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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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Parlament und Xegierung im neugeordneten Deutschland

setzen,*) während Weber, wie wir wissen, im Reichstage gerade das einzige Gegen¬
gewicht gegen die von Preußen beherrschte "Bundesmajorität" erblickt. Sonderbar
ist allerdings (Weber nennt es "lächerlich"), daß Kaufmann**) im selben Atem
umgekehrt auch -die Möglichkeit inner Vergewaltigung Preußens durch die übrigen
von der Aufhebung des Art. 9 befürchtet. Die 1848er Formel vom "Aufgehen
Preußens im Reich", die Möglichkeit seiner "Mediatisierung" u. ä. gehörten ja zu den
bekanntesten Argumenten gegen eine Parlamentarisierung des Gesamtstaates. Diese
Sorge erklärt Weber für gegenstandslos: allerdings ein "Druck" soll aus den größten
Staat ausgeübt werden, aber in anderer Richtung als Kaufmann und seine
Gesinnungsfreunde glauben. Preußen müsse nötigenfalls von Reichswegen zu
einer Veränderung seiner "inneren Basis" gezwungen werden, nicht jedoch weil man
dadurch seine Hegemoniestellung antasten will, sondern gerade um diese Führerrolle
durch innerliche Anpassung desto sicherer zu garantieren. Soweit diese Bemerkung
sich auf die Änderung des Wahlrechts bezieht, kann man sie nur unterschreiben.

Wir nähern uns dem Ende der Analyse. Zweifellos geben Webers Aus¬
führungen reichen Anlaß zum Nachdenken. Wir müssen noch betonen, daß
der Autor keineswegs ein fanatischer Anhänger der reinen Lehre vom Parlamen¬
tarismus ist. Er erkennt die Vorzüge der Bureaukratie an ihrem Orte voll am
er betont auch für die andersgestaltete Zukunft die Notwendigkeit steten Kompro¬
misses zwischen dem Reiche und Preußen im Sinne einer weisen Gewalten¬
trennungslehre und hält an den monarchischen Imponderabilien im Einzel- und
Gesamtstaat fest, wenn er auch ein "Zurücktreten der rein militärischen Einflüsse
in der Politik" als erwünscht bezeichnet. Indem er sich zum "gesunden" Föde¬
ralismus bekennt, verteidigt er dessen Interessen, wo es nötig ist, gegen liberale
Schlagwortparolen, z. B. die Forderung eines kollegialen Reichsministeriums, da
"nicht zu leugnen sei, daß die Entstehung eines abstimmenden Ministerkollegiums
außerhalb des Bundesrath diesen zurückzudrängen geeignet wäre." Auch Bismarck
hat ja im Jahre 1884 dagegen energisch Verwahrung eingelegt. Dabei ist für
seine ablehnende Haltung allerdings auch die Erfahrung der Gegenwart bestimmend,
wo "in parlamentarischen Staaten überall die Entwicklung auf eine Steigerung
der Stellung des Kabinetschcfs hinausläuft." Die Monarchisten versucht er mit
der Bemerkung zu trösten, daß auch ein rein parlamentarischer König, eine
gewaltige tatsächliche Macht in Händen haben" könne, die zuweilen vielleicht
bedeutender sei als in autokratisch regierten Ländern mit ihrer pseudomonarchischen
Legende". Wie dem übrigens auch sein mag, er steht keine andere Wahl, als zu
dem "unvermeidlichen" Mittel des Parlamentarismus zu greifen, um die Krankheit
der Bureaukratie und der bisherigen Führungsart unserer Politik zu heilen.

Wir möchten den Verfasser für einen klugen politischen Arzt halten, der mit
scharfem Auge und Verstände den Sitz des Übels erkennt. Hat er aber immer
an die Tragweite und Wirkung seiner Heilmittel gedacht? Sie könnten doch so stark
sein, daß sie einem anderen Leiden den Boden bereitenI So bliebe denn die Frage
offen, ob nicht eine abgeschwächte Kur schon dieselben Ergebnisse zeitigen könnte
wie die von ihm empfohlene radikale, und ob dies nicht dem Allgemeinbefinden
des Patienten nützlicher wärel Denn wie bei der entschieden subjektiven Art
Webers nicht anders zu erwarten, malt er die Dinge in schärfsten Licht- und
Schattenwirkungen, wodurch eine gewisse Einseitigkeit der Betrachtung unver¬
G< meidlich geworden ist.






