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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Trennung von Zwar und Aircho

Trennung von ^kaat und Airche
Pfarrer Albrecht Kaiser Oon

urch die Revolution ist die alte Frage der Trennung von Staat
und .Kirche plötzlich brennend geworden. In kirchenpolitischen
U^W MWj " Kreisen ist sie seit Jahrzehnten erlvogeu; die ursprünglich noch viel
Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind durch die
Entwicklung des modernen Stcmtsbegriffs, der grundsätzlich die
auf religiösem Undine erklärt !;ut, innrer lockerer
qoworden; auch im Interesse der ungehinderten Entfaltung aller religiösen und
kirchlichen Kräfte ist die Freiheit der Kirche vom Staat oft gewünscht worden.
Durch die Trennung der Kirche vom Staat in Frankreich und der Schweiz in dem
letzten Jahrzehnt ist dann das Problem immer mehr ein Gegenstand politischer
Erwägung geworden. Trotzdem kommt uns der Entschluß der heutigen, doch nur
provisorischen, Negierung sehr eigenmächtig und übereilt vor. Und diese Schroff¬
heit des Entschlusses erregt den 'starken und berechtigten Widerspruch aller kirch¬
lichen Kreise. Wir wehren uns nicht gegen eine gerechte verständnisvolle Aus¬
einandersetzung; ober wir lehnen die "-einseitige Entscheidung über eine so
tiefgehende Angelegenheit unbedingt ab. Die Verwirrung auf den: allgemeinen
politischen Gebiet ermutigt nicht zu dem Vertrauen, daß nach der revolutionären
Trennung von Staat und Kirche > eine befriedigende Grundlage für einen
Neubau des kirchlichen Lebens sofort da ist. Es ist deshalb mit Genugtuung
llnzuerkenneit, daß der jetzige preußische Kultusminister Haenisch die Gefahr eines
neuen Kulturkampfes kommen sieht und eine solche Gefahr jetzt nicht herauf¬
beschwören möchte; auch Adolf Hoffmann scheint einzusehen, daß ein radikaler
Eingriff in das gesamte kirchliche Leben sehr viel Verstimmung in den
Kirchengemeinden herbeiführen kaun, und auch er rodet deshalb jetzt von einer
allmählichen, statt plötzlichen Entziehung der staatlichen Unterstützung für
die Kirche.

Der endgültige Schnitt zwischen Staat und Kirche ist also noch nicht
geschehen. Trotzdem -ist es gut, sich auf ihn vorzubereiten und die Aufgaben für
die Zukunft zu sehen.

Sie betreffen zunächst die Verfassung unserer Landeskirche. Durch die
Abdankung des Königs von Preußen ist unserer preußischen Landeskirche auch
ihr Oberhaupt genommen; er war der Landesbischof, dem die kirchlichen Behörden
unmittelbar unterstellt waren; ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und
waren ihm verantwortlich. Erst durch die General- und Synodal-Ordnung ist
neben diese von der Obrigkeit ernannwnMrcheltbehörden eine von den Gemeinden
gewählte Vertretung der Volkskirche getreten; sehr spät, nach Jahrhunderten
kirchlicher Obrigkeitsvegiernng. Alle diese königlichen Behörden schweben jetzt
sozusagen in der Luft. Sie müssen durchaus vol'kskirchliche Behörden werden, die
von den Gemeinden zu wählen und zu, erhalten sind. Diese in Zukunft viel
engere Beziehung zu den Gemeinden ist mit Freuden zu begrüßen. Die Kirchen¬
behörden werden dadurch an Volkstümlichkeit gewinnen. Schon jetzt haben sie in
sicherer Beurteilung der gegenwärtigen Lage sich durch einen Vertrauensrat
ergänzt, in den angesehene "und bewährte Männer des gesamten kirchlichen Lebens
gewählt sind. Zu wüirfchen ist, daß später diese Behörden durch direkte Wahlen
aller kirchlich-iwlahlberechtigten gebildet werden; ebenso wie die Superiutenden
nicht mehr berufen, sondern ebenfalls gewählt werden müssen. An der Spitze
der Konsistorien und der gesamten preußischen Nolkskirche werden dann hoffent¬
lich bewährte und bekannte Theologen und nicht mehr wie bisher Juristen stehen.
Ein evangelischer Landesbischof, der von dem Vertrauen der Gemeinden getragen
wird und durch seine öffentliche Wirksamkeit auf der Kanzel und im sonstigen
geistlichen Amt allen bekannt und vertraut ist, kann die preußische Volkskirche
viel erfolgreicher vertreten als der beste juristische Präsident.


