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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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Die schwedische Gemeindcwcihlreform

Die schwedische Gemeindewahlreform
Professor Dr. Lonrad Bornhak von

ächst Deutschland und Österreich war kaum ein anderer Staat durch
die russische Übermacht in dem Matze bedroht wie Schweden. In¬
dem deutsche Waffen die russische Übermacht brachen, retteten sie auch
Schweden. Für keinen anderen Staat bot aber auch der Weltkrieg
so glänzende politische Aussichten wie für Schweden. Es brauchte
sich nicht einmal von Anfang an am Kriege zu beteiligen. Als nach
dem Zusammenbruche Ruhlands Finnland um Hilfe rief, konnte Schweden auf
Grund seiner alten geschichtlichen Beziehungen zu Finnland als Retter austreten
und damit eine glänzende politische Stellung im skandinavischen Norden und in
der Ostsee, würdig der größten Zeiten der schwedischen Geschichte, wieder gewinnen.
Doch die große Zeit fand ein kleines Geschlecht. Die liberal-sozialistische Re¬
gierung verbot auf Grund der schwedischen Neutralität selbst die Waffenausfuhr
noch Finnland und beschäftigte sich statt dessen mit einer parteipolitischer Macht"
frage, mit der Gemcindewahlreform, um auch damit schließlich zu scheitern. Doch
der Versuch ist auch für uns sehr lehrreich, da auch wir voraussichtlich nach der
Umgestaltung des preußischen Landtagswahlrechtes mit Gemeindewahlreformen zu
tun haben werden.

Es handelte sich dabei weniger um die Gemeinde als um die Erringung
der politischen Macht im Staate überhaupt. Im Jahre 1909 war nämlich für
die zweite Kammer des Reichstages daS allgemeine Stimmrecht einschließlich des
Frauenstimmrechtes mit Verhältniswahl eingeführt worden. Die erste Kammer
geht aber nach wie vor aus der Wahl der Provinziallandtage, der Landsthinge,
welche dasselbe Wahlrecht haben wie die Gemeinden, und der Gemeindevertretungen
der größten Städte hervor. Nun ergaben die letzten Reichstagswahlen von 1917
für die zweite Kammer 68 Konservative, 12 Agrarier, 62 Liberale, 86 Sozial-
demokraten und 12 Linkssozialisten, also eine starke liberal-sozialistische Mehrheit.
Dagegen gehörten der ersten.Kammer 88 Konservative, 45 Liberale und 17 Sozial¬
demokraten an. Diese konservative Mehrheit der ersten Kammer war nur zu
brechen, wenn man das Gemeindewahlrecht änderte. So wurde die Gemeinde¬
wahlreform der Hebel um die politische Macht im Staate.

Nun bestand für die Gemeinde ein nach der Steuerleistung abgestuftes Mehr-
ftimmrecht, das auch Unmündigen durch ihren Vormund und juristischen Personen
zustand und bis 1809 in den Städten bis zu 100 Stufen, auf dem flachen Lande
gar bis zu 6000 Stufen ging. Gelegentlich der Wahlreform von 1909 hatte man
auch das Gemeindestimmrecht vereinfacht, zwar uuter Ermäßigung der bisherigen
Abstufungen, aber doch unter Beibehaltung des Mehrstimmrechtes, so daß künftig
kein Stimmberechtigter wehr als 40 Stimmen haben sollte.

Anfangs waren auch die Liberalen mit diesem Ergebnisse höchlichst befriedigt.
Doch bald bemerkten sie, daß sie gleichwohl parteipolitisch dabei schlechte Geschäfte
machten. Und nun begann eine neue Bewegung für Gemeiuoewahlreform unter
dem Schlagworte: Persönlichkeitsprinzipien, nicht Vermögensprinzipien. Trotz dieses
Schlagwortes wollten die Liberalen wenigstens insoweit an den Vermögens"
Prinzipien festhalten, als bei dem Charakter der Gemeinde als eines vorwiegend
wirtschaftlichen Verbandes die Steuerleistung die Grundlage des Gemeindewahl¬
rechtes bleiben sollte. Sie verlangten daher nicht das allgemeine, sondern nur
das gleiche Wahlrecht aller Steuerzahler. Dagegen forderten die Sozialdemokraten
auch das allgemeine Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Steuerleistung, womit die
Liberalen aus den Gemeindevertretungen der großen Städte einfach hinweg¬
geschwemmt worden wären.

