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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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Die Machtfrago in Preußen

äußerlich, auch ihrem inneren Wesen nach sind die innerpolitischen Kämpfe mit
jenen blutigen in Frankreich in eine Parallele zu stellen.

Wir können darüber an dieser Stelle um so gelassener sprechen, als die
"Grenzboten" lange vor dem Kriege für eine Verbesserung des preußischen Wahl"
rechtes und für seine Anpassung an die veränderten Verhältnisse im Lande, an
die Verschiebung in der Bevölkerung sowie an die fortschreitende allgemeine
Bildung eingetreten sind; an der konservativen Parteileitung wurde wegen ihres
in dieser Frage durchaus ablehnenden Standpunktes scharfe Kritik zu einer Zeit
geübt, als es noch mit Unbequemlichkeiten für uns verbunden war. Ein Wahl-
recht kann für uns kein Dogma sein; in dieser Hinsicht sind wir weder Demokraten
noch starre Konservative, weder Gegner noch Anhänger des gleichen Wahlrechtes als
Prinzip. Wir sind einfach Anhänger des deutschen Fortschrittes, bewußte Förderer wei¬
tester deutscher Kraftentfaltung in kulturellen, wirtschaftlichem und politischem Sinne.
Von diesem Standpunkte aus fordern wir vor allen Dingen eine starke, zielstrebige
Negierung, und da die beiden Kammern des Landtages verfassungsgemäß schwer¬
wiegende Faktoren der Gesetzgebung in Preußen sind, fordern wir ein Wahlrecht,
das eine entsprechende Zusammensetzung der Kammern gewährleistet.

Als der preußische Minister des Innern im Herbst vorigen Jahres die
Wahlrechtsvorlage einbrachte, konnten wir die Hoffnung hegen, daß die Staats¬
regierung bereits einen sorgfältig durchkonstruierten Gesetzentwurf, der den eigen¬
artigen Verhältnissen Preußens gerecht würde, zu ihrer Verfügung habe. Herr
I)r. Drews schien uns durch seine Persönlichkeit eine Gewähr dafür zu bieten,
daß er solchen Entwurf nach und nach zum Gemeingut aller auf dein nationalen
Boden stehenden Parteien machen würde. In dieser Annahme sind weite Kreise
getäuscht worden. Die Regierung legte dem Abgeordnetenhause lediglich die
Forderung vor, sich für das gleiche Wahlrecht, also für eine Theorie zu erklären,
ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob diese Theorie auf die Praxis des preußischen
Lebens im Rahmen des Reiches und unter den durch den langen Krieg geschaffenen
Verhältnissen anwendbar sei oder nicht. In dunklen Wendungen wurde bei der
Einbringung der Vorlage von Sicherungen gesprochen, die von der Kammer hinzu¬
gefügt werden könnten. Die Negierung verzichtete darauf, die Sicherungen von
sich aus einzubauen. Durch ihre Haltung während der verschiedenen Phasen des
parlamentarischen Kampfes hat sie offenbart, daß sie selbst keine klare Vorstellung
von den notwendigen Sicherungen hatte. Die Folge dieser unzulänglichen Vor¬
bereitung des Gesetzentwurfs war zunächst eine völlige Verwirrung der öffentlichen
Meinung und die Belastung des Parlamentes mit einer Arbeit, die weit über
den Nahmen seines Aufgabenkreises hinausgeht. Grundlegende Reformen können
nicht von Versammlungen geschaffen werden, -- das ist die Aufgabe des führenden
Staatsmannes. Es erweist sich, daß die sogenannten Sicherungen den Regierungs¬
entwurf überhaupt aufheben, wenn sie wirksam sein sollen und daß sie unwirksam
bleiben würden, wenn sie den Grundgedanken des Gesetzes nicht anzutasten vermögen.
Die Konsequenz solcher Erkenntnis wäre nun eigentlich, daß die Regierung ihren
Entwurf zurückzöge und ihre Geheimräte beauftragte, einen neuen, dem Bedürfnis
besser angepaßten auszuarbeiten. Statt dessen sehen wir, daß die Fehlkonstruktion
durch sechs Lesungen geschleppt werden soll, und daß noch viele Monate hindurch
Kräfte, Zeit und Geld und Stimmung, vor allen Dingen Stimmung vergeudet


Die Machtfrago in Preußen

äußerlich, auch ihrem inneren Wesen nach sind die innerpolitischen Kämpfe mit
jenen blutigen in Frankreich in eine Parallele zu stellen.

