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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Landes- und Reichsstcuern in der deutschen Geschichte

Steuern, die sich zu den immer größere Bedeutung gewinnenden landständischen
Steuern entwickeln. Wenn diese von den Landständen nur aufgrund besonderer
Bewilligung und meistens nur gegen öfters nicht unbeträchtliche Gegenleistungen
der Landstände gewährt wurden, so hat sich doch gerade mit ihrer Hilfe daS
mittelalterliche Territorium zum Einzelstaat der neueren Jahrhunderte entwickelt.

Im letzten Jahrhundert des Mittelalters, seit seinen: dritten Jahrzehnt, ge¬
lingt es dem Königtum, eine Art von Reichssteuer ins Leben zu rufen. Die Nöte
der Hussiten-, dann der Türkengefahr bewogen die Landesherren und Reichsstädte
zu einem gewissen Entgegenkommen. Die Kämpfe um diese Steuer find sehr lehr¬
reich, aber in ihrem Resultat für unser Vaterland nicht erfreulich. Man kämpft
um eine Steuer überhaupt, und man kämpft ferner um das System d.'r Steuer.
Zwei Systeme stehen in Frage: das des "gemeinen Pfennigs" und daS der
Matrikularbeiträge. Bei jenem sucht das Reich die unmittelbare Verbindung mit
den einzelnen Neichsinsassen; bei diesen wendet es sich an die Zwischengewalten
die Landesherren und Reichsstädte. Der Versuch des gemeinen Pfennigs ist höchst
interessant: das Reich sucht mit ihm die Zwischengewalten zu ignorieren, die Miene
anzunehmen, als ob der König der unmittelbare Herrscher in allen Reichsgebieten
sei. Wäre der Versuch geglückt, so wäre damit ein maßgebender Schritt zur
Wiederherstellung eines deutschen Einheitsstaates getan worden. Im 1ö. Jahr¬
hundert bis ins 16. hinein ist auch wiederholt ein "gemeiner Pfennig" bewilligt
worden. Allein es waren stets mißglückte oder halb geglückte Versuche. DaS
Reich besaß ja kein Beamtenheer, das die Steuer hätte einziehen können. Es
war auf deu guten Willen der Zwischengewalten angewiesen, die ihn keineswegs
bekundeten. Eine bezeichnende Kritik liegt in der Tatsache, daß das Reich in
Ermangelung eigener Beamten die Mitwirkung der Pfarrer und ihre freundlichen
Aufforderungen um die Bevölkerung in Anspruch nahm. Bei der Entwicklung,
die die Reichsverfassung seit dem 12. Jahrhundert genommen hatte, war es klar,
daß das System der Matrikularbeiträge siegen mußte. Die vom Reichstag be¬
willigte Summe wurde auf die einzelnen Territorien und Reichsstädte verteilt
Deren eigene Sache war es, wie sie den Betrag aufbrachten, ans den allgemeinen
Mitteln des Territoriums und der Reichsstadt, dus heißt aus ihren sonstigen
Einkünften, oder indem sie zur Deckung der an das Reich zu liefernden Summe
die Landstände um eine besondere Steuer ersuchten.

Wenn wir sagen, daß das System der Matrikularumlagen den Sieg davon¬
trug, so soll damit nicht behauptet werden, daß dem Reich in ihm eine prompte
Steuerliefcrung zur Verfügung gestellt wurde. Besser als der "gemeine Pfennig"
sind die Matrikularbeiträge eingegangen. Aber es war nur ein Unterschied deS
Verhältnisses. Fehlten dem Reich bei jenem die Organe, um die Steuer
von den einzelnen Pflichtigen Personen einzutreiben, so bei diesen, um die Landes-
herrschaften und Reichsstädte zur prompter Zahlung der bewilligten Summen
anzuhalten. Der Schwäche der Reichsgewalt enispncht es, daß die Neichssteucr
nie vollständig einkommt. Etwas besser wurde es, als in der großen "Neichs-
rssorm" seit 1495 das Reich wie auf allen Gebieten so auch in der Steuer-
Verfassung seine Verhältnisse planmäßiger ordnete. Jetzt wurden die Formen
geschaffen, die ihm einen leidlichen Bestand bis zum Jahr 1806, bis zu seiner
Auflösung gesichert haben. Aber einen idealen Zustand stellte die Neichssteuer-


Landes- und Reichsstcuern in der deutschen Geschichte

Steuern, die sich zu den immer größere Bedeutung gewinnenden landständischen
Steuern entwickeln. Wenn diese von den Landständen nur aufgrund besonderer
Bewilligung und meistens nur gegen öfters nicht unbeträchtliche Gegenleistungen
der Landstände gewährt wurden, so hat sich doch gerade mit ihrer Hilfe daS
mittelalterliche Territorium zum Einzelstaat der neueren Jahrhunderte entwickelt.

