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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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Gottes Wort von der hohen Foderung des Gesetzes unterrichten / und daß dessen vollkommene Erfüllung uns Menschen nach dem Sündenfall unmöglich sey; dennoch aber zeigen wir / wie es doch müglich sey / durch Gottes Gnade und aus den in der Wiedergeburth empfangenen Kräfften des Heil. Geistes das Gesetze GOttes zu halten / das ist: so zu beobachten / daß man nicht muthwillig und vorsetzlich darwider sündige; und vermahnen deßwegen die Bekehrten / sich nach der Haltung und Erfüllung der Gebothe GOttes zu bemühen / und in der Heiligung zu wachsen / und biß ans Ende darinnen fortzufahren / 2. Cor. 7. nicht die Seeligkeit zu verdienen / die wir schon in der Rechtfertigung zugleich mit empfangen / sondern um vieler andern Ursachen auch Nutzens halben / und ob wir gleich keine canonisirte Heiligen haben / so halten wir doch dafür / daß GOtt unter uns seine verborgene gewiß habe / Rom. 2 / 29. 1. Cor. 4 / 9. und GOttes Wort unter uns seine Krafft erreichet / Es. 55. Unsere Kirche ist auch allgemeine / und hat für sich catholicismum temporum & locorum: wo die wahre Kirche ist / und wenn sie gewesen ist / die ist mit uns einig gewesen / und hat ei-

Gottes Wort von der hohen Foderung des Gesetzes unterrichten / und daß dessen vollkommene Erfüllung uns Menschen nach dem Sündenfall unmöglich sey; dennoch aber zeigen wir / wie es doch müglich sey / durch Gottes Gnade und aus den in der Wiedergeburth empfangenen Kräfften des Heil. Geistes das Gesetze GOttes zu halten / das ist: so zu beobachten / daß man nicht muthwillig und vorsetzlich darwider sündige; und vermahnen deßwegen die Bekehrten / sich nach der Haltung und Erfüllung der Gebothe GOttes zu bemühen / und in der Heiligung zu wachsen / und biß ans Ende darinnen fortzufahren / 2. Cor. 7. nicht die Seeligkeit zu verdienen / die wir schon in der Rechtfertigung zugleich mit empfangen / sondern um vieler andern Ursachen auch Nutzens halben / und ob wir gleich keine canonisirte Heiligen haben / so halten wir doch dafür / daß GOtt unter uns seine verborgene gewiß habe / Rom. 2 / 29. 1. Cor. 4 / 9. und GOttes Wort unter uns seine Krafft erreichet / Es. 55. Unsere Kirche ist auch allgemeine / und hat für sich catholicismum temporum & locorum: wo die wahre Kirche ist / und wenn sie gewesen ist / die ist mit uns einig gewesen / und hat ei-

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Gottes Wort von der                      hohen Foderung des Gesetzes unterrichten / und daß dessen vollkommene Erfüllung                      uns Menschen nach dem Sündenfall unmöglich sey; dennoch aber zeigen wir / wie es                      doch müglich sey / durch Gottes Gnade und aus den in der Wiedergeburth                      empfangenen Kräfften des Heil. Geistes das Gesetze GOttes zu halten / das ist:                      so zu beobachten / daß man nicht muthwillig und vorsetzlich darwider sündige;                      und vermahnen deßwegen die Bekehrten / sich nach der Haltung und Erfüllung der                      Gebothe GOttes zu bemühen / und in der Heiligung zu wachsen / und biß ans Ende                      darinnen fortzufahren / 2. Cor. 7. nicht die Seeligkeit zu verdienen / die wir                      schon in der Rechtfertigung zugleich mit empfangen / sondern um vieler andern                      Ursachen auch Nutzens halben / und ob wir gleich keine canonisirte Heiligen                      haben / so halten wir doch dafür / daß GOtt unter uns seine verborgene gewiß                      habe / Rom. 2 / 29. 1. Cor. 4 / 9. und GOttes Wort unter uns seine Krafft                      erreichet / Es. 55. Unsere Kirche ist auch allgemeine / und hat für sich                      catholicismum temporum &amp; locorum: wo die wahre Kirche ist / und wenn sie                      gewesen ist / die ist mit uns einig gewesen / und hat ei-
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[45/0045] Gottes Wort von der hohen Foderung des Gesetzes unterrichten / und daß dessen vollkommene Erfüllung uns Menschen nach dem Sündenfall unmöglich sey; dennoch aber zeigen wir / wie es doch müglich sey / durch Gottes Gnade und aus den in der Wiedergeburth empfangenen Kräfften des Heil. Geistes das Gesetze GOttes zu halten / das ist: so zu beobachten / daß man nicht muthwillig und vorsetzlich darwider sündige; und vermahnen deßwegen die Bekehrten / sich nach der Haltung und Erfüllung der Gebothe GOttes zu bemühen / und in der Heiligung zu wachsen / und biß ans Ende darinnen fortzufahren / 2. Cor. 7. nicht die Seeligkeit zu verdienen / die wir schon in der Rechtfertigung zugleich mit empfangen / sondern um vieler andern Ursachen auch Nutzens halben / und ob wir gleich keine canonisirte Heiligen haben / so halten wir doch dafür / daß GOtt unter uns seine verborgene gewiß habe / Rom. 2 / 29. 1. Cor. 4 / 9. und GOttes Wort unter uns seine Krafft erreichet / Es. 55. Unsere Kirche ist auch allgemeine / und hat für sich catholicismum temporum & locorum: wo die wahre Kirche ist / und wenn sie gewesen ist / die ist mit uns einig gewesen / und hat ei-

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/45>, abgerufen am 18.04.2024.