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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Wirkungen des Krieges auf Dstasicn

kabelfrage sowie die. Schankung- und die Ostsibirienfrage als Sonderfragen des
China-Problems. Von der Opferbereitschaft, die Japan in diesen Fragen zeigen
wird, wird der Beitritt der Vereinigten Staaten zum englisch-japanischen Bündnis
wesentlich abhängen, und es scheint, daß in Japan immer mehr Bereit¬
willigkeit zur Nachgiebigkeit auf diesen Gebieten durchdringen wird, wenn dafür
eine der Sicherung gegen Großbritannien ähnliche Sicherung gegen die Vereinigten
Staaten und eine Bindung Chinas unter Anerkennung gemeinschaft¬
licher japanisch-chinesischer Interessen erreicht werden kann.

Daß der Inhalt eines solchen Bundes nicht mehr der gleiche sein könnte,
wie der des englisch-japanischen Bündnisses, ergibt sich schon aus der heutigen
Stellung der Vereinigten Staaten zu ihrer Monroelehre, die sie sogar hinderte,
dem Völkerbund des Versailler Friedensvertrages, obwohl dieser sie grundsätzlich
anerkennt, beizutreten. Es ergibt sich auch aus dem Völkerbund selbst, aus seinem
Sinn wie aus seiner Satzung, denn er schreibt für seine Mitglieder ein allge¬
meines Schiedsverfahren vor militärischen Zwangsmaßnahmen vor, während der
englisch-japanische Bündnisvertrag seine Parteien verpflichtet, im Falle eines An¬
griffs auf den anderen Teil ohne weiteres zu den Waffen zu greifen. Die
chinesische Regierung hat in ihrer öffentlichen Verwahrung gegen die geplante
Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisses darauf hingewiesen, und nicht
ohne Erfolg. Zwar scheint Japan sich gegen diese das alte Bündnis vernichtende
Auffassung zunächst gewehrt zu haben. Es erregte Aufsehen, als im Sommer
1920 vom Auswärtigen Amt in Tokio her bekannt gegeben wurde, daß der
Völkerbundsvertrag der Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisvertrages
ebensowenig im Wege stehe, wie er den Garantieverträgen im Wege gestanden
habe, die England und Amerika mit Frankreich gegen Deutschland gleichzeitig mit
der Unterzeichnung des den Völkerbund errichtenden Versailler Friedensvertrages
abgeschlossen. Man wird es auf englischen Einfluß zurückführen müssen, daß die
japanische Regierung diesen Standpunkt wieder aufgab und am 8. Juni vorigen
Jahres beide Regierungen eine übereinstimmende Note an den Völkerbundsrat
richteten, in der erklärt wurde, im Falle der Erneuerung des Vertrages über den
1. Juli 1921 hinaus würde er in Einklang mit der Völkerbundsverfassung ge¬
bracht werden. Geschieht dies im wahren Geist des Völkerbundes, so bleibt vom
Sinn des alten englisch-japanischen Bündnisses nicht mehr viel Wertvolles
übrig. Aber um so annehmbarer wird es dann den Vereinigten Staaten? von
Amerika sein.

Anscheinend haben die Vereinigten Staaten es sich zur Aufgabe gemacht,
diesem Bunde einen neuen Inhalt zu geben. Es wird ihnen, die ja schon vor
dem Kriege ernstlich mit China (und Deutschland) über vertragliche Festlegung
gemeinsamer ostasiatischer Politik verhandelten, und die Japan gegenüber schon
im Rook-Takahira-Abkommen von 1908 und im Jshii-Lansing-Abkommen von
1917 schon Grundlagen geschaffen haben, gewiß nicht an praktischen Vorschlägen
fehlen. Nach zwei Zielen weist ihre ostasiatische Politik der letzten Zeit, auf die sie
sich nach Beseitigung ihrer Gegensätze gegen Japan mit den gedachten Bundes¬
genossen einigen könnten: Verteidigung gegen Rußlands Bolsche¬
wismus und Befreiung der chinesischen Volkswirtschaft
vonausländischer Ausbeutung -- beides durch internationalen Zu"


