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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Zur Rcforni des Herrenhauses

Zur Reform des Herrenhauses

cis gleiche Wahlrecht ist eine politische Notwendigkeit geworden. Die
allzulange aufgestauten Wasser politischer Wünsche haben den Druck
außerordentlich verstärkt und der Sturmwind des Krieges tut das
Seinige. Nun sieht man kein Halten mehr. Gegen die suggestive
Kraft des Wortes "Gleichheit" sind unter diesen Umständen logische,
und ebenso im tieferen Sinne ethische Erwägungen machtlos, nun gar.
wenn die maßgebenden Stellen selber das zündende Schibboleth in dieOffentlichteit ge¬
rufen haben. Erschwerend wirkt auch der Umstand, daß die trotz Literaturbergen doch
recht spröde Mechanik der Wahlsysteme einen in jeder Beziehung brauchbaren
Ersatz für das Massenrecht nicht darbietet, was man bei den an sich erörterungs¬
fähigen Vorschlägen des Freiherr" von Zedlitz und des nationalliberalen Ab¬
geordneten Schifftrer beobachten kann. Da also politische Opportunist die Stunde
regiert, müssen Sorgen über die Zukunft hinter den drückenderen der Gegenwart
zurücktreten, obwohl eine solche "Augenblickspolitik" wieder eigene schwere Be¬
denken hervorruft. Auch Vergangenes, wie den Ursprung der Botschaft vom
11. Juli, läßt man jetzt am besten ruhen, der Ausgang wird über Schöpfungen
und Schöpfer das Urteil sprechen.

Hier nur das eine: Friedrich Thinae hat vor kurzem in einem viel¬
beachteten Aufsatz (in den "Annalen für soziale Politik und Gesetzgebung") die
Verkündung des gleichen Wahlrechts in Zusammenhang gestellt mit der für die
damalige Regierung sich erhebenden Notwendigkeit, "das Durchhalten der breiten
Volksmassen zu befördern, insbesondere die Sozialdemokratie bei der Politik des
4. August festzuhalten." Selbst diese Lesart -- man kennt und hört bekanntlich
auch andere -- läßt das politische Zweckmotiv ganz augenfällig werden und steht
im Widerspruch zur "alleinig ethischen Begründung" der Vorlage von feiten der
Regierung.

Denn das muß man doch zugeben: ihr "uuumschränktes Vertrauen in das
Volk", wenn es wirklich berechtigt war -- und wir zweifeln nicht daran -- brauchte
eben kein äußerliches Zeichen während des Krieges oder aber, wenn man schon
nicht warten wollte, konnte es andere Formen finden, als jenen krassen Bruch
mit der Vergangenheit. Es bedeutet geradezu eine Beleidigung jedes einzelnen
Volksgenossen, wenn man annehmen wollte, daß er seine fernere Opferbereitschaft
an die Bedingung verfassungsrechtlicher Garantien knüpft. -- In den Schützen¬
gräben hat man zu solch spekulierendem Kriegsgewinnlertum keine Zeit. Die
Regierung selber weist dementsprechend den Gedanken einer "Belohnung" weit
von sich, wie das schon Bismarck hinsichtlich der Freiheitskämpfer von 1818 getan
hat. Auch von den Linksparteien darf man wohl erwarten, daß sie ihre patriotische
Haltung nicht von innerpolitischen Zugeständnissen abhängig machen. DaS Spiel
mit dem Feuer der drohenden Volksstimmung -- das man nach nllcrneuesten Er¬
eignissen nicht bloß als taktisches Manöver werten kann -- will allerdings recht
wenig zu jenem Geiste passen, den das viel zitierte Kaiserwort vom 1. August aus
der Gegenseite voraussetzte. Was aber zweitens die Form des Vertrauens betrifft,
so brauchte die damalige Regierung unseres Erachtens kein so hohes Spiel zu
spielen, wenn sie nicht gleich mit radikalen Zugeständnissen begonnen hätte. Noch
kurz vor dem 11. Juli war eine Mehrheit für ein Pluralsystem im Abgeordneten-
Hause vorhanden. Erhitzte man allerdings die öffentliche Meinung mit dem Ver¬
sprechen des gleichen Wahlrechts -- zumal noch in der feierlichen Form eines
Thronversprechens --, so haftete sie nach Art eines Maximalthermometers auf der
Höchsttemperatur."

