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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

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Deutschlands wirtschaftliche Zukunft

kann nicht erfüllt werden, weil er Unmögliches verlangt. Und selbst das an
sich Mögliche könnte nur erreicht werden, wenn man das deutsche Volk in dauernder
Schuldknechtschaft hält. Kann eine deutsche Regierung ernsthaft erklären, daß das
ihre Absicht ist? Eine Absicht, die sie doch nie verwirklichen könnte, weil sie in
dem Moment eben aufhören würde, Regierung zu sein? Nein, man muß endlich
mit diesen Fiktionen, die man der Kriegspsychose unserer Gegner zuliebe aufgerichtet
hat, Schluß machen.

Man muß in voller Offenheit und Klarheit zum Ausdruck bringen, daß
wir diesen Bertrag nicht erfüllen können. Das kann üble Folgen haben,
gewiß, ich werde darauf noch kommen. Ich will nur zuerst die innere Not¬
wendigkeit dieser Erklärung begründen.

Wenn ein Vertragsteil erklärt, er wolle seine Vertragspflichten erfüllen,
werde es aber sicher nicht können, so bekennt er sich von vornherein als schuldig.
Denn Verträge, von denen man schon beim Inkrafttreten weiß, daß man sie nicht
erfüllen kann, darf man ehrlicherweise nicht schließen. Wir verschlechtern also
unsere rechtliche Lage mit diesen beflissenen Beteuerungen des guten Willens, denn
wir anerkennen damit, daß der unerfüllbare Vertrag Deutschland zu Recht bindet.
Wer aber die Vorgeschichte und die Entstehung des Vertrages von Versailles
unbefangen prüft, weiß, daß er nach den Grundsätzen des Völkerrechts Deutschland
nicht verpflichten kann.

Ich will mich dafür statt weiterer Ausführungen nur aus das Zeugnis des
Professors I. M. Kehnes berufen, mit dem ich in Spa und Brüssel oft verhandelt
habe und den ich als einen der wenigen objektiv und wirtschaftlich denkenden
Vertreter unserer Feinde kennen gelernt habe.'

Er führt in seinem grundlegenden Werk "lKe economie conseyuencss
ok tke ?cane" mit überzeugender Klarheit aus, daß der Umfang der Verpflichtungen,
die Deutschland im Friedensvertrag auferlegt wurden, nicht das Maß dessen hätte
übersteigen dürfen, was in den 14 Punkten des Präsidenten Wilson und in dessen
späteren Ansprachen umschrieben ist. Denn auf dieser Grundlage sei die Verein¬
barung zwischen Deutschland und den Verbündeten über die Einleitung der Waffen¬
stillstands- und Friedensverhandlungen abgeschlossen worden.

"Die Natur des Abkommens zwischen Deutschland und den Verbündeten"
-- so lautet der entscheidende Satz in der deutschen Übersetzung von Bonn und
Brinkmann (S. 45ff.), -- "die sich aus diesem Notenwechsel ergibt, ist klar und
unzweideutig. Die Friedensbedingungen sollen den Ansprachen des Präsidenten
gemäß sein, und der Zweck der Friedenskonferenz ist, ,die Einzelheiten ihrer
Anwendung zu erörtern/ Die Umstände des Abkommens trugen ein
ungewöhnlich feierliches und verpflichtendes Gepräge, denn eine dieser Bedingungen
war, daß Deutschland Waffenstillstandsbedingungen annehmen solle, die es wehrlos
machen würden. Nachdem Deutschland sich im Vertrauen auf das Abkommen
wehrlos gemacht hatte, erforderte es die Ehre der Verbündeten, auch ihre
Verpflichtungen zu erfüllen und, wenn es Zweideutigkeiten enthielt, aus ihrer Lage
keinen Vorteil zu ziehen."

Diesen Grundsätzen widerspricht aber ein großer Teil der Bestimmungen,
besonders über die Wiedergutmachung, die die deutsche Negierung durch Drohung
mit Waffengewalt gezwungen worden ist, in Versailles zu unterschreiben.


