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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe

Bischöfe, daß das Wort Jesu: "Ein Hirt und eine Herde" noch einmal Wahrheit werden
möge. Aber, sagen sie -- und diese Worte müssen unterstrichen werden -- "wir
dürfen nun und nimmer ihre Erfüllung beschleunigen wollen durch Preisgabe
auch nur eines Pünktleins von dem, was zum Wesen unseres heiligen katholischen
Glaubens gehört." Die Gefahr konfessioneller Verflachung ist nach dem Dafür¬
halten der Kirchenfürsten durch den Krieg, der die Menschen durcheinander-
würfelte, sehr bedrohlich geworden. Sie ergab sich aber schon längst durch den
Zusammenschluß der Angehörigen verschiedener Bekenntnisse zu bestimmten Ver¬
einigungen und Verbänden. Die Bischöfe denken hier an den Streit um die
christlichen Gewerkschaften, der seinerzeit die katholische Kirche Deutschlands er¬
schütterte. Sie stellen sich im wesentlichen auf den damals vom Papst vertretenen
Standpunkt. Ein Zusammengehen katholischer und evangelischer Arbeiter in rein
praktischen Fragen, wie es die München-Gladbacher Richtung im Gegensatz gegen
die Berliner verteidigte, scheint ihnen zulässig. Immerhin, sagen sie, bestehen auch
in diesem Falle Gefahren, und diese werden außerordentlich ernst, wenn die
gemeinsam erstrebten Ziele sich mit Fragen der Weltanschauung und Religion
berühren. Und nun treten die Kirchenfürsten mit ihrer vollen bischöflichen
Autorität auf. "Darum ist es die heilige Gewissenspflicht unseres obersten Hirten
und eurer Bischöfe, zu wachen, daß bei solchen Anlässen der Glaube nicht Schiff¬
bruch leide." "Wo und wann diese Gefahren vorhanden sind, und wie ihnen ent¬
gegengearbeitet werden soll, darüber zu befinden, ist Aufgabe der kirchlichen Obrig¬
keit." Im Hinblick auf den im Jahre 1899 ausgebrochenen und vielfach in den
schärfsten Formen ausgefochtenen Gewerkschaftsstreit bemerken sie noch in Anlehnung
an das erste Rundschreiben Papst Benedikts des Fünfzehnten, daß man gewiß in
Fragen, die noch nicht durch eine Entscheidung des apostolischen Stuhles erledigt
seien, frei seine Meinung sagen und aufrechterhalten dürfe. Doch sei jede Ma߬
losigkeit des Urteils und Verdächtigung der Glaubenstreue Andersdenkender zu
vermeiden, und müsse man sich vor Augen halten, daß der heilige Vater mit dem
ganzen Ernst seines apostolischen Amtes sein Recht betone, seine Stimme zu er¬
heben, wann und wie es ihm geboten scheine, und daß es die Pflicht der Kinder
der Kirche sei, auf seine Stimme zu hören und ihr gewissenhaft zu gehorchen.
Im übrigen spricht das Hirtenschreiben den Wunsch aus, daß das hohe nationale
Gut des konfessionellen Friedens auch nach dem Kriege gewahrt werden möge.
Ohne Vermischung der grundsätzlichen religiösen Unterschiede könne und solle man
für das staatliche und bürgerliche Leben "durch gegenseitige Achtung, durch ein
Wohlwollen, das sich nicht mit kühler Toleranz begnügt, sondern von christlicher
Liebe erwärmt und beseelt ist, durch Vermeidung und Verhütung von allem, was
andere in ihren religiösen Anschauungen und Gefühlen kränken könnte," die Kluft
überbrücken und damit zum Heil des Volkes die wünschenswerte konfessionelle
Entspannung und einen dauerhaften inneren Frieden anbahnen.

