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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Der Hirtenbrief der deutscheu Bischöfe

daß die letzten Hemmungen und Beschränkungen der kirchlichen Orden und Kon¬
gregationen, "dieser Edellilüte und Edelfrucht am Baume unserer Kirche", die auch
nach Beseitigung des schlimmsten Steines des Anstoßes, des Jesuitengesetzes, in
mancherlei einzelstaatlichen ungerechtfertigten Verboten und Verordnungen noch
fortbestehen, endgültig aus dem Wege geräumt werden. Denn die Orden sind
die vorzüglichsten Hilfskräfte der Kirche bei Erfüllung ihrer karitativen Aufgaben.
Der evangelische Leser denkt hier: Wenn sie nur dies, wenn sie nicht auch die
vorzüglichsten Hilfskräfte der katholischen Propaganda wärenI

Ebenso bestimmt, wie die Bischöfe Deutschlands die uneingeschränkte Freiheit
der Kirche fordern, lehnen sie die völlige Trennung von Kirche und Staat ab, und
zwar, wie sie hervorheben, das eine wie das andere nicht nur um der Kirche,
sondern auch um des Staates willen. Deren beiderseitige Interessen sind ja so un¬
löslich miteinander verflochten, daß ein friedliches Einvernehmen und Zusammen¬
wirken, wie schon Papst Leo in dem erwähnten Rundschreiben darlegte, allein der
gottgewollten Ordnung der Dinge entspricht. Zumal in gegenwärtiger schwerer
Zeit ist es dringend erforderlich. Die gänzliche Trennung von Staat und Kirche,
die der moderne Unglaube als Konsequenz seines Strebens, das natürliche Leben
vom Boden des Christentums loszulösen, proklamiert, würde eine tiefgreifende
kirchlich-politische Umwälzung bedeuten, und wenn sie womöglich im Sinne des
französischen Trennungsgesetzes durchgeführt würde, so wäre das, wie Pius der
Zehnte klagte, ein gewaltiges Unrecht gegen Gott, ein schwerer Verstoß gegen
Natur- und Völkerrecht und mancherlei göttliche und menschliche unanfechtbare
Rechtstitel der Kirche, sowie eine Beleidigung gegen Papst, Klerus und gläubiges
Volk. Aber auch ohne die glaubensfeindliche Absicht der französischen Negierung
ausgeführt, würde die Trennung ein verhängnisvoller Eingriff in das Leben der
katholischen Kirche sein. Volks- und Hochschulangelegenheiten. Eherecht, Ver¬
hältnisse der Hierarchie und des Klerus und mancherlei vermögensrechtliche Dinge
würden zu ungunsten und gegen historische und verbriefte Rechte der Kirche um
gestaltet werden. Die erwünschte Freiheit der Kirche läßt sich erreichen, auch ohne
daß das Freundschaftsband, das heute noch Staat und Kirche rechtlich verbindet,
aufgelöst wird. Gegen diese Lösung sich nach Kräften zu wehren, ist die heilige
Pflicht eines jeden Katholiken. Aber auch der Staat möge nicht vergessen, daß
er selbst, wie bereits gesagt, nicht menschlichen, sondern göttlichen Rechtes ist und
darum Gott achten und ehren und das höchste Gut des Volkes, seinen Glauben,
schützen soll. Er wankt in seinen Grundfesten, wenn Glaube und Religion zer¬
stört werden; das ist, so betonen die Bischöfe mit ernster Warnung, im Verlaufe
des Weltkrieges deutlich zutage getreten.

Alle diese Ausführungen können dem evangelischen Beurteiler, selbst wenn
er den einzelnen Forderungen keineswegs ablehnend gegenübersteht, nicht unbedingt
befriedigen. Sie scheinen ein gewisses Mißtrauen gegen den Staat zu atmen-
Wir spüren das besonders an der Stelle, wo behauptet wird, daß aus der nationalen
Einheitsschule sich gar bald die religionslose und religionsfeindliche Schule ent¬
wickeln würde, und ebenfalls bei den Darlegungen über eine etwaige Trennung
von Staat und Kirche. Die Stellungnahme der Bischöfe zu diesen umstrittenen
Fragen soll hier nicht kritisiert werden, von ihrem Standpunkt aus ist sie ja
durchaus verständlich und berechtigt. Aber ihre Tonart sagt uns nicht ganz zu-


