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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Zur "Kammer der Arbeit"

Arbeiterschaft, sich mit dem Unternehmertum über die damals bestehenden Inter¬
essengegensätze hinweg zur einheitlichen Regelung der Wirtschafts- und der Sozial¬
politik zu einer einheitlichen Organisation zusammenschließen, die ncuzeitlich be¬
deutendste Leistung in der Erfassung berufsständischer Gesamtnotwendigkeit und
Gemeinsamkeitsnutzens. In der Tat darf auf der Grundlage der gemachten
praktischen Erfahrungen gesprochen werden von einem Zusammenschluß über "da¬
mals bestehende" Interessengegensätze hinweg. Denn wenn jene Arbeitsgemeinschaft
der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands
nicht erreicht worden wäre, so hätten der deutsche Wirtschaftsbau, an dessen Grund¬
festen seit den Novemberstürmen manch wertvoller Stein sich gelockert hatte, die
Eckpfeiler biegen und brechen sehen müssen.

Dennoch: Als Ernst von Borsig und Legler an 4. Dezember 1918 ihren
Namen unter eine "vorläufige Satzung" der Arbeitsgemeinschaft setzen konnten,
da fehlte an der Möglichkeit eines restlosen Zusammenschlusses, der ein augen¬
blicklich gebieterisches Auftreten gegenüber dem Dreinreden von Außenstehenden und
Parlamentsexperimenten gewährleistet hätte, die grundsätzlich gleichgerichtete Organi¬
sation der Landwirtschaft. Sie mag in zielbewußter Weiterentwicklung des Ge¬
dankens der Arbeitsgemeinschaft erreicht werden, wenn das Land, das den In¬
dustriell bisher die arbeitsausführenden Kräfte der Körperarbeit lieh, von den
Industriestädten nunmehr die vorbildlich organisatorischen Grundideen über¬
nehmen kann.

So muß in zäher Arbeit die Gesamtheit der organisierten produktiven
Kräfte gesamthändlerisch der Kammer der Arbeit als dem an positiver Leistung
überragenden Rätesystem von Sachverständigen die Grundlagen liefern zur wirt¬
schaftlichen Tat. Die aber wird -- als letztes und wichtigstes -- den wirtschaft¬
lichen Frieden dadurch verbürgen können, daß sie den Gewerkschaften ihre enge,
nämlich die gleiche Zugehörigkeit zu den Jndustrieunternehmnngen als den
Zentren der Wirtschaft aufhellt, die den aus ihnen stammenden, mit ihnen ver¬
wachsenen Unternehmern selbstverständlich ist. Denn dann wird wirtschaftlicher
und sozialer Zusammenschluß zweierlei Ding und nicht mehr der Arbeiter, zur
steten Beunruhigung des Werks, mit dem er die wirtschaftliche Werksgemeinschaft
bildet, aus dem Werke zur Klassengemeinschaft herausgeholt werden. Hier bietet
sich die verantwortliche Teilnahme an den Betriebsvorgängcn für die Betriebsräte
der Zukunft, die, auf den Gewerkschaften fußend, mit den letzteren, die durch den
Betriebsrat wirtschaftlich mit dem Werk verbunden sind, die Gemeinschaft ihrer
Arbeitnehmerinteressen innerhalb ihres Berufsverbandes ebenso unberührt sehen,
wie der Arbeitgeber die seinigen.

Die deutsche Kammer der Arbeit, das "Nütesystem unserer wirtschaftlichen
Zukunft", läßt jede Vorbedingung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und Fort¬
schritt erkennen, denn sie ist sachlich gegliedert. Sie hat aus Berufsverbänden,
die naturgemäß aus Unternehmung wie Arbeiterschaft nur Sachverständige stellen
können, ihre Orts-, Bezirks- u. f. w. Gruppen nach dem bei den Arbeitsgemein¬
schaften in Kraft gesetzten Grundsatz aufzustellen, daß der Vorstand in den ver¬
schiedenen Gruppen gleichmüßig mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt wird
und Beschlüsse von der beiderseitigen Mehrheit getragen und verantwortet werden
müssen. Und sie ist fachlich gruppiert, dein? es werden die niederen Gemeinschaften