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kabelfrage sowie die. Schankung- und die Ostsibirienfrage als Sonderfragen des
China-Problems. Von der Opferbereitschaft, die Japan in diesen Fragen zeigen
wird, wird der Beitritt der Vereinigten Staaten zum englisch-japanischen Bündnis
wesentlich abhängen, und es scheint, daß in Japan immer mehr Bereit¬
willigkeit zur Nachgiebigkeit auf diesen Gebieten durchdringen wird, wenn dafür
eine der Sicherung gegen Großbritannien ähnliche Sicherung gegen die Vereinigten
Staaten und eine Bindung Chinas unter Anerkennung gemeinschaft¬
licher japanisch-chinesischer Interessen erreicht werden kann.

Daß der Inhalt eines solchen Bundes nicht mehr der gleiche sein könnte,
wie der des englisch-japanischen Bündnisses, ergibt sich schon aus der heutigen
Stellung der Vereinigten Staaten zu ihrer Monroelehre, die sie sogar hinderte,
dem Völkerbund des Versailler Friedensvertrages, obwohl dieser sie grundsätzlich
anerkennt, beizutreten. Es ergibt sich auch aus dem Völkerbund selbst, aus seinem
Sinn wie aus seiner Satzung, denn er schreibt für seine Mitglieder ein allge¬
meines Schiedsverfahren vor militärischen Zwangsmaßnahmen vor, während der
englisch-japanische Bündnisvertrag seine Parteien verpflichtet, im Falle eines An¬
griffs auf den anderen Teil ohne weiteres zu den Waffen zu greifen. Die
chinesische Regierung hat in ihrer öffentlichen Verwahrung gegen die geplante
Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisses darauf hingewiesen, und nicht
ohne Erfolg. Zwar scheint Japan sich gegen diese das alte Bündnis vernichtende
Auffassung zunächst gewehrt zu haben. Es erregte Aufsehen, als im Sommer
1920 vom Auswärtigen Amt in Tokio her bekannt gegeben wurde, daß der
Völkerbundsvertrag der Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisvertrages
ebensowenig im Wege stehe, wie er den Garantieverträgen im Wege gestanden
habe, die England und Amerika mit Frankreich gegen Deutschland gleichzeitig mit
der Unterzeichnung des den Völkerbund errichtenden Versailler Friedensvertrages
abgeschlossen. Man wird es auf englischen Einfluß zurückführen müssen, daß die
japanische Regierung diesen Standpunkt wieder aufgab und am 8. Juni vorigen
Jahres beide Regierungen eine übereinstimmende Note an den Völkerbundsrat
richteten, in der erklärt wurde, im Falle der Erneuerung des Vertrages über den
1. Juli 1921 hinaus würde er in Einklang mit der Völkerbundsverfassung ge¬
bracht werden. Geschieht dies im wahren Geist des Völkerbundes, so bleibt vom
Sinn des alten englisch-japanischen Bündnisses nicht mehr viel Wertvolles
übrig. Aber um so annehmbarer wird es dann den Vereinigten Staaten? von
Amerika sein.

Anscheinend haben die Vereinigten Staaten es sich zur Aufgabe gemacht,
diesem Bunde einen neuen Inhalt zu geben. Es wird ihnen, die ja schon vor
dem Kriege ernstlich mit China (und Deutschland) über vertragliche Festlegung
gemeinsamer ostasiatischer Politik verhandelten, und die Japan gegenüber schon
im Rook-Takahira-Abkommen von 1908 und im Jshii-Lansing-Abkommen von
1917 schon Grundlagen geschaffen haben, gewiß nicht an praktischen Vorschlägen
fehlen. Nach zwei Zielen weist ihre ostasiatische Politik der letzten Zeit, auf die sie
sich nach Beseitigung ihrer Gegensätze gegen Japan mit den gedachten Bundes¬
genossen einigen könnten: Verteidigung gegen Rußlands Bolsche¬
wismus und Befreiung der chinesischen Volkswirtschaft
vonausländischer Ausbeutung — beides durch internationalen Zu»


