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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

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Betrachtungen zur Frage der deutschen Auswanderung

gehabt, daß die Eigenbrödelei etwas zurückgetreten ist. Die gemeinsame Not auch im
Erwerbsleben hat die Geister einander sich nähern lassen und zur Gründung deutscher
Handelskammern geführt, was vor dem Kriege kaum möglich erschien. Natürlich
wird der Konkurenzkampf auch unter den Deutschen nicht ausbleiben und die ein¬
gesessener Deutschen werden zunächst einmal selbst zusehen, wieder in auskömmliche
Stellungen zu gelangen, ehe sie dem Neuling die Wege zu gut bezahlten Stellungen
ebnen werden. Aber auch das wird nur eine Übergangszeit sein.

Mit der Auswanderung findet aber keine Lösung des Auswandernden von der
Heimat statt, sondern er bleibt noch mit einer Fülle von Fäden mit der Regierung
und den Gesetzen in der Heimat verbunden. Betrachtet die alte Negierung den
Auslandsdeutschen mehr als Verwaltungsobjekt, so erblickt die neue Regierung nach
Erzbergerschem Rezept in ihm nur ein Steuerobjekt, das möglichst ausgiebig und
lange zu "erfassen" ist. Von dem gewaltigen psychologischen, wirtschaftlichen und
politischen Werte eines starken Auslandsdeutschtums dämmert auch heute noch nicht
die mindeste Ahnung. Man sieht im Auslandsdeutschen und Auswanderer heute
nur jemand, der die Segnungen und Errungenschaften der Neuzeit nicht an¬
erkennen und der sich der Besteuerung entziehen will; also ein Individuum, das man
ohne Bestrafung nicht in die Fremde ziehen lassen soll. Man verfolgt sein Ergehen
und Schicksal draußen nur vom Standpunkte hoffentlich sich steigernder Steuerkraft.

Auch auf dem Gebiete des Strafrechts wollte man als Gegenstück zur doppelten
Besteuerung eine doppelte Bestrafungsmöglichkeit vornehmen, indem der "Vorentwurf
zu einem neuen deutschen Strafgesetzbuch" beabsichtigte, den Deutschen auch dann
zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ziehen, wenn er im Auslande eine Tat
begangen haben sollte, die zwar nach dem ausländischen Recht nicht strafbar, in
Deutschland aber strafbar war. Man begründete diese eigenartige Auffassung damit,
daß so gut wie das Steuerrecht auch das Strafrecht dem Deutschen ins Ausland
folgen müsse!

Man vergißt so völlig, daß der Deutsche draußen auf einsamem Posten steht-
Denn hinter ihm liegt eine Heimat, deren Evangelium die Internationale ist; eine
Regierung, deren Devise lautet: "Proletarier aller Länder, vereinigt euch", ein
Parteistaat, kein Nassenstaat.

Die amtliche Vertretung draußen aber kann wie früher nur im Nahmen der
Direktiven und Erwägungen des Auswärtigen Amtes tätig sein. Und wie es mit
diesem bestellt ist, welche Aussichten die Reorganisation bietet, davon schweige die
Höflichkeit! So muß der deutsche Pionier nicht nur gegen sein persönliches Schicksal
ankämpfen, sondern auch gegen die Nachteile seiner Regierung und die Verblendung
und Ideologie in der Heimat.

Gegen einen großen Teil dieser Schwierigkeiten würde nun die Naturalisation
und Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit einen Ausweg bieten. So, wie die
Verhältnisse jetzt liegen, ist anzunehmen, daß von den Neueingewanderten weit¬
gehender Gebrauch von diesem Aushilfsmittel gemacht werden wird. Die Naturali¬
satton wird es gestatten, für die Zukunft der Kinder arbeiten zu können, und trotz
der neuen Staatsangehörigkeit in erhöhtem Maße für das Deutschtum tätig zu sein-
Denn die Zugehörigkeit zum neutralen Staate schützt in gleicher Weise vor Be¬
lästigungen durch die Entente, wie durch eine Regierung in der alten Heimat, die
nur darauf wartet, dem Rückwanderer später einen Teil seines sauer erworbenen