Der Hirtenbrief der deutscheu Bischöfe

daß die letzten Hemmungen und Beschränkungen der kirchlichen Orden und Kon¬
gregationen, „dieser Edellilüte und Edelfrucht am Baume unserer Kirche", die auch
nach Beseitigung des schlimmsten Steines des Anstoßes, des Jesuitengesetzes, in
mancherlei einzelstaatlichen ungerechtfertigten Verboten und Verordnungen noch
fortbestehen, endgültig aus dem Wege geräumt werden. Denn die Orden sind
die vorzüglichsten Hilfskräfte der Kirche bei Erfüllung ihrer karitativen Aufgaben.
Der evangelische Leser denkt hier: Wenn sie nur dies, wenn sie nicht auch die
vorzüglichsten Hilfskräfte der katholischen Propaganda wärenI

Ebenso bestimmt, wie die Bischöfe Deutschlands die uneingeschränkte Freiheit
der Kirche fordern, lehnen sie die völlige Trennung von Kirche und Staat ab, und
zwar, wie sie hervorheben, das eine wie das andere nicht nur um der Kirche,
sondern auch um des Staates willen. Deren beiderseitige Interessen sind ja so un¬
löslich miteinander verflochten, daß ein friedliches Einvernehmen und Zusammen¬
wirken, wie schon Papst Leo in dem erwähnten Rundschreiben darlegte, allein der
gottgewollten Ordnung der Dinge entspricht. Zumal in gegenwärtiger schwerer
Zeit ist es dringend erforderlich. Die gänzliche Trennung von Staat und Kirche,
die der moderne Unglaube als Konsequenz seines Strebens, das natürliche Leben
vom Boden des Christentums loszulösen, proklamiert, würde eine tiefgreifende
kirchlich-politische Umwälzung bedeuten, und wenn sie womöglich im Sinne des
französischen Trennungsgesetzes durchgeführt würde, so wäre das, wie Pius der
Zehnte klagte, ein gewaltiges Unrecht gegen Gott, ein schwerer Verstoß gegen
Natur- und Völkerrecht und mancherlei göttliche und menschliche unanfechtbare
Rechtstitel der Kirche, sowie eine Beleidigung gegen Papst, Klerus und gläubiges
Volk. Aber auch ohne die glaubensfeindliche Absicht der französischen Negierung
ausgeführt, würde die Trennung ein verhängnisvoller Eingriff in das Leben der
katholischen Kirche sein. Volks- und Hochschulangelegenheiten. Eherecht, Ver¬
hältnisse der Hierarchie und des Klerus und mancherlei vermögensrechtliche Dinge
würden zu ungunsten und gegen historische und verbriefte Rechte der Kirche um
gestaltet werden. Die erwünschte Freiheit der Kirche läßt sich erreichen, auch ohne
daß das Freundschaftsband, das heute noch Staat und Kirche rechtlich verbindet,
aufgelöst wird. Gegen diese Lösung sich nach Kräften zu wehren, ist die heilige
Pflicht eines jeden Katholiken. Aber auch der Staat möge nicht vergessen, daß
er selbst, wie bereits gesagt, nicht menschlichen, sondern göttlichen Rechtes ist und
darum Gott achten und ehren und das höchste Gut des Volkes, seinen Glauben,
schützen soll. Er wankt in seinen Grundfesten, wenn Glaube und Religion zer¬
stört werden; das ist, so betonen die Bischöfe mit ernster Warnung, im Verlaufe
des Weltkrieges deutlich zutage getreten.

Alle diese Ausführungen können dem evangelischen Beurteiler, selbst wenn
er den einzelnen Forderungen keineswegs ablehnend gegenübersteht, nicht unbedingt
befriedigen. Sie scheinen ein gewisses Mißtrauen gegen den Staat zu atmen-
Wir spüren das besonders an der Stelle, wo behauptet wird, daß aus der nationalen
Einheitsschule sich gar bald die religionslose und religionsfeindliche Schule ent¬
wickeln würde, und ebenfalls bei den Darlegungen über eine etwaige Trennung
von Staat und Kirche. Die Stellungnahme der Bischöfe zu diesen umstrittenen
Fragen soll hier nicht kritisiert werden, von ihrem Standpunkt aus ist sie ja
durchaus verständlich und berechtigt. Aber ihre Tonart sagt uns nicht ganz zu-


