Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Kleine Nachrichten [Beginn Spaltensatz] Memorandum vom 16. Juni 1919 berech¬ Innerhalb zweier Jahre, vom Tage Die Regierung der deutschen Repu¬ Die Regierung der deutschen Republik Die Ablehnung durch die Entente. Versailles, den 23. Juni "Herr Präsident!Die alliierten und assoziierten Mächte sicht auf die Kürze der Zeit sofort zu ant¬ Von der Frist, in der die deutsche Re¬ Die alliierten und assoziierten Mächte Empfangen Sie usw. gez. Clemenceau."Die bedingungslose Annahme. Die Regierung der deutschen Republik Kleine Nachrichten [Beginn Spaltensatz] Memorandum vom 16. Juni 1919 berech¬ Innerhalb zweier Jahre, vom Tage Die Regierung der deutschen Repu¬ Die Regierung der deutschen Republik Die Ablehnung durch die Entente. Versailles, den 23. Juni „Herr Präsident!Die alliierten und assoziierten Mächte sicht auf die Kürze der Zeit sofort zu ant¬ Von der Frist, in der die deutsche Re¬ Die alliierten und assoziierten Mächte Empfangen Sie usw. gez. Clemenceau."Die bedingungslose Annahme. Die Regierung der deutschen Republik <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0370" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336660"/> <fw type="header" place="top"> Kleine Nachrichten</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_1403" prev="#ID_1402"> Memorandum vom 16. Juni 1919 berech¬<lb/> tigt zu sein, folgendes billige Ersuchen an<lb/> die alliierten und assoziierten Regierun¬<lb/> gen zu richten in der Erwartung, daß<lb/> vie alliierten und assoziierten Regierun¬<lb/> gen die nachstehende Erklärung als we¬<lb/> sentlichen Bestandteil des Vertrages an¬<lb/> sehen werden.</p> <p xml:id="ID_1404"> Innerhalb zweier Jahre, vom Tage<lb/> der Unterzeichnung des Vertrages ab<lb/> gerechnet, werden die alliierten und asso¬<lb/> ziierten Regierungen den gegenwärtigen<lb/> Vertrag dem Hohen Rat der Mächte, so<lb/> wie er vom Völkerbund nach Artikel 4<lb/> eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unter¬<lb/> breiten. Vor diesem Hohen Rat sollen<lb/> die deutschen Bevollmächtigten dieselben<lb/> Rechte und Vorrechte genießen, wie die<lb/> Vertreter der anderen kontrahierenden<lb/> Mächte des gegenwärtigen Vertrages.<lb/> Dieser Rat soll über die Bedingun¬<lb/> gen des gegenwärtigen Vertrages<lb/> entscheiden, die die Rechte der Selbstbe¬<lb/> stimmung des deutschen Volkes beein¬<lb/> trächtigen, ebenso wie über die Bestim¬<lb/> mungen, durch welche die freie gleichbe¬<lb/> rechtigte wirtschaftliche Entfaltung<lb/> Deutschlands behindert wird.</p> <p xml:id="ID_1405"> Die Regierung der deutschen Repu¬<lb/> blik gibt hiernach die in dem Schreiben<lb/> vom 16. Juni 1919 geforderte Erklärung<lb/> ihrer Zustimmung in folgender Form ab:</p> <p xml:id="ID_1406"> Die Regierung der deutschen Republik<lb/> ist bereit, den Friedensvertrag zu unter¬<lb/> zeichnen, ohne jedoch damit anzuerken¬<lb/> nen, daß das deutsche Volk Urheber des<lb/> Krieges sei, und ohne eine Verpflichtung<lb/> zur Auslieferung nach Artikel 227 bis 230<lb/> des Friedeisvertrages zu übernehmen."