Deutschlands wirtschaftliche Zukunft

kann nicht erfüllt werden, weil er Unmögliches verlangt. Und selbst das an
sich Mögliche könnte nur erreicht werden, wenn man das deutsche Volk in dauernder
Schuldknechtschaft hält. Kann eine deutsche Regierung ernsthaft erklären, daß das
ihre Absicht ist? Eine Absicht, die sie doch nie verwirklichen könnte, weil sie in
dem Moment eben aufhören würde, Regierung zu sein? Nein, man muß endlich
mit diesen Fiktionen, die man der Kriegspsychose unserer Gegner zuliebe aufgerichtet
hat, Schluß machen.

Man muß in voller Offenheit und Klarheit zum Ausdruck bringen, daß
wir diesen Bertrag nicht erfüllen können. Das kann üble Folgen haben,
gewiß, ich werde darauf noch kommen. Ich will nur zuerst die innere Not¬
wendigkeit dieser Erklärung begründen.

Wenn ein Vertragsteil erklärt, er wolle seine Vertragspflichten erfüllen,
werde es aber sicher nicht können, so bekennt er sich von vornherein als schuldig.
Denn Verträge, von denen man schon beim Inkrafttreten weiß, daß man sie nicht
erfüllen kann, darf man ehrlicherweise nicht schließen. Wir verschlechtern also
unsere rechtliche Lage mit diesen beflissenen Beteuerungen des guten Willens, denn
wir anerkennen damit, daß der unerfüllbare Vertrag Deutschland zu Recht bindet.
Wer aber die Vorgeschichte und die Entstehung des Vertrages von Versailles
unbefangen prüft, weiß, daß er nach den Grundsätzen des Völkerrechts Deutschland
nicht verpflichten kann.

Ich will mich dafür statt weiterer Ausführungen nur aus das Zeugnis des
Professors I. M. Kehnes berufen, mit dem ich in Spa und Brüssel oft verhandelt
habe und den ich als einen der wenigen objektiv und wirtschaftlich denkenden
Vertreter unserer Feinde kennen gelernt habe.'

Er führt in seinem grundlegenden Werk „lKe economie conseyuencss
ok tke ?cane" mit überzeugender Klarheit aus, daß der Umfang der Verpflichtungen,
die Deutschland im Friedensvertrag auferlegt wurden, nicht das Maß dessen hätte
übersteigen dürfen, was in den 14 Punkten des Präsidenten Wilson und in dessen
späteren Ansprachen umschrieben ist. Denn auf dieser Grundlage sei die Verein¬
barung zwischen Deutschland und den Verbündeten über die Einleitung der Waffen¬
stillstands- und Friedensverhandlungen abgeschlossen worden.

„Die Natur des Abkommens zwischen Deutschland und den Verbündeten"
— so lautet der entscheidende Satz in der deutschen Übersetzung von Bonn und
Brinkmann (S. 45ff.), — „die sich aus diesem Notenwechsel ergibt, ist klar und
unzweideutig. Die Friedensbedingungen sollen den Ansprachen des Präsidenten
gemäß sein, und der Zweck der Friedenskonferenz ist, ,die Einzelheiten ihrer
Anwendung zu erörtern/ Die Umstände des Abkommens trugen ein
ungewöhnlich feierliches und verpflichtendes Gepräge, denn eine dieser Bedingungen
war, daß Deutschland Waffenstillstandsbedingungen annehmen solle, die es wehrlos
machen würden. Nachdem Deutschland sich im Vertrauen auf das Abkommen
wehrlos gemacht hatte, erforderte es die Ehre der Verbündeten, auch ihre
Verpflichtungen zu erfüllen und, wenn es Zweideutigkeiten enthielt, aus ihrer Lage
keinen Vorteil zu ziehen."

Diesen Grundsätzen widerspricht aber ein großer Teil der Bestimmungen,
besonders über die Wiedergutmachung, die die deutsche Negierung durch Drohung
mit Waffengewalt gezwungen worden ist, in Versailles zu unterschreiben.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/278>, abgerufen am 22.07.2024.