von der Regierung von vornherein als völlig unannehmbar bezeichnet sind, also mit dem Pluralwahlrecht und dem berufsständischen Wahlrecht. Sie mit aller Umständlichkeit und Sorgfalt unter Heranziehung der ganzen weitschichtigen Wahlrechtsliteratur erörtern zu wollen, wie es in den Absichten der rechtsstehenden Parteien zu liegen scheint, das schmeckt doch sehr stark nach einer Verschleppungs¬ absicht. Die Hauptaufgabe der Kommission sollte vielmehr jetzt darin liegen, eindrin- gend zu prüfen, ob und wie die großen Gefahren, die nicht bloß unsere Rechtsparteien von der Einführung des gleichen Wahlrechts namentlich auch hinsichtlich der Ver¬ hältnisse in den Gemeinden und den Ostmarken befürchten, im Rahmen der Vor¬ lagen zu beschwören sein möchten. Nach dieser Richtung war die fünftägige Debatte, vom 6. bis 11. Dezember, die überhaupt mehr in die Breite wie in die Tiefe ging, doch recht unergiebig gewesen. Zwar haben zahlreiche Redner die Rück¬ wirkung des gleichen Wahlrechts auf die Gemeinden und auf die polnischen Ver¬ hältnisse in den Kreis ihrer Betrachtungen gezogen, aber ohne den Dingen irgend auf den Grund zu gehen. Man hat sich darüber gestritten, ob das gleiche Wahl¬ recht im Staate auch ein solches in den Gemeinden und Kreisen zur notwendigen Folge haben müsse, und wenn ja, ob dieses dann die Kommunen der Sozial¬ demokratie und in den polnischen Provinzen den Polen überantworten werde. Aber kaum einmal gestreift ist die sich sofort aufdrängende Frage, ob es nicht auch außerhalb des eigentlichen Wahlrechts Mittel und Wege gebe, um eine solche unerwünschte Entwicklung aufzuhalten oder unschädlich zu machen. Ebensowenig ist in den Wahlrechtsdebatten vom 5. bis 11. Dezember gehörig untersucht worden, welche Sicherungen und Kautelen des gleichen Wahlrechts den bereits von der Regierung vorgesehenen hinzuzufügen bzw. an deren Stelle zu setzen wären, um der Radikalisierung deS künftigen Abgeordnetenhauses zu begegnen. An Vor¬ schlägen der verschiedensten Art hat es ja nicht gefehlt. Vor allem ist von rechts¬ stehender Seite eine erhebliche Erweiterung der Rechte des Herrenhauses über das Maß der Vorlage hinaus gewünscht worden. An diesem Punkt setzt auch Pro¬ fessor Kaufmann in seinem erwähnten Aufsatze ein. der die -- nach unserer Auf¬ fassung sehr bedenkliche -- volle Aufhebung des Budgetprivilegs des Abgeordneten¬ hauses verlangt. In den Debatten des Abgeordnetenhauses ist außerdem von konservativer Seite die Einführung der Wahlpflicht, ständiger Wählerlisten, die Verlängerung der Legislatur-, soll wohl heißen der Budgetperioden, und die Be¬ seitigung der Stichwahlen, von freikonservativer Seite -- wo man die konservative Partei an reaktionären Forderungen noch überbieten zu wollen scheint -- eine Hinaufsetzung des Wahlrechtsalters auf 30 Jahre, eine Ausdehnung der Wohn- sitzklausel auf zwei Jahre und eine verfassungsmäßige Festlegung der hergebrachten Wahlkreiseinteilung angeregt worden. Das Zentrum verlangt ausreichende Schutz¬ maßregeln für Kirche und Schule, die natürlich nicht in die Wahlrechtsvorlage, sondern in die Verfassung selbst hineinzuarbeiten wären, etwa in der Weise, daß s 33 des Volksschulunterhaltungsgesetzes von 1906 mit seiner Festlegung der kon¬ fessionellen Volksschule als Regel zu einem integrierender Teile der Verfassung selbst erhoben würde. Vielfach erhoben wird auch der Gedanke -- in den Wahl¬ rechtsdebatten hat man freilich damit noch hinter dem Berge gehalten -- demo¬ kratischen Umsturzgelüsten des künftigen, nach dem gleichen Wahlrecht gewählten Abgeordnetenhauses dadurch einen Riegel vorzuschieben, daß jede Verfassungs-
7"
Die Beratungen der lvahlrechtskommission
