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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Jahrhunderten deutschen Gebiete mit
allen Mitteln widersetzen werde. Die
deutsche Neuerung sieht sich daher ge¬
nötigt, alle Verantwortung für etwaige
Schwierigkeiten, die sich aus dem Wider¬
stand der Bewohner gegen ihre Loslösung
von Deutschland ergeben können, abzu¬
lehnen.

Wenn die Negierung der deutschen Re¬
publik gleichwohl bereit ist, die Forderung
der Alliierten unter nachstehendem Bor¬
behalt zu unterzeichnen, so geschah dies
nicht ans freiem Willen. Die Regierung
der deutschen Republik erklärt feierlich,
das; ihre Haltung dahin zu verstehen ist,
das; sie der Gewalt weicht, in dem Ent¬
schluß, dein unsagbar leidenden deutschen
Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung
seiner nationalen Einheit durch weitere
Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche
Hungersnot für Frauen und Kinder uno
unbarmherzige längere Zurückhaltung der
Kriegsgefangenen zu ersparen. Das
deutsche Volk erwartet in Ansehung der
gewaltigen Lasten, die es übernehmen
aus;, daß sämtliche deutsche Kriegs- uns
Zivilgefangenen mit Beginn vom 1. Juli
an in ununterbrochener Folge lind in
kurzer Frist zurückgegeben werden.
Deutschland hat die feindlichen Kriegs¬
gefangenen in zwei Monaten zurückge-
füort. Die Regierung der deutschen Re¬
publik verpflichtet sich, die Deutschland
auferlegten Friedensbedingungen zu er¬
füllen. Sie will sich jedoch in diesem
feierlichen Augenblick mit rückhaltloser
Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer
Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt
oder später gemacht werden könnte, von
vornherein entgegenzutreten. Die auf¬
erlegten Bedingungen übersteigen das
Mas; dessen, was -Dentschland tatsächlich
leisten kann. Die Regierung der deutschen
Republik fühlt sich daher zu der Erklärung
verpflichtet, das; sie alle Vorbehalte macht
und jede Verantwortung ablehnt gegen¬
über den Folgen, die über Deutschland
verhängt werden könnten, wenn die Un-
durchführbarkeit der Bedingungen auch

[Spaltenumbruch]

bei schärfster Anspannung des deutschen
Leistungsvermögens in Erscheinung treten
muß. Dejutschland Zegit weiterhin den
größten Nachdruck auf die Erklärung, daß
es den Artikel 231 des Friedensvertrages,
der von Deutschland fordert, sich als allei¬
nigen Urheber des Krieges zu bekennen,
nicht annehmen kann und durch seine Un¬
terschrift nicht deckt. Daraus fol>ge ohne
weiteres, das; Deutschland es auch ableh¬
nen muß, die Übernahme der ihm aufge¬
bürdeten Belastung >aus der ihm zu Un¬
recht zugeschobenen Urheberschaft am
Kriege anzuerkennen. Ebensowenig kann
es ein Deutscher mit seiner Würde und
Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230
anzunehmen und auszuführen, in denen
Deutschland zugemutet wird, Angehörige
des deutschen Volkes, die von den alliier¬
ton und assoziierten Mächten der Ver¬
letzung internationaler Gesetze und der
Vornahme von Handlungen gegen die Ge¬
bräuche des .Krieges bezichtigt werden,
den alliierten und assoziierten Mächten
zur Aburteilung auszuliefern. Weiter
legt die Regierung der deutschen Repu¬
blik entschieden Verwahrung ein gegen
die Wegnahme des gesamten deutschen
Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene
Begründung, die Deutschland die Befähi¬
gung zur kolonialen Betätigung dauernd
abspricht, obgleich das Gegenteil fest¬
steht und überdies in den Bemerkungen
der deutschen Friedensdclegation zu den
Friedensbedingungen unwiderlegbar nach¬
gewiesen ist. Die Regierung der deut¬
schen Republik nimmt an, daß es den
alliierten und assoziierten Regierungen
erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat.
Obwohl sowohl, was ihren guten Wil¬
len als auch ihre Borbehalte angeht, sie
glaubt daher, unter Hinweis auf die
Zwangslage, in die die Forderungen der
Alliierte!" das deutsche Volk persetzen,
eine Zwangslage, wie sie drückender und
folgenschwerer einem Volke noch nie auf¬
erlegt ^worden ist und unter Berufung
auf die ausdrückliche Zusage der alliier¬
ten und assoziierten Regierungen in ihrem

