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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Die Polenpolitik der Deutschen und Polen

Deutschen und das Deutsche Reich. Er wird mit seiner vollen Wucht auf unsrer
Ostmark lasten, dank den Fehlern unserer Diplomaten.

Wir müssen damit rechnen, daß wenn auf dem ehemals russischem Reichs¬
gebiet nicht genügende Sicherheiten geschaffen werden, in Posen, Westpreußen,
Oberschlesien und Ostpreußen (Masuren) nach dem Kriege ein Kampf des polnischen
Elements gegen das Deutschtum in Stadt und Land einsetzen wird, der in seiner
Erbitterung und Rücksichtslosigkeit kaum zurückstehen dürfte hinter dem, was die
Tschechen sich in Osterreich geleistet haben.

Angesichts dieser Lage und Aussichten erhebt sich für uns auch die Frage
nach den inneren Sicherungen, die wir dem polnischen Streben, über unsre Ost¬
mark zu herrschen, entgegensetzen könnten.

Soviel scheint festzustehen: die bis zum Kriege befolgte Ostmarkenpolitik
wird sich nach dem Kriege ohne gewisse Ergänzungen und Anpassung an die
neuen Verhältnisse nicht mehr aufrecht erhalten lassen. Die preußische Staats¬
regierung hat dem auch schon Rechnung getragen, indem sie einige unbrauchbar
gewordene Maßnahmen teils aufhob, teils milderte: das Enteignungsgesetz, das
bekanntlich nur bei zwei Grundstücken zur Anwendung gekommen ist, soll wieder
in Fortfall kommen, gewisse Beschränkungen, die den Polen beim Landerwerb
und bei der Bebauung auferlegt waren, sind gleichfalls gefallen; beim Religions¬
unterricht in den Schulen soll der polnischen Sprache größere Verwendungsfreiheit
zugesichert sein. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß die Ostmark den Polen
ausgeliefert werden wird. Was angestrebt wird, ist vielmehr die Entkleidung
der Ostmarkenpolitik von alle dem, was ihr einen Angriffscharakter gibt. Aus
dem mir zugänglichen, sehr verstreuten Material läßt sich von der teils schon
eingeleiteten, teils in Aussicht genommenen Ostmarkenpolitik folgendes Bild
entwerfen:

Der Kampf um den Boden wird auf das Maß zurückgeführt, das not¬
wendig ist, um einer Polonisierung deutscher Kreise vorzubeugen; er wird also
nicht mehr auf die in Frage kommenden Provinzen als Ganzes ausgedehnt, son¬
dern soll beschränkt bleiben auf einige Ortschaften. Die Ansiedlungskommission
bleibt bestehen. Aber die ergänzenden gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften sollen
berechtigt sein, neben deutschen Bauern und Landarbeitern auch solche polnischer
Nationalität anzusetzen und mit staatlichen Mitteln zu fördern.

Die Ansiedlung deutscher Bauern und Landarbeiter wird in der
bisherigen Weise, also in der Form des Rentenguts mit nationalem Wiederkaufs-
recht durch die Ansiedlungskommission und durch staatlich unterstützte gemeinnützige
Siedlungsgesellschaften mit deutschnationaler Tendenz fortgesetzt. Ebenso wird
fortgefahren in der Vesitzbefestigung des deutschen ländlichen Grund¬
besitzes durch die Regierungsbauten in Posen und Westpreußen, sowie durch die
gemeinnützigen Siedlungsgesellschasten in Ostpreußen, Pommern und Schlesien:
diese Besitzbefestigung erfolgt mit Hilfe von Hypothekenregulierung und Sicherung
für die deutsche Hand in Form des nationalen Wiederkaufsrechtes. -- Neu hinzu
tritt die Zulassung der Polen zur Ansiedlung unter staatlicher Beihilfe auch
außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet eine außerordentlich weitgehende
Milderung des H 13b des Gesetzes von 1904, der die Genehmigung zur Ansied¬
lung von Polen außerhalb geschlossener Ortschaften abhängig machte von der


Die Polenpolitik der Deutschen und Polen

Deutschen und das Deutsche Reich. Er wird mit seiner vollen Wucht auf unsrer
Ostmark lasten, dank den Fehlern unserer Diplomaten.