von der Regierung von vornherein als völlig unannehmbar bezeichnet sind, also mit dem Pluralwahlrecht und dem berufsständischen Wahlrecht. Sie mit aller Umständlichkeit und Sorgfalt unter Heranziehung der ganzen weitschichtigen Wahlrechtsliteratur erörtern zu wollen, wie es in den Absichten der rechtsstehenden Parteien zu liegen scheint, das schmeckt doch sehr stark nach einer Verschleppungs¬ absicht. Die Hauptaufgabe der Kommission sollte vielmehr jetzt darin liegen, eindrin- gend zu prüfen, ob und wie die großen Gefahren, die nicht bloß unsere Rechtsparteien von der Einführung des gleichen Wahlrechts namentlich auch hinsichtlich der Ver¬ hältnisse in den Gemeinden und den Ostmarken befürchten, im Rahmen der Vor¬ lagen zu beschwören sein möchten. Nach dieser Richtung war die fünftägige Debatte, vom 6. bis 11. Dezember, die überhaupt mehr in die Breite wie in die Tiefe ging, doch recht unergiebig gewesen. Zwar haben zahlreiche Redner die Rück¬ wirkung des gleichen Wahlrechts auf die Gemeinden und auf die polnischen Ver¬ hältnisse in den Kreis ihrer Betrachtungen gezogen, aber ohne den Dingen irgend auf den Grund zu gehen. Man hat sich darüber gestritten, ob das gleiche Wahl¬ recht im Staate auch ein solches in den Gemeinden und Kreisen zur notwendigen Folge haben müsse, und wenn ja, ob dieses dann die Kommunen der Sozial¬ demokratie und in den polnischen Provinzen den Polen überantworten werde. Aber kaum einmal gestreift ist die sich sofort aufdrängende Frage, ob es nicht auch außerhalb des eigentlichen Wahlrechts Mittel und Wege gebe, um eine solche unerwünschte Entwicklung aufzuhalten oder unschädlich zu machen. Ebensowenig ist in den Wahlrechtsdebatten vom 5. bis 11. Dezember gehörig untersucht worden, welche Sicherungen und Kautelen des gleichen Wahlrechts den bereits von der Regierung vorgesehenen hinzuzufügen bzw. an deren Stelle zu setzen wären, um der Radikalisierung deS künftigen Abgeordnetenhauses zu begegnen. An Vor¬ schlägen der verschiedensten Art hat es ja nicht gefehlt. Vor allem ist von rechts¬ stehender Seite eine erhebliche Erweiterung der Rechte des Herrenhauses über das Maß der Vorlage hinaus gewünscht worden. An diesem Punkt setzt auch Pro¬ fessor Kaufmann in seinem erwähnten Aufsatze ein. der die — nach unserer Auf¬ fassung sehr bedenkliche — volle Aufhebung des Budgetprivilegs des Abgeordneten¬ hauses verlangt. In den Debatten des Abgeordnetenhauses ist außerdem von konservativer Seite die Einführung der Wahlpflicht, ständiger Wählerlisten, die Verlängerung der Legislatur-, soll wohl heißen der Budgetperioden, und die Be¬ seitigung der Stichwahlen, von freikonservativer Seite — wo man die konservative Partei an reaktionären Forderungen noch überbieten zu wollen scheint — eine Hinaufsetzung des Wahlrechtsalters auf 30 Jahre, eine Ausdehnung der Wohn- sitzklausel auf zwei Jahre und eine verfassungsmäßige Festlegung der hergebrachten Wahlkreiseinteilung angeregt worden. Das Zentrum verlangt ausreichende Schutz¬ maßregeln für Kirche und Schule, die natürlich nicht in die Wahlrechtsvorlage, sondern in die Verfassung selbst hineinzuarbeiten wären, etwa in der Weise, daß s 33 des Volksschulunterhaltungsgesetzes von 1906 mit seiner Festlegung der kon¬ fessionellen Volksschule als Regel zu einem integrierender Teile der Verfassung selbst erhoben würde. Vielfach erhoben wird auch der Gedanke — in den Wahl¬ rechtsdebatten hat man freilich damit noch hinter dem Berge gehalten — demo¬ kratischen Umsturzgelüsten des künftigen, nach dem gleichen Wahlrecht gewählten Abgeordnetenhauses dadurch einen Riegel vorzuschieben, daß jede Verfassungs-
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Die Beratungen der lvahlrechtskommission