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[0310] Der Hirtenbrief der deutscheu Bischöfe daß die letzten Hemmungen und Beschränkungen der kirchlichen Orden und Kon¬ gregationen, „dieser Edellilüte und Edelfrucht am Baume unserer Kirche", die auch nach Beseitigung des schlimmsten Steines des Anstoßes, des Jesuitengesetzes, in mancherlei einzelstaatlichen ungerechtfertigten Verboten und Verordnungen noch fortbestehen, endgültig aus dem Wege geräumt werden. Denn die Orden sind die vorzüglichsten Hilfskräfte der Kirche bei Erfüllung ihrer karitativen Aufgaben. Der evangelische Leser denkt hier: Wenn sie nur dies, wenn sie nicht auch die vorzüglichsten Hilfskräfte der katholischen Propaganda wärenI Ebenso bestimmt, wie die Bischöfe Deutschlands die uneingeschränkte Freiheit der Kirche fordern, lehnen sie die völlige Trennung von Kirche und Staat ab, und zwar, wie sie hervorheben, das eine wie das andere nicht nur um der Kirche, sondern auch um des Staates willen. Deren beiderseitige Interessen sind ja so un¬ löslich miteinander verflochten, daß ein friedliches Einvernehmen und Zusammen¬ wirken, wie schon Papst Leo in dem erwähnten Rundschreiben darlegte, allein der gottgewollten Ordnung der Dinge entspricht. Zumal in gegenwärtiger schwerer Zeit ist es dringend erforderlich. Die gänzliche Trennung von Staat und Kirche, die der moderne Unglaube als Konsequenz seines Strebens, das natürliche Leben vom Boden des Christentums loszulösen, proklamiert, würde eine tiefgreifende kirchlich-politische Umwälzung bedeuten, und wenn sie womöglich im Sinne des französischen Trennungsgesetzes durchgeführt würde, so wäre das, wie Pius der Zehnte klagte, ein gewaltiges Unrecht gegen Gott, ein schwerer Verstoß gegen Natur- und Völkerrecht und mancherlei göttliche und menschliche unanfechtbare Rechtstitel der Kirche, sowie eine Beleidigung gegen Papst, Klerus und gläubiges Volk. Aber auch ohne die glaubensfeindliche Absicht der französischen Negierung ausgeführt, würde die Trennung ein verhängnisvoller Eingriff in das Leben der katholischen Kirche sein. Volks- und Hochschulangelegenheiten. Eherecht, Ver¬ hältnisse der Hierarchie und des Klerus und mancherlei vermögensrechtliche Dinge würden zu ungunsten und gegen historische und verbriefte Rechte der Kirche um gestaltet werden. Die erwünschte Freiheit der Kirche läßt sich erreichen, auch ohne daß das Freundschaftsband, das heute noch Staat und Kirche rechtlich verbindet, aufgelöst wird. Gegen diese Lösung sich nach Kräften zu wehren, ist die heilige Pflicht eines jeden Katholiken. Aber auch der Staat möge nicht vergessen, daß er selbst, wie bereits gesagt, nicht menschlichen, sondern göttlichen Rechtes ist und darum Gott achten und ehren und das höchste Gut des Volkes, seinen Glauben, schützen soll. Er wankt in seinen Grundfesten, wenn Glaube und Religion zer¬ stört werden; das ist, so betonen die Bischöfe mit ernster Warnung, im Verlaufe des Weltkrieges deutlich zutage getreten. Alle diese Ausführungen können dem evangelischen Beurteiler, selbst wenn er den einzelnen Forderungen keineswegs ablehnend gegenübersteht, nicht unbedingt befriedigen. Sie scheinen ein gewisses Mißtrauen gegen den Staat zu atmen- Wir spüren das besonders an der Stelle, wo behauptet wird, daß aus der nationalen Einheitsschule sich gar bald die religionslose und religionsfeindliche Schule ent¬ wickeln würde, und ebenfalls bei den Darlegungen über eine etwaige Trennung von Staat und Kirche. Die Stellungnahme der Bischöfe zu diesen umstrittenen Fragen soll hier nicht kritisiert werden, von ihrem Standpunkt aus ist sie ja durchaus verständlich und berechtigt. Aber ihre Tonart sagt uns nicht ganz zu-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/310>, abgerufen am 01.09.2024.