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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr.

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vom Aufbau der Gewalten

Verletzungen administrativer Natur hüten! Der entschiedene Unitarier wird nicht
zufrieden sein, da er eine Vertretung der Einzelstaaten im Einheitsstaate der
Zukunft als rudimentäres und daher zum Absterben reifes Organ innerhalb der
Verfassung anzusehen geneigt ist. Aber auch er möge bedenken, daß die Natur
keine Sprünge macht, und die Weiterentwicklung über den Zustand von 1871
hinaus schließlich immerhin ganz bedeutend ist. Auch der jetzige Ncichsminister
Preuß kann mit der Verwandlung seines Projekts in diesem Punkte ganz zufrieden
sein. Auf den ersten Streich fällt eben kein Baum.

An dieser Stelle bitten wir eine persönliche Bemerkung einfügen zu dürfen.
Wir haben in einem früheren Hefte dieser Zeitschrift an dem Entwurf des Staats¬
sekretärs, soweit es sich um die Auflösung Preußens handelte, Kritik geübt und
unsere starken Bedenken angemeldet. Das darf nicht so verstanden werden, als
wollten wir damit einem engherzigen Partikularismus das Wort reden. Hätten
wir die Sicherheit, daß eine starke Reichsgewalt heute schon das Erbe des ehe¬
maligen Hegcmoniestaates antreten könnte, mit Freuden opferten wir an unserem
Preußentume zugunsten des größeren, des eigentlichen Vaterlandes. Wir stehen
hier ganz auf dem Standpunkte der gewiß unverdächtigen "Frankfurter Zeitung"
(8. Februar Abendblatt): "Wäre das der Fall, sollte wirklich nur Preußen in
seine provinzialen Bestandteile zerlegt und weiter gar nichts geändert werden,
dann würden auch wir diesen Plan bekämpfen. Denn dann wäre es ja wirklich
nur eine neue Zersplitterung, neue Kleinstaaterei; dann würde zwar der alte
Hegemonialstaat, der Machtkern des alten Reiches, aufgelöst, aber es träte nichts
an seine Stelle." Aber eben jene Garantie einer starken Reichsgewalt besteht,
von anderen weniger bedeutenden Schwierigkeiten abgesehen, vorläufig schwerlich.
Der demnach vor der Hand noch gebotene Vernunftföderalismus hindert uns aber
nicht, im Herzen dem Einheitsstaate als der fortgeschritteneren und für Deutsch¬
land gebotenen Staatsform voll und ganz zuzuneigen. In diesem Sinne haben
wir Verständnis für den alles belebenden Grundgedanken des Preuß'schen Ent¬
wurfs und können nur unser Befremden ausdrücken, daß ein Gelehrter und
Vertreter der Fachwissenschaft vom Range Philipp Zorns in kurzsichtigen Ver¬
kennen der Sachlage sich dazu hinreißen läßt, in jener Arbeit nichts weiter als
"fanatischen Preußenhaß" zu entdecken und von einem "Machwerk" zu sprechend)

Doch zurück zu unserem Thema. Das zweite große Problem im Ausbau
der Gewalten betrifft das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Bevor
wir das neue Verfassungsrecht betrachten, müssen wir uns über die theoretischen
Lösungsmöglichkeiten verständigen. Die zu dem angeblichen "Machwerk" des
Staalssekretärs Preuß gehörende "Denkschrift" skizziert sie in hervorragend
gesckickter und anschaulicher Weise. Und man kann nur bedauern, daß diese das
politische Denken außerordentlich befruchtende Arbeit, abgesehen von der "Frank¬
furter Zeitung" und dem "Reichsanzeiger", seitens der Tagespresse nirgendwo im
Wortlaut gebracht worden ist.

Zunächst bietet sich da das Schweizer Systems) Die "oberste vollziehende
und leitende Behörde der Eidgenossenschaft" ist der siebenköpfige Bundesrat, dessen
Mitglieder durch die Bundesversammlung (beide Häuser des Parlaments) auf
drei Jahre ernannt werden. Eines von ihnen führt als Bundespräsident auf
zwölf Monate den Vorsitz. Eine parlamentarische Regierungsweise im eigentlichen
Sinne besteht nicht, das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Negierung
beruht darauf, daß die Negierung vom Parlament gewählt wird, ihr Mandat
sehr befristet ist. Die großen Vorzüge dieses Systems liegen einmal in dem
Fortfall des Dualismus zwischen dem sogenannten Staatsoberhaupt und der
eigentlichen Negierung, was nicht nur "einer demokratischen Empfindung" an¬
genehm" ist, wie Preuß es ausdrückt, sondern auch die schwierige Frage beseitigt,