</p> <note type="bibl"> gez. Bauer, Ministerpräsident.</note> <p xml:id="ID_1407"> Die Ablehnung durch die Entente.</p> <p xml:id="ID_1408"> Versailles, den 23. Juni</p> <note type="salute"> „Herr Präsident!</note> <p xml:id="ID_1409" next="#ID_1410"> Die alliierten und assoziierten Mächte<lb/> haben- die Note der deutschen Abordnung<lb/> vom heutigen Tage (22. Juni) geprüft,<lb/> und halten es für ihre Pflicht, mit Rück-</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_1410" prev="#ID_1409"> sicht auf die Kürze der Zeit sofort zu ant¬<lb/> worten.</p> <p xml:id="ID_1411"> Von der Frist, in der die deutsche Re¬<lb/> gierung ihren endgültigen Entschluß über<lb/> die Unterzeichnung des FriedensvertrageZ<lb/> fassen muß, sind nicht einmal mehr 24<lb/> Stunden übrig. Die alliierten und asso¬<lb/> ziieren Mächte Haben mit größter Auf¬<lb/> merksamkeit alle von der deutschen Regie¬<lb/> rung zum Friedensvertrag vorgebrachten<lb/> Einwände geprüft. Sie haben sie mit<lb/> vollen? Freimut beantwortet und die Zu¬<lb/> geständnisse gemacht, die ihnen gerecht<lb/> und notwendig schienen. Aber die letzte<lb/> Note der deutschen Delegation enthält kein<lb/> Acgumcnh, ikeine Bemerkung, die nicht<lb/> schon Gegenstand ihrer Prüfung gewesen<lb/> wäre.</p> <p xml:id="ID_1412"> Die alliierten und assoziierten Mächte<lb/> gien.den sich daher zu der Erklärung ver¬<lb/> pflichtet, daß jetzt nicht mehr der Zeit¬<lb/> punkt zu Diskussionen ist. Sie können<lb/> Abänderungen und Vorbehalte weder an¬<lb/> nehmen noch anerkennen und sehen sich<lb/> gezwungen, von den Vertretern Deutsch¬<lb/> lands eine nMneidcutige Willenserklä¬<lb/> rung zu fordern, ob sie diesen Vertrag<lb/> in seiner Gesamtheit und in seiner end¬<lb/> gültigen !Form unterzeuchneu oder ab¬<lb/> lehne!!. Nach der Unterzeichnung müssen<lb/> die alliierten und assoziierten Mächte<lb/> Deutschland für die Ausführung des Ver¬<lb/> trages in allen seinen Bedingungen ver-<lb/> cmiwvrtlich machen.</p> <p xml:id="ID_1413"> Empfangen Sie usw.</p> <note type="bibl"> gez. Clemenceau."</note> <p xml:id="ID_1414"> Die bedingungslose Annahme.</p> <p xml:id="ID_1415" next="#ID_1416"> Die Regierung der deutschen Republik<lb/> hat aus der letzten Mitteilung der alli¬<lb/> ierten und assoziierten Regierungen mit<lb/> Erschütterung ersehen, daß sie entschlossen<lb/> sind, von Deutschland auch die Annahme<lb/> derjenigen FrwdensbcdingniMen mit<lb/> äußerster Gewalt zu erzwingen, die, ohne<lb/> eine materielle Bedeutung zu besitzen.,<lb/> den Zweck verfolgen, dem deutschen Volke<lb/> seine Ehre zu nehmen. Durch einen Ge¬<lb/> waltakt wird die Ehre des deutschen Vol-</p> <cb type="end"/><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0370]
Kleine Nachrichten
Memorandum vom 16. Juni 1919 berech¬
tigt zu sein, folgendes billige Ersuchen an
die alliierten und assoziierten Regierun¬
gen zu richten in der Erwartung, daß
vie alliierten und assoziierten Regierun¬
gen die nachstehende Erklärung als we¬
sentlichen Bestandteil des Vertrages an¬
sehen werden.