Trennung von Zwar und Aircho

Trennung von ^kaat und Airche
Pfarrer Albrecht Kaiser Oon

urch die Revolution ist die alte Frage der Trennung von Staat
und .Kirche plötzlich brennend geworden. In kirchenpolitischen
U^W MWj « Kreisen ist sie seit Jahrzehnten erlvogeu; die ursprünglich noch viel
Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind durch die
Entwicklung des modernen Stcmtsbegriffs, der grundsätzlich die
auf religiösem Undine erklärt !;ut, innrer lockerer
qoworden; auch im Interesse der ungehinderten Entfaltung aller religiösen und
kirchlichen Kräfte ist die Freiheit der Kirche vom Staat oft gewünscht worden.
Durch die Trennung der Kirche vom Staat in Frankreich und der Schweiz in dem
letzten Jahrzehnt ist dann das Problem immer mehr ein Gegenstand politischer
Erwägung geworden. Trotzdem kommt uns der Entschluß der heutigen, doch nur
provisorischen, Negierung sehr eigenmächtig und übereilt vor. Und diese Schroff¬
heit des Entschlusses erregt den 'starken und berechtigten Widerspruch aller kirch¬
lichen Kreise. Wir wehren uns nicht gegen eine gerechte verständnisvolle Aus¬
einandersetzung; ober wir lehnen die "-einseitige Entscheidung über eine so
tiefgehende Angelegenheit unbedingt ab. Die Verwirrung auf den: allgemeinen
politischen Gebiet ermutigt nicht zu dem Vertrauen, daß nach der revolutionären
Trennung von Staat und Kirche > eine befriedigende Grundlage für einen
Neubau des kirchlichen Lebens sofort da ist. Es ist deshalb mit Genugtuung
llnzuerkenneit, daß der jetzige preußische Kultusminister Haenisch die Gefahr eines
neuen Kulturkampfes kommen sieht und eine solche Gefahr jetzt nicht herauf¬
beschwören möchte; auch Adolf Hoffmann scheint einzusehen, daß ein radikaler
Eingriff in das gesamte kirchliche Leben sehr viel Verstimmung in den
Kirchengemeinden herbeiführen kaun, und auch er rodet deshalb jetzt von einer
allmählichen, statt plötzlichen Entziehung der staatlichen Unterstützung für
die Kirche.

Der endgültige Schnitt zwischen Staat und Kirche ist also noch nicht
geschehen. Trotzdem -ist es gut, sich auf ihn vorzubereiten und die Aufgaben für
die Zukunft zu sehen.

Sie betreffen zunächst die Verfassung unserer Landeskirche. Durch die
Abdankung des Königs von Preußen ist unserer preußischen Landeskirche auch
ihr Oberhaupt genommen; er war der Landesbischof, dem die kirchlichen Behörden
unmittelbar unterstellt waren; ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und
waren ihm verantwortlich. Erst durch die General- und Synodal-Ordnung ist
neben diese von der Obrigkeit ernannwnMrcheltbehörden eine von den Gemeinden
gewählte Vertretung der Volkskirche getreten; sehr spät, nach Jahrhunderten
kirchlicher Obrigkeitsvegiernng. Alle diese königlichen Behörden schweben jetzt
sozusagen in der Luft. Sie müssen durchaus vol'kskirchliche Behörden werden, die
von den Gemeinden zu wählen und zu, erhalten sind. Diese in Zukunft viel
engere Beziehung zu den Gemeinden ist mit Freuden zu begrüßen. Die Kirchen¬
behörden werden dadurch an Volkstümlichkeit gewinnen. Schon jetzt haben sie in
sicherer Beurteilung der gegenwärtigen Lage sich durch einen Vertrauensrat
ergänzt, in den angesehene "und bewährte Männer des gesamten kirchlichen Lebens
gewählt sind. Zu wüirfchen ist, daß später diese Behörden durch direkte Wahlen
aller kirchlich-iwlahlberechtigten gebildet werden; ebenso wie die Superiutenden
nicht mehr berufen, sondern ebenfalls gewählt werden müssen. An der Spitze
der Konsistorien und der gesamten preußischen Nolkskirche werden dann hoffent¬
lich bewährte und bekannte Theologen und nicht mehr wie bisher Juristen stehen.
Ein evangelischer Landesbischof, der von dem Vertrauen der Gemeinden getragen
wird und durch seine öffentliche Wirksamkeit auf der Kanzel und im sonstigen
geistlichen Amt allen bekannt und vertraut ist, kann die preußische Volkskirche
viel erfolgreicher vertreten als der beste juristische Präsident.