Wir können darüber an dieser Stelle um so gelassener sprechen, als die
„Grenzboten" lange vor dem Kriege für eine Verbesserung des preußischen Wahl»
rechtes und für seine Anpassung an die veränderten Verhältnisse im Lande, an
die Verschiebung in der Bevölkerung sowie an die fortschreitende allgemeine
Bildung eingetreten sind; an der konservativen Parteileitung wurde wegen ihres
in dieser Frage durchaus ablehnenden Standpunktes scharfe Kritik zu einer Zeit
geübt, als es noch mit Unbequemlichkeiten für uns verbunden war. Ein Wahl-
recht kann für uns kein Dogma sein; in dieser Hinsicht sind wir weder Demokraten
noch starre Konservative, weder Gegner noch Anhänger des gleichen Wahlrechtes als
Prinzip. Wir sind einfach Anhänger des deutschen Fortschrittes, bewußte Förderer wei¬
tester deutscher Kraftentfaltung in kulturellen, wirtschaftlichem und politischem Sinne.
Von diesem Standpunkte aus fordern wir vor allen Dingen eine starke, zielstrebige
Negierung, und da die beiden Kammern des Landtages verfassungsgemäß schwer¬
wiegende Faktoren der Gesetzgebung in Preußen sind, fordern wir ein Wahlrecht,
das eine entsprechende Zusammensetzung der Kammern gewährleistet.

Als der preußische Minister des Innern im Herbst vorigen Jahres die
Wahlrechtsvorlage einbrachte, konnten wir die Hoffnung hegen, daß die Staats¬
regierung bereits einen sorgfältig durchkonstruierten Gesetzentwurf, der den eigen¬
artigen Verhältnissen Preußens gerecht würde, zu ihrer Verfügung habe. Herr
I)r. Drews schien uns durch seine Persönlichkeit eine Gewähr dafür zu bieten,
daß er solchen Entwurf nach und nach zum Gemeingut aller auf dein nationalen
Boden stehenden Parteien machen würde. In dieser Annahme sind weite Kreise
getäuscht worden. Die Regierung legte dem Abgeordnetenhause lediglich die
Forderung vor, sich für das gleiche Wahlrecht, also für eine Theorie zu erklären,
ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob diese Theorie auf die Praxis des preußischen
Lebens im Rahmen des Reiches und unter den durch den langen Krieg geschaffenen
Verhältnissen anwendbar sei oder nicht. In dunklen Wendungen wurde bei der
Einbringung der Vorlage von Sicherungen gesprochen, die von der Kammer hinzu¬
gefügt werden könnten. Die Negierung verzichtete darauf, die Sicherungen von
sich aus einzubauen. Durch ihre Haltung während der verschiedenen Phasen des
parlamentarischen Kampfes hat sie offenbart, daß sie selbst keine klare Vorstellung
von den notwendigen Sicherungen hatte. Die Folge dieser unzulänglichen Vor¬
bereitung des Gesetzentwurfs war zunächst eine völlige Verwirrung der öffentlichen
Meinung und die Belastung des Parlamentes mit einer Arbeit, die weit über
den Nahmen seines Aufgabenkreises hinausgeht. Grundlegende Reformen können
nicht von Versammlungen geschaffen werden, — das ist die Aufgabe des führenden
Staatsmannes. Es erweist sich, daß die sogenannten Sicherungen den Regierungs¬
entwurf überhaupt aufheben, wenn sie wirksam sein sollen und daß sie unwirksam
bleiben würden, wenn sie den Grundgedanken des Gesetzes nicht anzutasten vermögen.
Die Konsequenz solcher Erkenntnis wäre nun eigentlich, daß die Regierung ihren
Entwurf zurückzöge und ihre Geheimräte beauftragte, einen neuen, dem Bedürfnis
besser angepaßten auszuarbeiten. Statt dessen sehen wir, daß die Fehlkonstruktion
durch sechs Lesungen geschleppt werden soll, und daß noch viele Monate hindurch
Kräfte, Zeit und Geld und Stimmung, vor allen Dingen Stimmung vergeudet


