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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr.

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Bolschewistische Verrücktheiten in der Schule

hatten, regelrechte Posten, die mit Flinten und Revolver bewaffnet waren, auf¬
stellten, z'. B. -im elften Gymnasium und in Zarskoje Sselo. -- Meist aber
begnügten sie sich mit einer scharfen Kontrolle der für die betreffende Versamm¬
lung herumgeschickten Einladungskarten. Kein Wunder, wenn unter solchen
Umständen in einem Gymnasium das gesamte Lehrerkollegium mit dem Direktor
an der Spitze in den Aufstand trat.

Schon vor der Revolution war eine andere Frage, die der Eltern-
versommlungen, akut Mworden, und es war zwischen dem Ministerium und
dem Lehrerpersonal einerseits, sowie zwischen Schule und Haus andererseits, zu
heftigen Kämpfen gekommen. Meist war der Verlauf folgender: war die Eltern¬
versammlung einer Schule nicht zustande gekommen, so wurde sie mit Hellem
Geschrei verlangt, und hatte man sie durchgesetzt, so verlangten alle die Aus¬
lösung derselben. Die Revolution machte diesem ständigen Kampfe ein Ende:
die Elternversammlnng wurde Gesetz. Die Quittung darauf blieb nicht aus.
Die wildesten und widersprechendsten Beschlüsse und Forderungen waren jetzt
an der Tagesordnung.

Beispielsweise: aus einer Schule wurde ein etwa fünfzehnjähriges
Mädchen von der Konferenz ausgeschlossen, weil es an den Folgen eines Fehl¬
trittes zu tragen hatte und demnächst Mutter werden sollte. Die Eltern¬
versammlung stellte das Verlangen, die betreffende Schülerin wieder auf¬
zunehmen, da ihr Vergehen kein "Grund sei, einem Mädchen die Bildung vor¬
zuenthalten, dasselbe sei nur Privatsache der Eltern. Das ist nur ein besonders
hervorragender Fall. Was aber die große Masse der Eltern, die doch von
Erziehung meist sehr wenig versteht, für Beschlüsse faßte, läßt sich gar nicht alles
herzählen und beschreiben. Es sollte ja eben nach der Vorschrift der Bolschewiken
zunächst viles niedergerissen werden -- das geschah, und zwar gründlich.

Der Ausbau der neuen Schule, d. h. des Gymnasiums, mußte aber doch
erfolgen, und da galt es denn, den Einfluß des in alten imperialistischen
Bahnen wandelnden Lehrers zu beseitigen. Der Lehrer bekam zu der alten, seit
Jahrzehnten bestehenden Kontrolle von feiten des Lehrbezirks eine neue
Kontrolle: die Vertreter der Elternversannnlung erhielten das Recht, die
Unterrichtsstunoen zu besuchen, später sollten alle Eltern dieses Recht haben; -
wie weit die Eltern das ausgenutzt haben, ist mir nicht bekannt.

Jedenfalls aber schien das nicht zu genügen, denn das Volk soll selbst
"ntscheideno mitsprechen können; und so wurden denn als Vertreter des Volkes
zunächst die am bequemsten zu Erveichenden bestimmt -- die Schnldiencr. Diesen
wurde ein Teil der Kontrolle auferlegt; sie sollten auch hinzugezogen werden zu
den Beratungen über die neu einzuführenden Schulpläne. Ihre Tätigkeit begann
damit, daß sie bei der Verwaltung der dem Volke gehörenden Staatsqelder ein
Wort mitzureden hatten: es durste den Lehrern das Gehalt nur gezahlt werden,
wenn die Abrechnung außer von der Schulleitung noch von zwei Schuldienern
unterschrieben war. überhaupt wurden diesen zwei Schuldieuern viele Rechte
zugestanden und Pflichten auferlegt. So hatte z. B. der Urlaubsschein eines
Lehrers nur Gültigkeit, wenn die Unterschrift der beiden Schuldiener darauf
Prangte.

In den Mädchengyinnasien ging es noch schöner zu: die Leiterin
(Direktrice) der Schule wurde durch eine 'Schuldienerin ersetzt; die Klassendamen,
zu deren Obliegenheiten es unter anderem gehört, während der Stunden, die von
Herren erteilt werden, in ihrer Klasse gewissermaßen als Anstcmdsdame an¬
wesend zu sein, wurden alle durch Schuldienermnen (Aufwartefrauen) ersetzt.