Im "Noten Tag" vom 11. Februar.
°
) Vgl. Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1874, besonders
Art. 96 ff.
vom Aufbau der Gewalten

Verletzungen administrativer Natur hüten! Der entschiedene Unitarier wird nicht
zufrieden sein, da er eine Vertretung der Einzelstaaten im Einheitsstaate der
Zukunft als rudimentäres und daher zum Absterben reifes Organ innerhalb der
Verfassung anzusehen geneigt ist. Aber auch er möge bedenken, daß die Natur
keine Sprünge macht, und die Weiterentwicklung über den Zustand von 1871
hinaus schließlich immerhin ganz bedeutend ist. Auch der jetzige Ncichsminister
Preuß kann mit der Verwandlung seines Projekts in diesem Punkte ganz zufrieden
sein. Auf den ersten Streich fällt eben kein Baum.

An dieser Stelle bitten wir eine persönliche Bemerkung einfügen zu dürfen.
Wir haben in einem früheren Hefte dieser Zeitschrift an dem Entwurf des Staats¬
sekretärs, soweit es sich um die Auflösung Preußens handelte, Kritik geübt und
unsere starken Bedenken angemeldet. Das darf nicht so verstanden werden, als
wollten wir damit einem engherzigen Partikularismus das Wort reden. Hätten
wir die Sicherheit, daß eine starke Reichsgewalt heute schon das Erbe des ehe¬
maligen Hegcmoniestaates antreten könnte, mit Freuden opferten wir an unserem
Preußentume zugunsten des größeren, des eigentlichen Vaterlandes. Wir stehen
hier ganz auf dem Standpunkte der gewiß unverdächtigen „Frankfurter Zeitung"
(8. Februar Abendblatt): „Wäre das der Fall, sollte wirklich nur Preußen in
seine provinzialen Bestandteile zerlegt und weiter gar nichts geändert werden,
dann würden auch wir diesen Plan bekämpfen. Denn dann wäre es ja wirklich
nur eine neue Zersplitterung, neue Kleinstaaterei; dann würde zwar der alte
Hegemonialstaat, der Machtkern des alten Reiches, aufgelöst, aber es träte nichts
an seine Stelle." Aber eben jene Garantie einer starken Reichsgewalt besteht,
von anderen weniger bedeutenden Schwierigkeiten abgesehen, vorläufig schwerlich.
Der demnach vor der Hand noch gebotene Vernunftföderalismus hindert uns aber
nicht, im Herzen dem Einheitsstaate als der fortgeschritteneren und für Deutsch¬
land gebotenen Staatsform voll und ganz zuzuneigen. In diesem Sinne haben
wir Verständnis für den alles belebenden Grundgedanken des Preuß'schen Ent¬
wurfs und können nur unser Befremden ausdrücken, daß ein Gelehrter und
Vertreter der Fachwissenschaft vom Range Philipp Zorns in kurzsichtigen Ver¬
kennen der Sachlage sich dazu hinreißen läßt, in jener Arbeit nichts weiter als
„fanatischen Preußenhaß" zu entdecken und von einem „Machwerk" zu sprechend)

Doch zurück zu unserem Thema. Das zweite große Problem im Ausbau
der Gewalten betrifft das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Bevor
wir das neue Verfassungsrecht betrachten, müssen wir uns über die theoretischen
Lösungsmöglichkeiten verständigen. Die zu dem angeblichen „Machwerk" des
Staalssekretärs Preuß gehörende „Denkschrift" skizziert sie in hervorragend
gesckickter und anschaulicher Weise. Und man kann nur bedauern, daß diese das
politische Denken außerordentlich befruchtende Arbeit, abgesehen von der „Frank¬
furter Zeitung" und dem „Reichsanzeiger", seitens der Tagespresse nirgendwo im
Wortlaut gebracht worden ist.

Zunächst bietet sich da das Schweizer Systems) Die „oberste vollziehende
und leitende Behörde der Eidgenossenschaft" ist der siebenköpfige Bundesrat, dessen
Mitglieder durch die Bundesversammlung (beide Häuser des Parlaments) auf
drei Jahre ernannt werden. Eines von ihnen führt als Bundespräsident auf
zwölf Monate den Vorsitz. Eine parlamentarische Regierungsweise im eigentlichen
Sinne besteht nicht, das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Negierung
beruht darauf, daß die Negierung vom Parlament gewählt wird, ihr Mandat
sehr befristet ist. Die großen Vorzüge dieses Systems liegen einmal in dem
Fortfall des Dualismus zwischen dem sogenannten Staatsoberhaupt und der
eigentlichen Negierung, was nicht nur „einer demokratischen Empfindung" an¬
genehm" ist, wie Preuß es ausdrückt, sondern auch die schwierige Frage beseitigt,




