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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.

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Zwangswirtschaft und Sozialisierung

Sache vorwiegend für andere Interessen zu arbeiten. Vielleicht wird die Mensch-
heit im "tausendjährigen Reich" einmal so weit sein. Bis dahin aber ist der
Mensch zunächst egoistisches Wesen, und Altruismus kann als "Bürgerpflicht"
von ihm nicht gefordert werden. Wie überall im Wirtschaftsleben die Grenzen
für die geltenden Prinzipien fließende sind, so gilt das auch für die Sozialisierung.
In beschränktem Umfange hat es zu allen Zeiten mehr oder weniger aufgebaute
Sozialisierungcn einzelner der Gemeinschaft besonders am Herzen liegender
Lebenszweige im Staatswesen gegeben, meist allerdings in der Form staatlicher
Monopole. Insofern ist auch -- wohlverstanden in ganz beschränkter Dosis, die
nach den verschiedenen Zeiten verschieden stark bemessen sein kann -- eine
Sozialisierung möglich, niemals aber darf sie in Konflikt kommen mit der
unmittelbarsten Lebensbetätigung jedes Einzelnen, mit der Sorge für das tägliche
Brot, für Nahrung und Kleidung. Das ist aber der Fall bei der herrschenden
Zwangswirtschaft.

Die Zwangswirtschaft setzt an Stelle der Kraft der Selbsthilfe aller Einzel-
wesen der Wirtschaftsgemeinschaft, die in ihrem Zusammenspiel das natürliche
Leben der Volkswirtschaft ausmacht, zunächst die Kraft, über die der Altruismus
verfügt. Die Selbstlosigkeit, der Opferwille für das Ganze mag in Augenblicken
des Aufflammens nationaler oder religiöser Begeisterung staunenswerte Leistungen
hervorbringen. Es ist aber eine bekannte Tatsache, daß diese Impulse sich rasch
erschöpfen und niemals zu einem Dauerzustande werden können. Der Krieg hat
uns auch das gezeigt. Als treibende Kraft für die Organisation einer
Volkswirtschaft ist daher die Nächstenhilfe der Selbsthilfe unendlich
unterlegen. Die Zwangswirtschaft, die auf sie aufbaut, kann also
entsprechend der schwächeren, sie treibenden Kraft auch nur wesentlich
geringere Leistungen aufweisen, als das normale Wirtschaftsleben.
Handelt es sich um die Versorgung des Volkes mit den notwendigsten Bedarfs¬
artikeln und Lebensmitteln, so wird also die Zwangswirtschaft nicht entfernt alle
die Versorgungsmöglichkeiten ausschöpfen, die die Selbsthilfe aller Einzelnen aus¬
findig machen würde. Sie wird auch nicht entfernt die Bedürfnisse in dem
Maße befriedigen können, wie es die Selbsthilfe auch unter beschränkten
Verhältnissen noch vermag. Dazu kommt, daß dieser Mangel der Zwangswirt,
schaft allgemein und von jedem Einzelnen empfunden wird, daß die allgemeine
praktische Opposition sofort hervorbricht und daß jeder Einzelne mit dem Gefühl
des Rechts versuchen wird, sich dem Zwang, der ihn nicht genügend unterhält, zu
entziehen. Der alte Trieb zur Selbsthilfe durchbricht gleichzeitig an allen Enden
mit Macht die gezogenen Schranken. Nur: "was sonst in Ehren stünde, es ist
jetzt worden Sünde." Die Selbsthilfe wird Verstoß gegen daS herrschende Gesetz
der Zwangswirtschaft, sie wird auf den Weg der Gesetzesüberschreitung, des
Schleichhandels getrieben. In normalen Zeiten besteht zwischen der erlaubten
Selbsthilfe und ihren unsozialen, durch das Gesetz verbotenen Formen eine scharfe
Scheidung. Da jeder auf normalen Wegen seine Bedürfnisse befriedigen kann,
bedarf er der unerlaubten Wege nicht, und diese Tatsache ist die Grundlage für
die Geltung aller Geschäftsmoral. Wird die Selbsthilfe als solche in das Gebiet
des Ungesetzlichen verwiesen, so fällt jede Schranke zwischen moralischer und un¬
moralischer Selbsthilfe. Einen Unterschied zwischen normalem Handel und Wucher