Es bleibt also bei der politischen Begründung; man hat ein "Reizmittel
anwenden wollen, wie es der Freiherr vom Stein schon vor hundert Jahren in
ähnlicher Lage empfahl. Und nehmen wir die aus politischen Rücksichten geborene
Tat als politische Notwendigkeit an. so liegt das Problem nicht mehr darin, daß,


Zur Rcforni des Herrenhauses

Zur Reform des Herrenhauses

cis gleiche Wahlrecht ist eine politische Notwendigkeit geworden. Die
allzulange aufgestauten Wasser politischer Wünsche haben den Druck
außerordentlich verstärkt und der Sturmwind des Krieges tut das
Seinige. Nun sieht man kein Halten mehr. Gegen die suggestive
Kraft des Wortes „Gleichheit" sind unter diesen Umständen logische,
und ebenso im tieferen Sinne ethische Erwägungen machtlos, nun gar.
wenn die maßgebenden Stellen selber das zündende Schibboleth in dieOffentlichteit ge¬
rufen haben. Erschwerend wirkt auch der Umstand, daß die trotz Literaturbergen doch
recht spröde Mechanik der Wahlsysteme einen in jeder Beziehung brauchbaren
Ersatz für das Massenrecht nicht darbietet, was man bei den an sich erörterungs¬
fähigen Vorschlägen des Freiherr» von Zedlitz und des nationalliberalen Ab¬
geordneten Schifftrer beobachten kann. Da also politische Opportunist die Stunde
regiert, müssen Sorgen über die Zukunft hinter den drückenderen der Gegenwart
zurücktreten, obwohl eine solche „Augenblickspolitik" wieder eigene schwere Be¬
denken hervorruft. Auch Vergangenes, wie den Ursprung der Botschaft vom
11. Juli, läßt man jetzt am besten ruhen, der Ausgang wird über Schöpfungen
und Schöpfer das Urteil sprechen.

Hier nur das eine: Friedrich Thinae hat vor kurzem in einem viel¬
beachteten Aufsatz (in den „Annalen für soziale Politik und Gesetzgebung") die
Verkündung des gleichen Wahlrechts in Zusammenhang gestellt mit der für die
damalige Regierung sich erhebenden Notwendigkeit, „das Durchhalten der breiten
Volksmassen zu befördern, insbesondere die Sozialdemokratie bei der Politik des
4. August festzuhalten." Selbst diese Lesart — man kennt und hört bekanntlich
auch andere — läßt das politische Zweckmotiv ganz augenfällig werden und steht
im Widerspruch zur „alleinig ethischen Begründung" der Vorlage von feiten der
Regierung.

Denn das muß man doch zugeben: ihr „uuumschränktes Vertrauen in das
Volk", wenn es wirklich berechtigt war — und wir zweifeln nicht daran — brauchte
eben kein äußerliches Zeichen während des Krieges oder aber, wenn man schon
nicht warten wollte, konnte es andere Formen finden, als jenen krassen Bruch
mit der Vergangenheit. Es bedeutet geradezu eine Beleidigung jedes einzelnen
Volksgenossen, wenn man annehmen wollte, daß er seine fernere Opferbereitschaft
an die Bedingung verfassungsrechtlicher Garantien knüpft. — In den Schützen¬
gräben hat man zu solch spekulierendem Kriegsgewinnlertum keine Zeit. Die
Regierung selber weist dementsprechend den Gedanken einer „Belohnung" weit
von sich, wie das schon Bismarck hinsichtlich der Freiheitskämpfer von 1818 getan
hat. Auch von den Linksparteien darf man wohl erwarten, daß sie ihre patriotische
Haltung nicht von innerpolitischen Zugeständnissen abhängig machen. DaS Spiel
mit dem Feuer der drohenden Volksstimmung — das man nach nllcrneuesten Er¬
eignissen nicht bloß als taktisches Manöver werten kann — will allerdings recht
wenig zu jenem Geiste passen, den das viel zitierte Kaiserwort vom 1. August aus
der Gegenseite voraussetzte. Was aber zweitens die Form des Vertrauens betrifft,
so brauchte die damalige Regierung unseres Erachtens kein so hohes Spiel zu
spielen, wenn sie nicht gleich mit radikalen Zugeständnissen begonnen hätte. Noch
kurz vor dem 11. Juli war eine Mehrheit für ein Pluralsystem im Abgeordneten-
Hause vorhanden. Erhitzte man allerdings die öffentliche Meinung mit dem Ver¬
sprechen des gleichen Wahlrechts — zumal noch in der feierlichen Form eines
Thronversprechens —, so haftete sie nach Art eines Maximalthermometers auf der
Höchsttemperatur."

