Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.Zwangswirtschaft und Lozialisierung einen Dauerzustand übergeht, ist trotz der Angriffe, die sie findet, noch außer¬ Als wissenschaftlicher Gedanke ist die Sozialisierung als dauernde Staatsform Die Sozialisierungstheorie verkennt das grundlegende Gesetz alles gemein¬ Zwangswirtschaft und Lozialisierung einen Dauerzustand übergeht, ist trotz der Angriffe, die sie findet, noch außer¬ Als wissenschaftlicher Gedanke ist die Sozialisierung als dauernde Staatsform Die Sozialisierungstheorie verkennt das grundlegende Gesetz alles gemein¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0157" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337002"/> <fw type="header" place="top"> Zwangswirtschaft und Lozialisierung</fw><lb/> <p xml:id="ID_534" prev="#ID_533"> einen Dauerzustand übergeht, ist trotz der Angriffe, die sie findet, noch außer¬<lb/> ordentlich groß. Darum müssen ihre vernichtenden Wirkungen klargelegt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_535"> Als wissenschaftlicher Gedanke ist die Sozialisierung als dauernde Staatsform<lb/> unhaltbar. Sie hätte überhaupt nicht zu einem Schule machenden Wirtschaftssystem<lb/> werden können, wenn nicht unsere Volkswirtschaftslehre — obwohl sie sich teilweise<lb/> klassisch nennt — zu sehr in philosophischen Theoremen stecken geblieben wäre. Die<lb/> Volkswirtschaftslehre ist aber keine Philosophie, sondern eine praktische Wissenschaft.<lb/> Sie muß, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen will, in erster Linie die Naturwissenschaft<lb/> vom Leben des Volkes sein. Sie muß in erster Linie immer die naturwissen¬<lb/> schaftlichen Gesetze ermitteln, nach welchen eine Volksgemeinschaft materiell und<lb/> geistig lebt. Immer nur auf dieser Grundlage kann aufgebaut werden. Theorems<lb/> wie der Marxismus sind gar keine wirkliche Wissenschaft.</p><lb/> <p xml:id="ID_536" next="#ID_537"> Die Sozialisierungstheorie verkennt das grundlegende Gesetz alles gemein¬<lb/> schaftlichen Lebens. Eine Volksgemeinschaft setzt sich zusammen aus Einzelwesen.<lb/> Von der Natur des Menschen aber ist der Besitz untrennbar. Er ist eine not¬<lb/> wendige Form seiner Beziehungen zur Außenwelt, ohne die ein handelndes<lb/> Wesen nicht bestehen kann. Gemeine ist der Besitz in seiner weitesten Bedeutung,<lb/> der Besitz von Weib und Kind, Nahrung, Kleidung, Heunstätte, von denjenigen<lb/> Mitteln, die die Befriedigung dieser Bedürfnisse für die Zukunft gewährleisten<lb/> usw. Der Kommunismus, die logisch konsequentere Durchführung des Sozialisierungs-"<lb/> gedankens, verneint das Recht auf den Besitz, auch in seinen engsten Formen,<lb/> sogar das Recht auf den Besitz von Weib und Kind. Die Sozialisierung verneint<lb/> nur das Recht auf den Besitz der sogenannten Produktionsmittel, das heißt alles<lb/> dessen, woraus der Mensch die materiellen Gegenstände seines Besitzes erzielt.<lb/> Die Beschränkung, die hier vorgenommen wird, kann die Unrichtigkeit des<lb/> Gedankens vielleicht verschleiern, aber nicht beseitigen. Die Form, in welcher das<lb/> dem Menschen eingeborene Bedürfnis nach Besitz in die Erscheinung iride, ist die<lb/> Selbsthilfe. Sie ist es beim primitiven Menschen so gut, wie bei Menschen in<lb/> der höchststehenden, kompliziertesten Staatsgemeinschaft. Sie ist in jeden,<lb/> Wirtschaftsleben die treibende Kraft. Die Formen der Selbsthilfe werden in<lb/> jeder sozialen Gemeinschaft durch Recht und Gesetz, durch Moral und Sitte, durch<lb/> Private Übereinkunft gegen einander abgegrenzt, so daß sie reibungslos neben<lb/> einander oder in Unterordnung unter einen gemeinschaftlichen Zweck arbeiten<lb/> können. Niemals aber kann grundsätzlich ein Wirtschaftsleben aufgebaut werden,<lb/> das einzig mit einer anderen Triebkraft als der Selbsthilfe jedes Einzelnen arbeitet.<lb/> Der sozialisierte Staat will dein Einzelnen die Tätigkeit zur Sorge für seine<lb/> Bedürfnisse abnehmen. Diese Sorge soll der Staat auf sich nehmen. Dem<lb/> Einzelnen bleibt in diesem Rahmen nur die Pflicht für den Staat, das heißt für<lb/> die anderen zu arbeiten. Egoismus und Selbsthilfe soll durch Altruismus<lb/> und Nächstenhilfe ersetzt werden. Das ist der Grundgedanke bei jeder<lb/> Sozialisierung, wobei es gleichgültig bleibt, ob sie mehr oder weniger weit geht.<lb/> Sie verlangt also als erste Voraussetzung eine Umgestaltung der menschlichen<lb/> Natur, die nicht durchführbar ist. Gewiß ist der Altruismus eine menschliche<lb/> Eigenschaft, die sich im sozialen Zusammenleben herausgebildet hat, und in<lb/> gewissem Umfange kann kein Gemeinwesen diese Eigenschaft entbehren, aber zu<lb/> ihrer Betätigung gehört Veranlagung und Eignung. Es ist nicht jedermanns</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0157]
Zwangswirtschaft und Lozialisierung
einen Dauerzustand übergeht, ist trotz der Angriffe, die sie findet, noch außer¬
ordentlich groß. Darum müssen ihre vernichtenden Wirkungen klargelegt werden.