*) "Bismarcks Erbe in der Reichverfassung" (1917) S. 80. Julius Springer, Berlin.
**) Aus ihn ist die Bemerkung gemünzt, wenn auch W. seine Schrift nicht erwähnt.
Parlament und Xegierung im neugeordneten Deutschland

setzen,*) während Weber, wie wir wissen, im Reichstage gerade das einzige Gegen¬
gewicht gegen die von Preußen beherrschte „Bundesmajorität" erblickt. Sonderbar
ist allerdings (Weber nennt es „lächerlich"), daß Kaufmann**) im selben Atem
umgekehrt auch -die Möglichkeit inner Vergewaltigung Preußens durch die übrigen
von der Aufhebung des Art. 9 befürchtet. Die 1848er Formel vom „Aufgehen
Preußens im Reich", die Möglichkeit seiner „Mediatisierung" u. ä. gehörten ja zu den
bekanntesten Argumenten gegen eine Parlamentarisierung des Gesamtstaates. Diese
Sorge erklärt Weber für gegenstandslos: allerdings ein „Druck" soll aus den größten
Staat ausgeübt werden, aber in anderer Richtung als Kaufmann und seine
Gesinnungsfreunde glauben. Preußen müsse nötigenfalls von Reichswegen zu
einer Veränderung seiner „inneren Basis" gezwungen werden, nicht jedoch weil man
dadurch seine Hegemoniestellung antasten will, sondern gerade um diese Führerrolle
durch innerliche Anpassung desto sicherer zu garantieren. Soweit diese Bemerkung
sich auf die Änderung des Wahlrechts bezieht, kann man sie nur unterschreiben.

Wir nähern uns dem Ende der Analyse. Zweifellos geben Webers Aus¬
führungen reichen Anlaß zum Nachdenken. Wir müssen noch betonen, daß
der Autor keineswegs ein fanatischer Anhänger der reinen Lehre vom Parlamen¬
tarismus ist. Er erkennt die Vorzüge der Bureaukratie an ihrem Orte voll am
er betont auch für die andersgestaltete Zukunft die Notwendigkeit steten Kompro¬
misses zwischen dem Reiche und Preußen im Sinne einer weisen Gewalten¬
trennungslehre und hält an den monarchischen Imponderabilien im Einzel- und
Gesamtstaat fest, wenn er auch ein „Zurücktreten der rein militärischen Einflüsse
in der Politik" als erwünscht bezeichnet. Indem er sich zum „gesunden" Föde¬
ralismus bekennt, verteidigt er dessen Interessen, wo es nötig ist, gegen liberale
Schlagwortparolen, z. B. die Forderung eines kollegialen Reichsministeriums, da
„nicht zu leugnen sei, daß die Entstehung eines abstimmenden Ministerkollegiums
außerhalb des Bundesrath diesen zurückzudrängen geeignet wäre." Auch Bismarck
hat ja im Jahre 1884 dagegen energisch Verwahrung eingelegt. Dabei ist für
seine ablehnende Haltung allerdings auch die Erfahrung der Gegenwart bestimmend,
wo „in parlamentarischen Staaten überall die Entwicklung auf eine Steigerung
der Stellung des Kabinetschcfs hinausläuft." Die Monarchisten versucht er mit
der Bemerkung zu trösten, daß auch ein rein parlamentarischer König, eine
gewaltige tatsächliche Macht in Händen haben" könne, die zuweilen vielleicht
bedeutender sei als in autokratisch regierten Ländern mit ihrer pseudomonarchischen
Legende". Wie dem übrigens auch sein mag, er steht keine andere Wahl, als zu
dem „unvermeidlichen" Mittel des Parlamentarismus zu greifen, um die Krankheit
der Bureaukratie und der bisherigen Führungsart unserer Politik zu heilen.

Wir möchten den Verfasser für einen klugen politischen Arzt halten, der mit
scharfem Auge und Verstände den Sitz des Übels erkennt. Hat er aber immer
an die Tragweite und Wirkung seiner Heilmittel gedacht? Sie könnten doch so stark
sein, daß sie einem anderen Leiden den Boden bereitenI So bliebe denn die Frage
offen, ob nicht eine abgeschwächte Kur schon dieselben Ergebnisse zeitigen könnte
wie die von ihm empfohlene radikale, und ob dies nicht dem Allgemeinbefinden
des Patienten nützlicher wärel Denn wie bei der entschieden subjektiven Art
Webers nicht anders zu erwarten, malt er die Dinge in schärfsten Licht- und
Schattenwirkungen, wodurch eine gewisse Einseitigkeit der Betrachtung unver¬
G< meidlich geworden ist.