Zur „Kammer der Arbeit"

Arbeiterschaft, sich mit dem Unternehmertum über die damals bestehenden Inter¬
essengegensätze hinweg zur einheitlichen Regelung der Wirtschafts- und der Sozial¬
politik zu einer einheitlichen Organisation zusammenschließen, die ncuzeitlich be¬
deutendste Leistung in der Erfassung berufsständischer Gesamtnotwendigkeit und
Gemeinsamkeitsnutzens. In der Tat darf auf der Grundlage der gemachten
praktischen Erfahrungen gesprochen werden von einem Zusammenschluß über „da¬
mals bestehende" Interessengegensätze hinweg. Denn wenn jene Arbeitsgemeinschaft
der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands
nicht erreicht worden wäre, so hätten der deutsche Wirtschaftsbau, an dessen Grund¬
festen seit den Novemberstürmen manch wertvoller Stein sich gelockert hatte, die
Eckpfeiler biegen und brechen sehen müssen.

Dennoch: Als Ernst von Borsig und Legler an 4. Dezember 1918 ihren
Namen unter eine „vorläufige Satzung" der Arbeitsgemeinschaft setzen konnten,
da fehlte an der Möglichkeit eines restlosen Zusammenschlusses, der ein augen¬
blicklich gebieterisches Auftreten gegenüber dem Dreinreden von Außenstehenden und
Parlamentsexperimenten gewährleistet hätte, die grundsätzlich gleichgerichtete Organi¬
sation der Landwirtschaft. Sie mag in zielbewußter Weiterentwicklung des Ge¬
dankens der Arbeitsgemeinschaft erreicht werden, wenn das Land, das den In¬
dustriell bisher die arbeitsausführenden Kräfte der Körperarbeit lieh, von den
Industriestädten nunmehr die vorbildlich organisatorischen Grundideen über¬
nehmen kann.

So muß in zäher Arbeit die Gesamtheit der organisierten produktiven
Kräfte gesamthändlerisch der Kammer der Arbeit als dem an positiver Leistung
überragenden Rätesystem von Sachverständigen die Grundlagen liefern zur wirt¬
schaftlichen Tat. Die aber wird — als letztes und wichtigstes — den wirtschaft¬
lichen Frieden dadurch verbürgen können, daß sie den Gewerkschaften ihre enge,
nämlich die gleiche Zugehörigkeit zu den Jndustrieunternehmnngen als den
Zentren der Wirtschaft aufhellt, die den aus ihnen stammenden, mit ihnen ver¬
wachsenen Unternehmern selbstverständlich ist. Denn dann wird wirtschaftlicher
und sozialer Zusammenschluß zweierlei Ding und nicht mehr der Arbeiter, zur
steten Beunruhigung des Werks, mit dem er die wirtschaftliche Werksgemeinschaft
bildet, aus dem Werke zur Klassengemeinschaft herausgeholt werden. Hier bietet
sich die verantwortliche Teilnahme an den Betriebsvorgängcn für die Betriebsräte
der Zukunft, die, auf den Gewerkschaften fußend, mit den letzteren, die durch den
Betriebsrat wirtschaftlich mit dem Werk verbunden sind, die Gemeinschaft ihrer
Arbeitnehmerinteressen innerhalb ihres Berufsverbandes ebenso unberührt sehen,
wie der Arbeitgeber die seinigen.

Die deutsche Kammer der Arbeit, das „Nütesystem unserer wirtschaftlichen
Zukunft", läßt jede Vorbedingung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und Fort¬
schritt erkennen, denn sie ist sachlich gegliedert. Sie hat aus Berufsverbänden,
die naturgemäß aus Unternehmung wie Arbeiterschaft nur Sachverständige stellen
können, ihre Orts-, Bezirks- u. f. w. Gruppen nach dem bei den Arbeitsgemein¬
schaften in Kraft gesetzten Grundsatz aufzustellen, daß der Vorstand in den ver¬
schiedenen Gruppen gleichmüßig mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt wird
und Beschlüsse von der beiderseitigen Mehrheit getragen und verantwortet werden
müssen. Und sie ist fachlich gruppiert, dein? es werden die niederen Gemeinschaften


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/64>, abgerufen am 29.06.2024.