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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Ver Hirtenbrief der deutschen Bischöfe

lebens, bis in Haus und Hos, Stall und Scheuer, Küche und Keller hineingriff,
wodurch sich "eine Art von Staatssozialismus und Staatsallmacht" herausbildete.
Man hat sich in Geduld gefügt, "wer aber möchte wohl wünschen, datz diese Kriegs¬
notwendigkeiten zur Grundlage einer Neuordnung der staatlichen Verhältnisse in
Deutschland gemacht würden?" Mit anderen Worten, neben dem demokratischen
wird auch der sozialistische Staat abgelehnt, denn er widerspricht, das ist die
Meinung der deutschen Bischöfe, der göttlichen Naturordnung.

Wie der einzelne Bürger, so muß namentlich auch die Kirche verlangen,
daß die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Freiheit nicht vom Staate an¬
getastet werde. Hier ergeben sich nun eine Reihe von Forderungen, die mit
größtem Nachdruck vertreten werden. Zunächst in bezug auf die Jugenderziehung.
Der Staat, so heißt es in dem Hirtenschreiben, hat weder das erste noch das
alleinige Recht auf die Kinder. Das erste Recht haben die Eltern. Der Kirche
aber ist vorzugsweise die Sorge für das Seelenheil anvertraut. Da hinein hat
sich der Staat nicht zu mischen. Darum lautet die Losung: katholische Schulen
für katholische Kinderl Den Diözesanen, insbesondere denen, die sich berufsmäßig
mit Schul- und Erziehungsfragen zu befassen haben, wird als heilige Gewissens¬
pflicht eingeschärft, für das hohe Ziel der konfessionellen Volksschule mannhaft ein¬
zutreten. Das Schlagwort von der nationalen Einheitsschule ist abzuweisen, von
der paritätischen oder Simultanschule würde es, bemerken die Bischöfe, nur ein
Schritt bis zur glaubens- und religionslosen, von dieser nur noch ein halber Schritt
bis zur religious- und glaubensfeindlichen Schule sein. Der Grundsatz der Kon-
fessionalität ist auch, soweit irgend angängig, auf die höheren Schulen und Uni¬
versitäten anzuwenden. Der Gründung freier konfessioneller höherer Schulen
dürfen keine Schwierigkeiten gemacht werden, in den paritätischen Lehranstalten
muß wenigstens der konfessionelle Religionsunterricht andersgläubiger Minderheiten
gewährleistet und jede Zurücksetzung katholischer Lehrer oder Schüler ausgeschlossen
sein. Den katholischen Studenten aber muß noch mehr als bisher durch Errichtung
von Lehrstühlen für ausgesprochene katholische Professoren Gelegenheit geboten
werden, die Geisteswissenschaften (Philosophie und Geschichte) in der durch ihren
Glauben bedingten Auffassung und Darstellung kennen zu lernen.

Volle Freiheit und Unabhängigkeit beanspruchen die Kirchenfürsten sodann
für die Ausübung der christlichen Liebestätigkeit, der katholischen Karnak. Sie
scheint ihnen gefährdet durch die modernen Bestrebungen, die gesamte Wohlfahrts¬
pflege, auch die kirchliche und private, staatlich zu organisieren. Daß für die
Kriegswohlfahrtspflege diese Notwendigkeit bestand, wird eingeräumt, aber um
übrigen davor gewarnt, aus einem Ausnahmezustand eine Dauereinrichtung, aus
einem Gebot der Not ein Zukunftsideal zu machen. Die Karitas verträgt keine
Verstaatlichung. Entkirchlichung, Säkularisation und büreaukratische Reglementierung.
"Ihr Sondergebiet ist das persönliche Dienen, das Wohltun von Mensch zu Mensch,
von Herz zu Herz, von Seele zu Seele. Sie will nicht nur der leiblichen, sondem
auch der seelischen Not steuern." Die fortgeschrittensten Wohlfahrtseinrichtungen
"lachen sie nicht überflüssig. Sie war nie nötiger als jetzt. Man möge sie frei
von bureaukratischer Bevormundung, ohne Einschnürung durch Gesetze und Kom¬
munalvorschriften, ohne Unterordnung unter staatliche und städtische Zentralen als
gleichberechtigte, selbständige Organisation walten lassen. Dazu ist erforderlich.


