Meine Beſtimmung wurde iedoch in der Folge merklich veraͤndert und ich an der Ausfuͤhrung mei- nes Plans von einer Zeit zur andern gehindert: gleichwohl konnte ich mich nie entſchließen ihn ganz aufzugeben. Mein gegenwaͤrtiger Beruf und die Vorwuͤrfe, welche der Herr Regierungsrath Spieß an verſchiedenen Orten, beſonders aber in der Vor- rede zum erſten Theile ſeiner archiviſchen Nebenar- beiten, den meiſten Archivsperſonen macht, waren mir zwar Anfeuerung genug, auch meine geſchaͤfts- freien Stunden vorzuͤglich den noch mancher Ver- volkommnung faͤhigen Archivswiſſenſchaften zu wid- men, aber meine etwas beſchraͤnkte Lage in dieſem Fache hielten mich zur Zeit noch davon zuruͤck. Es erſchienen indes auch die ſchaͤtzbaren Voͤlkerrechts- werke des aͤltern Moſer, eines Neyron, von Ompteda und Martens. Allein, ohne der aner- kanten Brauchbarkeit des Moſerſchen Verſuchs ꝛc. im geringſten zu nahe zu treten, wird ieder Kenner gewis darinn mit mir uͤbereinſtimmen, daß derſelbe, wie die meiſten ſeiner Schriften, mehr fuͤr eine Samlung nuͤtzlicher Materialien, als fuͤr ein ordent- liches Voͤlkerrechtsſyſtem anzuſehen ſey. Der Ver-
faſſer
<TEI><text><front><divn="1"><p><pbfacs="#f0019"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Vorerinnerung</hi>.</fw><lb/>
erhalten, als ich erwartete und mein Entſchluß<lb/>
gewann dadurch immer mehrere Feſtigkeit.</p><lb/><p>Meine Beſtimmung wurde iedoch in der Folge<lb/>
merklich veraͤndert und ich an der Ausfuͤhrung mei-<lb/>
nes Plans von einer Zeit zur andern gehindert:<lb/>
gleichwohl konnte ich mich nie entſchließen ihn ganz<lb/>
aufzugeben. Mein gegenwaͤrtiger Beruf und die<lb/>
Vorwuͤrfe, welche der Herr Regierungsrath Spieß<lb/>
an verſchiedenen Orten, beſonders aber in der Vor-<lb/>
rede zum erſten Theile ſeiner archiviſchen Nebenar-<lb/>
beiten, den meiſten Archivsperſonen macht, waren<lb/>
mir zwar Anfeuerung genug, auch meine geſchaͤfts-<lb/>
freien Stunden vorzuͤglich den noch mancher Ver-<lb/>
volkommnung faͤhigen Archivswiſſenſchaften zu wid-<lb/>
men, aber meine etwas beſchraͤnkte Lage in dieſem<lb/>
Fache hielten mich zur Zeit noch davon zuruͤck. Es<lb/>
erſchienen indes auch die ſchaͤtzbaren Voͤlkerrechts-<lb/>
werke des aͤltern <hirendition="#fr">Moſer</hi>, eines <hirendition="#fr">Neyron, von<lb/>
Ompteda</hi> und <hirendition="#fr">Martens</hi>. Allein, ohne der aner-<lb/>
kanten Brauchbarkeit des <hirendition="#fr">Moſerſchen Verſuchs ꝛc.</hi><lb/>
im geringſten zu nahe zu treten, wird ieder Kenner<lb/>
gewis darinn mit mir uͤbereinſtimmen, daß derſelbe,<lb/>
wie die meiſten ſeiner Schriften, mehr fuͤr eine<lb/>
Samlung nuͤtzlicher Materialien, als fuͤr ein ordent-<lb/>
liches Voͤlkerrechtsſyſtem anzuſehen ſey. Der Ver-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">faſſer</fw><lb/></p></div></front></text></TEI>
[0019]
Vorerinnerung.
erhalten, als ich erwartete und mein Entſchluß
gewann dadurch immer mehrere Feſtigkeit.
Meine Beſtimmung wurde iedoch in der Folge
merklich veraͤndert und ich an der Ausfuͤhrung mei-
nes Plans von einer Zeit zur andern gehindert:
gleichwohl konnte ich mich nie entſchließen ihn ganz
aufzugeben. Mein gegenwaͤrtiger Beruf und die
Vorwuͤrfe, welche der Herr Regierungsrath Spieß
an verſchiedenen Orten, beſonders aber in der Vor-
rede zum erſten Theile ſeiner archiviſchen Nebenar-
beiten, den meiſten Archivsperſonen macht, waren
mir zwar Anfeuerung genug, auch meine geſchaͤfts-
freien Stunden vorzuͤglich den noch mancher Ver-
volkommnung faͤhigen Archivswiſſenſchaften zu wid-
men, aber meine etwas beſchraͤnkte Lage in dieſem
Fache hielten mich zur Zeit noch davon zuruͤck. Es
erſchienen indes auch die ſchaͤtzbaren Voͤlkerrechts-
werke des aͤltern Moſer, eines Neyron, von
Ompteda und Martens. Allein, ohne der aner-
kanten Brauchbarkeit des Moſerſchen Verſuchs ꝛc.
im geringſten zu nahe zu treten, wird ieder Kenner
gewis darinn mit mir uͤbereinſtimmen, daß derſelbe,
wie die meiſten ſeiner Schriften, mehr fuͤr eine
Samlung nuͤtzlicher Materialien, als fuͤr ein ordent-
liches Voͤlkerrechtsſyſtem anzuſehen ſey. Der Ver-
faſſer
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/19>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.