Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe Schäden, die der Krieg auf sittlichem Gebiete angerichtet hat, die Rede, wird kurz Scharf eingestellt sind die Augen der führenden Kirchenmänner des katho¬ Während die Bischöfe bei der Darstellung des Verhältnisses von Fürst und Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe Schäden, die der Krieg auf sittlichem Gebiete angerichtet hat, die Rede, wird kurz Scharf eingestellt sind die Augen der führenden Kirchenmänner des katho¬ Während die Bischöfe bei der Darstellung des Verhältnisses von Fürst und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0308" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333023"/> <fw type="header" place="top"> Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe</fw><lb/> <p xml:id="ID_992" prev="#ID_991"> Schäden, die der Krieg auf sittlichem Gebiete angerichtet hat, die Rede, wird kurz<lb/> aber eindringlich zum Durchhalten bis zuletzt aufgefordert, „nachdem ihr solange<lb/> ausgeharrt und mit solcher Seelenstärke gekämpft, gelitten, gearbeitet und gehungert<lb/> habt, werdet ihr nicht in der letzten Stunde schwach werden, da schon der Lohn<lb/> euch winkt und das Morgenrot des Friedens aufleuchtet", wird vor allen Dingen,<lb/> wie schon in dem Hirtenschreiben von 1913, die Heiligkeit des Familienlebens<lb/> unterstrichen. „Möchte doch von jetzt an wenigstens alles geschehen zum Schutze<lb/> der Familie, zur Wahrung der Heiligkeit, Reinheit, Unauflöslichkeit der Ehe, zur<lb/> Eindämmung der Ehescheidungen, zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Ehe und<lb/> des Kindersegens der Familie. Möchte endlich die Obrigkeit jene entartete Kunst<lb/> und verkommene Literatur in Schranken weisen, die in gemeingefährlicher Weise<lb/> ihr Spiel und ihren Spott treibt mit dem, was die erste Lebensquelle und Lebens¬<lb/> kraft des Staates ist, d.le das Laster verherrlicht, den Ehebruch in Schutz nimmt,<lb/> die Würde der Frau schändet."</p><lb/> <p xml:id="ID_993"> Scharf eingestellt sind die Augen der führenden Kirchenmänner des katho¬<lb/> lischen Deutschland diesmal auf die kirchenpolitischen Probleme. Um das Ver¬<lb/> hältnis von Kirche und Staat und der verschiedenen kirchlichen Konfessionen im<lb/> interkonfessionellen Staate zueinander kreisen ihre sorgenden Gedanken. Die War¬<lb/> nungen und Forderungen werden angeknüpft an das Jesuswort: „Gebet Gott<lb/> was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist". Wir bemerken zunächst,<lb/> daß der deutsche Episkopat eine streng autoritäre und antidemokratische Staats¬<lb/> auffassung vertritt. Der Staat ist eine gottgewollte Einrichtung zum Heil des<lb/> Volkes, einzig und allein von Gott hat er seine Autorität empfangen. Der Kaiser<lb/> und die Landesfürsten sind Herrscher von Gottes Gnaden. Mit warmen Worten<lb/> wird des zwischen Fürsten und Volk bestehenden, dnrch den Krieg noch befestigten<lb/> Treubundes gedacht, nachdrücklich die Ansicht abgelehnt, daß die Gesamtheit des<lb/> Volkes Urheber und Inhaber der staatlichen Gewalt, daß der Wille des Volkes<lb/> die letzte Quelle des Rechtes und der Macht sei. Mit Schlagworten wie „Gleich¬<lb/> berechtigung aller", „Gleichheit aller Stände" sollen die Massen nicht betört werden.<lb/> Der Katholik schuldet den Gesetzen jeder rechtmäßigen Obrigkeit gewissenhaften<lb/> Gehorsam. Das katholische Volk wird alles zurückweisen, was auf einen Angriff<lb/> gegen unsere Herrscherhäuser und unsere monarchische Staatsverfassung hinaus¬<lb/> läuft. Insbesondere wird es den Mächten des Umsturzes, die auf den Trümmern<lb/> der bestehenden Gesellschaftsordnung einen erträumten Zukunftsstaat aufrichten<lb/> wollen, jenen geheimen Gesellschaften, die dem Altar und dem Thron den Unter¬<lb/> gang geschworen haben, Widerstand leisten.</p><lb/> <p xml:id="ID_994" next="#ID_995"> Während die Bischöfe bei der Darstellung des Verhältnisses von Fürst und<lb/> Volk Herzenstöne finden, berühren ihre Auslassungen über den Staat ein wenig<lb/> frostig. Man hat das Gefühl, daß der Staat mit einem gewissen Argwohn be¬<lb/> trachtet wird. Er ist ein Machtgebilde, das augenscheinlich zu Übergriffen neigt<lb/> und dem man infolgedessen scharf auf die Finger passen muß. Von vornherein<lb/> wird unter Berufung auf das Rundschreiben Leos des Dreizehnter „Immortale<lb/> l)el" vom 1. November 1885 betont, daß der Staat nicht der Urquell alles Rechtes<lb/> sei und ihm infolgedessen keine unumschränkte Machtvollkommenheit eigne. Zwar<lb/> hat sich's, wie zugegeben wird, nicht vermeiden lassen, daß der Staat im Kriege<lb/> mit seinen Verordnungen in die innersten Verhältnisse des Familien- und Privat-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0308]
