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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Der Faß gegen das Gffizierkorps

Tradition und Kastengeist (wie ihn eben diese Herren verstehen) hochgehalten!
Trotzdem entstand und vertiefte sich unbegreiflicherweise die verderbliche Kluft in
diesen Jahren von Tag zu Tag! Mit dem angeblich von engstem Kastengeist
beseelten Offizierkorps des Jahres 1914 rückte unser Volk dagegen begeistert und
voll Verehrung ins Feld!

Der feste Zusammenhalt der Offiziere -- nichts anderes ist ja der sogenannte
Kastengeist gewesen -- zu einer Art Familie, in der sich jedes einzelne Mitglied
für die Vernachlässigungen seiner Geschwister verantwortlich fühlt, haben dem
preußisch-deutschen Offizierkorps den Boden geschaffen, auf dem, ähnlich wie beim
Beamtentum, der Geist restloser, ernster Pflichterfüllung gewachsen ist. Das Leben
des Offiziers im Kasino, das vornehme und kameradschaftliche gegenseitige Mei>
wachung gebar, der Begriff der Offiziersehrc, die ihren Trägern besondere Pflichten
-- nicht Rechte! -- auferlegte, haben dem Offizier das starke Selbst- und Kraft¬
bewußtsein gegeben, das ihn befähigte, um kargen Sold zu dienen. Denn die
Kargheit des Soldes und die Masse der Pflichten, denen gegenüber er als Rechte
nichts aufzuweisen -- und zu wahren! -- hatte, als seine gesellschaftliche Stellring,
wurden ausgeglichen durch das stolze Bewußtsein, einer Sache um der Ehre und
der Liebe willen zu dienen. Jeder Erfahrene weiß, daß Wert und Zuverlässigkeit
einer Truppe in hervorragendem Maße von ihrem Korpsgeist abhängig sind.
Für die alte Armee war der berufene Hüter solchen Korpsgeistes der Offizier, dem
als einzigem sein Beruf Lebensinhalt bedeutete.

Für diesen Korpsgeist, den Clausewitz als unentbehrlich für jedes Heer-be¬
zeichnet, haben die Feinde des Offiziers die verleumderische Bezeichnung "Kasten¬
geist" gesunden! Immer wieder verstand es eine internationale, dem Deutsch¬
tum fremde Presse, durch geschickte Verallgemeinerung an sich gewiß be¬
klagenswerter Einzelfälle Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen den ganzen
Ofsizicrsstand zu konstruieren. Nie wurde dabei erwähnt, daß in einem so großen
Organismus, wie ihn das Offizierkorps des ganzen Heeres darstellte, Verfehlungen
einzelner unvermeidlich sind. Frisch und frech zog man -- meist nicht un¬
geschickt -- Schlüsse auf die Gesamtheit, sprach von Kastengeist, wo es sich um
Korpsgeist im besten Sinne handelte. Hat man je gelesen oder gehört, daß die
gleichen Kreise über den Kastengeist der Studenten, der Beamten, des Hamburger
Großkaufmanns in Gewissensnot geraten wären? Oder gar, daß sie über den festen
Zusammenhalt des "klassenbewußten Proletariats" gezetert hätten? Es bedarf nur
dieses Hinweises, um die Unehrlichkeit des gegen den Offizier geführten Kampfes
zu brandmarken. --

Ich glaube, in der Annahme nicht fehlzugehen, daß von den Tausenden und
Millionen Deutscher, die sich auch in der Frage der militärischen Ehrengerichte
als willige Hörer und Gläubige jedes Hetzers und Fanatikers erwiesen haben, nur
sehr, sehr wenige einmal über Zweck und Aufgaben dieser Gerichte nachgedacht haben.
Gedankenlos, wie das Wort vom "Kastengeist des preußischen Offizierkorps", ist
auch das Wort vom "Ehrengericht, das diesen Kastengeist in erster Linie züchtet,"
aufgenommen worden.