Die Liberalen hätten unter diesen Umständen, da sie allein dafür zu schwach
waren, das politische Geschäft am liebsten mit den Konservativen gemacht, denen
sie treuherzig versicherten, wenn ein Wahlsystem nur gerecht sei, komme es nicht


Die schwedische Gemeindcwcihlreform

Die schwedische Gemeindewahlreform
Professor Dr. Lonrad Bornhak von

ächst Deutschland und Österreich war kaum ein anderer Staat durch
die russische Übermacht in dem Matze bedroht wie Schweden. In¬
dem deutsche Waffen die russische Übermacht brachen, retteten sie auch
Schweden. Für keinen anderen Staat bot aber auch der Weltkrieg
so glänzende politische Aussichten wie für Schweden. Es brauchte
sich nicht einmal von Anfang an am Kriege zu beteiligen. Als nach
dem Zusammenbruche Ruhlands Finnland um Hilfe rief, konnte Schweden auf
Grund seiner alten geschichtlichen Beziehungen zu Finnland als Retter austreten
und damit eine glänzende politische Stellung im skandinavischen Norden und in
der Ostsee, würdig der größten Zeiten der schwedischen Geschichte, wieder gewinnen.
Doch die große Zeit fand ein kleines Geschlecht. Die liberal-sozialistische Re¬
gierung verbot auf Grund der schwedischen Neutralität selbst die Waffenausfuhr
noch Finnland und beschäftigte sich statt dessen mit einer parteipolitischer Macht«
frage, mit der Gemcindewahlreform, um auch damit schließlich zu scheitern. Doch
der Versuch ist auch für uns sehr lehrreich, da auch wir voraussichtlich nach der
Umgestaltung des preußischen Landtagswahlrechtes mit Gemeindewahlreformen zu
tun haben werden.

Es handelte sich dabei weniger um die Gemeinde als um die Erringung
der politischen Macht im Staate überhaupt. Im Jahre 1909 war nämlich für
die zweite Kammer des Reichstages daS allgemeine Stimmrecht einschließlich des
Frauenstimmrechtes mit Verhältniswahl eingeführt worden. Die erste Kammer
geht aber nach wie vor aus der Wahl der Provinziallandtage, der Landsthinge,
welche dasselbe Wahlrecht haben wie die Gemeinden, und der Gemeindevertretungen
der größten Städte hervor. Nun ergaben die letzten Reichstagswahlen von 1917
für die zweite Kammer 68 Konservative, 12 Agrarier, 62 Liberale, 86 Sozial-
demokraten und 12 Linkssozialisten, also eine starke liberal-sozialistische Mehrheit.
Dagegen gehörten der ersten.Kammer 88 Konservative, 45 Liberale und 17 Sozial¬
demokraten an. Diese konservative Mehrheit der ersten Kammer war nur zu
brechen, wenn man das Gemeindewahlrecht änderte. So wurde die Gemeinde¬
wahlreform der Hebel um die politische Macht im Staate.

Nun bestand für die Gemeinde ein nach der Steuerleistung abgestuftes Mehr-
ftimmrecht, das auch Unmündigen durch ihren Vormund und juristischen Personen
zustand und bis 1809 in den Städten bis zu 100 Stufen, auf dem flachen Lande
gar bis zu 6000 Stufen ging. Gelegentlich der Wahlreform von 1909 hatte man
auch das Gemeindestimmrecht vereinfacht, zwar uuter Ermäßigung der bisherigen
Abstufungen, aber doch unter Beibehaltung des Mehrstimmrechtes, so daß künftig
kein Stimmberechtigter wehr als 40 Stimmen haben sollte.

Anfangs waren auch die Liberalen mit diesem Ergebnisse höchlichst befriedigt.
Doch bald bemerkten sie, daß sie gleichwohl parteipolitisch dabei schlechte Geschäfte
machten. Und nun begann eine neue Bewegung für Gemeiuoewahlreform unter
dem Schlagworte: Persönlichkeitsprinzipien, nicht Vermögensprinzipien. Trotz dieses
Schlagwortes wollten die Liberalen wenigstens insoweit an den Vermögens»
Prinzipien festhalten, als bei dem Charakter der Gemeinde als eines vorwiegend
wirtschaftlichen Verbandes die Steuerleistung die Grundlage des Gemeindewahl¬
rechtes bleiben sollte. Sie verlangten daher nicht das allgemeine, sondern nur
das gleiche Wahlrecht aller Steuerzahler. Dagegen forderten die Sozialdemokraten
auch das allgemeine Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Steuerleistung, womit die
Liberalen aus den Gemeindevertretungen der großen Städte einfach hinweg¬
geschwemmt worden wären.

