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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

Posen und Westpreuszen

In den wesentlichsten Teilen des alten Königreichs Polen, die in diesem
Augenblick einen Teil der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen bilden,
ändert die Anwendung deS zweiten Grundsatzes nur wesentlich die des ersten.
Im Augenblick der Teilung waren diese Gebiete von einer polnischen Majorität
bewohnt; mit Ausnahme einiger Städte und gewisser Bezirke, wo deutsche Kolonisten
sich eingenistet hatten, war das Gebiet nach Sprache und Nationalgefühl voll¬
kommen polnisch. Hätten die alliierten und assoziierten Mächte das Gesetz des
historischen Rechts in all seiner Strenge angewandt, so wäre die Rückgabe fast
dieser ganzen beiden Provinzen an Polen gerechtfertigt gewesen. In Wahrheit
haben die alliierten und assoziierten Mächte dies nicht getan. Sie haben in
wohlbedachter Absicht den auf das geschichtliche Recht gegründeten Anspruch
unbeachtet gelassen, weil sie auch den Anschein der Ungerechtigkeit vermeiden
wollten, und sie haben Deutschland die Gebiete überlassen, die im Westen an das
deutsche Territorium angrenzen und in denen in unbestreitbarer Weise das deutsche
Element überwiegt.

Außerhalb dieser Gebiete bestehen, dies ist richtig, gewisse oft weit von der
deutschen Grenze entfernte Zonen, wie z. B. Bromberg, wo die Deutschen in der
Mehrzahl sind. Es wäre unmöglich eine Grenze zu ziehen, die die umgebenden
rein polnischen Gebiete zu Polen schlüge und diese Zonen an Deutschland über¬
ließe. Die eine oder andere Partei muß zum Opfer bereit sein; wird dies Prinzip
anerkannt, so ist kein Zweifel darüber möglich, welcher Partei das Vorzugsrecht
zuzubilligen ist. So zahlreich die Deutschen in diesen Regionen sein mögen, die
Zahl der Polen, die hier betroffen werden, ist ihnen überlegen. Diese Gebiete
Deutschland überlassen, hieße die Majorität der Minorität opfern. Überdies muß
man sich die Methoden ins Gedächtnis zurückrufen, mit denen die Deutschen in
gewissen Gebieten ihr Übergewicht erreicht haben. Die deutschen Kolonisten, die
deutschen Einwanderer, die deutschen Bewohner sind nicht allein auf Grund
natürlicher Ursachen gekommen. Ihre Anwesenheit ist die unmittelbare F^lge der
von der preußischen Staatsregierung befolgten Politik; die preußische Regierung
hat ihre ungeheuren Hilfsmittel nutzbar gemacht, um die eingeborene Bevölkerung
des Besitzes zu entsetzen und an ihre Stelle eine nach Sprache und Nationalität
deutsche Bevölkerung hinzusetzen. Sie hat in dieser Weise zu handeln bis zum
Vorabend des Krieges fortgefahren, und zwar mit einer ausnehmenden Härte,
die selbst in Deutschland Protestkundgebungen hervorgerufen hat. Wollte man
zugeben, daß eine Politik dieser Art dauernde Rechte auf ein Land schaffen könne,
so hieße das die flagrantesten Handlungen von Ungerechtigkeit und Unterdrückung
ermutigen und belohnen.

Um jede Möglichkeit von Ungerechtigkeiten auszuschalten, haben die alliierten
und assoziierten Mächte von neuem die westlichen Grenzen Polens sorgfältig
geprüft; diese Prüfung hat gewisse einzelne Veränderungen zur Folge gehabt, die
in der Absicht geschehen sind, in noch genauerer Weise die Grenze der Linie der
ethnographischen Demarkation anzupassen. Diese Veränderungen werden im
ganzen eine Verminderung der Zahl der an Polen kommenden Deutschen zur
Folge haben. Insbesondere haben die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen,
sich streng an die geschichtliche Grenze zwischen Pommern und Westpreußen zu
halten, so daß in dieser Gegend kein Teil Deutschlands, der außerhalb des alten
Königreichs Polen gelegen wäre, an Polen gelangt. Es ist nicht sicher, daß diese
Veränderungen in der Praxis Verbesserungen bedeuten werden. Es ist sogar
möglich, daß die Tatsache einer genaueren Befolgung der Volksgrenze lokale
Unbequemlichkeiten hervorruft.