von der Regierung von vornherein als völlig unannehmbar bezeichnet sind,
also mit dem Pluralwahlrecht und dem berufsständischen Wahlrecht. Sie mit
aller Umständlichkeit und Sorgfalt unter Heranziehung der ganzen weitschichtigen
Wahlrechtsliteratur erörtern zu wollen, wie es in den Absichten der rechtsstehenden
Parteien zu liegen scheint, das schmeckt doch sehr stark nach einer Verschleppungs¬
absicht. Die Hauptaufgabe der Kommission sollte vielmehr jetzt darin liegen, eindrin-
gend zu prüfen, ob und wie die großen Gefahren, die nicht bloß unsere Rechtsparteien
von der Einführung des gleichen Wahlrechts namentlich auch hinsichtlich der Ver¬
hältnisse in den Gemeinden und den Ostmarken befürchten, im Rahmen der Vor¬
lagen zu beschwören sein möchten. Nach dieser Richtung war die fünftägige Debatte,
vom 6. bis 11. Dezember, die überhaupt mehr in die Breite wie in die Tiefe
ging, doch recht unergiebig gewesen. Zwar haben zahlreiche Redner die Rück¬
wirkung des gleichen Wahlrechts auf die Gemeinden und auf die polnischen Ver¬
hältnisse in den Kreis ihrer Betrachtungen gezogen, aber ohne den Dingen irgend
auf den Grund zu gehen. Man hat sich darüber gestritten, ob das gleiche Wahl¬
recht im Staate auch ein solches in den Gemeinden und Kreisen zur notwendigen
Folge haben müsse, und wenn ja, ob dieses dann die Kommunen der Sozial¬
demokratie und in den polnischen Provinzen den Polen überantworten werde.
Aber kaum einmal gestreift ist die sich sofort aufdrängende Frage, ob es nicht
auch außerhalb des eigentlichen Wahlrechts Mittel und Wege gebe, um eine solche
unerwünschte Entwicklung aufzuhalten oder unschädlich zu machen. Ebensowenig
ist in den Wahlrechtsdebatten vom 5. bis 11. Dezember gehörig untersucht worden,
welche Sicherungen und Kautelen des gleichen Wahlrechts den bereits von der
Regierung vorgesehenen hinzuzufügen bzw. an deren Stelle zu setzen wären, um
der Radikalisierung deS künftigen Abgeordnetenhauses zu begegnen. An Vor¬
schlägen der verschiedensten Art hat es ja nicht gefehlt. Vor allem ist von rechts¬
stehender Seite eine erhebliche Erweiterung der Rechte des Herrenhauses über das
Maß der Vorlage hinaus gewünscht worden. An diesem Punkt setzt auch Pro¬
fessor Kaufmann in seinem erwähnten Aufsatze ein. der die — nach unserer Auf¬
fassung sehr bedenkliche — volle Aufhebung des Budgetprivilegs des Abgeordneten¬
hauses verlangt. In den Debatten des Abgeordnetenhauses ist außerdem von
konservativer Seite die Einführung der Wahlpflicht, ständiger Wählerlisten, die
Verlängerung der Legislatur-, soll wohl heißen der Budgetperioden, und die Be¬
seitigung der Stichwahlen, von freikonservativer Seite — wo man die konservative
Partei an reaktionären Forderungen noch überbieten zu wollen scheint — eine
Hinaufsetzung des Wahlrechtsalters auf 30 Jahre, eine Ausdehnung der Wohn-
sitzklausel auf zwei Jahre und eine verfassungsmäßige Festlegung der hergebrachten
Wahlkreiseinteilung angeregt worden. Das Zentrum verlangt ausreichende Schutz¬
maßregeln für Kirche und Schule, die natürlich nicht in die Wahlrechtsvorlage,
sondern in die Verfassung selbst hineinzuarbeiten wären, etwa in der Weise, daß
s 33 des Volksschulunterhaltungsgesetzes von 1906 mit seiner Festlegung der kon¬
fessionellen Volksschule als Regel zu einem integrierender Teile der Verfassung
selbst erhoben würde. Vielfach erhoben wird auch der Gedanke — in den Wahl¬
rechtsdebatten hat man freilich damit noch hinter dem Berge gehalten — demo¬
kratischen Umsturzgelüsten des künftigen, nach dem gleichen Wahlrecht gewählten
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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/95>, abgerufen am 24.01.2025.
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