Es bleibt also bei der politischen Begründung; man hat ein „Reizmittel
anwenden wollen, wie es der Freiherr vom Stein schon vor hundert Jahren in
ähnlicher Lage empfahl. Und nehmen wir die aus politischen Rücksichten geborene
Tat als politische Notwendigkeit an. so liegt das Problem nicht mehr darin, daß,


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[0183] Zur Rcforni des Herrenhauses Zur Reform des Herrenhauses cis gleiche Wahlrecht ist eine politische Notwendigkeit geworden. Die allzulange aufgestauten Wasser politischer Wünsche haben den Druck außerordentlich verstärkt und der Sturmwind des Krieges tut das Seinige. Nun sieht man kein Halten mehr. Gegen die suggestive Kraft des Wortes „Gleichheit" sind unter diesen Umständen logische, und ebenso im tieferen Sinne ethische Erwägungen machtlos, nun gar. wenn die maßgebenden Stellen selber das zündende Schibboleth in dieOffentlichteit ge¬ rufen haben. Erschwerend wirkt auch der Umstand, daß die trotz Literaturbergen doch recht spröde Mechanik der Wahlsysteme einen in jeder Beziehung brauchbaren Ersatz für das Massenrecht nicht darbietet, was man bei den an sich erörterungs¬ fähigen Vorschlägen des Freiherr» von Zedlitz und des nationalliberalen Ab¬ geordneten Schifftrer beobachten kann. Da also politische Opportunist die Stunde regiert, müssen Sorgen über die Zukunft hinter den drückenderen der Gegenwart zurücktreten, obwohl eine solche „Augenblickspolitik" wieder eigene schwere Be¬ denken hervorruft. Auch Vergangenes, wie den Ursprung der Botschaft vom 11. Juli, läßt man jetzt am besten ruhen, der Ausgang wird über Schöpfungen und Schöpfer das Urteil sprechen. Hier nur das eine: Friedrich Thinae hat vor kurzem in einem viel¬ beachteten Aufsatz (in den „Annalen für soziale Politik und Gesetzgebung") die Verkündung des gleichen Wahlrechts in Zusammenhang gestellt mit der für die damalige Regierung sich erhebenden Notwendigkeit, „das Durchhalten der breiten Volksmassen zu befördern, insbesondere die Sozialdemokratie bei der Politik des 4. August festzuhalten." Selbst diese Lesart — man kennt und hört bekanntlich auch andere — läßt das politische Zweckmotiv ganz augenfällig werden und steht im Widerspruch zur „alleinig ethischen Begründung" der Vorlage von feiten der Regierung. Denn das muß man doch zugeben: ihr „uuumschränktes Vertrauen in das Volk", wenn es wirklich berechtigt war — und wir zweifeln nicht daran — brauchte eben kein äußerliches Zeichen während des Krieges oder aber, wenn man schon nicht warten wollte, konnte es andere Formen finden, als jenen krassen Bruch mit der Vergangenheit. Es bedeutet geradezu eine Beleidigung jedes einzelnen Volksgenossen, wenn man annehmen wollte, daß er seine fernere Opferbereitschaft an die Bedingung verfassungsrechtlicher Garantien knüpft. — In den Schützen¬ gräben hat man zu solch spekulierendem Kriegsgewinnlertum keine Zeit. Die Regierung selber weist dementsprechend den Gedanken einer „Belohnung" weit von sich, wie das schon Bismarck hinsichtlich der Freiheitskämpfer von 1818 getan hat. Auch von den Linksparteien darf man wohl erwarten, daß sie ihre patriotische Haltung nicht von innerpolitischen Zugeständnissen abhängig machen. DaS Spiel mit dem Feuer der drohenden Volksstimmung — das man nach nllcrneuesten Er¬ eignissen nicht bloß als taktisches Manöver werten kann — will allerdings recht wenig zu jenem Geiste passen, den das viel zitierte Kaiserwort vom 1. August aus der Gegenseite voraussetzte. Was aber zweitens die Form des Vertrauens betrifft, so brauchte die damalige Regierung unseres Erachtens kein so hohes Spiel zu spielen, wenn sie nicht gleich mit radikalen Zugeständnissen begonnen hätte. Noch kurz vor dem 11. Juli war eine Mehrheit für ein Pluralsystem im Abgeordneten- Hause vorhanden. Erhitzte man allerdings die öffentliche Meinung mit dem Ver¬ sprechen des gleichen Wahlrechts — zumal noch in der feierlichen Form eines Thronversprechens —, so haftete sie nach Art eines Maximalthermometers auf der Höchsttemperatur." Es bleibt also bei der politischen Begründung; man hat ein „Reizmittel anwenden wollen, wie es der Freiherr vom Stein schon vor hundert Jahren in ähnlicher Lage empfahl. Und nehmen wir die aus politischen Rücksichten geborene Tat als politische Notwendigkeit an. so liegt das Problem nicht mehr darin, daß,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/183>, abgerufen am 23.07.2024.