Im „Noten Tag" vom 11. Februar.
°
) Vgl. Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1874, besonders
Art. 96 ff.
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[0158] vom Aufbau der Gewalten Verletzungen administrativer Natur hüten! Der entschiedene Unitarier wird nicht zufrieden sein, da er eine Vertretung der Einzelstaaten im Einheitsstaate der Zukunft als rudimentäres und daher zum Absterben reifes Organ innerhalb der Verfassung anzusehen geneigt ist. Aber auch er möge bedenken, daß die Natur keine Sprünge macht, und die Weiterentwicklung über den Zustand von 1871 hinaus schließlich immerhin ganz bedeutend ist. Auch der jetzige Ncichsminister Preuß kann mit der Verwandlung seines Projekts in diesem Punkte ganz zufrieden sein. Auf den ersten Streich fällt eben kein Baum. An dieser Stelle bitten wir eine persönliche Bemerkung einfügen zu dürfen. Wir haben in einem früheren Hefte dieser Zeitschrift an dem Entwurf des Staats¬ sekretärs, soweit es sich um die Auflösung Preußens handelte, Kritik geübt und unsere starken Bedenken angemeldet. Das darf nicht so verstanden werden, als wollten wir damit einem engherzigen Partikularismus das Wort reden. Hätten wir die Sicherheit, daß eine starke Reichsgewalt heute schon das Erbe des ehe¬ maligen Hegcmoniestaates antreten könnte, mit Freuden opferten wir an unserem Preußentume zugunsten des größeren, des eigentlichen Vaterlandes. Wir stehen hier ganz auf dem Standpunkte der gewiß unverdächtigen „Frankfurter Zeitung" (8. Februar Abendblatt): „Wäre das der Fall, sollte wirklich nur Preußen in seine provinzialen Bestandteile zerlegt und weiter gar nichts geändert werden, dann würden auch wir diesen Plan bekämpfen. Denn dann wäre es ja wirklich nur eine neue Zersplitterung, neue Kleinstaaterei; dann würde zwar der alte Hegemonialstaat, der Machtkern des alten Reiches, aufgelöst, aber es träte nichts an seine Stelle." Aber eben jene Garantie einer starken Reichsgewalt besteht, von anderen weniger bedeutenden Schwierigkeiten abgesehen, vorläufig schwerlich. Der demnach vor der Hand noch gebotene Vernunftföderalismus hindert uns aber nicht, im Herzen dem Einheitsstaate als der fortgeschritteneren und für Deutsch¬ land gebotenen Staatsform voll und ganz zuzuneigen. In diesem Sinne haben wir Verständnis für den alles belebenden Grundgedanken des Preuß'schen Ent¬ wurfs und können nur unser Befremden ausdrücken, daß ein Gelehrter und Vertreter der Fachwissenschaft vom Range Philipp Zorns in kurzsichtigen Ver¬ kennen der Sachlage sich dazu hinreißen läßt, in jener Arbeit nichts weiter als „fanatischen Preußenhaß" zu entdecken und von einem „Machwerk" zu sprechend) Doch zurück zu unserem Thema. Das zweite große Problem im Ausbau der Gewalten betrifft das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Bevor wir das neue Verfassungsrecht betrachten, müssen wir uns über die theoretischen Lösungsmöglichkeiten verständigen. Die zu dem angeblichen „Machwerk" des Staalssekretärs Preuß gehörende „Denkschrift" skizziert sie in hervorragend gesckickter und anschaulicher Weise. Und man kann nur bedauern, daß diese das politische Denken außerordentlich befruchtende Arbeit, abgesehen von der „Frank¬ furter Zeitung" und dem „Reichsanzeiger", seitens der Tagespresse nirgendwo im Wortlaut gebracht worden ist. Zunächst bietet sich da das Schweizer Systems) Die „oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft" ist der siebenköpfige Bundesrat, dessen Mitglieder durch die Bundesversammlung (beide Häuser des Parlaments) auf drei Jahre ernannt werden. Eines von ihnen führt als Bundespräsident auf zwölf Monate den Vorsitz. Eine parlamentarische Regierungsweise im eigentlichen Sinne besteht nicht, das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Negierung beruht darauf, daß die Negierung vom Parlament gewählt wird, ihr Mandat sehr befristet ist. Die großen Vorzüge dieses Systems liegen einmal in dem Fortfall des Dualismus zwischen dem sogenannten Staatsoberhaupt und der eigentlichen Negierung, was nicht nur „einer demokratischen Empfindung" an¬ genehm" ist, wie Preuß es ausdrückt, sondern auch die schwierige Frage beseitigt, Im „Noten Tag" vom 11. Februar. ° ) Vgl. Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1874, besonders Art. 96 ff.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335181/158>, abgerufen am 06.02.2025.