Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

Bild:
<< vorherige Seite

stiz liefern solten. Der berühmte Papist Andreas Masius klaget hefftig darüber / über das 20. Cap. des Buchs Josuä / uud vergleichet es mit der Heydnischen Freyheit, welche Romulus und Remus um ihre Bürgerschafft zu vermehren allen verlauffenen Banditen gegeben haben. Bey denen Kindern Israel hatten sich die muthwilligen Missethäter keiner Freystadt zu getrösten. Denn GOtt machte die Verordnung / daß wo iemand an seinem Nächsten / frevele / und ihn mit List erwürge / so solle man denselben vom Altare nehmen und ihn tödten. Fliehe er in der Frey-Städte eiue / so solten die Aeltesten selbiselbiger Stadt hinschicken und ihn holen lassen / und in die Hände des Blut-Rächers geben daß er sterbe. Exod. 21 / 14. Deut. 19 / 11. seq, conf. 1. Reg. 2 / 28. 34. 1. Reg. 11 / 15. 16. Es gieng solche Freyheit nur allein diejenigeu an / welche ohne ihre Schuld in Unglück geriethen, und einen unversehenen Todschlag wider ihren Willen begiengen, Deut. 19, 4. 5. Num. 35 / 10. 11. 22. 23.

45. Weil die Römische Kirche das Frohn-Leichnams-Fest so hochhält, und von allen Christen wil celebriret wissen, da doch aus der Historie bekant ist, daß solches Fest allererst A. C. 1264. ist eingesetzet worden / nemlich von Pabst Urbano IV. und zwar auf Angeben und Einrathen seiner vorigen Maitresse Eva genannt / welche von Lück gebürtig gewesen / und vorgegeben sie habe eine Göttliche Offenbahrung gehabt / daß hinführo dieses Fest in der Christenheit solte begangen werden.

46. Weil die Römische Kirche solche Stücke der Buße statuiret / welche auch bey denjenigen seyn können / welche verzweiffeln / wie bey dem Judas Ischariot. Denn bey demselben befand sich contritio cordis, (es reuete ihn) confessio oris (er sprach: ich habe übel gethan / daß ich unschuldig Blut verrathen habe) uud satisfactio operis (denn er brachte das Geld wieder und hing sich selbst. NB. Dieß letztere war noch eine grössere Satisfaction als wenn er sich biß auf den Todt gegeisselt hätte.)

47. Weil die Nömische Kirche so viel Wesens und Geprale von allerhand Wunderthätern machet, die in ih-

stiz liefern solten. Der berühmte Papist Andreas Masius klaget hefftig darüber / über das 20. Cap. des Buchs Josuä / uud vergleichet es mit der Heydnischen Freyheit, welche Romulus und Remus um ihre Bürgerschafft zu vermehren allen verlauffenen Banditen gegeben haben. Bey denen Kindern Israel hatten sich die muthwilligen Missethäter keiner Freystadt zu getrösten. Denn GOtt machte die Verordnung / daß wo iemand an seinem Nächsten / frevele / und ihn mit List erwürge / so solle man denselben vom Altare nehmen und ihn tödten. Fliehe er in der Frey-Städte eiue / so solten die Aeltesten selbiselbiger Stadt hinschicken und ihn holen lassen / und in die Hände des Blut-Rächers geben daß er sterbe. Exod. 21 / 14. Deut. 19 / 11. seq, conf. 1. Reg. 2 / 28. 34. 1. Reg. 11 / 15. 16. Es gieng solche Freyheit nur allein diejenigeu an / welche ohne ihre Schuld in Unglück geriethen, und einen unversehenen Todschlag wider ihren Willen begiengen, Deut. 19, 4. 5. Num. 35 / 10. 11. 22. 23.

45. Weil die Römische Kirche das Frohn-Leichnams-Fest so hochhält, und von allen Christen wil celebriret wissen, da doch aus der Historie bekant ist, daß solches Fest allererst A. C. 1264. ist eingesetzet worden / nemlich von Pabst Urbano IV. und zwar auf Angeben und Einrathen seiner vorigen Maitresse Eva genannt / welche von Lück gebürtig gewesen / und vorgegeben sie habe eine Göttliche Offenbahrung gehabt / daß hinführo dieses Fest in der Christenheit solte begangen werden.

46. Weil die Römische Kirche solche Stücke der Buße statuiret / welche auch bey denjenigen seyn können / welche verzweiffeln / wie bey dem Judas Ischariot. Deñ bey demselben befand sich contritio cordis, (es reuete ihn) confessio oris (er sprach: ich habe übel gethan / daß ich unschuldig Blut verrathen habe) uud satisfactio operis (denn er brachte das Geld wieder und hing sich selbst. NB. Dieß letztere war noch eine grössere Satisfaction als wenn er sich biß auf den Todt gegeisselt hätte.)