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Kleine Nachrichte»

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Jahrhunderten deutschen Gebiete mit
allen Mitteln widersetzen werde. Die
deutsche Neuerung sieht sich daher ge¬
nötigt, alle Verantwortung für etwaige
Schwierigkeiten, die sich aus dem Wider¬
stand der Bewohner gegen ihre Loslösung
von Deutschland ergeben können, abzu¬
lehnen.

Wenn die Negierung der deutschen Re¬
publik gleichwohl bereit ist, die Forderung
der Alliierten unter nachstehendem Bor¬
behalt zu unterzeichnen, so geschah dies
nicht ans freiem Willen. Die Regierung
der deutschen Republik erklärt feierlich,
das; ihre Haltung dahin zu verstehen ist,
das; sie der Gewalt weicht, in dem Ent¬
schluß, dein unsagbar leidenden deutschen
Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung
seiner nationalen Einheit durch weitere
Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche
Hungersnot für Frauen und Kinder uno
unbarmherzige längere Zurückhaltung der
Kriegsgefangenen zu ersparen. Das
deutsche Volk erwartet in Ansehung der
gewaltigen Lasten, die es übernehmen
aus;, daß sämtliche deutsche Kriegs- uns
Zivilgefangenen mit Beginn vom 1. Juli
an in ununterbrochener Folge lind in
kurzer Frist zurückgegeben werden.
Deutschland hat die feindlichen Kriegs¬
gefangenen in zwei Monaten zurückge-
füort. Die Regierung der deutschen Re¬
publik verpflichtet sich, die Deutschland
auferlegten Friedensbedingungen zu er¬
füllen. Sie will sich jedoch in diesem
feierlichen Augenblick mit rückhaltloser
Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer
Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt
oder später gemacht werden könnte, von
vornherein entgegenzutreten. Die auf¬
erlegten Bedingungen übersteigen das
Mas; dessen, was -Dentschland tatsächlich
leisten kann. Die Regierung der deutschen
Republik fühlt sich daher zu der Erklärung
verpflichtet, das; sie alle Vorbehalte macht
und jede Verantwortung ablehnt gegen¬
über den Folgen, die über Deutschland
verhängt werden könnten, wenn die Un-
durchführbarkeit der Bedingungen auch

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bei schärfster Anspannung des deutschen
Leistungsvermögens in Erscheinung treten
muß. Dejutschland Zegit weiterhin den
größten Nachdruck auf die Erklärung, daß
es den Artikel 231 des Friedensvertrages,
der von Deutschland fordert, sich als allei¬
nigen Urheber des Krieges zu bekennen,
nicht annehmen kann und durch seine Un¬
terschrift nicht deckt. Daraus fol>ge ohne
weiteres, das; Deutschland es auch ableh¬
nen muß, die Übernahme der ihm aufge¬
bürdeten Belastung >aus der ihm zu Un¬
recht zugeschobenen Urheberschaft am
Kriege anzuerkennen. Ebensowenig kann
es ein Deutscher mit seiner Würde und
Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230
anzunehmen und auszuführen, in denen
Deutschland zugemutet wird, Angehörige
des deutschen Volkes, die von den alliier¬
ton und assoziierten Mächten der Ver¬
letzung internationaler Gesetze und der
Vornahme von Handlungen gegen die Ge¬
bräuche des .Krieges bezichtigt werden,
den alliierten und assoziierten Mächten
zur Aburteilung auszuliefern. Weiter
legt die Regierung der deutschen Repu¬
blik entschieden Verwahrung ein gegen
die Wegnahme des gesamten deutschen
Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene
Begründung, die Deutschland die Befähi¬
gung zur kolonialen Betätigung dauernd
abspricht, obgleich das Gegenteil fest¬
steht und überdies in den Bemerkungen
der deutschen Friedensdclegation zu den
Friedensbedingungen unwiderlegbar nach¬
gewiesen ist. Die Regierung der deut¬
schen Republik nimmt an, daß es den
alliierten und assoziierten Regierungen
erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat.
Obwohl sowohl, was ihren guten Wil¬
len als auch ihre Borbehalte angeht, sie
glaubt daher, unter Hinweis auf die
Zwangslage, in die die Forderungen der
Alliierte!» das deutsche Volk persetzen,
eine Zwangslage, wie sie drückender und
folgenschwerer einem Volke noch nie auf¬
erlegt ^worden ist und unter Berufung
auf die ausdrückliche Zusage der alliier¬
ten und assoziierten Regierungen in ihrem

