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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Der Artikel 93 des Friedensvertrages --
Kleine Mitteilungen.


Nlaterialien zur sstdeutschen Fro



[Beginn Spaltensatz]

Der Artikel 93 des Friedens-
vertrages

Herr Präsident!

Der Vorsitzende des Viererrats, Cle-
meneeau, hat dem polnischen Minister
Paderewski den endgültigen Text des Ver¬
trages nach Artikel S3 mit folgendem
Anschreiben übersandt:


[Spaltenumbruch]

Ihrem Memorandum vom 16. Juni M
machen, wohlwollend geprüft und nach
dieser Prüfung mit einigen Abänderun¬
gen in den Text des Vertrages eingefügt.
Der Rat glaubt, daß dank dieser Ab¬
änderungen (moäii'log.tioris) die Haupt¬
punkte, auf welche Ihr Memorandum die
Aufmerksamkeit gelenkt hatte, soweit sie
die Einzelbestimmnngen des Vertrages
betreffen, weitgehendst berücksichtigt wor---
den sind.

Indem ich Ihnen offiziell die endgül¬
tige Entscheidung der hauptsächlichen
alliierten und Assoziierten Mächte über
diesen Gegenstand mitteile, möchte ick die
Gelegenheit ergreifen, Ihnen in for¬
mellerer Art als es bisher geschehen ist,
die Richtlinien darzulegen, welche die
alliierten und assoziierten Hauptmächte
geleitet haben, als sie sich mit dieser Frage
beschäftigten.

1. In erster Linie bemerke ich, daß
der Vertrag kein Novum darstellt. Es ist
eine seit langem im öffentlichen euro¬
päischen Recht festgelegte Handhabung,
daß, wenn ein Maat geschaffen wird,
oder wenn ein bereits bestehender Staat
erhebliche Gebietsabrundungen erfährt,
seine Anerkennung im ganzen durch die
Großmächte von einer Versicherung be¬
gleitet sein muß, daß dieser Staat sich ver¬
pflichtet, unter der Form einer internatio¬
nalen Konvention gewisse Regiecungs-

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Mitteilungen20
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Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Der Artikel 93 des Friedensvertrages —
Kleine Mitteilungen.


Nlaterialien zur sstdeutschen Fro



[Beginn Spaltensatz]

Der Artikel 93 des Friedens-
vertrages

Herr Präsident!

Der Vorsitzende des Viererrats, Cle-
meneeau, hat dem polnischen Minister
Paderewski den endgültigen Text des Ver¬
trages nach Artikel S3 mit folgendem
Anschreiben übersandt:


[Spaltenumbruch]

Ihrem Memorandum vom 16. Juni M
machen, wohlwollend geprüft und nach
dieser Prüfung mit einigen Abänderun¬
gen in den Text des Vertrages eingefügt.
Der Rat glaubt, daß dank dieser Ab¬
änderungen (moäii'log.tioris) die Haupt¬
punkte, auf welche Ihr Memorandum die
Aufmerksamkeit gelenkt hatte, soweit sie
die Einzelbestimmnngen des Vertrages
betreffen, weitgehendst berücksichtigt wor---
den sind.

Indem ich Ihnen offiziell die endgül¬
tige Entscheidung der hauptsächlichen
alliierten und Assoziierten Mächte über
diesen Gegenstand mitteile, möchte ick die
Gelegenheit ergreifen, Ihnen in for¬
mellerer Art als es bisher geschehen ist,
die Richtlinien darzulegen, welche die
alliierten und assoziierten Hauptmächte
geleitet haben, als sie sich mit dieser Frage
beschäftigten.

1. In erster Linie bemerke ich, daß
der Vertrag kein Novum darstellt. Es ist
eine seit langem im öffentlichen euro¬
päischen Recht festgelegte Handhabung,
daß, wenn ein Maat geschaffen wird,
oder wenn ein bereits bestehender Staat
erhebliche Gebietsabrundungen erfährt,
seine Anerkennung im ganzen durch die
Großmächte von einer Versicherung be¬
gleitet sein muß, daß dieser Staat sich ver¬
pflichtet, unter der Form einer internatio¬
nalen Konvention gewisse Regiecungs-

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[0405] itteilungen MMe Polens M Wejtprech« Ur. 20Verantwortlich: Carl Georg Bsuns Schristleitung: Brombsrg, WeltzienPlaH Fernruf Ur. 32123. Juli ISIS Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Der Artikel 93 des Friedensvertrages — Kleine Mitteilungen. Nlaterialien zur sstdeutschen Fro Der Artikel 93 des Friedens- vertrages Herr Präsident! Der Vorsitzende des Viererrats, Cle- meneeau, hat dem polnischen Minister Paderewski den endgültigen Text des Ver¬ trages nach Artikel S3 mit folgendem Anschreiben übersandt: Ihrem Memorandum vom 16. Juni M machen, wohlwollend geprüft und nach dieser Prüfung mit einigen Abänderun¬ gen in den Text des Vertrages eingefügt. Der Rat glaubt, daß dank dieser Ab¬ änderungen (moäii'log.tioris) die Haupt¬ punkte, auf welche Ihr Memorandum die Aufmerksamkeit gelenkt hatte, soweit sie die Einzelbestimmnngen des Vertrages betreffen, weitgehendst berücksichtigt wor--- den sind. Indem ich Ihnen offiziell die endgül¬ tige Entscheidung der hauptsächlichen alliierten und Assoziierten Mächte über diesen Gegenstand mitteile, möchte ick die Gelegenheit ergreifen, Ihnen in for¬ mellerer Art als es bisher geschehen ist, die Richtlinien darzulegen, welche die alliierten und assoziierten Hauptmächte geleitet haben, als sie sich mit dieser Frage beschäftigten. 1. In erster Linie bemerke ich, daß der Vertrag kein Novum darstellt. Es ist eine seit langem im öffentlichen euro¬ päischen Recht festgelegte Handhabung, daß, wenn ein Maat geschaffen wird, oder wenn ein bereits bestehender Staat erhebliche Gebietsabrundungen erfährt, seine Anerkennung im ganzen durch die Großmächte von einer Versicherung be¬ gleitet sein muß, daß dieser Staat sich ver¬ pflichtet, unter der Form einer internatio¬ nalen Konvention gewisse Regiecungs- Mitteilungen20

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/405>, abgerufen am 15.01.2025.