Diese zuletzt erwähnten Mahnungen werden evangelischerseits gewiß mit
warmer Zustimmung begrüßt werden. Doch ist zu dem Abschnitt, der die Be¬
ziehungen unter den verschiedenen Konfessionen behandelt, noch das Folgende zu
bemerken. Man hat nicht den Eindruck, daß die Bischöfe sehr auf das Urteil und
die llberzeugungstreue ihrer Glaubensangehörigen bauen. Nicht diese, das tritt
in den interessanten Ausführungen ganz unverhüllt zutage, sondern die mit Wucht


Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe

Bischöfe, daß das Wort Jesu: „Ein Hirt und eine Herde" noch einmal Wahrheit werden
möge. Aber, sagen sie — und diese Worte müssen unterstrichen werden — „wir
dürfen nun und nimmer ihre Erfüllung beschleunigen wollen durch Preisgabe
auch nur eines Pünktleins von dem, was zum Wesen unseres heiligen katholischen
Glaubens gehört." Die Gefahr konfessioneller Verflachung ist nach dem Dafür¬
halten der Kirchenfürsten durch den Krieg, der die Menschen durcheinander-
würfelte, sehr bedrohlich geworden. Sie ergab sich aber schon längst durch den
Zusammenschluß der Angehörigen verschiedener Bekenntnisse zu bestimmten Ver¬
einigungen und Verbänden. Die Bischöfe denken hier an den Streit um die
christlichen Gewerkschaften, der seinerzeit die katholische Kirche Deutschlands er¬
schütterte. Sie stellen sich im wesentlichen auf den damals vom Papst vertretenen
Standpunkt. Ein Zusammengehen katholischer und evangelischer Arbeiter in rein
praktischen Fragen, wie es die München-Gladbacher Richtung im Gegensatz gegen
die Berliner verteidigte, scheint ihnen zulässig. Immerhin, sagen sie, bestehen auch
in diesem Falle Gefahren, und diese werden außerordentlich ernst, wenn die
gemeinsam erstrebten Ziele sich mit Fragen der Weltanschauung und Religion
berühren. Und nun treten die Kirchenfürsten mit ihrer vollen bischöflichen
Autorität auf. „Darum ist es die heilige Gewissenspflicht unseres obersten Hirten
und eurer Bischöfe, zu wachen, daß bei solchen Anlässen der Glaube nicht Schiff¬
bruch leide." „Wo und wann diese Gefahren vorhanden sind, und wie ihnen ent¬
gegengearbeitet werden soll, darüber zu befinden, ist Aufgabe der kirchlichen Obrig¬
keit." Im Hinblick auf den im Jahre 1899 ausgebrochenen und vielfach in den
schärfsten Formen ausgefochtenen Gewerkschaftsstreit bemerken sie noch in Anlehnung
an das erste Rundschreiben Papst Benedikts des Fünfzehnten, daß man gewiß in
Fragen, die noch nicht durch eine Entscheidung des apostolischen Stuhles erledigt
seien, frei seine Meinung sagen und aufrechterhalten dürfe. Doch sei jede Ma߬
losigkeit des Urteils und Verdächtigung der Glaubenstreue Andersdenkender zu
vermeiden, und müsse man sich vor Augen halten, daß der heilige Vater mit dem
ganzen Ernst seines apostolischen Amtes sein Recht betone, seine Stimme zu er¬
heben, wann und wie es ihm geboten scheine, und daß es die Pflicht der Kinder
der Kirche sei, auf seine Stimme zu hören und ihr gewissenhaft zu gehorchen.
Im übrigen spricht das Hirtenschreiben den Wunsch aus, daß das hohe nationale
Gut des konfessionellen Friedens auch nach dem Kriege gewahrt werden möge.
Ohne Vermischung der grundsätzlichen religiösen Unterschiede könne und solle man
für das staatliche und bürgerliche Leben „durch gegenseitige Achtung, durch ein
Wohlwollen, das sich nicht mit kühler Toleranz begnügt, sondern von christlicher
Liebe erwärmt und beseelt ist, durch Vermeidung und Verhütung von allem, was
andere in ihren religiösen Anschauungen und Gefühlen kränken könnte," die Kluft
überbrücken und damit zum Heil des Volkes die wünschenswerte konfessionelle
Entspannung und einen dauerhaften inneren Frieden anbahnen.