*) „Bismarcks Erbe in der Reichverfassung" (1917) S. 80. Julius Springer, Berlin.
**) Aus ihn ist die Bemerkung gemünzt, wenn auch W. seine Schrift nicht erwähnt.
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[0273] Parlament und Xegierung im neugeordneten Deutschland setzen,*) während Weber, wie wir wissen, im Reichstage gerade das einzige Gegen¬ gewicht gegen die von Preußen beherrschte „Bundesmajorität" erblickt. Sonderbar ist allerdings (Weber nennt es „lächerlich"), daß Kaufmann**) im selben Atem umgekehrt auch -die Möglichkeit inner Vergewaltigung Preußens durch die übrigen von der Aufhebung des Art. 9 befürchtet. Die 1848er Formel vom „Aufgehen Preußens im Reich", die Möglichkeit seiner „Mediatisierung" u. ä. gehörten ja zu den bekanntesten Argumenten gegen eine Parlamentarisierung des Gesamtstaates. Diese Sorge erklärt Weber für gegenstandslos: allerdings ein „Druck" soll aus den größten Staat ausgeübt werden, aber in anderer Richtung als Kaufmann und seine Gesinnungsfreunde glauben. Preußen müsse nötigenfalls von Reichswegen zu einer Veränderung seiner „inneren Basis" gezwungen werden, nicht jedoch weil man dadurch seine Hegemoniestellung antasten will, sondern gerade um diese Führerrolle durch innerliche Anpassung desto sicherer zu garantieren. Soweit diese Bemerkung sich auf die Änderung des Wahlrechts bezieht, kann man sie nur unterschreiben. Wir nähern uns dem Ende der Analyse. Zweifellos geben Webers Aus¬ führungen reichen Anlaß zum Nachdenken. Wir müssen noch betonen, daß der Autor keineswegs ein fanatischer Anhänger der reinen Lehre vom Parlamen¬ tarismus ist. Er erkennt die Vorzüge der Bureaukratie an ihrem Orte voll am er betont auch für die andersgestaltete Zukunft die Notwendigkeit steten Kompro¬ misses zwischen dem Reiche und Preußen im Sinne einer weisen Gewalten¬ trennungslehre und hält an den monarchischen Imponderabilien im Einzel- und Gesamtstaat fest, wenn er auch ein „Zurücktreten der rein militärischen Einflüsse in der Politik" als erwünscht bezeichnet. Indem er sich zum „gesunden" Föde¬ ralismus bekennt, verteidigt er dessen Interessen, wo es nötig ist, gegen liberale Schlagwortparolen, z. B. die Forderung eines kollegialen Reichsministeriums, da „nicht zu leugnen sei, daß die Entstehung eines abstimmenden Ministerkollegiums außerhalb des Bundesrath diesen zurückzudrängen geeignet wäre." Auch Bismarck hat ja im Jahre 1884 dagegen energisch Verwahrung eingelegt. Dabei ist für seine ablehnende Haltung allerdings auch die Erfahrung der Gegenwart bestimmend, wo „in parlamentarischen Staaten überall die Entwicklung auf eine Steigerung der Stellung des Kabinetschcfs hinausläuft." Die Monarchisten versucht er mit der Bemerkung zu trösten, daß auch ein rein parlamentarischer König, eine gewaltige tatsächliche Macht in Händen haben" könne, die zuweilen vielleicht bedeutender sei als in autokratisch regierten Ländern mit ihrer pseudomonarchischen Legende". Wie dem übrigens auch sein mag, er steht keine andere Wahl, als zu dem „unvermeidlichen" Mittel des Parlamentarismus zu greifen, um die Krankheit der Bureaukratie und der bisherigen Führungsart unserer Politik zu heilen. Wir möchten den Verfasser für einen klugen politischen Arzt halten, der mit scharfem Auge und Verstände den Sitz des Übels erkennt. Hat er aber immer an die Tragweite und Wirkung seiner Heilmittel gedacht? Sie könnten doch so stark sein, daß sie einem anderen Leiden den Boden bereitenI So bliebe denn die Frage offen, ob nicht eine abgeschwächte Kur schon dieselben Ergebnisse zeitigen könnte wie die von ihm empfohlene radikale, und ob dies nicht dem Allgemeinbefinden des Patienten nützlicher wärel Denn wie bei der entschieden subjektiven Art Webers nicht anders zu erwarten, malt er die Dinge in schärfsten Licht- und Schattenwirkungen, wodurch eine gewisse Einseitigkeit der Betrachtung unver¬ G< meidlich geworden ist. *) „Bismarcks Erbe in der Reichverfassung" (1917) S. 80. Julius Springer, Berlin. **) Aus ihn ist die Bemerkung gemünzt, wenn auch W. seine Schrift nicht erwähnt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/273>, abgerufen am 26.08.2024.