Als wissenschaftlicher Gedanke ist die Sozialisierung als dauernde Staatsform
unhaltbar. Sie hätte überhaupt nicht zu einem Schule machenden Wirtschaftssystem
werden können, wenn nicht unsere Volkswirtschaftslehre — obwohl sie sich teilweise
klassisch nennt — zu sehr in philosophischen Theoremen stecken geblieben wäre. Die
Volkswirtschaftslehre ist aber keine Philosophie, sondern eine praktische Wissenschaft.
Sie muß, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen will, in erster Linie die Naturwissenschaft
vom Leben des Volkes sein. Sie muß in erster Linie immer die naturwissen¬
schaftlichen Gesetze ermitteln, nach welchen eine Volksgemeinschaft materiell und
geistig lebt. Immer nur auf dieser Grundlage kann aufgebaut werden. Theorems
wie der Marxismus sind gar keine wirkliche Wissenschaft.
Die Sozialisierungstheorie verkennt das grundlegende Gesetz alles gemein¬
schaftlichen Lebens. Eine Volksgemeinschaft setzt sich zusammen aus Einzelwesen.
Von der Natur des Menschen aber ist der Besitz untrennbar. Er ist eine not¬
wendige Form seiner Beziehungen zur Außenwelt, ohne die ein handelndes
Wesen nicht bestehen kann. Gemeine ist der Besitz in seiner weitesten Bedeutung,
der Besitz von Weib und Kind, Nahrung, Kleidung, Heunstätte, von denjenigen
Mitteln, die die Befriedigung dieser Bedürfnisse für die Zukunft gewährleisten
usw. Der Kommunismus, die logisch konsequentere Durchführung des Sozialisierungs-"
gedankens, verneint das Recht auf den Besitz, auch in seinen engsten Formen,
sogar das Recht auf den Besitz von Weib und Kind. Die Sozialisierung verneint
nur das Recht auf den Besitz der sogenannten Produktionsmittel, das heißt alles
dessen, woraus der Mensch die materiellen Gegenstände seines Besitzes erzielt.
Die Beschränkung, die hier vorgenommen wird, kann die Unrichtigkeit des
Gedankens vielleicht verschleiern, aber nicht beseitigen. Die Form, in welcher das
dem Menschen eingeborene Bedürfnis nach Besitz in die Erscheinung iride, ist die
Selbsthilfe. Sie ist es beim primitiven Menschen so gut, wie bei Menschen in
der höchststehenden, kompliziertesten Staatsgemeinschaft. Sie ist in jeden,
Wirtschaftsleben die treibende Kraft. Die Formen der Selbsthilfe werden in
jeder sozialen Gemeinschaft durch Recht und Gesetz, durch Moral und Sitte, durch
Private Übereinkunft gegen einander abgegrenzt, so daß sie reibungslos neben
einander oder in Unterordnung unter einen gemeinschaftlichen Zweck arbeiten
können. Niemals aber kann grundsätzlich ein Wirtschaftsleben aufgebaut werden,
das einzig mit einer anderen Triebkraft als der Selbsthilfe jedes Einzelnen arbeitet.
Der sozialisierte Staat will dein Einzelnen die Tätigkeit zur Sorge für seine
Bedürfnisse abnehmen. Diese Sorge soll der Staat auf sich nehmen. Dem
Einzelnen bleibt in diesem Rahmen nur die Pflicht für den Staat, das heißt für
die anderen zu arbeiten. Egoismus und Selbsthilfe soll durch Altruismus
und Nächstenhilfe ersetzt werden. Das ist der Grundgedanke bei jeder
Sozialisierung, wobei es gleichgültig bleibt, ob sie mehr oder weniger weit geht.
Sie verlangt also als erste Voraussetzung eine Umgestaltung der menschlichen
Natur, die nicht durchführbar ist. Gewiß ist der Altruismus eine menschliche
Eigenschaft, die sich im sozialen Zusammenleben herausgebildet hat, und in
gewissem Umfange kann kein Gemeinwesen diese Eigenschaft entbehren, aber zu
ihrer Betätigung gehört Veranlagung und Eignung. Es ist nicht jedermanns
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