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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.

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Der deutsch'.russische RÄckversicherunysvcrtrag von ^SK? und seine Kündigung

Balkanpläne vorschieben lassen und sich damit die russische Feindschaft auf den Hals
ziehen. Deshalb lehnte es Bismarck nicht nur sehr nachdrücklich ab, die deutsche
Politik in der bulgarischen Angelegenheit nach den österreich-ungarischen Wünschen
zu leiten, sondern er gestand den Russen in einem ganz geheimen Protokoll sogar
wohlwollende Neutralität für den Fall zu, daß Rußland sich Konstantinopels be¬
mächtigen wolle. Auch in dem Hauptvertrag, der am 18. Juni 1887 zu Berlin ab¬
geschlossen worden ist und gleichfalls geheim bleiben sollte und geblieben ist, erkannte
Deutschland die geschichtlich erworbenen Rechte Rußlands auf der Balkanhalb-
insel ausdrücklich an; als solche wurden die Schließung der Dardanellen und des
Bosporus und der vorwiegende Einfluß in Bulgarien und Ostrumelien bezeichnet.
Gegenseitig versprachen sich die beiden Mächte wohlwollende Neutralität, falls eine
>ion ihnen mit einer dritten Großmacht in Krieg geraten sollte. Das schützte Deutsch¬
land für den Fall eines französischen Angriffs, Rußland bei einem österreichischen
Angriff oder einem Krieg mit England. Dem deutsch-österreichischen Bündnis wurde
durch den Vorbehalt Rücksicht getragen, daß die Neutralitätsverpflichtung nicht ein¬
treten solle, falls Rußland der Angreifer sei. Einen entsprechenden Borbehalt
machte Rußland für den unwahrscheinlichen Fall, daß das Deutsche Reich die Fran¬
zosen angreifen würde. Ob schon damals irgendwelche Abreden zwischen Rußland
und Frankreich über gemeinsame Abwehr eines deutschen Angriffs bestanden haben,
wissen wir nicht.

Der Vorteil, den Rußland aus diesem Rückversicherungsvcrtrag zog, liegt auf
der Hand. Es blieb wie in den beiden vorhergegangenen Verträgen von 1881 und
l831 gegen England und bis zu einem gewissen Grade auch gegen Österreich-Ungarn
gedeckt. Für Deutschland ist der Gewinn schon problematischer. Nur wenn der
Vertrag veröffentlicht worden wäre, hätte er die in jenen Boulangerzciten besonders
heiße Rcvanchelust Frankreichs abkühlen können. Aber darauf ließ sich der Zar
nicht ein, und man darf zweifeln, ob die Bestimmung des Vertrags bei einem von
Frankreich gegen Deutschland hervorgerufenen Krieg stärker gewesen wäre als die
russischen Sympathien für Frankreich. Immerhin hinderte der Vertrag den Zaren
daran, bindende Verpflichtungen gegenüber Frankreich einzugehen, die doch dazu
gehörten, um aus der französischen Stimmung für die Revanche den Kriegsentschluß
hervorzurufen. Und positive Opfer brauchte Deutschland nicht zu bringen, um diesen
Vorteil einzuheimsen. Zu einer- Unterstützung der russischen Balkanpolitik war
Teutschland so wenig verpflichtet, daß Bismarck wenige Monate nach dem Abschluß
des Vertrags versuchen konnte, mit dem großen Gegenspieler Rußlands, mit England
in nähere Fühlung zu treten.

Die Gegensätze, die zwischen den Großmächten bestanden, konnten natürlich
mit all diesen Abmachungen nicht aus der Welt geschafft werden. Die Russen
waren mit ihrem elementaren Drängen nach Machterwciterung für die europäische
Politik ein Moment der Beunruhigung. Bald nach dem Abschluß des Vertrags mußte
Bismarck Warnungen erlassen und Vorsichtsmaßregeln ergreifen; er verbot die
Verleihung der russischen Wertpapiere durch die Deutsche Rcichsbank, er brachte die
große Heercsvorlage ein, die durch, die Wiedereinführung des 1867 aufgehobenen
zweiten Landwehraufgebots die Kriegsstärke des deutschen Heeres um sieben Iahrcs-
ktassen auf einen Schlag vermehrte, er ließ endlich am 3. Februar 1888 den Wortlaut
des deutsch-österreichischen Bündnisses, und zwar bezeichnenderweise ohne Andeutung