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[0323] Trennung von Zwar und Aircho Trennung von ^kaat und Airche Pfarrer Albrecht Kaiser Oon urch die Revolution ist die alte Frage der Trennung von Staat und .Kirche plötzlich brennend geworden. In kirchenpolitischen U^W MWj « Kreisen ist sie seit Jahrzehnten erlvogeu; die ursprünglich noch viel Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind durch die Entwicklung des modernen Stcmtsbegriffs, der grundsätzlich die auf religiösem Undine erklärt !;ut, innrer lockerer qoworden; auch im Interesse der ungehinderten Entfaltung aller religiösen und kirchlichen Kräfte ist die Freiheit der Kirche vom Staat oft gewünscht worden. Durch die Trennung der Kirche vom Staat in Frankreich und der Schweiz in dem letzten Jahrzehnt ist dann das Problem immer mehr ein Gegenstand politischer Erwägung geworden. Trotzdem kommt uns der Entschluß der heutigen, doch nur provisorischen, Negierung sehr eigenmächtig und übereilt vor. Und diese Schroff¬ heit des Entschlusses erregt den 'starken und berechtigten Widerspruch aller kirch¬ lichen Kreise. Wir wehren uns nicht gegen eine gerechte verständnisvolle Aus¬ einandersetzung; ober wir lehnen die "-einseitige Entscheidung über eine so tiefgehende Angelegenheit unbedingt ab. Die Verwirrung auf den: allgemeinen politischen Gebiet ermutigt nicht zu dem Vertrauen, daß nach der revolutionären Trennung von Staat und Kirche > eine befriedigende Grundlage für einen Neubau des kirchlichen Lebens sofort da ist. Es ist deshalb mit Genugtuung llnzuerkenneit, daß der jetzige preußische Kultusminister Haenisch die Gefahr eines neuen Kulturkampfes kommen sieht und eine solche Gefahr jetzt nicht herauf¬ beschwören möchte; auch Adolf Hoffmann scheint einzusehen, daß ein radikaler Eingriff in das gesamte kirchliche Leben sehr viel Verstimmung in den Kirchengemeinden herbeiführen kaun, und auch er rodet deshalb jetzt von einer allmählichen, statt plötzlichen Entziehung der staatlichen Unterstützung für die Kirche. Der endgültige Schnitt zwischen Staat und Kirche ist also noch nicht geschehen. Trotzdem -ist es gut, sich auf ihn vorzubereiten und die Aufgaben für die Zukunft zu sehen. Sie betreffen zunächst die Verfassung unserer Landeskirche. Durch die Abdankung des Königs von Preußen ist unserer preußischen Landeskirche auch ihr Oberhaupt genommen; er war der Landesbischof, dem die kirchlichen Behörden unmittelbar unterstellt waren; ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und waren ihm verantwortlich. Erst durch die General- und Synodal-Ordnung ist neben diese von der Obrigkeit ernannwnMrcheltbehörden eine von den Gemeinden gewählte Vertretung der Volkskirche getreten; sehr spät, nach Jahrhunderten kirchlicher Obrigkeitsvegiernng. Alle diese königlichen Behörden schweben jetzt sozusagen in der Luft. Sie müssen durchaus vol'kskirchliche Behörden werden, die von den Gemeinden zu wählen und zu, erhalten sind. Diese in Zukunft viel engere Beziehung zu den Gemeinden ist mit Freuden zu begrüßen. Die Kirchen¬ behörden werden dadurch an Volkstümlichkeit gewinnen. Schon jetzt haben sie in sicherer Beurteilung der gegenwärtigen Lage sich durch einen Vertrauensrat ergänzt, in den angesehene "und bewährte Männer des gesamten kirchlichen Lebens gewählt sind. Zu wüirfchen ist, daß später diese Behörden durch direkte Wahlen aller kirchlich-iwlahlberechtigten gebildet werden; ebenso wie die Superiutenden nicht mehr berufen, sondern ebenfalls gewählt werden müssen. An der Spitze der Konsistorien und der gesamten preußischen Nolkskirche werden dann hoffent¬ lich bewährte und bekannte Theologen und nicht mehr wie bisher Juristen stehen. Ein evangelischer Landesbischof, der von dem Vertrauen der Gemeinden getragen wird und durch seine öffentliche Wirksamkeit auf der Kanzel und im sonstigen geistlichen Amt allen bekannt und vertraut ist, kann die preußische Volkskirche viel erfolgreicher vertreten als der beste juristische Präsident.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/323>, abgerufen am 24.11.2024.