Schließlich wurden durch ein Dekret alle Lehrer, als der Entwicklung der
Schule hinderliche Elemente zum 1. Juni entlassen. Die Neuanstellung sollte zum
Herbst erfolgen auf Grund einer besonderen Wahl. Jeder Lehrer mußte einzeln
ein Gesuch einreichen, -- die Schulen versuchten dieses zuerst durch den Direktor
für das ganze Kollegium in ooipors zu tun. Diesem Anstellungsgesuch mußte
ein Nachweis über die vorherige Ausbildung (Universitätsdiplom) und ein Gut-


Bolschewistische Verrücktheiten in der Schule

hatten, regelrechte Posten, die mit Flinten und Revolver bewaffnet waren, auf¬
stellten, z'. B. -im elften Gymnasium und in Zarskoje Sselo. — Meist aber
begnügten sie sich mit einer scharfen Kontrolle der für die betreffende Versamm¬
lung herumgeschickten Einladungskarten. Kein Wunder, wenn unter solchen
Umständen in einem Gymnasium das gesamte Lehrerkollegium mit dem Direktor
an der Spitze in den Aufstand trat.

Schon vor der Revolution war eine andere Frage, die der Eltern-
versommlungen, akut Mworden, und es war zwischen dem Ministerium und
dem Lehrerpersonal einerseits, sowie zwischen Schule und Haus andererseits, zu
heftigen Kämpfen gekommen. Meist war der Verlauf folgender: war die Eltern¬
versammlung einer Schule nicht zustande gekommen, so wurde sie mit Hellem
Geschrei verlangt, und hatte man sie durchgesetzt, so verlangten alle die Aus¬
lösung derselben. Die Revolution machte diesem ständigen Kampfe ein Ende:
die Elternversammlnng wurde Gesetz. Die Quittung darauf blieb nicht aus.
Die wildesten und widersprechendsten Beschlüsse und Forderungen waren jetzt
an der Tagesordnung.

Beispielsweise: aus einer Schule wurde ein etwa fünfzehnjähriges
Mädchen von der Konferenz ausgeschlossen, weil es an den Folgen eines Fehl¬
trittes zu tragen hatte und demnächst Mutter werden sollte. Die Eltern¬
versammlung stellte das Verlangen, die betreffende Schülerin wieder auf¬
zunehmen, da ihr Vergehen kein "Grund sei, einem Mädchen die Bildung vor¬
zuenthalten, dasselbe sei nur Privatsache der Eltern. Das ist nur ein besonders
hervorragender Fall. Was aber die große Masse der Eltern, die doch von
Erziehung meist sehr wenig versteht, für Beschlüsse faßte, läßt sich gar nicht alles
herzählen und beschreiben. Es sollte ja eben nach der Vorschrift der Bolschewiken
zunächst viles niedergerissen werden — das geschah, und zwar gründlich.

Der Ausbau der neuen Schule, d. h. des Gymnasiums, mußte aber doch
erfolgen, und da galt es denn, den Einfluß des in alten imperialistischen
Bahnen wandelnden Lehrers zu beseitigen. Der Lehrer bekam zu der alten, seit
Jahrzehnten bestehenden Kontrolle von feiten des Lehrbezirks eine neue
Kontrolle: die Vertreter der Elternversannnlung erhielten das Recht, die
Unterrichtsstunoen zu besuchen, später sollten alle Eltern dieses Recht haben; -
wie weit die Eltern das ausgenutzt haben, ist mir nicht bekannt.

Jedenfalls aber schien das nicht zu genügen, denn das Volk soll selbst
«ntscheideno mitsprechen können; und so wurden denn als Vertreter des Volkes
zunächst die am bequemsten zu Erveichenden bestimmt — die Schnldiencr. Diesen
wurde ein Teil der Kontrolle auferlegt; sie sollten auch hinzugezogen werden zu
den Beratungen über die neu einzuführenden Schulpläne. Ihre Tätigkeit begann
damit, daß sie bei der Verwaltung der dem Volke gehörenden Staatsqelder ein
Wort mitzureden hatten: es durste den Lehrern das Gehalt nur gezahlt werden,
wenn die Abrechnung außer von der Schulleitung noch von zwei Schuldienern
unterschrieben war. überhaupt wurden diesen zwei Schuldieuern viele Rechte
zugestanden und Pflichten auferlegt. So hatte z. B. der Urlaubsschein eines
Lehrers nur Gültigkeit, wenn die Unterschrift der beiden Schuldiener darauf
Prangte.

In den Mädchengyinnasien ging es noch schöner zu: die Leiterin
(Direktrice) der Schule wurde durch eine 'Schuldienerin ersetzt; die Klassendamen,
zu deren Obliegenheiten es unter anderem gehört, während der Stunden, die von
Herren erteilt werden, in ihrer Klasse gewissermaßen als Anstcmdsdame an¬
wesend zu sein, wurden alle durch Schuldienermnen (Aufwartefrauen) ersetzt.