Zwangswirtschaft und Sozialisierung

Sache vorwiegend für andere Interessen zu arbeiten. Vielleicht wird die Mensch-
heit im „tausendjährigen Reich" einmal so weit sein. Bis dahin aber ist der
Mensch zunächst egoistisches Wesen, und Altruismus kann als „Bürgerpflicht"
von ihm nicht gefordert werden. Wie überall im Wirtschaftsleben die Grenzen
für die geltenden Prinzipien fließende sind, so gilt das auch für die Sozialisierung.
In beschränktem Umfange hat es zu allen Zeiten mehr oder weniger aufgebaute
Sozialisierungcn einzelner der Gemeinschaft besonders am Herzen liegender
Lebenszweige im Staatswesen gegeben, meist allerdings in der Form staatlicher
Monopole. Insofern ist auch — wohlverstanden in ganz beschränkter Dosis, die
nach den verschiedenen Zeiten verschieden stark bemessen sein kann — eine
Sozialisierung möglich, niemals aber darf sie in Konflikt kommen mit der
unmittelbarsten Lebensbetätigung jedes Einzelnen, mit der Sorge für das tägliche
Brot, für Nahrung und Kleidung. Das ist aber der Fall bei der herrschenden
Zwangswirtschaft.

Die Zwangswirtschaft setzt an Stelle der Kraft der Selbsthilfe aller Einzel-
wesen der Wirtschaftsgemeinschaft, die in ihrem Zusammenspiel das natürliche
Leben der Volkswirtschaft ausmacht, zunächst die Kraft, über die der Altruismus
verfügt. Die Selbstlosigkeit, der Opferwille für das Ganze mag in Augenblicken
des Aufflammens nationaler oder religiöser Begeisterung staunenswerte Leistungen
hervorbringen. Es ist aber eine bekannte Tatsache, daß diese Impulse sich rasch
erschöpfen und niemals zu einem Dauerzustande werden können. Der Krieg hat
uns auch das gezeigt. Als treibende Kraft für die Organisation einer
Volkswirtschaft ist daher die Nächstenhilfe der Selbsthilfe unendlich
unterlegen. Die Zwangswirtschaft, die auf sie aufbaut, kann also
entsprechend der schwächeren, sie treibenden Kraft auch nur wesentlich
geringere Leistungen aufweisen, als das normale Wirtschaftsleben.
Handelt es sich um die Versorgung des Volkes mit den notwendigsten Bedarfs¬
artikeln und Lebensmitteln, so wird also die Zwangswirtschaft nicht entfernt alle
die Versorgungsmöglichkeiten ausschöpfen, die die Selbsthilfe aller Einzelnen aus¬
findig machen würde. Sie wird auch nicht entfernt die Bedürfnisse in dem
Maße befriedigen können, wie es die Selbsthilfe auch unter beschränkten
Verhältnissen noch vermag. Dazu kommt, daß dieser Mangel der Zwangswirt,
schaft allgemein und von jedem Einzelnen empfunden wird, daß die allgemeine
praktische Opposition sofort hervorbricht und daß jeder Einzelne mit dem Gefühl
des Rechts versuchen wird, sich dem Zwang, der ihn nicht genügend unterhält, zu
entziehen. Der alte Trieb zur Selbsthilfe durchbricht gleichzeitig an allen Enden
mit Macht die gezogenen Schranken. Nur: „was sonst in Ehren stünde, es ist
jetzt worden Sünde." Die Selbsthilfe wird Verstoß gegen daS herrschende Gesetz
der Zwangswirtschaft, sie wird auf den Weg der Gesetzesüberschreitung, des
Schleichhandels getrieben. In normalen Zeiten besteht zwischen der erlaubten
Selbsthilfe und ihren unsozialen, durch das Gesetz verbotenen Formen eine scharfe
Scheidung. Da jeder auf normalen Wegen seine Bedürfnisse befriedigen kann,
bedarf er der unerlaubten Wege nicht, und diese Tatsache ist die Grundlage für
die Geltung aller Geschäftsmoral. Wird die Selbsthilfe als solche in das Gebiet
des Ungesetzlichen verwiesen, so fällt jede Schranke zwischen moralischer und un¬
moralischer Selbsthilfe. Einen Unterschied zwischen normalem Handel und Wucher


