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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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gatten zu leben nicht haben, gantz ein ander Rath gegeben, nemlich sie sollen sich geisseln, stachlichte Gürtel um den blossen Leib legen, und auf viele andere Art den Leib martern und peinigen.

42. Weil die ietzige Römische Kirche ihrem Pabste zuschreibet / daß er völligen Ablaß ertheilen könte, welcher den Christen in diesem Leben und auch nach diesem Leben zu gute käme; da er doch selbsten sich nicht soviel Ablaß geben kan / daß er mit dem Feg Feuer verschonet bliebe. NB. Der gantze Ablaß-Kram mit allen Umständen / machet die Römische Kirche sehr verdächtig / zumahlen weil es mit denselben nur auf diejenigen angesehen ist / welche Geld haben. Denn von den Armen heisset es in der Taxa poenitentiaria: Pauperes quia non habent, ergo non possunt consolari. Ich werde sonst wohl nicht irren / wenn ich sage, daß die Päbstischen Ablaß-Briefe den leeren Zetteln im Glücks-Topffe (oder in der Lotterie) gleich sind, welche nichts nütze sind / als daß man sie zerreisse.

43. Weil die Römische Kirche uns bereden will / ob würde die consecrirte Hostie in Christi Leib verwandelt und bliebe nicht mehr warhafftiges Brodt; da man doch siehet, daß die Mäuse sie verzehren können / ingleichen daß die Würmer darinnen wachsen / wenn sie an feuchten Orten stehet / und über die Zeit aufgehoben wird; Ja man weiß aus der Historie / daß die Pfaffen und Mönche die consecrirte Hostie haben vergifftet und hierdurch auch die Kayser ums Leben bringen können / (v. c. Henricum VII.) Dieß alles könte nicht geschehen und hätte nicht geschehen können / wenn die consecrirte Hostie nicht mehr warhafftiges Brodt / sondern der Leib Christi wäre.

44. Weil die Römische Kirche ihre Heiligsten Oerter, ihre Kirchen, ihre Klöster / ihre Altäre zu rechten Schlupffwinckeln der ärgsten Buben machet. Denn wenn einer gemorder, gestohlen etc. so findet er bey denen seine Sicherheit / die von Rechts-wegen das Gesetz GOttes mit ihren Lippen bewahren / und den Missethäter (wenn er sonst entkommen wolte) in die Hände der Ju-

gatten zu leben nicht haben, gantz ein ander Rath gegeben, nemlich sie sollen sich geisseln, stachlichte Gürtel um den blossen Leib legen, und auf viele andere Art den Leib martern und peinigen.

42. Weil die ietzige Römische Kirche ihrem Pabste zuschreibet / daß er völligen Ablaß ertheilen könte, welcher den Christen in diesem Leben und auch nach diesem Leben zu gute käme; da er doch selbsten sich nicht soviel Ablaß geben kan / daß er mit dem Feg Feuer verschonet bliebe. NB. Der gantze Ablaß-Kram mit allen Umständen / machet die Römische Kirche sehr verdächtig / zumahlen weil es mit denselben nur auf diejenigen angesehen ist / welche Geld haben. Denn von den Armen heisset es in der Taxâ poenitentiariâ: Pauperes quia non habent, ergo non possunt consolari. Ich werde sonst wohl nicht irren / wenn ich sage, daß die Päbstischen Ablaß-Briefe den leeren Zetteln im Glücks-Topffe (oder in der Lotterie) gleich sind, welche nichts nütze sind / als daß man sie zerreisse.

43. Weil die Römische Kirche uns bereden will / ob würde die consecrirte Hostie in Christi Leib verwandelt und bliebe nicht mehr warhafftiges Brodt; da man doch siehet, daß die Mäuse sie verzehren können / ingleichen daß die Würmer darinnen wachsen / wenn sie an feuchten Orten stehet / und über die Zeit aufgehoben wird; Ja man weiß aus der Historie / daß die Pfaffen und Mönche die consecrirte Hostie haben vergifftet und hierdurch auch die Kayser ums Leben bringen können / (v. c. Henricum VII.) Dieß alles könte nicht geschehen und hätte nicht geschehen können / wenn die consecrirte Hostie nicht mehr warhafftiges Brodt / sondern der Leib Christi wäre.

44. Weil die Römische Kirche ihre Heiligsten Oerter, ihre Kirchen, ihre Klöster / ihre Altäre zu rechten Schlupffwinckeln der ärgsten Buben machet. Denn wenn einer gemorder, gestohlen etc. so findet er bey denen seine Sicherheit / die von Rechts-wegen das Gesetz GOttes mit ihren Lippen bewahren / und den Missethäter (wenn er sonst entkommen wolte) in die Hände der Ju-

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[134/0134] gatten zu leben nicht haben, gantz ein ander Rath gegeben, nemlich sie sollen sich geisseln, stachlichte Gürtel um den blossen Leib legen, und auf viele andere Art den Leib martern und peinigen. 42. Weil die ietzige Römische Kirche ihrem Pabste zuschreibet / daß er völligen Ablaß ertheilen könte, welcher den Christen in diesem Leben und auch nach diesem Leben zu gute käme; da er doch selbsten sich nicht soviel Ablaß geben kan / daß er mit dem Feg Feuer verschonet bliebe. NB. Der gantze Ablaß-Kram mit allen Umständen / machet die Römische Kirche sehr verdächtig / zumahlen weil es mit denselben nur auf diejenigen angesehen ist / welche Geld haben. Denn von den Armen heisset es in der Taxâ poenitentiariâ: Pauperes quia non habent, ergo non possunt consolari. Ich werde sonst wohl nicht irren / wenn ich sage, daß die Päbstischen Ablaß-Briefe den leeren Zetteln im Glücks-Topffe (oder in der Lotterie) gleich sind, welche nichts nütze sind / als daß man sie zerreisse. 43. Weil die Römische Kirche uns bereden will / ob würde die consecrirte Hostie in Christi Leib verwandelt und bliebe nicht mehr warhafftiges Brodt; da man doch siehet, daß die Mäuse sie verzehren können / ingleichen daß die Würmer darinnen wachsen / wenn sie an feuchten Orten stehet / und über die Zeit aufgehoben wird; Ja man weiß aus der Historie / daß die Pfaffen und Mönche die consecrirte Hostie haben vergifftet und hierdurch auch die Kayser ums Leben bringen können / (v. c. Henricum VII.) Dieß alles könte nicht geschehen und hätte nicht geschehen können / wenn die consecrirte Hostie nicht mehr warhafftiges Brodt / sondern der Leib Christi wäre. 44. Weil die Römische Kirche ihre Heiligsten Oerter, ihre Kirchen, ihre Klöster / ihre Altäre zu rechten Schlupffwinckeln der ärgsten Buben machet. Denn wenn einer gemorder, gestohlen etc. so findet er bey denen seine Sicherheit / die von Rechts-wegen das Gesetz GOttes mit ihren Lippen bewahren / und den Missethäter (wenn er sonst entkommen wolte) in die Hände der Ju-

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/134>, abgerufen am 23.11.2024.