Grenzboten IV 1917 ^
Ver Hirtenbrief der deutschen Bischöfe

lebens, bis in Haus und Hos, Stall und Scheuer, Küche und Keller hineingriff,
wodurch sich „eine Art von Staatssozialismus und Staatsallmacht" herausbildete.
Man hat sich in Geduld gefügt, „wer aber möchte wohl wünschen, datz diese Kriegs¬
notwendigkeiten zur Grundlage einer Neuordnung der staatlichen Verhältnisse in
Deutschland gemacht würden?" Mit anderen Worten, neben dem demokratischen
wird auch der sozialistische Staat abgelehnt, denn er widerspricht, das ist die
Meinung der deutschen Bischöfe, der göttlichen Naturordnung.

Wie der einzelne Bürger, so muß namentlich auch die Kirche verlangen,
daß die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Freiheit nicht vom Staate an¬
getastet werde. Hier ergeben sich nun eine Reihe von Forderungen, die mit
größtem Nachdruck vertreten werden. Zunächst in bezug auf die Jugenderziehung.
Der Staat, so heißt es in dem Hirtenschreiben, hat weder das erste noch das
alleinige Recht auf die Kinder. Das erste Recht haben die Eltern. Der Kirche
aber ist vorzugsweise die Sorge für das Seelenheil anvertraut. Da hinein hat
sich der Staat nicht zu mischen. Darum lautet die Losung: katholische Schulen
für katholische Kinderl Den Diözesanen, insbesondere denen, die sich berufsmäßig
mit Schul- und Erziehungsfragen zu befassen haben, wird als heilige Gewissens¬
pflicht eingeschärft, für das hohe Ziel der konfessionellen Volksschule mannhaft ein¬
zutreten. Das Schlagwort von der nationalen Einheitsschule ist abzuweisen, von
der paritätischen oder Simultanschule würde es, bemerken die Bischöfe, nur ein
Schritt bis zur glaubens- und religionslosen, von dieser nur noch ein halber Schritt
bis zur religious- und glaubensfeindlichen Schule sein. Der Grundsatz der Kon-
fessionalität ist auch, soweit irgend angängig, auf die höheren Schulen und Uni¬
versitäten anzuwenden. Der Gründung freier konfessioneller höherer Schulen
dürfen keine Schwierigkeiten gemacht werden, in den paritätischen Lehranstalten
muß wenigstens der konfessionelle Religionsunterricht andersgläubiger Minderheiten
gewährleistet und jede Zurücksetzung katholischer Lehrer oder Schüler ausgeschlossen
sein. Den katholischen Studenten aber muß noch mehr als bisher durch Errichtung
von Lehrstühlen für ausgesprochene katholische Professoren Gelegenheit geboten
werden, die Geisteswissenschaften (Philosophie und Geschichte) in der durch ihren
Glauben bedingten Auffassung und Darstellung kennen zu lernen.

Volle Freiheit und Unabhängigkeit beanspruchen die Kirchenfürsten sodann
für die Ausübung der christlichen Liebestätigkeit, der katholischen Karnak. Sie
scheint ihnen gefährdet durch die modernen Bestrebungen, die gesamte Wohlfahrts¬
pflege, auch die kirchliche und private, staatlich zu organisieren. Daß für die
Kriegswohlfahrtspflege diese Notwendigkeit bestand, wird eingeräumt, aber um
übrigen davor gewarnt, aus einem Ausnahmezustand eine Dauereinrichtung, aus
einem Gebot der Not ein Zukunftsideal zu machen. Die Karitas verträgt keine
Verstaatlichung. Entkirchlichung, Säkularisation und büreaukratische Reglementierung.
»Ihr Sondergebiet ist das persönliche Dienen, das Wohltun von Mensch zu Mensch,
von Herz zu Herz, von Seele zu Seele. Sie will nicht nur der leiblichen, sondem
auch der seelischen Not steuern." Die fortgeschrittensten Wohlfahrtseinrichtungen
"lachen sie nicht überflüssig. Sie war nie nötiger als jetzt. Man möge sie frei
von bureaukratischer Bevormundung, ohne Einschnürung durch Gesetze und Kom¬
munalvorschriften, ohne Unterordnung unter staatliche und städtische Zentralen als
gleichberechtigte, selbständige Organisation walten lassen. Dazu ist erforderlich.