Im letzten Jahrhundert des Mittelalters, seit seinen: dritten Jahrzehnt, ge¬
lingt es dem Königtum, eine Art von Reichssteuer ins Leben zu rufen. Die Nöte
der Hussiten-, dann der Türkengefahr bewogen die Landesherren und Reichsstädte
zu einem gewissen Entgegenkommen. Die Kämpfe um diese Steuer find sehr lehr¬
reich, aber in ihrem Resultat für unser Vaterland nicht erfreulich. Man kämpft
um eine Steuer überhaupt, und man kämpft ferner um das System d.'r Steuer.
Zwei Systeme stehen in Frage: das des „gemeinen Pfennigs" und daS der
Matrikularbeiträge. Bei jenem sucht das Reich die unmittelbare Verbindung mit
den einzelnen Neichsinsassen; bei diesen wendet es sich an die Zwischengewalten
die Landesherren und Reichsstädte. Der Versuch des gemeinen Pfennigs ist höchst
interessant: das Reich sucht mit ihm die Zwischengewalten zu ignorieren, die Miene
anzunehmen, als ob der König der unmittelbare Herrscher in allen Reichsgebieten
sei. Wäre der Versuch geglückt, so wäre damit ein maßgebender Schritt zur
Wiederherstellung eines deutschen Einheitsstaates getan worden. Im 1ö. Jahr¬
hundert bis ins 16. hinein ist auch wiederholt ein „gemeiner Pfennig" bewilligt
worden. Allein es waren stets mißglückte oder halb geglückte Versuche. DaS
Reich besaß ja kein Beamtenheer, das die Steuer hätte einziehen können. Es
war auf deu guten Willen der Zwischengewalten angewiesen, die ihn keineswegs
bekundeten. Eine bezeichnende Kritik liegt in der Tatsache, daß das Reich in
Ermangelung eigener Beamten die Mitwirkung der Pfarrer und ihre freundlichen
Aufforderungen um die Bevölkerung in Anspruch nahm. Bei der Entwicklung,
die die Reichsverfassung seit dem 12. Jahrhundert genommen hatte, war es klar,
daß das System der Matrikularbeiträge siegen mußte. Die vom Reichstag be¬
willigte Summe wurde auf die einzelnen Territorien und Reichsstädte verteilt
Deren eigene Sache war es, wie sie den Betrag aufbrachten, ans den allgemeinen
Mitteln des Territoriums und der Reichsstadt, dus heißt aus ihren sonstigen
Einkünften, oder indem sie zur Deckung der an das Reich zu liefernden Summe
die Landstände um eine besondere Steuer ersuchten.

Wenn wir sagen, daß das System der Matrikularumlagen den Sieg davon¬
trug, so soll damit nicht behauptet werden, daß dem Reich in ihm eine prompte
Steuerliefcrung zur Verfügung gestellt wurde. Besser als der „gemeine Pfennig"
sind die Matrikularbeiträge eingegangen. Aber es war nur ein Unterschied deS
Verhältnisses. Fehlten dem Reich bei jenem die Organe, um die Steuer
von den einzelnen Pflichtigen Personen einzutreiben, so bei diesen, um die Landes-
herrschaften und Reichsstädte zur prompter Zahlung der bewilligten Summen
anzuhalten. Der Schwäche der Reichsgewalt enispncht es, daß die Neichssteucr
nie vollständig einkommt. Etwas besser wurde es, als in der großen „Neichs-
rssorm" seit 1495 das Reich wie auf allen Gebieten so auch in der Steuer-
Verfassung seine Verhältnisse planmäßiger ordnete. Jetzt wurden die Formen
geschaffen, die ihm einen leidlichen Bestand bis zum Jahr 1806, bis zu seiner
Auflösung gesichert haben. Aber einen idealen Zustand stellte die Neichssteuer-