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[0369] Kleine Nachrichte» Jahrhunderten deutschen Gebiete mit allen Mitteln widersetzen werde. Die deutsche Neuerung sieht sich daher ge¬ nötigt, alle Verantwortung für etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Wider¬ stand der Bewohner gegen ihre Loslösung von Deutschland ergeben können, abzu¬ lehnen. Wenn die Negierung der deutschen Re¬ publik gleichwohl bereit ist, die Forderung der Alliierten unter nachstehendem Bor¬ behalt zu unterzeichnen, so geschah dies nicht ans freiem Willen. Die Regierung der deutschen Republik erklärt feierlich, das; ihre Haltung dahin zu verstehen ist, das; sie der Gewalt weicht, in dem Ent¬ schluß, dein unsagbar leidenden deutschen Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder uno unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen. Das deutsche Volk erwartet in Ansehung der gewaltigen Lasten, die es übernehmen aus;, daß sämtliche deutsche Kriegs- uns Zivilgefangenen mit Beginn vom 1. Juli an in ununterbrochener Folge lind in kurzer Frist zurückgegeben werden. Deutschland hat die feindlichen Kriegs¬ gefangenen in zwei Monaten zurückge- füort. Die Regierung der deutschen Re¬ publik verpflichtet sich, die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu er¬ füllen. Sie will sich jedoch in diesem feierlichen Augenblick mit rückhaltloser Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt oder später gemacht werden könnte, von vornherein entgegenzutreten. Die auf¬ erlegten Bedingungen übersteigen das Mas; dessen, was -Dentschland tatsächlich leisten kann. Die Regierung der deutschen Republik fühlt sich daher zu der Erklärung verpflichtet, das; sie alle Vorbehalte macht und jede Verantwortung ablehnt gegen¬ über den Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, wenn die Un- durchführbarkeit der Bedingungen auch bei schärfster Anspannung des deutschen Leistungsvermögens in Erscheinung treten muß. Dejutschland Zegit weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, daß es den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert, sich als allei¬ nigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen kann und durch seine Un¬ terschrift nicht deckt. Daraus fol>ge ohne weiteres, das; Deutschland es auch ableh¬ nen muß, die Übernahme der ihm aufge¬ bürdeten Belastung >aus der ihm zu Un¬ recht zugeschobenen Urheberschaft am Kriege anzuerkennen. Ebensowenig kann es ein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen Deutschland zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliier¬ ton und assoziierten Mächten der Ver¬ letzung internationaler Gesetze und der Vornahme von Handlungen gegen die Ge¬ bräuche des .Krieges bezichtigt werden, den alliierten und assoziierten Mächten zur Aburteilung auszuliefern. Weiter legt die Regierung der deutschen Repu¬ blik entschieden Verwahrung ein gegen die Wegnahme des gesamten deutschen Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene Begründung, die Deutschland die Befähi¬ gung zur kolonialen Betätigung dauernd abspricht, obgleich das Gegenteil fest¬ steht und überdies in den Bemerkungen der deutschen Friedensdclegation zu den Friedensbedingungen unwiderlegbar nach¬ gewiesen ist. Die Regierung der deut¬ schen Republik nimmt an, daß es den alliierten und assoziierten Regierungen erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat. Obwohl sowohl, was ihren guten Wil¬ len als auch ihre Borbehalte angeht, sie glaubt daher, unter Hinweis auf die Zwangslage, in die die Forderungen der Alliierte!» das deutsche Volk persetzen, eine Zwangslage, wie sie drückender und folgenschwerer einem Volke noch nie auf¬ erlegt ^worden ist und unter Berufung auf die ausdrückliche Zusage der alliier¬ ten und assoziierten Regierungen in ihrem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/369>, abgerufen am 15.01.2025.