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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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geteilt wurde, nicht diesem Staate angehörte. Man kann der Auffassung sein,
sich unterscheidet, und zwar deswegen, weil Oberschlesien zu der Zeit, als Polen
daß Polen keinen rechtlichen Anspruch auf die Abtretung Oberschlesiens hat; aber
feierlich nasz erklärt werden, dasz die Behauptung, es hätte keine Rechte darauf,
die durch die Prinzipien Wilsons .gestützt würden, nicht der Wahrheit entspricht.
In den Bezirken, deren Abtretung in Frage steht, ist die Mehrheit der Bevölkerung
unbestreitbar polnisch. Alle deutschen Spezialwerke, alle Schulhandbücher lehren
die deutschen Kinder, daß die Bewohner nach Ursprung und Sprache Polen sind.
Die alliierten und assoziierten Mächte hätten vollkommen die Grundsätze verletzt,
zu denen die deutsche Regierung sich selbst bekannt hat, wenn sie nicht den Rechten
der Polen auf dieses Gebiet Rechnung getragen hätten.

Die deutsche Negierung indes bestreitet jetzt diese Schlußfolgerungen. Sie
weigert sich, die polnischen Bestrebungen der Bewohnerschaft anzuerkennen. Sie
behauptet, daß die Trennung des Gebiets von Deutschland weder den Wünschen
noch den Interessen der Bevölkerung entspricht. Unter diesen Bedingungen sind
die alliierten und assoziierten Mächte geneigt, die Entscheidung der Frage den¬
jenigen zu überlassen, die besonders davon betroffen werden. Sie haben demnach
beschlossen, daß das Gebiet nicht unmittelbar an Polen abgetreten werden soll,
sondern daß Maßnahmen getroffen werden, um dort ein Plebiszit stattfinden
zu lassen.

Sie wären glücklich gewesen, hätten sie dieses Plebiszit vermeiden können,
denn die Maßregel wird erst nach Verlauf einer beträchtlichen Zeit vorgenommen
werden können; sie wird die zeitweilige Okkupation des Gebiets durch fremde
Truppen notwendig machen. Um die volle Freiheit der Abstimmung zu sickern,
wird die Schaffung einer unabhängigen Kommission (im französischen Text:
Lvmmission inclepenclante, im englischen Text: separate Lommission) mit der
Aufgabe, das Gebiet während der dem Plebiszit vorangehenden Zeit zu verwalten,
erforderlich sein.

Überdies ist in der Absicht, es zu verhindern, daß Deutschland willkürlicher¬
weise der für seine Industrie notwendigen Rohstoffe beraubt würde, dem Vertrage
ein Artikel hinzugefügt worden, welcher bestimmt, daß die Mineralprodukte, ein¬
schließlich der Kohle, die in irgendeinem an Polen übertragenen Teile Oberschlesiens
erzeugt werden, von Deutschland zu denselben Bedingungen wie von den Polen
selbst gekauft werden können.




Um jeder Kritik, die sich auf die Folgen einer Gebietsübertragung an Polen
bezieht. Nennung zu tragen, machen die alliierten und assoziierten Regierungen,
geleitet von dem Wunsche, Sicherungen hinsichtlich der Liquidation deutschen
Eigentums zu schaffen, Vorschläge, deren Einzelheiten weiter unten bei den Be¬
stimmungen, die sich auf Eigentum und Interessen beziehen, sich finden.




Die Wiederherstellung des polnischen Staates ist eine große geschichtliche
Tat, die sich nicht vollziehen kann, ohne viel Beziehungen zu zerbrechen, ohne
viel zeitweilige Schwierigkeiten zu verursachen und ohne eine gröszere Anzahl von
Personen in Unruhe zu setzen, aber die alliierten und assoziierten Mächte haben
es sich ganz besonders angelegen sein lassen, den Deutschen, die an Polen kommen
sollen, ebenso wie allen anderen in Religion, Nasse oder Sprache sich ergebenden
Minderheiten ernsthaften Schutz angedeihen zu lassen. Eine Klausel des Vertrages
sichert ihnen Religionsfreiheit, das Recht des Gebrauchs ihrer Sprache und auch
das Recht, ihre Kinder in ihrer eigenen Sprache erziehen zu lassen. Sie werden
keinerlei Verfolgung kennen, die der ähnlich wäre, die die Polen von feiten des
preußischen Staates zu erdulden hatten.