Grenzboten IV 1917 ^
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[0309] Ver Hirtenbrief der deutschen Bischöfe lebens, bis in Haus und Hos, Stall und Scheuer, Küche und Keller hineingriff, wodurch sich „eine Art von Staatssozialismus und Staatsallmacht" herausbildete. Man hat sich in Geduld gefügt, „wer aber möchte wohl wünschen, datz diese Kriegs¬ notwendigkeiten zur Grundlage einer Neuordnung der staatlichen Verhältnisse in Deutschland gemacht würden?" Mit anderen Worten, neben dem demokratischen wird auch der sozialistische Staat abgelehnt, denn er widerspricht, das ist die Meinung der deutschen Bischöfe, der göttlichen Naturordnung. Wie der einzelne Bürger, so muß namentlich auch die Kirche verlangen, daß die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Freiheit nicht vom Staate an¬ getastet werde. Hier ergeben sich nun eine Reihe von Forderungen, die mit größtem Nachdruck vertreten werden. Zunächst in bezug auf die Jugenderziehung. Der Staat, so heißt es in dem Hirtenschreiben, hat weder das erste noch das alleinige Recht auf die Kinder. Das erste Recht haben die Eltern. Der Kirche aber ist vorzugsweise die Sorge für das Seelenheil anvertraut. Da hinein hat sich der Staat nicht zu mischen. Darum lautet die Losung: katholische Schulen für katholische Kinderl Den Diözesanen, insbesondere denen, die sich berufsmäßig mit Schul- und Erziehungsfragen zu befassen haben, wird als heilige Gewissens¬ pflicht eingeschärft, für das hohe Ziel der konfessionellen Volksschule mannhaft ein¬ zutreten. Das Schlagwort von der nationalen Einheitsschule ist abzuweisen, von der paritätischen oder Simultanschule würde es, bemerken die Bischöfe, nur ein Schritt bis zur glaubens- und religionslosen, von dieser nur noch ein halber Schritt bis zur religious- und glaubensfeindlichen Schule sein. Der Grundsatz der Kon- fessionalität ist auch, soweit irgend angängig, auf die höheren Schulen und Uni¬ versitäten anzuwenden. Der Gründung freier konfessioneller höherer Schulen dürfen keine Schwierigkeiten gemacht werden, in den paritätischen Lehranstalten muß wenigstens der konfessionelle Religionsunterricht andersgläubiger Minderheiten gewährleistet und jede Zurücksetzung katholischer Lehrer oder Schüler ausgeschlossen sein. Den katholischen Studenten aber muß noch mehr als bisher durch Errichtung von Lehrstühlen für ausgesprochene katholische Professoren Gelegenheit geboten werden, die Geisteswissenschaften (Philosophie und Geschichte) in der durch ihren Glauben bedingten Auffassung und Darstellung kennen zu lernen. Volle Freiheit und Unabhängigkeit beanspruchen die Kirchenfürsten sodann für die Ausübung der christlichen Liebestätigkeit, der katholischen Karnak. Sie scheint ihnen gefährdet durch die modernen Bestrebungen, die gesamte Wohlfahrts¬ pflege, auch die kirchliche und private, staatlich zu organisieren. Daß für die Kriegswohlfahrtspflege diese Notwendigkeit bestand, wird eingeräumt, aber um übrigen davor gewarnt, aus einem Ausnahmezustand eine Dauereinrichtung, aus einem Gebot der Not ein Zukunftsideal zu machen. Die Karitas verträgt keine Verstaatlichung. Entkirchlichung, Säkularisation und büreaukratische Reglementierung. »Ihr Sondergebiet ist das persönliche Dienen, das Wohltun von Mensch zu Mensch, von Herz zu Herz, von Seele zu Seele. Sie will nicht nur der leiblichen, sondem auch der seelischen Not steuern." Die fortgeschrittensten Wohlfahrtseinrichtungen "lachen sie nicht überflüssig. Sie war nie nötiger als jetzt. Man möge sie frei von bureaukratischer Bevormundung, ohne Einschnürung durch Gesetze und Kom¬ munalvorschriften, ohne Unterordnung unter staatliche und städtische Zentralen als gleichberechtigte, selbständige Organisation walten lassen. Dazu ist erforderlich. Grenzboten IV 1917 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/309>, abgerufen am 01.09.2024.