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[0264] Landes- und Reichsstcuern in der deutschen Geschichte Steuern, die sich zu den immer größere Bedeutung gewinnenden landständischen Steuern entwickeln. Wenn diese von den Landständen nur aufgrund besonderer Bewilligung und meistens nur gegen öfters nicht unbeträchtliche Gegenleistungen der Landstände gewährt wurden, so hat sich doch gerade mit ihrer Hilfe daS mittelalterliche Territorium zum Einzelstaat der neueren Jahrhunderte entwickelt. Im letzten Jahrhundert des Mittelalters, seit seinen: dritten Jahrzehnt, ge¬ lingt es dem Königtum, eine Art von Reichssteuer ins Leben zu rufen. Die Nöte der Hussiten-, dann der Türkengefahr bewogen die Landesherren und Reichsstädte zu einem gewissen Entgegenkommen. Die Kämpfe um diese Steuer find sehr lehr¬ reich, aber in ihrem Resultat für unser Vaterland nicht erfreulich. Man kämpft um eine Steuer überhaupt, und man kämpft ferner um das System d.'r Steuer. Zwei Systeme stehen in Frage: das des „gemeinen Pfennigs" und daS der Matrikularbeiträge. Bei jenem sucht das Reich die unmittelbare Verbindung mit den einzelnen Neichsinsassen; bei diesen wendet es sich an die Zwischengewalten die Landesherren und Reichsstädte. Der Versuch des gemeinen Pfennigs ist höchst interessant: das Reich sucht mit ihm die Zwischengewalten zu ignorieren, die Miene anzunehmen, als ob der König der unmittelbare Herrscher in allen Reichsgebieten sei. Wäre der Versuch geglückt, so wäre damit ein maßgebender Schritt zur Wiederherstellung eines deutschen Einheitsstaates getan worden. Im 1ö. Jahr¬ hundert bis ins 16. hinein ist auch wiederholt ein „gemeiner Pfennig" bewilligt worden. Allein es waren stets mißglückte oder halb geglückte Versuche. DaS Reich besaß ja kein Beamtenheer, das die Steuer hätte einziehen können. Es war auf deu guten Willen der Zwischengewalten angewiesen, die ihn keineswegs bekundeten. Eine bezeichnende Kritik liegt in der Tatsache, daß das Reich in Ermangelung eigener Beamten die Mitwirkung der Pfarrer und ihre freundlichen Aufforderungen um die Bevölkerung in Anspruch nahm. Bei der Entwicklung, die die Reichsverfassung seit dem 12. Jahrhundert genommen hatte, war es klar, daß das System der Matrikularbeiträge siegen mußte. Die vom Reichstag be¬ willigte Summe wurde auf die einzelnen Territorien und Reichsstädte verteilt Deren eigene Sache war es, wie sie den Betrag aufbrachten, ans den allgemeinen Mitteln des Territoriums und der Reichsstadt, dus heißt aus ihren sonstigen Einkünften, oder indem sie zur Deckung der an das Reich zu liefernden Summe die Landstände um eine besondere Steuer ersuchten. Wenn wir sagen, daß das System der Matrikularumlagen den Sieg davon¬ trug, so soll damit nicht behauptet werden, daß dem Reich in ihm eine prompte Steuerliefcrung zur Verfügung gestellt wurde. Besser als der „gemeine Pfennig" sind die Matrikularbeiträge eingegangen. Aber es war nur ein Unterschied deS Verhältnisses. Fehlten dem Reich bei jenem die Organe, um die Steuer von den einzelnen Pflichtigen Personen einzutreiben, so bei diesen, um die Landes- herrschaften und Reichsstädte zur prompter Zahlung der bewilligten Summen anzuhalten. Der Schwäche der Reichsgewalt enispncht es, daß die Neichssteucr nie vollständig einkommt. Etwas besser wurde es, als in der großen „Neichs- rssorm" seit 1495 das Reich wie auf allen Gebieten so auch in der Steuer- Verfassung seine Verhältnisse planmäßiger ordnete. Jetzt wurden die Formen geschaffen, die ihm einen leidlichen Bestand bis zum Jahr 1806, bis zu seiner Auflösung gesichert haben. Aber einen idealen Zustand stellte die Neichssteuer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/264>, abgerufen am 02.07.2024.