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[0158] Zwangswirtschaft und Sozialisierung Sache vorwiegend für andere Interessen zu arbeiten. Vielleicht wird die Mensch- heit im „tausendjährigen Reich" einmal so weit sein. Bis dahin aber ist der Mensch zunächst egoistisches Wesen, und Altruismus kann als „Bürgerpflicht" von ihm nicht gefordert werden. Wie überall im Wirtschaftsleben die Grenzen für die geltenden Prinzipien fließende sind, so gilt das auch für die Sozialisierung. In beschränktem Umfange hat es zu allen Zeiten mehr oder weniger aufgebaute Sozialisierungcn einzelner der Gemeinschaft besonders am Herzen liegender Lebenszweige im Staatswesen gegeben, meist allerdings in der Form staatlicher Monopole. Insofern ist auch — wohlverstanden in ganz beschränkter Dosis, die nach den verschiedenen Zeiten verschieden stark bemessen sein kann — eine Sozialisierung möglich, niemals aber darf sie in Konflikt kommen mit der unmittelbarsten Lebensbetätigung jedes Einzelnen, mit der Sorge für das tägliche Brot, für Nahrung und Kleidung. Das ist aber der Fall bei der herrschenden Zwangswirtschaft. Die Zwangswirtschaft setzt an Stelle der Kraft der Selbsthilfe aller Einzel- wesen der Wirtschaftsgemeinschaft, die in ihrem Zusammenspiel das natürliche Leben der Volkswirtschaft ausmacht, zunächst die Kraft, über die der Altruismus verfügt. Die Selbstlosigkeit, der Opferwille für das Ganze mag in Augenblicken des Aufflammens nationaler oder religiöser Begeisterung staunenswerte Leistungen hervorbringen. Es ist aber eine bekannte Tatsache, daß diese Impulse sich rasch erschöpfen und niemals zu einem Dauerzustande werden können. Der Krieg hat uns auch das gezeigt. Als treibende Kraft für die Organisation einer Volkswirtschaft ist daher die Nächstenhilfe der Selbsthilfe unendlich unterlegen. Die Zwangswirtschaft, die auf sie aufbaut, kann also entsprechend der schwächeren, sie treibenden Kraft auch nur wesentlich geringere Leistungen aufweisen, als das normale Wirtschaftsleben. Handelt es sich um die Versorgung des Volkes mit den notwendigsten Bedarfs¬ artikeln und Lebensmitteln, so wird also die Zwangswirtschaft nicht entfernt alle die Versorgungsmöglichkeiten ausschöpfen, die die Selbsthilfe aller Einzelnen aus¬ findig machen würde. Sie wird auch nicht entfernt die Bedürfnisse in dem Maße befriedigen können, wie es die Selbsthilfe auch unter beschränkten Verhältnissen noch vermag. Dazu kommt, daß dieser Mangel der Zwangswirt, schaft allgemein und von jedem Einzelnen empfunden wird, daß die allgemeine praktische Opposition sofort hervorbricht und daß jeder Einzelne mit dem Gefühl des Rechts versuchen wird, sich dem Zwang, der ihn nicht genügend unterhält, zu entziehen. Der alte Trieb zur Selbsthilfe durchbricht gleichzeitig an allen Enden mit Macht die gezogenen Schranken. Nur: „was sonst in Ehren stünde, es ist jetzt worden Sünde." Die Selbsthilfe wird Verstoß gegen daS herrschende Gesetz der Zwangswirtschaft, sie wird auf den Weg der Gesetzesüberschreitung, des Schleichhandels getrieben. In normalen Zeiten besteht zwischen der erlaubten Selbsthilfe und ihren unsozialen, durch das Gesetz verbotenen Formen eine scharfe Scheidung. Da jeder auf normalen Wegen seine Bedürfnisse befriedigen kann, bedarf er der unerlaubten Wege nicht, und diese Tatsache ist die Grundlage für die Geltung aller Geschäftsmoral. Wird die Selbsthilfe als solche in das Gebiet des Ungesetzlichen verwiesen, so fällt jede Schranke zwischen moralischer und un¬ moralischer Selbsthilfe. Einen Unterschied zwischen normalem Handel und Wucher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_336844/158>, abgerufen am 06.10.2024.