Obevschlesien

Ein großer Teil der deutschen Antwort ist der oberschlesischen Frage gewidmet.
Es wird zugegeben, daß dieses Problem von dem Posener und dem westpreußischen


Materialien zur ostdeutschen Frage

Posen und Westpreuszen

In den wesentlichsten Teilen des alten Königreichs Polen, die in diesem
Augenblick einen Teil der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen bilden,
ändert die Anwendung deS zweiten Grundsatzes nur wesentlich die des ersten.
Im Augenblick der Teilung waren diese Gebiete von einer polnischen Majorität
bewohnt; mit Ausnahme einiger Städte und gewisser Bezirke, wo deutsche Kolonisten
sich eingenistet hatten, war das Gebiet nach Sprache und Nationalgefühl voll¬
kommen polnisch. Hätten die alliierten und assoziierten Mächte das Gesetz des
historischen Rechts in all seiner Strenge angewandt, so wäre die Rückgabe fast
dieser ganzen beiden Provinzen an Polen gerechtfertigt gewesen. In Wahrheit
haben die alliierten und assoziierten Mächte dies nicht getan. Sie haben in
wohlbedachter Absicht den auf das geschichtliche Recht gegründeten Anspruch
unbeachtet gelassen, weil sie auch den Anschein der Ungerechtigkeit vermeiden
wollten, und sie haben Deutschland die Gebiete überlassen, die im Westen an das
deutsche Territorium angrenzen und in denen in unbestreitbarer Weise das deutsche
Element überwiegt.

Außerhalb dieser Gebiete bestehen, dies ist richtig, gewisse oft weit von der
deutschen Grenze entfernte Zonen, wie z. B. Bromberg, wo die Deutschen in der
Mehrzahl sind. Es wäre unmöglich eine Grenze zu ziehen, die die umgebenden
rein polnischen Gebiete zu Polen schlüge und diese Zonen an Deutschland über¬
ließe. Die eine oder andere Partei muß zum Opfer bereit sein; wird dies Prinzip
anerkannt, so ist kein Zweifel darüber möglich, welcher Partei das Vorzugsrecht
zuzubilligen ist. So zahlreich die Deutschen in diesen Regionen sein mögen, die
Zahl der Polen, die hier betroffen werden, ist ihnen überlegen. Diese Gebiete
Deutschland überlassen, hieße die Majorität der Minorität opfern. Überdies muß
man sich die Methoden ins Gedächtnis zurückrufen, mit denen die Deutschen in
gewissen Gebieten ihr Übergewicht erreicht haben. Die deutschen Kolonisten, die
deutschen Einwanderer, die deutschen Bewohner sind nicht allein auf Grund
natürlicher Ursachen gekommen. Ihre Anwesenheit ist die unmittelbare F^lge der
von der preußischen Staatsregierung befolgten Politik; die preußische Regierung
hat ihre ungeheuren Hilfsmittel nutzbar gemacht, um die eingeborene Bevölkerung
des Besitzes zu entsetzen und an ihre Stelle eine nach Sprache und Nationalität
deutsche Bevölkerung hinzusetzen. Sie hat in dieser Weise zu handeln bis zum
Vorabend des Krieges fortgefahren, und zwar mit einer ausnehmenden Härte,
die selbst in Deutschland Protestkundgebungen hervorgerufen hat. Wollte man
zugeben, daß eine Politik dieser Art dauernde Rechte auf ein Land schaffen könne,
so hieße das die flagrantesten Handlungen von Ungerechtigkeit und Unterdrückung
ermutigen und belohnen.

Um jede Möglichkeit von Ungerechtigkeiten auszuschalten, haben die alliierten
und assoziierten Mächte von neuem die westlichen Grenzen Polens sorgfältig
geprüft; diese Prüfung hat gewisse einzelne Veränderungen zur Folge gehabt, die
in der Absicht geschehen sind, in noch genauerer Weise die Grenze der Linie der
ethnographischen Demarkation anzupassen. Diese Veränderungen werden im
ganzen eine Verminderung der Zahl der an Polen kommenden Deutschen zur
Folge haben. Insbesondere haben die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen,
sich streng an die geschichtliche Grenze zwischen Pommern und Westpreußen zu
halten, so daß in dieser Gegend kein Teil Deutschlands, der außerhalb des alten
Königreichs Polen gelegen wäre, an Polen gelangt. Es ist nicht sicher, daß diese
Veränderungen in der Praxis Verbesserungen bedeuten werden. Es ist sogar
möglich, daß die Tatsache einer genaueren Befolgung der Volksgrenze lokale
Unbequemlichkeiten hervorruft.