Der deutsch'.russische RÄckversicherunysvcrtrag von ^SK? und seine Kündigung

Balkanpläne vorschieben lassen und sich damit die russische Feindschaft auf den Hals
ziehen. Deshalb lehnte es Bismarck nicht nur sehr nachdrücklich ab, die deutsche
Politik in der bulgarischen Angelegenheit nach den österreich-ungarischen Wünschen
zu leiten, sondern er gestand den Russen in einem ganz geheimen Protokoll sogar
wohlwollende Neutralität für den Fall zu, daß Rußland sich Konstantinopels be¬
mächtigen wolle. Auch in dem Hauptvertrag, der am 18. Juni 1887 zu Berlin ab¬
geschlossen worden ist und gleichfalls geheim bleiben sollte und geblieben ist, erkannte
Deutschland die geschichtlich erworbenen Rechte Rußlands auf der Balkanhalb-
insel ausdrücklich an; als solche wurden die Schließung der Dardanellen und des
Bosporus und der vorwiegende Einfluß in Bulgarien und Ostrumelien bezeichnet.
Gegenseitig versprachen sich die beiden Mächte wohlwollende Neutralität, falls eine
>ion ihnen mit einer dritten Großmacht in Krieg geraten sollte. Das schützte Deutsch¬
land für den Fall eines französischen Angriffs, Rußland bei einem österreichischen
Angriff oder einem Krieg mit England. Dem deutsch-österreichischen Bündnis wurde
durch den Vorbehalt Rücksicht getragen, daß die Neutralitätsverpflichtung nicht ein¬
treten solle, falls Rußland der Angreifer sei. Einen entsprechenden Borbehalt
machte Rußland für den unwahrscheinlichen Fall, daß das Deutsche Reich die Fran¬
zosen angreifen würde. Ob schon damals irgendwelche Abreden zwischen Rußland
und Frankreich über gemeinsame Abwehr eines deutschen Angriffs bestanden haben,
wissen wir nicht.

Der Vorteil, den Rußland aus diesem Rückversicherungsvcrtrag zog, liegt auf
der Hand. Es blieb wie in den beiden vorhergegangenen Verträgen von 1881 und
l831 gegen England und bis zu einem gewissen Grade auch gegen Österreich-Ungarn
gedeckt. Für Deutschland ist der Gewinn schon problematischer. Nur wenn der
Vertrag veröffentlicht worden wäre, hätte er die in jenen Boulangerzciten besonders
heiße Rcvanchelust Frankreichs abkühlen können. Aber darauf ließ sich der Zar
nicht ein, und man darf zweifeln, ob die Bestimmung des Vertrags bei einem von
Frankreich gegen Deutschland hervorgerufenen Krieg stärker gewesen wäre als die
russischen Sympathien für Frankreich. Immerhin hinderte der Vertrag den Zaren
daran, bindende Verpflichtungen gegenüber Frankreich einzugehen, die doch dazu
gehörten, um aus der französischen Stimmung für die Revanche den Kriegsentschluß
hervorzurufen. Und positive Opfer brauchte Deutschland nicht zu bringen, um diesen
Vorteil einzuheimsen. Zu einer- Unterstützung der russischen Balkanpolitik war
Teutschland so wenig verpflichtet, daß Bismarck wenige Monate nach dem Abschluß
des Vertrags versuchen konnte, mit dem großen Gegenspieler Rußlands, mit England
in nähere Fühlung zu treten.

Die Gegensätze, die zwischen den Großmächten bestanden, konnten natürlich
mit all diesen Abmachungen nicht aus der Welt geschafft werden. Die Russen
waren mit ihrem elementaren Drängen nach Machterwciterung für die europäische
Politik ein Moment der Beunruhigung. Bald nach dem Abschluß des Vertrags mußte
Bismarck Warnungen erlassen und Vorsichtsmaßregeln ergreifen; er verbot die
Verleihung der russischen Wertpapiere durch die Deutsche Rcichsbank, er brachte die
große Heercsvorlage ein, die durch, die Wiedereinführung des 1867 aufgehobenen
zweiten Landwehraufgebots die Kriegsstärke des deutschen Heeres um sieben Iahrcs-
ktassen auf einen Schlag vermehrte, er ließ endlich am 3. Februar 1888 den Wortlaut
des deutsch-österreichischen Bündnisses, und zwar bezeichnenderweise ohne Andeutung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338432/29>, abgerufen am 04.07.2024.