Der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe
Schäden, die der Krieg auf sittlichem Gebiete angerichtet hat, die Rede, wird kurz
aber eindringlich zum Durchhalten bis zuletzt aufgefordert, „nachdem ihr solange
ausgeharrt und mit solcher Seelenstärke gekämpft, gelitten, gearbeitet und gehungert
habt, werdet ihr nicht in der letzten Stunde schwach werden, da schon der Lohn
euch winkt und das Morgenrot des Friedens aufleuchtet", wird vor allen Dingen,
wie schon in dem Hirtenschreiben von 1913, die Heiligkeit des Familienlebens
unterstrichen. „Möchte doch von jetzt an wenigstens alles geschehen zum Schutze
der Familie, zur Wahrung der Heiligkeit, Reinheit, Unauflöslichkeit der Ehe, zur
Eindämmung der Ehescheidungen, zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Ehe und
des Kindersegens der Familie. Möchte endlich die Obrigkeit jene entartete Kunst
und verkommene Literatur in Schranken weisen, die in gemeingefährlicher Weise
ihr Spiel und ihren Spott treibt mit dem, was die erste Lebensquelle und Lebens¬
kraft des Staates ist, d.le das Laster verherrlicht, den Ehebruch in Schutz nimmt,
die Würde der Frau schändet."
Scharf eingestellt sind die Augen der führenden Kirchenmänner des katho¬
lischen Deutschland diesmal auf die kirchenpolitischen Probleme. Um das Ver¬
hältnis von Kirche und Staat und der verschiedenen kirchlichen Konfessionen im
interkonfessionellen Staate zueinander kreisen ihre sorgenden Gedanken. Die War¬
nungen und Forderungen werden angeknüpft an das Jesuswort: „Gebet Gott
was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist". Wir bemerken zunächst,
daß der deutsche Episkopat eine streng autoritäre und antidemokratische Staats¬
auffassung vertritt. Der Staat ist eine gottgewollte Einrichtung zum Heil des
Volkes, einzig und allein von Gott hat er seine Autorität empfangen. Der Kaiser
und die Landesfürsten sind Herrscher von Gottes Gnaden. Mit warmen Worten
wird des zwischen Fürsten und Volk bestehenden, dnrch den Krieg noch befestigten
Treubundes gedacht, nachdrücklich die Ansicht abgelehnt, daß die Gesamtheit des
Volkes Urheber und Inhaber der staatlichen Gewalt, daß der Wille des Volkes
die letzte Quelle des Rechtes und der Macht sei. Mit Schlagworten wie „Gleich¬
berechtigung aller", „Gleichheit aller Stände" sollen die Massen nicht betört werden.
Der Katholik schuldet den Gesetzen jeder rechtmäßigen Obrigkeit gewissenhaften
Gehorsam. Das katholische Volk wird alles zurückweisen, was auf einen Angriff
gegen unsere Herrscherhäuser und unsere monarchische Staatsverfassung hinaus¬
läuft. Insbesondere wird es den Mächten des Umsturzes, die auf den Trümmern
der bestehenden Gesellschaftsordnung einen erträumten Zukunftsstaat aufrichten
wollen, jenen geheimen Gesellschaften, die dem Altar und dem Thron den Unter¬
gang geschworen haben, Widerstand leisten.
Während die Bischöfe bei der Darstellung des Verhältnisses von Fürst und
Volk Herzenstöne finden, berühren ihre Auslassungen über den Staat ein wenig
frostig. Man hat das Gefühl, daß der Staat mit einem gewissen Argwohn be¬
trachtet wird. Er ist ein Machtgebilde, das augenscheinlich zu Übergriffen neigt
und dem man infolgedessen scharf auf die Finger passen muß. Von vornherein
wird unter Berufung auf das Rundschreiben Leos des Dreizehnter „Immortale
l)el" vom 1. November 1885 betont, daß der Staat nicht der Urquell alles Rechtes
sei und ihm infolgedessen keine unumschränkte Machtvollkommenheit eigne. Zwar
hat sich's, wie zugegeben wird, nicht vermeiden lassen, daß der Staat im Kriege
mit seinen Verordnungen in die innersten Verhältnisse des Familien- und Privat-
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