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[0302] Die Machtfrago in Preußen äußerlich, auch ihrem inneren Wesen nach sind die innerpolitischen Kämpfe mit jenen blutigen in Frankreich in eine Parallele zu stellen. Wir können darüber an dieser Stelle um so gelassener sprechen, als die „Grenzboten" lange vor dem Kriege für eine Verbesserung des preußischen Wahl» rechtes und für seine Anpassung an die veränderten Verhältnisse im Lande, an die Verschiebung in der Bevölkerung sowie an die fortschreitende allgemeine Bildung eingetreten sind; an der konservativen Parteileitung wurde wegen ihres in dieser Frage durchaus ablehnenden Standpunktes scharfe Kritik zu einer Zeit geübt, als es noch mit Unbequemlichkeiten für uns verbunden war. Ein Wahl- recht kann für uns kein Dogma sein; in dieser Hinsicht sind wir weder Demokraten noch starre Konservative, weder Gegner noch Anhänger des gleichen Wahlrechtes als Prinzip. Wir sind einfach Anhänger des deutschen Fortschrittes, bewußte Förderer wei¬ tester deutscher Kraftentfaltung in kulturellen, wirtschaftlichem und politischem Sinne. Von diesem Standpunkte aus fordern wir vor allen Dingen eine starke, zielstrebige Negierung, und da die beiden Kammern des Landtages verfassungsgemäß schwer¬ wiegende Faktoren der Gesetzgebung in Preußen sind, fordern wir ein Wahlrecht, das eine entsprechende Zusammensetzung der Kammern gewährleistet. Als der preußische Minister des Innern im Herbst vorigen Jahres die Wahlrechtsvorlage einbrachte, konnten wir die Hoffnung hegen, daß die Staats¬ regierung bereits einen sorgfältig durchkonstruierten Gesetzentwurf, der den eigen¬ artigen Verhältnissen Preußens gerecht würde, zu ihrer Verfügung habe. Herr I)r. Drews schien uns durch seine Persönlichkeit eine Gewähr dafür zu bieten, daß er solchen Entwurf nach und nach zum Gemeingut aller auf dein nationalen Boden stehenden Parteien machen würde. In dieser Annahme sind weite Kreise getäuscht worden. Die Regierung legte dem Abgeordnetenhause lediglich die Forderung vor, sich für das gleiche Wahlrecht, also für eine Theorie zu erklären, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob diese Theorie auf die Praxis des preußischen Lebens im Rahmen des Reiches und unter den durch den langen Krieg geschaffenen Verhältnissen anwendbar sei oder nicht. In dunklen Wendungen wurde bei der Einbringung der Vorlage von Sicherungen gesprochen, die von der Kammer hinzu¬ gefügt werden könnten. Die Negierung verzichtete darauf, die Sicherungen von sich aus einzubauen. Durch ihre Haltung während der verschiedenen Phasen des parlamentarischen Kampfes hat sie offenbart, daß sie selbst keine klare Vorstellung von den notwendigen Sicherungen hatte. Die Folge dieser unzulänglichen Vor¬ bereitung des Gesetzentwurfs war zunächst eine völlige Verwirrung der öffentlichen Meinung und die Belastung des Parlamentes mit einer Arbeit, die weit über den Nahmen seines Aufgabenkreises hinausgeht. Grundlegende Reformen können nicht von Versammlungen geschaffen werden, — das ist die Aufgabe des führenden Staatsmannes. Es erweist sich, daß die sogenannten Sicherungen den Regierungs¬ entwurf überhaupt aufheben, wenn sie wirksam sein sollen und daß sie unwirksam bleiben würden, wenn sie den Grundgedanken des Gesetzes nicht anzutasten vermögen. Die Konsequenz solcher Erkenntnis wäre nun eigentlich, daß die Regierung ihren Entwurf zurückzöge und ihre Geheimräte beauftragte, einen neuen, dem Bedürfnis besser angepaßten auszuarbeiten. Statt dessen sehen wir, daß die Fehlkonstruktion durch sechs Lesungen geschleppt werden soll, und daß noch viele Monate hindurch Kräfte, Zeit und Geld und Stimmung, vor allen Dingen Stimmung vergeudet

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/302>, abgerufen am 01.07.2024.