Wir müssen damit rechnen, daß wenn auf dem ehemals russischem Reichs¬
gebiet nicht genügende Sicherheiten geschaffen werden, in Posen, Westpreußen,
Oberschlesien und Ostpreußen (Masuren) nach dem Kriege ein Kampf des polnischen
Elements gegen das Deutschtum in Stadt und Land einsetzen wird, der in seiner
Erbitterung und Rücksichtslosigkeit kaum zurückstehen dürfte hinter dem, was die
Tschechen sich in Osterreich geleistet haben.

Angesichts dieser Lage und Aussichten erhebt sich für uns auch die Frage
nach den inneren Sicherungen, die wir dem polnischen Streben, über unsre Ost¬
mark zu herrschen, entgegensetzen könnten.

Soviel scheint festzustehen: die bis zum Kriege befolgte Ostmarkenpolitik
wird sich nach dem Kriege ohne gewisse Ergänzungen und Anpassung an die
neuen Verhältnisse nicht mehr aufrecht erhalten lassen. Die preußische Staats¬
regierung hat dem auch schon Rechnung getragen, indem sie einige unbrauchbar
gewordene Maßnahmen teils aufhob, teils milderte: das Enteignungsgesetz, das
bekanntlich nur bei zwei Grundstücken zur Anwendung gekommen ist, soll wieder
in Fortfall kommen, gewisse Beschränkungen, die den Polen beim Landerwerb
und bei der Bebauung auferlegt waren, sind gleichfalls gefallen; beim Religions¬
unterricht in den Schulen soll der polnischen Sprache größere Verwendungsfreiheit
zugesichert sein. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß die Ostmark den Polen
ausgeliefert werden wird. Was angestrebt wird, ist vielmehr die Entkleidung
der Ostmarkenpolitik von alle dem, was ihr einen Angriffscharakter gibt. Aus
dem mir zugänglichen, sehr verstreuten Material läßt sich von der teils schon
eingeleiteten, teils in Aussicht genommenen Ostmarkenpolitik folgendes Bild
entwerfen:

Der Kampf um den Boden wird auf das Maß zurückgeführt, das not¬
wendig ist, um einer Polonisierung deutscher Kreise vorzubeugen; er wird also
nicht mehr auf die in Frage kommenden Provinzen als Ganzes ausgedehnt, son¬
dern soll beschränkt bleiben auf einige Ortschaften. Die Ansiedlungskommission
bleibt bestehen. Aber die ergänzenden gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften sollen
berechtigt sein, neben deutschen Bauern und Landarbeitern auch solche polnischer
Nationalität anzusetzen und mit staatlichen Mitteln zu fördern.

Die Ansiedlung deutscher Bauern und Landarbeiter wird in der
bisherigen Weise, also in der Form des Rentenguts mit nationalem Wiederkaufs-
recht durch die Ansiedlungskommission und durch staatlich unterstützte gemeinnützige
Siedlungsgesellschaften mit deutschnationaler Tendenz fortgesetzt. Ebenso wird
fortgefahren in der Vesitzbefestigung des deutschen ländlichen Grund¬
besitzes durch die Regierungsbauten in Posen und Westpreußen, sowie durch die
gemeinnützigen Siedlungsgesellschasten in Ostpreußen, Pommern und Schlesien:
diese Besitzbefestigung erfolgt mit Hilfe von Hypothekenregulierung und Sicherung
für die deutsche Hand in Form des nationalen Wiederkaufsrechtes. — Neu hinzu
tritt die Zulassung der Polen zur Ansiedlung unter staatlicher Beihilfe auch
außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet eine außerordentlich weitgehende
Milderung des H 13b des Gesetzes von 1904, der die Genehmigung zur Ansied¬
lung von Polen außerhalb geschlossener Ortschaften abhängig machte von der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/250>, abgerufen am 22.07.2024.