Schließlich wurden durch ein Dekret alle Lehrer, als der Entwicklung der
Schule hinderliche Elemente zum 1. Juni entlassen. Die Neuanstellung sollte zum
Herbst erfolgen auf Grund einer besonderen Wahl. Jeder Lehrer mußte einzeln
ein Gesuch einreichen, — die Schulen versuchten dieses zuerst durch den Direktor
für das ganze Kollegium in ooipors zu tun. Diesem Anstellungsgesuch mußte
ein Nachweis über die vorherige Ausbildung (Universitätsdiplom) und ein Gut-


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[0023] Bolschewistische Verrücktheiten in der Schule hatten, regelrechte Posten, die mit Flinten und Revolver bewaffnet waren, auf¬ stellten, z'. B. -im elften Gymnasium und in Zarskoje Sselo. — Meist aber begnügten sie sich mit einer scharfen Kontrolle der für die betreffende Versamm¬ lung herumgeschickten Einladungskarten. Kein Wunder, wenn unter solchen Umständen in einem Gymnasium das gesamte Lehrerkollegium mit dem Direktor an der Spitze in den Aufstand trat. Schon vor der Revolution war eine andere Frage, die der Eltern- versommlungen, akut Mworden, und es war zwischen dem Ministerium und dem Lehrerpersonal einerseits, sowie zwischen Schule und Haus andererseits, zu heftigen Kämpfen gekommen. Meist war der Verlauf folgender: war die Eltern¬ versammlung einer Schule nicht zustande gekommen, so wurde sie mit Hellem Geschrei verlangt, und hatte man sie durchgesetzt, so verlangten alle die Aus¬ lösung derselben. Die Revolution machte diesem ständigen Kampfe ein Ende: die Elternversammlnng wurde Gesetz. Die Quittung darauf blieb nicht aus. Die wildesten und widersprechendsten Beschlüsse und Forderungen waren jetzt an der Tagesordnung. Beispielsweise: aus einer Schule wurde ein etwa fünfzehnjähriges Mädchen von der Konferenz ausgeschlossen, weil es an den Folgen eines Fehl¬ trittes zu tragen hatte und demnächst Mutter werden sollte. Die Eltern¬ versammlung stellte das Verlangen, die betreffende Schülerin wieder auf¬ zunehmen, da ihr Vergehen kein "Grund sei, einem Mädchen die Bildung vor¬ zuenthalten, dasselbe sei nur Privatsache der Eltern. Das ist nur ein besonders hervorragender Fall. Was aber die große Masse der Eltern, die doch von Erziehung meist sehr wenig versteht, für Beschlüsse faßte, läßt sich gar nicht alles herzählen und beschreiben. Es sollte ja eben nach der Vorschrift der Bolschewiken zunächst viles niedergerissen werden — das geschah, und zwar gründlich. Der Ausbau der neuen Schule, d. h. des Gymnasiums, mußte aber doch erfolgen, und da galt es denn, den Einfluß des in alten imperialistischen Bahnen wandelnden Lehrers zu beseitigen. Der Lehrer bekam zu der alten, seit Jahrzehnten bestehenden Kontrolle von feiten des Lehrbezirks eine neue Kontrolle: die Vertreter der Elternversannnlung erhielten das Recht, die Unterrichtsstunoen zu besuchen, später sollten alle Eltern dieses Recht haben; - wie weit die Eltern das ausgenutzt haben, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls aber schien das nicht zu genügen, denn das Volk soll selbst «ntscheideno mitsprechen können; und so wurden denn als Vertreter des Volkes zunächst die am bequemsten zu Erveichenden bestimmt — die Schnldiencr. Diesen wurde ein Teil der Kontrolle auferlegt; sie sollten auch hinzugezogen werden zu den Beratungen über die neu einzuführenden Schulpläne. Ihre Tätigkeit begann damit, daß sie bei der Verwaltung der dem Volke gehörenden Staatsqelder ein Wort mitzureden hatten: es durste den Lehrern das Gehalt nur gezahlt werden, wenn die Abrechnung außer von der Schulleitung noch von zwei Schuldienern unterschrieben war. überhaupt wurden diesen zwei Schuldieuern viele Rechte zugestanden und Pflichten auferlegt. So hatte z. B. der Urlaubsschein eines Lehrers nur Gültigkeit, wenn die Unterschrift der beiden Schuldiener darauf Prangte. In den Mädchengyinnasien ging es noch schöner zu: die Leiterin (Direktrice) der Schule wurde durch eine 'Schuldienerin ersetzt; die Klassendamen, zu deren Obliegenheiten es unter anderem gehört, während der Stunden, die von Herren erteilt werden, in ihrer Klasse gewissermaßen als Anstcmdsdame an¬ wesend zu sein, wurden alle durch Schuldienermnen (Aufwartefrauen) ersetzt. Schließlich wurden durch ein Dekret alle Lehrer, als der Entwicklung der Schule hinderliche Elemente zum 1. Juni entlassen. Die Neuanstellung sollte zum Herbst erfolgen auf Grund einer besonderen Wahl. Jeder Lehrer mußte einzeln ein Gesuch einreichen, — die Schulen versuchten dieses zuerst durch den Direktor für das ganze Kollegium in ooipors zu tun. Diesem Anstellungsgesuch mußte ein Nachweis über die vorherige Ausbildung (Universitätsdiplom) und ein Gut-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335181/23>, abgerufen am 05.02.2025.