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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

in einem Buro tätig war und durch Schiebcrgeschäste zu Wohlstand gelangt ist,
ist überdies nun berechtigt, für sich und eventuell seine Familie freie ärztliche
Behandlung zu beanspruchen; Gutsbesitzer, selbständige Kaufleute. Leiter großer
Unternehmungen. Bankiers. Großindustrielle, Minister, Reichspräsidenten - alle
können aufgrund früherer, wenn auch noch so kurzer Tätigkeit als Volontäre oder
Angestellte, eventuell später samt ihren Familien, für immer Kassmmitglieder sein.
Tatsächlich sind Fälle mißbräuchlicher Ausnutzung der Versicherungsberechtigung
nichts Vereinzeltes. Auf die Ärzte, die ihre Privatpraxis immer weiter zerbröckeln
sehen, wirken sie natürlich aufreizend. Überhaupt hat sich im Laufe der Jahre
durch den aufreibenden vergeblichen Kampf gegen Krankenkassen und Kurzsichtig¬
keit der verantwortlichen Stellen der gesamten Ärzteschaft eine tiefe Verbitterung
und eine steigende Empörung über die Verständnis- und Rücksichtslosigkeit be¬
mächtigt, mit der man immer weiter über ihre wirtschaftlichen und beruflichen
Lebensnotwendigkeiten hinweggeht und nicht erkennt oder nicht anerkennen
WM, daß eine wirtschaftliche Verelendung der Ärzte auch einen sittlichen und
wissenschaftlichen Niedergang des Ärztestandes und dadurch eine Schädigung der
Volksgesundheit zur Folge haben muß.

Der soziale Grundgedanke der Krankenversicherung ist längst keinem ver¬
ständigen Arzte mehr fremd; nicht gegen die Sozialversicherung und ihren Aus-
bau kämpfen die Ärzte an, wie ihnen gern zu Unrecht vorgeworfen wird, sondern
dagegen, daß sie ungehört die Opfer und Leidtragenden sein sollen. Jahrzehnte¬
lang hatten sie ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit unter wachsenden Schwierig¬
keiten durch die Tat bewiesen. Nun aber war für sie die Grenze des Möglichen
und Erträglichen erreicht. Da kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel die Er-
höhung der Versichcrungsgrenze auf 20000 Mark und entsandte die lange ver¬
haltene Erregung überall zur hellen Empörung. Durch die zweite Auflage der
Verordnung ist die Versicherungsgrenze auf 15 000 Mark festgesetzt worden. Für die
Zukunft hat allerdings auch diese Grenze schwerste Bedenken; denn wenn bei wirtschaft¬
licher Wiedererstarkung Deutschlands der Geldwert steigt und die Gehälter wieder
sinken, so werden automatisch immer mehr Leute in die Kassen kommen, die jetzt nicht
versicherungspflichtig sind. Aber ein Gutes haben beide Verordnungen für die
Arzte gebracht: den Willen und die Möglichkeit, von den alten, unhaltbar ge¬
wordenen Kassenverträgen loszukommen und ihr Verhältnis zu den Trägern der
Krankenversicherung neu aufzubauen. Der "wichtige Grund" im Sinne des
Z 626 B. G. B. für die vorzeitige Lösung der Verträge ist die Herauf¬
setzung des Grundlohnes durch die Verordnung. Unter Grundlohn versteht man
den durchschnittlichen Tagesverdienst des Versicherten, auf Grund dessen die Kassen-
beitrüge erhoben werden. Die Erhebung erfolgt weder nach dem Gesamtein¬
kommen, noch nach dem wirklichen Arbeitseinkommen, sondern nach Grundlohn¬
stufen. Diese betrugen früher sechs und waren während des Krieges auf zehn
erhöht worden, entsprechend einem täglichen Arbeitsverdienst von 1 bis 10 Mark.
Selbst ein Arbeiter mit einem Tagesverdienst von 30 und mehr Mark, wie es
schon während des Krieges und namentlich jetzt nicht zu den Seltenheiten gehört,
Sahlte dabei seinen Beitrag zur Kasse nur nach einem fingierten Höchstverdienst
von 10 Mark. Es ist genau das umgekehrte Verhältnis wie bei der Einkommen¬
steuer. Der Staat verlangt von dem Steuerzahler Abgaben von seinem Gesäme-


Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

in einem Buro tätig war und durch Schiebcrgeschäste zu Wohlstand gelangt ist,
ist überdies nun berechtigt, für sich und eventuell seine Familie freie ärztliche
Behandlung zu beanspruchen; Gutsbesitzer, selbständige Kaufleute. Leiter großer
Unternehmungen. Bankiers. Großindustrielle, Minister, Reichspräsidenten - alle
können aufgrund früherer, wenn auch noch so kurzer Tätigkeit als Volontäre oder
Angestellte, eventuell später samt ihren Familien, für immer Kassmmitglieder sein.
Tatsächlich sind Fälle mißbräuchlicher Ausnutzung der Versicherungsberechtigung
nichts Vereinzeltes. Auf die Ärzte, die ihre Privatpraxis immer weiter zerbröckeln
sehen, wirken sie natürlich aufreizend. Überhaupt hat sich im Laufe der Jahre
durch den aufreibenden vergeblichen Kampf gegen Krankenkassen und Kurzsichtig¬
keit der verantwortlichen Stellen der gesamten Ärzteschaft eine tiefe Verbitterung
und eine steigende Empörung über die Verständnis- und Rücksichtslosigkeit be¬
mächtigt, mit der man immer weiter über ihre wirtschaftlichen und beruflichen
Lebensnotwendigkeiten hinweggeht und nicht erkennt oder nicht anerkennen
WM, daß eine wirtschaftliche Verelendung der Ärzte auch einen sittlichen und
wissenschaftlichen Niedergang des Ärztestandes und dadurch eine Schädigung der
Volksgesundheit zur Folge haben muß.

Der soziale Grundgedanke der Krankenversicherung ist längst keinem ver¬
ständigen Arzte mehr fremd; nicht gegen die Sozialversicherung und ihren Aus-
bau kämpfen die Ärzte an, wie ihnen gern zu Unrecht vorgeworfen wird, sondern
dagegen, daß sie ungehört die Opfer und Leidtragenden sein sollen. Jahrzehnte¬
lang hatten sie ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit unter wachsenden Schwierig¬
keiten durch die Tat bewiesen. Nun aber war für sie die Grenze des Möglichen
und Erträglichen erreicht. Da kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel die Er-
höhung der Versichcrungsgrenze auf 20000 Mark und entsandte die lange ver¬
haltene Erregung überall zur hellen Empörung. Durch die zweite Auflage der
Verordnung ist die Versicherungsgrenze auf 15 000 Mark festgesetzt worden. Für die
Zukunft hat allerdings auch diese Grenze schwerste Bedenken; denn wenn bei wirtschaft¬
licher Wiedererstarkung Deutschlands der Geldwert steigt und die Gehälter wieder
sinken, so werden automatisch immer mehr Leute in die Kassen kommen, die jetzt nicht
versicherungspflichtig sind. Aber ein Gutes haben beide Verordnungen für die
Arzte gebracht: den Willen und die Möglichkeit, von den alten, unhaltbar ge¬
wordenen Kassenverträgen loszukommen und ihr Verhältnis zu den Trägern der
Krankenversicherung neu aufzubauen. Der „wichtige Grund" im Sinne des
Z 626 B. G. B. für die vorzeitige Lösung der Verträge ist die Herauf¬
setzung des Grundlohnes durch die Verordnung. Unter Grundlohn versteht man
den durchschnittlichen Tagesverdienst des Versicherten, auf Grund dessen die Kassen-
beitrüge erhoben werden. Die Erhebung erfolgt weder nach dem Gesamtein¬
kommen, noch nach dem wirklichen Arbeitseinkommen, sondern nach Grundlohn¬
stufen. Diese betrugen früher sechs und waren während des Krieges auf zehn
erhöht worden, entsprechend einem täglichen Arbeitsverdienst von 1 bis 10 Mark.
Selbst ein Arbeiter mit einem Tagesverdienst von 30 und mehr Mark, wie es
schon während des Krieges und namentlich jetzt nicht zu den Seltenheiten gehört,
Sahlte dabei seinen Beitrag zur Kasse nur nach einem fingierten Höchstverdienst
von 10 Mark. Es ist genau das umgekehrte Verhältnis wie bei der Einkommen¬
steuer. Der Staat verlangt von dem Steuerzahler Abgaben von seinem Gesäme-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/143>, abgerufen am 03.07.2024.