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[0230] Wirkungen des Krieges auf Dstasicn kabelfrage sowie die. Schankung- und die Ostsibirienfrage als Sonderfragen des China-Problems. Von der Opferbereitschaft, die Japan in diesen Fragen zeigen wird, wird der Beitritt der Vereinigten Staaten zum englisch-japanischen Bündnis wesentlich abhängen, und es scheint, daß in Japan immer mehr Bereit¬ willigkeit zur Nachgiebigkeit auf diesen Gebieten durchdringen wird, wenn dafür eine der Sicherung gegen Großbritannien ähnliche Sicherung gegen die Vereinigten Staaten und eine Bindung Chinas unter Anerkennung gemeinschaft¬ licher japanisch-chinesischer Interessen erreicht werden kann. Daß der Inhalt eines solchen Bundes nicht mehr der gleiche sein könnte, wie der des englisch-japanischen Bündnisses, ergibt sich schon aus der heutigen Stellung der Vereinigten Staaten zu ihrer Monroelehre, die sie sogar hinderte, dem Völkerbund des Versailler Friedensvertrages, obwohl dieser sie grundsätzlich anerkennt, beizutreten. Es ergibt sich auch aus dem Völkerbund selbst, aus seinem Sinn wie aus seiner Satzung, denn er schreibt für seine Mitglieder ein allge¬ meines Schiedsverfahren vor militärischen Zwangsmaßnahmen vor, während der englisch-japanische Bündnisvertrag seine Parteien verpflichtet, im Falle eines An¬ griffs auf den anderen Teil ohne weiteres zu den Waffen zu greifen. Die chinesische Regierung hat in ihrer öffentlichen Verwahrung gegen die geplante Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisses darauf hingewiesen, und nicht ohne Erfolg. Zwar scheint Japan sich gegen diese das alte Bündnis vernichtende Auffassung zunächst gewehrt zu haben. Es erregte Aufsehen, als im Sommer 1920 vom Auswärtigen Amt in Tokio her bekannt gegeben wurde, daß der Völkerbundsvertrag der Erneuerung des englisch-japanischen Bündnisvertrages ebensowenig im Wege stehe, wie er den Garantieverträgen im Wege gestanden habe, die England und Amerika mit Frankreich gegen Deutschland gleichzeitig mit der Unterzeichnung des den Völkerbund errichtenden Versailler Friedensvertrages abgeschlossen. Man wird es auf englischen Einfluß zurückführen müssen, daß die japanische Regierung diesen Standpunkt wieder aufgab und am 8. Juni vorigen Jahres beide Regierungen eine übereinstimmende Note an den Völkerbundsrat richteten, in der erklärt wurde, im Falle der Erneuerung des Vertrages über den 1. Juli 1921 hinaus würde er in Einklang mit der Völkerbundsverfassung ge¬ bracht werden. Geschieht dies im wahren Geist des Völkerbundes, so bleibt vom Sinn des alten englisch-japanischen Bündnisses nicht mehr viel Wertvolles übrig. Aber um so annehmbarer wird es dann den Vereinigten Staaten? von Amerika sein. Anscheinend haben die Vereinigten Staaten es sich zur Aufgabe gemacht, diesem Bunde einen neuen Inhalt zu geben. Es wird ihnen, die ja schon vor dem Kriege ernstlich mit China (und Deutschland) über vertragliche Festlegung gemeinsamer ostasiatischer Politik verhandelten, und die Japan gegenüber schon im Rook-Takahira-Abkommen von 1908 und im Jshii-Lansing-Abkommen von 1917 schon Grundlagen geschaffen haben, gewiß nicht an praktischen Vorschlägen fehlen. Nach zwei Zielen weist ihre ostasiatische Politik der letzten Zeit, auf die sie sich nach Beseitigung ihrer Gegensätze gegen Japan mit den gedachten Bundes¬ genossen einigen könnten: Verteidigung gegen Rußlands Bolsche¬ wismus und Befreiung der chinesischen Volkswirtschaft vonausländischer Ausbeutung — beides durch internationalen Zu»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/230>, abgerufen am 22.07.2024.