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geteilt wurde, nicht diesem Staate angehörte. Man kann der Auffassung sein,
sich unterscheidet, und zwar deswegen, weil Oberschlesien zu der Zeit, als Polen
daß Polen keinen rechtlichen Anspruch auf die Abtretung Oberschlesiens hat; aber
feierlich nasz erklärt werden, dasz die Behauptung, es hätte keine Rechte darauf,
die durch die Prinzipien Wilsons .gestützt würden, nicht der Wahrheit entspricht.
In den Bezirken, deren Abtretung in Frage steht, ist die Mehrheit der Bevölkerung
unbestreitbar polnisch. Alle deutschen Spezialwerke, alle Schulhandbücher lehren
die deutschen Kinder, daß die Bewohner nach Ursprung und Sprache Polen sind.
Die alliierten und assoziierten Mächte hätten vollkommen die Grundsätze verletzt,
zu denen die deutsche Regierung sich selbst bekannt hat, wenn sie nicht den Rechten
der Polen auf dieses Gebiet Rechnung getragen hätten.

Die deutsche Negierung indes bestreitet jetzt diese Schlußfolgerungen. Sie
weigert sich, die polnischen Bestrebungen der Bewohnerschaft anzuerkennen. Sie
behauptet, daß die Trennung des Gebiets von Deutschland weder den Wünschen
noch den Interessen der Bevölkerung entspricht. Unter diesen Bedingungen sind
die alliierten und assoziierten Mächte geneigt, die Entscheidung der Frage den¬
jenigen zu überlassen, die besonders davon betroffen werden. Sie haben demnach
beschlossen, daß das Gebiet nicht unmittelbar an Polen abgetreten werden soll,
sondern daß Maßnahmen getroffen werden, um dort ein Plebiszit stattfinden
zu lassen.

Sie wären glücklich gewesen, hätten sie dieses Plebiszit vermeiden können,
denn die Maßregel wird erst nach Verlauf einer beträchtlichen Zeit vorgenommen
werden können; sie wird die zeitweilige Okkupation des Gebiets durch fremde
Truppen notwendig machen. Um die volle Freiheit der Abstimmung zu sickern,
wird die Schaffung einer unabhängigen Kommission (im französischen Text:
Lvmmission inclepenclante, im englischen Text: separate Lommission) mit der
Aufgabe, das Gebiet während der dem Plebiszit vorangehenden Zeit zu verwalten,
erforderlich sein.

Überdies ist in der Absicht, es zu verhindern, daß Deutschland willkürlicher¬
weise der für seine Industrie notwendigen Rohstoffe beraubt würde, dem Vertrage
ein Artikel hinzugefügt worden, welcher bestimmt, daß die Mineralprodukte, ein¬
schließlich der Kohle, die in irgendeinem an Polen übertragenen Teile Oberschlesiens
erzeugt werden, von Deutschland zu denselben Bedingungen wie von den Polen
selbst gekauft werden können.




Um jeder Kritik, die sich auf die Folgen einer Gebietsübertragung an Polen
bezieht. Nennung zu tragen, machen die alliierten und assoziierten Regierungen,
geleitet von dem Wunsche, Sicherungen hinsichtlich der Liquidation deutschen
Eigentums zu schaffen, Vorschläge, deren Einzelheiten weiter unten bei den Be¬
stimmungen, die sich auf Eigentum und Interessen beziehen, sich finden.




Die Wiederherstellung des polnischen Staates ist eine große geschichtliche
Tat, die sich nicht vollziehen kann, ohne viel Beziehungen zu zerbrechen, ohne
viel zeitweilige Schwierigkeiten zu verursachen und ohne eine gröszere Anzahl von
Personen in Unruhe zu setzen, aber die alliierten und assoziierten Mächte haben
es sich ganz besonders angelegen sein lassen, den Deutschen, die an Polen kommen
sollen, ebenso wie allen anderen in Religion, Nasse oder Sprache sich ergebenden
Minderheiten ernsthaften Schutz angedeihen zu lassen. Eine Klausel des Vertrages
sichert ihnen Religionsfreiheit, das Recht des Gebrauchs ihrer Sprache und auch
das Recht, ihre Kinder in ihrer eigenen Sprache erziehen zu lassen. Sie werden
keinerlei Verfolgung kennen, die der ähnlich wäre, die die Polen von feiten des
preußischen Staates zu erdulden hatten.