Betrachtungen zur Frage der deutschen Auswanderung

gehabt, daß die Eigenbrödelei etwas zurückgetreten ist. Die gemeinsame Not auch im
Erwerbsleben hat die Geister einander sich nähern lassen und zur Gründung deutscher
Handelskammern geführt, was vor dem Kriege kaum möglich erschien. Natürlich
wird der Konkurenzkampf auch unter den Deutschen nicht ausbleiben und die ein¬
gesessener Deutschen werden zunächst einmal selbst zusehen, wieder in auskömmliche
Stellungen zu gelangen, ehe sie dem Neuling die Wege zu gut bezahlten Stellungen
ebnen werden. Aber auch das wird nur eine Übergangszeit sein.

Mit der Auswanderung findet aber keine Lösung des Auswandernden von der
Heimat statt, sondern er bleibt noch mit einer Fülle von Fäden mit der Regierung
und den Gesetzen in der Heimat verbunden. Betrachtet die alte Negierung den
Auslandsdeutschen mehr als Verwaltungsobjekt, so erblickt die neue Regierung nach
Erzbergerschem Rezept in ihm nur ein Steuerobjekt, das möglichst ausgiebig und
lange zu „erfassen" ist. Von dem gewaltigen psychologischen, wirtschaftlichen und
politischen Werte eines starken Auslandsdeutschtums dämmert auch heute noch nicht
die mindeste Ahnung. Man sieht im Auslandsdeutschen und Auswanderer heute
nur jemand, der die Segnungen und Errungenschaften der Neuzeit nicht an¬
erkennen und der sich der Besteuerung entziehen will; also ein Individuum, das man
ohne Bestrafung nicht in die Fremde ziehen lassen soll. Man verfolgt sein Ergehen
und Schicksal draußen nur vom Standpunkte hoffentlich sich steigernder Steuerkraft.

Auch auf dem Gebiete des Strafrechts wollte man als Gegenstück zur doppelten
Besteuerung eine doppelte Bestrafungsmöglichkeit vornehmen, indem der „Vorentwurf
zu einem neuen deutschen Strafgesetzbuch" beabsichtigte, den Deutschen auch dann
zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ziehen, wenn er im Auslande eine Tat
begangen haben sollte, die zwar nach dem ausländischen Recht nicht strafbar, in
Deutschland aber strafbar war. Man begründete diese eigenartige Auffassung damit,
daß so gut wie das Steuerrecht auch das Strafrecht dem Deutschen ins Ausland
folgen müsse!

Man vergißt so völlig, daß der Deutsche draußen auf einsamem Posten steht-
Denn hinter ihm liegt eine Heimat, deren Evangelium die Internationale ist; eine
Regierung, deren Devise lautet: „Proletarier aller Länder, vereinigt euch", ein
Parteistaat, kein Nassenstaat.

Die amtliche Vertretung draußen aber kann wie früher nur im Nahmen der
Direktiven und Erwägungen des Auswärtigen Amtes tätig sein. Und wie es mit
diesem bestellt ist, welche Aussichten die Reorganisation bietet, davon schweige die
Höflichkeit! So muß der deutsche Pionier nicht nur gegen sein persönliches Schicksal
ankämpfen, sondern auch gegen die Nachteile seiner Regierung und die Verblendung
und Ideologie in der Heimat.

Gegen einen großen Teil dieser Schwierigkeiten würde nun die Naturalisation
und Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit einen Ausweg bieten. So, wie die
Verhältnisse jetzt liegen, ist anzunehmen, daß von den Neueingewanderten weit¬
gehender Gebrauch von diesem Aushilfsmittel gemacht werden wird. Die Naturali¬
satton wird es gestatten, für die Zukunft der Kinder arbeiten zu können, und trotz
der neuen Staatsangehörigkeit in erhöhtem Maße für das Deutschtum tätig zu sein-
Denn die Zugehörigkeit zum neutralen Staate schützt in gleicher Weise vor Be¬
lästigungen durch die Entente, wie durch eine Regierung in der alten Heimat, die
nur darauf wartet, dem Rückwanderer später einen Teil seines sauer erworbenen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/314>, abgerufen am 03.07.2024.