Innerhalb zweier Jahre, vom Tage
der Unterzeichnung des Vertrages ab
gerechnet, werden die alliierten und asso¬
ziierten Regierungen den gegenwärtigen
Vertrag dem Hohen Rat der Mächte, so
wie er vom Völkerbund nach Artikel 4
eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unter¬
breiten. Vor diesem Hohen Rat sollen
die deutschen Bevollmächtigten dieselben
Rechte und Vorrechte genießen, wie die
Vertreter der anderen kontrahierenden
Mächte des gegenwärtigen Vertrages.
Dieser Rat soll über die Bedingun¬
gen des gegenwärtigen Vertrages
entscheiden, die die Rechte der Selbstbe¬
stimmung des deutschen Volkes beein¬
trächtigen, ebenso wie über die Bestim¬
mungen, durch welche die freie gleichbe¬
rechtigte wirtschaftliche Entfaltung
Deutschlands behindert wird.
Die Regierung der deutschen Repu¬
blik gibt hiernach die in dem Schreiben
vom 16. Juni 1919 geforderte Erklärung
ihrer Zustimmung in folgender Form ab:
Die Regierung der deutschen Republik
ist bereit, den Friedensvertrag zu unter¬
zeichnen, ohne jedoch damit anzuerken¬
nen, daß das deutsche Volk Urheber des
Krieges sei, und ohne eine Verpflichtung
zur Auslieferung nach Artikel 227 bis 230
des Friedeisvertrages zu übernehmen."
gez. Bauer, Ministerpräsident. Die Ablehnung durch die Entente.
Versailles, den 23. Juni
„Herr Präsident! Die alliierten und assoziierten Mächte
haben- die Note der deutschen Abordnung
vom heutigen Tage (22. Juni) geprüft,
und halten es für ihre Pflicht, mit Rück-
sicht auf die Kürze der Zeit sofort zu ant¬
worten.
Von der Frist, in der die deutsche Re¬
gierung ihren endgültigen Entschluß über
die Unterzeichnung des FriedensvertrageZ
fassen muß, sind nicht einmal mehr 24
Stunden übrig. Die alliierten und asso¬
ziieren Mächte Haben mit größter Auf¬
merksamkeit alle von der deutschen Regie¬
rung zum Friedensvertrag vorgebrachten
Einwände geprüft. Sie haben sie mit
vollen? Freimut beantwortet und die Zu¬
geständnisse gemacht, die ihnen gerecht
und notwendig schienen. Aber die letzte
Note der deutschen Delegation enthält kein
Acgumcnh, ikeine Bemerkung, die nicht
schon Gegenstand ihrer Prüfung gewesen
wäre.
Die alliierten und assoziierten Mächte
gien.den sich daher zu der Erklärung ver¬
pflichtet, daß jetzt nicht mehr der Zeit¬
punkt zu Diskussionen ist. Sie können
Abänderungen und Vorbehalte weder an¬
nehmen noch anerkennen und sehen sich
gezwungen, von den Vertretern Deutsch¬
lands eine nMneidcutige Willenserklä¬
rung zu fordern, ob sie diesen Vertrag
in seiner Gesamtheit und in seiner end¬
gültigen !Form unterzeuchneu oder ab¬
lehne!!. Nach der Unterzeichnung müssen
die alliierten und assoziierten Mächte
Deutschland für die Ausführung des Ver¬
trages in allen seinen Bedingungen ver-
cmiwvrtlich machen.
Empfangen Sie usw.
gez. Clemenceau." Die bedingungslose Annahme.
Die Regierung der deutschen Republik
hat aus der letzten Mitteilung der alli¬
ierten und assoziierten Regierungen mit
Erschütterung ersehen, daß sie entschlossen
sind, von Deutschland auch die Annahme
derjenigen FrwdensbcdingniMen mit
äußerster Gewalt zu erzwingen, die, ohne
eine materielle Bedeutung zu besitzen.,
den Zweck verfolgen, dem deutschen Volke
seine Ehre zu nehmen. Durch einen Ge¬
waltakt wird die Ehre des deutschen Vol-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |