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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Die Beratungen der Wahlrechtskommission

änderung, die heute durch die gewöhnliche, absolute Stimmenmehrheit bei zwei¬
maliger, durch einen Zeitraum von 21 Tagen getrennter Abstimmung durchzu¬
drücken ist (Art. 107 der Verfassung), an eine qualifizierte Stimmenmehrheit, etwa
eine Zweidrittel- oder gar Dreiviertelmajorität gebunden wird. Ein verwünscht ge¬
scheiter, aber schwerlich sehr sympathischer Gedanke: erst rasch noch eine Anzahl
von Verfassungsänderungen in punoto konfessionelle Volksschule. Wahlkreiseinteilung
usw. vorzunehmen und dann hermetisch die Türe gegen weitere Verfassungs¬
änderungen zu schließen.

Endlich ist auch von fast allen Rednern der Wahlrechtsdebatten im Dezember
als eine^ Modifikation des gleichen Wahlrechtes die Einführung der Verhältniswahl
erörtert worden. Gegen ihre generelle Durchführung hat sich auf konservativer,
freikonservativer und Zentrumsseite Widerspruch erhoben; für eine teilweise Ein¬
führung etwa in Grvßberlin, dem ^westfälischen und dem oberschlesischen Jndustrie-
bezirk und in den polnischen Gebietsteilen ist aber offenbar eine starke Majorität.
Leider hat sich kein einziger Redner die Mühe genommen, das Thema der Ver¬
hältniswahl etwas eingehender zu behandeln, obwohl gerade in ihr sich das einzige
Mittel bietet, die Rechte der Minoritäten zu wahren, die bei dem gleichen Wahl¬
recht sozusagen unter den Tisch fallen. Auch daß die Verhältniswahl ein Mittel
sein könne, um die Interessen und Rechte der deutschen Minderheiten in den
gemischtsprachigen und besonders den polnischen Bezirken zu schützen, ist von keinem
Redner näher dargelegt worden, so viel und hochtönend auch von den konservativen,
freikonservativen und nationalliberalen Rednern der Wille, für die Ostmarken ein¬
zutreten, betont worden ist. Man sieht hier wieder einmal so recht, daß es
eine leidige Gewohnheit der parlamentarischen Debatte ist, um die Dinge herum
zu reden, statt ihnen resolut auf den Leib zu rücken.

Unter diesen Umständen wird es für die Leser der "Grenzboten" eine will¬
kommene Ergänzung der Wahlrechtsdebatten sein, daß die beiden nachfolgenden
Aufsätze zwei der wichtigsten in dem Parlament nur ganz obenhin behandelte
Probleme, die Einführung der Verhältniswahl und die Rückwirkung des gleichen
Wahlrechts auf die Gemeinden mit besonderer Rücksicht auf die Ostmarken energisch
anfassen. In dem Aufsatze des Herrn Dr. Fraenkel sind die Vorzüge des Ver-
hältniswahlsystems so klar und einleuchtend begründet worden, wie ich es sonst
kaum gefunden habe. Es ist allerdings die Frage, ob dabei die Nachteile des
Systems hinreichend gewürdigt sind. In den Debatten des Abgeordnetenhauses
ist es speziell von den Abgeordneten Herold und Lüdicke als ein Fehler des Ver¬
hältniswahlsystems hingestellt worden, daß das persönliche Verhältnis zwischen
den Wählern und den Abgeordneten, die genaue Kenntnis der Verhältnisse und
Personen, welche, bei der Vertretung eines begrenzten Wahlkreises beständen, be¬
seitigt würden; nicht mehr Personen, sondern Parteien würden gewählt. Mir
selbst würde eine andere Folge des Verhältniswahlsystems, aus die Herr Dr. Fraenkel
nicht eingegangen ist, und die ebensowenig in den Verhandlungen des Abgeordneten¬
hauses berührt worden ist, viel bedenklicher erscheinen: daß der Einfluß der Partei¬
organisationen, die Macht der Parteipäpste, die ohnedies schon groß genug ist,
über die Maßen gestärkt wird. Durch die Einführung der Verhältniswahl würde
das Übergewicht ehrgeiziger Parteiführer, in dem ein Bismarck doch einen Krebs¬
schaden unserer öffentlichen Verhältnisse -- mit vollem Rechte -- erblickte, gewisser-


Die Beratungen der Wahlrechtskommission

änderung, die heute durch die gewöhnliche, absolute Stimmenmehrheit bei zwei¬
maliger, durch einen Zeitraum von 21 Tagen getrennter Abstimmung durchzu¬
drücken ist (Art. 107 der Verfassung), an eine qualifizierte Stimmenmehrheit, etwa
eine Zweidrittel- oder gar Dreiviertelmajorität gebunden wird. Ein verwünscht ge¬
scheiter, aber schwerlich sehr sympathischer Gedanke: erst rasch noch eine Anzahl
von Verfassungsänderungen in punoto konfessionelle Volksschule. Wahlkreiseinteilung
usw. vorzunehmen und dann hermetisch die Türe gegen weitere Verfassungs¬
änderungen zu schließen.

Endlich ist auch von fast allen Rednern der Wahlrechtsdebatten im Dezember
als eine^ Modifikation des gleichen Wahlrechtes die Einführung der Verhältniswahl
erörtert worden. Gegen ihre generelle Durchführung hat sich auf konservativer,
freikonservativer und Zentrumsseite Widerspruch erhoben; für eine teilweise Ein¬
führung etwa in Grvßberlin, dem ^westfälischen und dem oberschlesischen Jndustrie-
bezirk und in den polnischen Gebietsteilen ist aber offenbar eine starke Majorität.
Leider hat sich kein einziger Redner die Mühe genommen, das Thema der Ver¬
hältniswahl etwas eingehender zu behandeln, obwohl gerade in ihr sich das einzige
Mittel bietet, die Rechte der Minoritäten zu wahren, die bei dem gleichen Wahl¬
recht sozusagen unter den Tisch fallen. Auch daß die Verhältniswahl ein Mittel
sein könne, um die Interessen und Rechte der deutschen Minderheiten in den
gemischtsprachigen und besonders den polnischen Bezirken zu schützen, ist von keinem
Redner näher dargelegt worden, so viel und hochtönend auch von den konservativen,
freikonservativen und nationalliberalen Rednern der Wille, für die Ostmarken ein¬
zutreten, betont worden ist. Man sieht hier wieder einmal so recht, daß es
eine leidige Gewohnheit der parlamentarischen Debatte ist, um die Dinge herum
zu reden, statt ihnen resolut auf den Leib zu rücken.

Unter diesen Umständen wird es für die Leser der „Grenzboten" eine will¬
kommene Ergänzung der Wahlrechtsdebatten sein, daß die beiden nachfolgenden
Aufsätze zwei der wichtigsten in dem Parlament nur ganz obenhin behandelte
Probleme, die Einführung der Verhältniswahl und die Rückwirkung des gleichen
Wahlrechts auf die Gemeinden mit besonderer Rücksicht auf die Ostmarken energisch
anfassen. In dem Aufsatze des Herrn Dr. Fraenkel sind die Vorzüge des Ver-
hältniswahlsystems so klar und einleuchtend begründet worden, wie ich es sonst
kaum gefunden habe. Es ist allerdings die Frage, ob dabei die Nachteile des
Systems hinreichend gewürdigt sind. In den Debatten des Abgeordnetenhauses
ist es speziell von den Abgeordneten Herold und Lüdicke als ein Fehler des Ver¬
hältniswahlsystems hingestellt worden, daß das persönliche Verhältnis zwischen
den Wählern und den Abgeordneten, die genaue Kenntnis der Verhältnisse und
Personen, welche, bei der Vertretung eines begrenzten Wahlkreises beständen, be¬
seitigt würden; nicht mehr Personen, sondern Parteien würden gewählt. Mir
selbst würde eine andere Folge des Verhältniswahlsystems, aus die Herr Dr. Fraenkel
nicht eingegangen ist, und die ebensowenig in den Verhandlungen des Abgeordneten¬
hauses berührt worden ist, viel bedenklicher erscheinen: daß der Einfluß der Partei¬
organisationen, die Macht der Parteipäpste, die ohnedies schon groß genug ist,
über die Maßen gestärkt wird. Durch die Einführung der Verhältniswahl würde
das Übergewicht ehrgeiziger Parteiführer, in dem ein Bismarck doch einen Krebs¬
schaden unserer öffentlichen Verhältnisse — mit vollem Rechte — erblickte, gewisser-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/96>, abgerufen am 22.07.2024.