Es ist besonders bezeichnend für diese Gedankenlosigkeit, daß es eben nur die
Ehrengerichte der Offiziere waren, gegen die sich der Masseninstinkt aufhetzen ließ.
Und es ist ebenso bezeichnend, daß in demselben Augenblicke das Ehrengericht der


Der Faß gegen das Gffizierkorps

Tradition und Kastengeist (wie ihn eben diese Herren verstehen) hochgehalten!
Trotzdem entstand und vertiefte sich unbegreiflicherweise die verderbliche Kluft in
diesen Jahren von Tag zu Tag! Mit dem angeblich von engstem Kastengeist
beseelten Offizierkorps des Jahres 1914 rückte unser Volk dagegen begeistert und
voll Verehrung ins Feld!

Der feste Zusammenhalt der Offiziere — nichts anderes ist ja der sogenannte
Kastengeist gewesen — zu einer Art Familie, in der sich jedes einzelne Mitglied
für die Vernachlässigungen seiner Geschwister verantwortlich fühlt, haben dem
preußisch-deutschen Offizierkorps den Boden geschaffen, auf dem, ähnlich wie beim
Beamtentum, der Geist restloser, ernster Pflichterfüllung gewachsen ist. Das Leben
des Offiziers im Kasino, das vornehme und kameradschaftliche gegenseitige Mei>
wachung gebar, der Begriff der Offiziersehrc, die ihren Trägern besondere Pflichten
— nicht Rechte! — auferlegte, haben dem Offizier das starke Selbst- und Kraft¬
bewußtsein gegeben, das ihn befähigte, um kargen Sold zu dienen. Denn die
Kargheit des Soldes und die Masse der Pflichten, denen gegenüber er als Rechte
nichts aufzuweisen — und zu wahren! — hatte, als seine gesellschaftliche Stellring,
wurden ausgeglichen durch das stolze Bewußtsein, einer Sache um der Ehre und
der Liebe willen zu dienen. Jeder Erfahrene weiß, daß Wert und Zuverlässigkeit
einer Truppe in hervorragendem Maße von ihrem Korpsgeist abhängig sind.
Für die alte Armee war der berufene Hüter solchen Korpsgeistes der Offizier, dem
als einzigem sein Beruf Lebensinhalt bedeutete.

Für diesen Korpsgeist, den Clausewitz als unentbehrlich für jedes Heer-be¬
zeichnet, haben die Feinde des Offiziers die verleumderische Bezeichnung „Kasten¬
geist" gesunden! Immer wieder verstand es eine internationale, dem Deutsch¬
tum fremde Presse, durch geschickte Verallgemeinerung an sich gewiß be¬
klagenswerter Einzelfälle Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen den ganzen
Ofsizicrsstand zu konstruieren. Nie wurde dabei erwähnt, daß in einem so großen
Organismus, wie ihn das Offizierkorps des ganzen Heeres darstellte, Verfehlungen
einzelner unvermeidlich sind. Frisch und frech zog man — meist nicht un¬
geschickt — Schlüsse auf die Gesamtheit, sprach von Kastengeist, wo es sich um
Korpsgeist im besten Sinne handelte. Hat man je gelesen oder gehört, daß die
gleichen Kreise über den Kastengeist der Studenten, der Beamten, des Hamburger
Großkaufmanns in Gewissensnot geraten wären? Oder gar, daß sie über den festen
Zusammenhalt des „klassenbewußten Proletariats" gezetert hätten? Es bedarf nur
dieses Hinweises, um die Unehrlichkeit des gegen den Offizier geführten Kampfes
zu brandmarken. —

Ich glaube, in der Annahme nicht fehlzugehen, daß von den Tausenden und
Millionen Deutscher, die sich auch in der Frage der militärischen Ehrengerichte
als willige Hörer und Gläubige jedes Hetzers und Fanatikers erwiesen haben, nur
sehr, sehr wenige einmal über Zweck und Aufgaben dieser Gerichte nachgedacht haben.
Gedankenlos, wie das Wort vom „Kastengeist des preußischen Offizierkorps", ist
auch das Wort vom „Ehrengericht, das diesen Kastengeist in erster Linie züchtet,"
aufgenommen worden.