47. Weil die Nömische Kirche so viel Wesens und Geprale von allerhand Wunderthätern machet, die in ih-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0135" n="135"/>
stiz liefern solten. Der                      berühmte Papist Andreas Masius klaget hefftig darüber / über das 20. Cap. des                      Buchs Josuä / uud vergleichet es mit der Heydnischen Freyheit, welche Romulus                      und Remus um ihre Bürgerschafft zu vermehren allen verlauffenen Banditen gegeben                      haben. Bey denen Kindern Israel hatten sich die muthwilligen Missethäter keiner                      Freystadt zu getrösten. Denn GOtt machte die Verordnung / daß wo iemand an                      seinem Nächsten / frevele / und ihn mit List erwürge / so solle man denselben                      vom Altare nehmen und ihn tödten. Fliehe er in der Frey-Städte eiue / so solten                      die Aeltesten selbiselbiger Stadt hinschicken und ihn holen lassen / und in die                      Hände des Blut-Rächers geben daß er sterbe. Exod. 21 / 14. Deut. 19 / 11. seq,                      conf. 1. Reg. 2 / 28. 34. 1. Reg. 11 / 15. 16. Es gieng solche Freyheit nur                      allein diejenigeu an / welche ohne ihre Schuld in Unglück geriethen, und einen                      unversehenen Todschlag wider ihren Willen begiengen, Deut. 19, 4. 5. Num. 35 /                      10. 11. 22. 23.</p>
        <p>45. Weil die Römische Kirche das Frohn-Leichnams-Fest so hochhält, und von allen                      Christen wil celebriret wissen, da doch aus der Historie bekant ist, daß solches                      Fest allererst A. C. 1264. ist eingesetzet worden / nemlich von Pabst Urbano IV.                      und zwar auf Angeben und Einrathen seiner vorigen Maitresse Eva genannt / welche                      von Lück gebürtig gewesen / und vorgegeben sie habe eine Göttliche Offenbahrung                      gehabt / daß hinführo dieses Fest in der Christenheit solte begangen werden.</p>
        <p>46. Weil die Römische Kirche solche Stücke der Buße statuiret / welche auch bey                      denjenigen seyn können / welche verzweiffeln / wie bey dem Judas Ischariot.                          Den&#x0303; bey demselben befand sich contritio cordis, (es reuete                      ihn) confessio oris (er sprach: ich habe übel gethan / daß ich unschuldig Blut                      verrathen habe) uud satisfactio operis (denn er brachte das Geld wieder und hing                      sich selbst. NB. Dieß letztere war noch eine grössere Satisfaction als wenn er                      sich biß auf den Todt gegeisselt hätte.)</p>
        <p>47. Weil die Nömische Kirche so viel Wesens und Geprale von allerhand                      Wunderthätern machet, die in ih-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[135/0135] stiz liefern solten. Der berühmte Papist Andreas Masius klaget hefftig darüber / über das 20. Cap. des Buchs Josuä / uud vergleichet es mit der Heydnischen Freyheit, welche Romulus und Remus um ihre Bürgerschafft zu vermehren allen verlauffenen Banditen gegeben haben. Bey denen Kindern Israel hatten sich die muthwilligen Missethäter keiner Freystadt zu getrösten. Denn GOtt machte die Verordnung / daß wo iemand an seinem Nächsten / frevele / und ihn mit List erwürge / so solle man denselben vom Altare nehmen und ihn tödten. Fliehe er in der Frey-Städte eiue / so solten die Aeltesten selbiselbiger Stadt hinschicken und ihn holen lassen / und in die Hände des Blut-Rächers geben daß er sterbe. Exod. 21 / 14. Deut. 19 / 11. seq, conf. 1. Reg. 2 / 28. 34. 1. Reg. 11 / 15. 16. Es gieng solche Freyheit nur allein diejenigeu an / welche ohne ihre Schuld in Unglück geriethen, und einen unversehenen Todschlag wider ihren Willen begiengen, Deut. 19, 4. 5. Num. 35 / 10. 11. 22. 23. 45. Weil die Römische Kirche das Frohn-Leichnams-Fest so hochhält, und von allen Christen wil celebriret wissen, da doch aus der Historie bekant ist, daß solches Fest allererst A. C. 1264. ist eingesetzet worden / nemlich von Pabst Urbano IV. und zwar auf Angeben und Einrathen seiner vorigen Maitresse Eva genannt / welche von Lück gebürtig gewesen / und vorgegeben sie habe eine Göttliche Offenbahrung gehabt / daß hinführo dieses Fest in der Christenheit solte begangen werden. 46. Weil die Römische Kirche solche Stücke der Buße statuiret / welche auch bey denjenigen seyn können / welche verzweiffeln / wie bey dem Judas Ischariot. Deñ bey demselben befand sich contritio cordis, (es reuete ihn) confessio oris (er sprach: ich habe übel gethan / daß ich unschuldig Blut verrathen habe) uud satisfactio operis (denn er brachte das Geld wieder und hing sich selbst. NB. Dieß letztere war noch eine grössere Satisfaction als wenn er sich biß auf den Todt gegeisselt hätte.) 47. Weil die Nömische Kirche so viel Wesens und Geprale von allerhand Wunderthätern machet, die in ih-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/135
Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/135>, abgerufen am 03.05.2024.