Obevschlesien

Ein großer Teil der deutschen Antwort ist der oberschlesischen Frage gewidmet.
Es wird zugegeben, daß dieses Problem von dem Posener und dem westpreußischen


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[0374] Materialien zur ostdeutschen Frage Posen und Westpreuszen In den wesentlichsten Teilen des alten Königreichs Polen, die in diesem Augenblick einen Teil der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen bilden, ändert die Anwendung deS zweiten Grundsatzes nur wesentlich die des ersten. Im Augenblick der Teilung waren diese Gebiete von einer polnischen Majorität bewohnt; mit Ausnahme einiger Städte und gewisser Bezirke, wo deutsche Kolonisten sich eingenistet hatten, war das Gebiet nach Sprache und Nationalgefühl voll¬ kommen polnisch. Hätten die alliierten und assoziierten Mächte das Gesetz des historischen Rechts in all seiner Strenge angewandt, so wäre die Rückgabe fast dieser ganzen beiden Provinzen an Polen gerechtfertigt gewesen. In Wahrheit haben die alliierten und assoziierten Mächte dies nicht getan. Sie haben in wohlbedachter Absicht den auf das geschichtliche Recht gegründeten Anspruch unbeachtet gelassen, weil sie auch den Anschein der Ungerechtigkeit vermeiden wollten, und sie haben Deutschland die Gebiete überlassen, die im Westen an das deutsche Territorium angrenzen und in denen in unbestreitbarer Weise das deutsche Element überwiegt. Außerhalb dieser Gebiete bestehen, dies ist richtig, gewisse oft weit von der deutschen Grenze entfernte Zonen, wie z. B. Bromberg, wo die Deutschen in der Mehrzahl sind. Es wäre unmöglich eine Grenze zu ziehen, die die umgebenden rein polnischen Gebiete zu Polen schlüge und diese Zonen an Deutschland über¬ ließe. Die eine oder andere Partei muß zum Opfer bereit sein; wird dies Prinzip anerkannt, so ist kein Zweifel darüber möglich, welcher Partei das Vorzugsrecht zuzubilligen ist. So zahlreich die Deutschen in diesen Regionen sein mögen, die Zahl der Polen, die hier betroffen werden, ist ihnen überlegen. Diese Gebiete Deutschland überlassen, hieße die Majorität der Minorität opfern. Überdies muß man sich die Methoden ins Gedächtnis zurückrufen, mit denen die Deutschen in gewissen Gebieten ihr Übergewicht erreicht haben. Die deutschen Kolonisten, die deutschen Einwanderer, die deutschen Bewohner sind nicht allein auf Grund natürlicher Ursachen gekommen. Ihre Anwesenheit ist die unmittelbare F^lge der von der preußischen Staatsregierung befolgten Politik; die preußische Regierung hat ihre ungeheuren Hilfsmittel nutzbar gemacht, um die eingeborene Bevölkerung des Besitzes zu entsetzen und an ihre Stelle eine nach Sprache und Nationalität deutsche Bevölkerung hinzusetzen. Sie hat in dieser Weise zu handeln bis zum Vorabend des Krieges fortgefahren, und zwar mit einer ausnehmenden Härte, die selbst in Deutschland Protestkundgebungen hervorgerufen hat. Wollte man zugeben, daß eine Politik dieser Art dauernde Rechte auf ein Land schaffen könne, so hieße das die flagrantesten Handlungen von Ungerechtigkeit und Unterdrückung ermutigen und belohnen. Um jede Möglichkeit von Ungerechtigkeiten auszuschalten, haben die alliierten und assoziierten Mächte von neuem die westlichen Grenzen Polens sorgfältig geprüft; diese Prüfung hat gewisse einzelne Veränderungen zur Folge gehabt, die in der Absicht geschehen sind, in noch genauerer Weise die Grenze der Linie der ethnographischen Demarkation anzupassen. Diese Veränderungen werden im ganzen eine Verminderung der Zahl der an Polen kommenden Deutschen zur Folge haben. Insbesondere haben die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen, sich streng an die geschichtliche Grenze zwischen Pommern und Westpreußen zu halten, so daß in dieser Gegend kein Teil Deutschlands, der außerhalb des alten Königreichs Polen gelegen wäre, an Polen gelangt. Es ist nicht sicher, daß diese Veränderungen in der Praxis Verbesserungen bedeuten werden. Es ist sogar möglich, daß die Tatsache einer genaueren Befolgung der Volksgrenze lokale Unbequemlichkeiten hervorruft. Obevschlesien Ein großer Teil der deutschen Antwort ist der oberschlesischen Frage gewidmet. Es wird zugegeben, daß dieses Problem von dem Posener und dem westpreußischen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/374>, abgerufen am 15.01.2025.