Diese zuletzt erwähnten Mahnungen werden evangelischerseits gewiß mit
warmer Zustimmung begrüßt werden. Doch ist zu dem Abschnitt, der die Be¬
ziehungen unter den verschiedenen Konfessionen behandelt, noch das Folgende zu
bemerken. Man hat nicht den Eindruck, daß die Bischöfe sehr auf das Urteil und
die llberzeugungstreue ihrer Glaubensangehörigen bauen. Nicht diese, das tritt
in den interessanten Ausführungen ganz unverhüllt zutage, sondern die mit Wucht


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[0312] Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe Bischöfe, daß das Wort Jesu: „Ein Hirt und eine Herde" noch einmal Wahrheit werden möge. Aber, sagen sie — und diese Worte müssen unterstrichen werden — „wir dürfen nun und nimmer ihre Erfüllung beschleunigen wollen durch Preisgabe auch nur eines Pünktleins von dem, was zum Wesen unseres heiligen katholischen Glaubens gehört." Die Gefahr konfessioneller Verflachung ist nach dem Dafür¬ halten der Kirchenfürsten durch den Krieg, der die Menschen durcheinander- würfelte, sehr bedrohlich geworden. Sie ergab sich aber schon längst durch den Zusammenschluß der Angehörigen verschiedener Bekenntnisse zu bestimmten Ver¬ einigungen und Verbänden. Die Bischöfe denken hier an den Streit um die christlichen Gewerkschaften, der seinerzeit die katholische Kirche Deutschlands er¬ schütterte. Sie stellen sich im wesentlichen auf den damals vom Papst vertretenen Standpunkt. Ein Zusammengehen katholischer und evangelischer Arbeiter in rein praktischen Fragen, wie es die München-Gladbacher Richtung im Gegensatz gegen die Berliner verteidigte, scheint ihnen zulässig. Immerhin, sagen sie, bestehen auch in diesem Falle Gefahren, und diese werden außerordentlich ernst, wenn die gemeinsam erstrebten Ziele sich mit Fragen der Weltanschauung und Religion berühren. Und nun treten die Kirchenfürsten mit ihrer vollen bischöflichen Autorität auf. „Darum ist es die heilige Gewissenspflicht unseres obersten Hirten und eurer Bischöfe, zu wachen, daß bei solchen Anlässen der Glaube nicht Schiff¬ bruch leide." „Wo und wann diese Gefahren vorhanden sind, und wie ihnen ent¬ gegengearbeitet werden soll, darüber zu befinden, ist Aufgabe der kirchlichen Obrig¬ keit." Im Hinblick auf den im Jahre 1899 ausgebrochenen und vielfach in den schärfsten Formen ausgefochtenen Gewerkschaftsstreit bemerken sie noch in Anlehnung an das erste Rundschreiben Papst Benedikts des Fünfzehnten, daß man gewiß in Fragen, die noch nicht durch eine Entscheidung des apostolischen Stuhles erledigt seien, frei seine Meinung sagen und aufrechterhalten dürfe. Doch sei jede Ma߬ losigkeit des Urteils und Verdächtigung der Glaubenstreue Andersdenkender zu vermeiden, und müsse man sich vor Augen halten, daß der heilige Vater mit dem ganzen Ernst seines apostolischen Amtes sein Recht betone, seine Stimme zu er¬ heben, wann und wie es ihm geboten scheine, und daß es die Pflicht der Kinder der Kirche sei, auf seine Stimme zu hören und ihr gewissenhaft zu gehorchen. Im übrigen spricht das Hirtenschreiben den Wunsch aus, daß das hohe nationale Gut des konfessionellen Friedens auch nach dem Kriege gewahrt werden möge. Ohne Vermischung der grundsätzlichen religiösen Unterschiede könne und solle man für das staatliche und bürgerliche Leben „durch gegenseitige Achtung, durch ein Wohlwollen, das sich nicht mit kühler Toleranz begnügt, sondern von christlicher Liebe erwärmt und beseelt ist, durch Vermeidung und Verhütung von allem, was andere in ihren religiösen Anschauungen und Gefühlen kränken könnte," die Kluft überbrücken und damit zum Heil des Volkes die wünschenswerte konfessionelle Entspannung und einen dauerhaften inneren Frieden anbahnen. Diese zuletzt erwähnten Mahnungen werden evangelischerseits gewiß mit warmer Zustimmung begrüßt werden. Doch ist zu dem Abschnitt, der die Be¬ ziehungen unter den verschiedenen Konfessionen behandelt, noch das Folgende zu bemerken. Man hat nicht den Eindruck, daß die Bischöfe sehr auf das Urteil und die llberzeugungstreue ihrer Glaubensangehörigen bauen. Nicht diese, das tritt in den interessanten Ausführungen ganz unverhüllt zutage, sondern die mit Wucht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/312>, abgerufen am 01.09.2024.