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[0375] Materialien zur ostdeutschen Frage geteilt wurde, nicht diesem Staate angehörte. Man kann der Auffassung sein, sich unterscheidet, und zwar deswegen, weil Oberschlesien zu der Zeit, als Polen daß Polen keinen rechtlichen Anspruch auf die Abtretung Oberschlesiens hat; aber feierlich nasz erklärt werden, dasz die Behauptung, es hätte keine Rechte darauf, die durch die Prinzipien Wilsons .gestützt würden, nicht der Wahrheit entspricht. In den Bezirken, deren Abtretung in Frage steht, ist die Mehrheit der Bevölkerung unbestreitbar polnisch. Alle deutschen Spezialwerke, alle Schulhandbücher lehren die deutschen Kinder, daß die Bewohner nach Ursprung und Sprache Polen sind. Die alliierten und assoziierten Mächte hätten vollkommen die Grundsätze verletzt, zu denen die deutsche Regierung sich selbst bekannt hat, wenn sie nicht den Rechten der Polen auf dieses Gebiet Rechnung getragen hätten. Die deutsche Negierung indes bestreitet jetzt diese Schlußfolgerungen. Sie weigert sich, die polnischen Bestrebungen der Bewohnerschaft anzuerkennen. Sie behauptet, daß die Trennung des Gebiets von Deutschland weder den Wünschen noch den Interessen der Bevölkerung entspricht. Unter diesen Bedingungen sind die alliierten und assoziierten Mächte geneigt, die Entscheidung der Frage den¬ jenigen zu überlassen, die besonders davon betroffen werden. Sie haben demnach beschlossen, daß das Gebiet nicht unmittelbar an Polen abgetreten werden soll, sondern daß Maßnahmen getroffen werden, um dort ein Plebiszit stattfinden zu lassen. Sie wären glücklich gewesen, hätten sie dieses Plebiszit vermeiden können, denn die Maßregel wird erst nach Verlauf einer beträchtlichen Zeit vorgenommen werden können; sie wird die zeitweilige Okkupation des Gebiets durch fremde Truppen notwendig machen. Um die volle Freiheit der Abstimmung zu sickern, wird die Schaffung einer unabhängigen Kommission (im französischen Text: Lvmmission inclepenclante, im englischen Text: separate Lommission) mit der Aufgabe, das Gebiet während der dem Plebiszit vorangehenden Zeit zu verwalten, erforderlich sein. Überdies ist in der Absicht, es zu verhindern, daß Deutschland willkürlicher¬ weise der für seine Industrie notwendigen Rohstoffe beraubt würde, dem Vertrage ein Artikel hinzugefügt worden, welcher bestimmt, daß die Mineralprodukte, ein¬ schließlich der Kohle, die in irgendeinem an Polen übertragenen Teile Oberschlesiens erzeugt werden, von Deutschland zu denselben Bedingungen wie von den Polen selbst gekauft werden können. Um jeder Kritik, die sich auf die Folgen einer Gebietsübertragung an Polen bezieht. Nennung zu tragen, machen die alliierten und assoziierten Regierungen, geleitet von dem Wunsche, Sicherungen hinsichtlich der Liquidation deutschen Eigentums zu schaffen, Vorschläge, deren Einzelheiten weiter unten bei den Be¬ stimmungen, die sich auf Eigentum und Interessen beziehen, sich finden. Die Wiederherstellung des polnischen Staates ist eine große geschichtliche Tat, die sich nicht vollziehen kann, ohne viel Beziehungen zu zerbrechen, ohne viel zeitweilige Schwierigkeiten zu verursachen und ohne eine gröszere Anzahl von Personen in Unruhe zu setzen, aber die alliierten und assoziierten Mächte haben es sich ganz besonders angelegen sein lassen, den Deutschen, die an Polen kommen sollen, ebenso wie allen anderen in Religion, Nasse oder Sprache sich ergebenden Minderheiten ernsthaften Schutz angedeihen zu lassen. Eine Klausel des Vertrages sichert ihnen Religionsfreiheit, das Recht des Gebrauchs ihrer Sprache und auch das Recht, ihre Kinder in ihrer eigenen Sprache erziehen zu lassen. Sie werden keinerlei Verfolgung kennen, die der ähnlich wäre, die die Polen von feiten des preußischen Staates zu erdulden hatten. 18*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/375>, abgerufen am 15.01.2025.