Die Liberalen hätten unter diesen Umständen, da sie allein dafür zu schwach
waren, das politische Geschäft am liebsten mit den Konservativen gemacht, denen
sie treuherzig versicherten, wenn ein Wahlsystem nur gerecht sei, komme es nicht


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[0130] Die schwedische Gemeindcwcihlreform Die schwedische Gemeindewahlreform Professor Dr. Lonrad Bornhak von ächst Deutschland und Österreich war kaum ein anderer Staat durch die russische Übermacht in dem Matze bedroht wie Schweden. In¬ dem deutsche Waffen die russische Übermacht brachen, retteten sie auch Schweden. Für keinen anderen Staat bot aber auch der Weltkrieg so glänzende politische Aussichten wie für Schweden. Es brauchte sich nicht einmal von Anfang an am Kriege zu beteiligen. Als nach dem Zusammenbruche Ruhlands Finnland um Hilfe rief, konnte Schweden auf Grund seiner alten geschichtlichen Beziehungen zu Finnland als Retter austreten und damit eine glänzende politische Stellung im skandinavischen Norden und in der Ostsee, würdig der größten Zeiten der schwedischen Geschichte, wieder gewinnen. Doch die große Zeit fand ein kleines Geschlecht. Die liberal-sozialistische Re¬ gierung verbot auf Grund der schwedischen Neutralität selbst die Waffenausfuhr noch Finnland und beschäftigte sich statt dessen mit einer parteipolitischer Macht« frage, mit der Gemcindewahlreform, um auch damit schließlich zu scheitern. Doch der Versuch ist auch für uns sehr lehrreich, da auch wir voraussichtlich nach der Umgestaltung des preußischen Landtagswahlrechtes mit Gemeindewahlreformen zu tun haben werden. Es handelte sich dabei weniger um die Gemeinde als um die Erringung der politischen Macht im Staate überhaupt. Im Jahre 1909 war nämlich für die zweite Kammer des Reichstages daS allgemeine Stimmrecht einschließlich des Frauenstimmrechtes mit Verhältniswahl eingeführt worden. Die erste Kammer geht aber nach wie vor aus der Wahl der Provinziallandtage, der Landsthinge, welche dasselbe Wahlrecht haben wie die Gemeinden, und der Gemeindevertretungen der größten Städte hervor. Nun ergaben die letzten Reichstagswahlen von 1917 für die zweite Kammer 68 Konservative, 12 Agrarier, 62 Liberale, 86 Sozial- demokraten und 12 Linkssozialisten, also eine starke liberal-sozialistische Mehrheit. Dagegen gehörten der ersten.Kammer 88 Konservative, 45 Liberale und 17 Sozial¬ demokraten an. Diese konservative Mehrheit der ersten Kammer war nur zu brechen, wenn man das Gemeindewahlrecht änderte. So wurde die Gemeinde¬ wahlreform der Hebel um die politische Macht im Staate. Nun bestand für die Gemeinde ein nach der Steuerleistung abgestuftes Mehr- ftimmrecht, das auch Unmündigen durch ihren Vormund und juristischen Personen zustand und bis 1809 in den Städten bis zu 100 Stufen, auf dem flachen Lande gar bis zu 6000 Stufen ging. Gelegentlich der Wahlreform von 1909 hatte man auch das Gemeindestimmrecht vereinfacht, zwar uuter Ermäßigung der bisherigen Abstufungen, aber doch unter Beibehaltung des Mehrstimmrechtes, so daß künftig kein Stimmberechtigter wehr als 40 Stimmen haben sollte. Anfangs waren auch die Liberalen mit diesem Ergebnisse höchlichst befriedigt. Doch bald bemerkten sie, daß sie gleichwohl parteipolitisch dabei schlechte Geschäfte machten. Und nun begann eine neue Bewegung für Gemeiuoewahlreform unter dem Schlagworte: Persönlichkeitsprinzipien, nicht Vermögensprinzipien. Trotz dieses Schlagwortes wollten die Liberalen wenigstens insoweit an den Vermögens» Prinzipien festhalten, als bei dem Charakter der Gemeinde als eines vorwiegend wirtschaftlichen Verbandes die Steuerleistung die Grundlage des Gemeindewahl¬ rechtes bleiben sollte. Sie verlangten daher nicht das allgemeine, sondern nur das gleiche Wahlrecht aller Steuerzahler. Dagegen forderten die Sozialdemokraten auch das allgemeine Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Steuerleistung, womit die Liberalen aus den Gemeindevertretungen der großen Städte einfach hinweg¬ geschwemmt worden wären. Die Liberalen hätten unter diesen Umständen, da sie allein dafür zu schwach waren, das politische Geschäft am liebsten mit den Konservativen gemacht, denen sie treuherzig versicherten, wenn ein Wahlsystem nur gerecht sei, komme es nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/130>, abgerufen am 22.07.2024.