Es ist besonders bezeichnend für diese Gedankenlosigkeit, daß es eben nur die
Ehrengerichte der Offiziere waren, gegen die sich der Masseninstinkt aufhetzen ließ.
Und es ist ebenso bezeichnend, daß in demselben Augenblicke das Ehrengericht der


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[0347] Der Faß gegen das Gffizierkorps Tradition und Kastengeist (wie ihn eben diese Herren verstehen) hochgehalten! Trotzdem entstand und vertiefte sich unbegreiflicherweise die verderbliche Kluft in diesen Jahren von Tag zu Tag! Mit dem angeblich von engstem Kastengeist beseelten Offizierkorps des Jahres 1914 rückte unser Volk dagegen begeistert und voll Verehrung ins Feld! Der feste Zusammenhalt der Offiziere — nichts anderes ist ja der sogenannte Kastengeist gewesen — zu einer Art Familie, in der sich jedes einzelne Mitglied für die Vernachlässigungen seiner Geschwister verantwortlich fühlt, haben dem preußisch-deutschen Offizierkorps den Boden geschaffen, auf dem, ähnlich wie beim Beamtentum, der Geist restloser, ernster Pflichterfüllung gewachsen ist. Das Leben des Offiziers im Kasino, das vornehme und kameradschaftliche gegenseitige Mei> wachung gebar, der Begriff der Offiziersehrc, die ihren Trägern besondere Pflichten — nicht Rechte! — auferlegte, haben dem Offizier das starke Selbst- und Kraft¬ bewußtsein gegeben, das ihn befähigte, um kargen Sold zu dienen. Denn die Kargheit des Soldes und die Masse der Pflichten, denen gegenüber er als Rechte nichts aufzuweisen — und zu wahren! — hatte, als seine gesellschaftliche Stellring, wurden ausgeglichen durch das stolze Bewußtsein, einer Sache um der Ehre und der Liebe willen zu dienen. Jeder Erfahrene weiß, daß Wert und Zuverlässigkeit einer Truppe in hervorragendem Maße von ihrem Korpsgeist abhängig sind. Für die alte Armee war der berufene Hüter solchen Korpsgeistes der Offizier, dem als einzigem sein Beruf Lebensinhalt bedeutete. Für diesen Korpsgeist, den Clausewitz als unentbehrlich für jedes Heer-be¬ zeichnet, haben die Feinde des Offiziers die verleumderische Bezeichnung „Kasten¬ geist" gesunden! Immer wieder verstand es eine internationale, dem Deutsch¬ tum fremde Presse, durch geschickte Verallgemeinerung an sich gewiß be¬ klagenswerter Einzelfälle Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen den ganzen Ofsizicrsstand zu konstruieren. Nie wurde dabei erwähnt, daß in einem so großen Organismus, wie ihn das Offizierkorps des ganzen Heeres darstellte, Verfehlungen einzelner unvermeidlich sind. Frisch und frech zog man — meist nicht un¬ geschickt — Schlüsse auf die Gesamtheit, sprach von Kastengeist, wo es sich um Korpsgeist im besten Sinne handelte. Hat man je gelesen oder gehört, daß die gleichen Kreise über den Kastengeist der Studenten, der Beamten, des Hamburger Großkaufmanns in Gewissensnot geraten wären? Oder gar, daß sie über den festen Zusammenhalt des „klassenbewußten Proletariats" gezetert hätten? Es bedarf nur dieses Hinweises, um die Unehrlichkeit des gegen den Offizier geführten Kampfes zu brandmarken. — Ich glaube, in der Annahme nicht fehlzugehen, daß von den Tausenden und Millionen Deutscher, die sich auch in der Frage der militärischen Ehrengerichte als willige Hörer und Gläubige jedes Hetzers und Fanatikers erwiesen haben, nur sehr, sehr wenige einmal über Zweck und Aufgaben dieser Gerichte nachgedacht haben. Gedankenlos, wie das Wort vom „Kastengeist des preußischen Offizierkorps", ist auch das Wort vom „Ehrengericht, das diesen Kastengeist in erster Linie züchtet," aufgenommen worden. Es ist besonders bezeichnend für diese Gedankenlosigkeit, daß es eben nur die Ehrengerichte der Offiziere waren, gegen die sich der Masseninstinkt aufhetzen ließ. Und es ist ebenso bezeichnend, daß in demselben Augenblicke das Ehrengericht der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/347>, abgerufen am 19.10.2024.