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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Drittes Vierteljahr.

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Das belgische Ariegsziel und die Fricdenserklärung des Reichstages

in hervorragendem Maße der Sicherung des Weltfriedens und der Befreundung
des deutschen Volkes mit seinen nächsten Nachbarn. Leiden können dabei
höchstens die egoistischen Sonderinteressen einzelner, wie die der englisch-fran¬
zösischen Kapitalisten oder etwaiger deutschfeindlicher belgischer Optanten, deren
Kapitalien der Enteignung verfallen müßten. Auf einem etwas anderen Blatte
steht das Kriegsziel der Schadloshaltung, weil es ausschließlich dem Interesse
Deutschlands und nicht ohne weiteres dem höheren Gesamtinteresse Belgiens und
Deutschlands dient. Eine Kriegsentschädigung zu fordern ist das Recht des
Siegers. Ist unser Sieg entschieden genug, so werden wir sie durchsetzen.
Zitelmann betont mit Recht, daß die Gesamtheit unserer Gegner uns für eine
Entschädigung haften muß, weil sie auch gemeinsam gegen uns Krieg geführt
haben. Daraus folgt, daß wir uns für alles, was wir etwa von England
nicht bekommen können, an Belgien halten dürfen. In Belgien finden wir
manche Gelegenheit, uns ohne kulturwidrige Erpressung Entschädigungen zu
verschaffen. Die notwendige Enteignung feindlicher Kapitalisten kann zugunsten
des Reiches durchgeführt werden. Das neu entdeckte Kohlengbiet des Kemper-
landes bietet uns bei noch günstigen Besitzverhältnissen Möglichkeiten reichen
Erwerbs. Endlich enthält die belgische Kongokolonie viele Werte und Besitz¬
tümer, die wir als Entschädigung mit Vorteil annehmen können.

Das deutsche Volk ist am Beginne des vierten Kriegsjahres ebensowenig
eroberungsgierig, wie im ersten. Nur Licht und Luft, freies Wachstum und
guten Willen seiner Nachbarn zu gemeinsamer Kulturarbeit beansprucht es, und
mit diesem Anspruch wird es sich im Herzen Europas durchsetzen. Darüber
läßt gerade auch die versöhnliche Kriegszielerklärung des Reichstages keinen
Zweifell




Das belgische Ariegsziel und die Fricdenserklärung des Reichstages

in hervorragendem Maße der Sicherung des Weltfriedens und der Befreundung
des deutschen Volkes mit seinen nächsten Nachbarn. Leiden können dabei
höchstens die egoistischen Sonderinteressen einzelner, wie die der englisch-fran¬
zösischen Kapitalisten oder etwaiger deutschfeindlicher belgischer Optanten, deren
Kapitalien der Enteignung verfallen müßten. Auf einem etwas anderen Blatte
steht das Kriegsziel der Schadloshaltung, weil es ausschließlich dem Interesse
Deutschlands und nicht ohne weiteres dem höheren Gesamtinteresse Belgiens und
Deutschlands dient. Eine Kriegsentschädigung zu fordern ist das Recht des
Siegers. Ist unser Sieg entschieden genug, so werden wir sie durchsetzen.
Zitelmann betont mit Recht, daß die Gesamtheit unserer Gegner uns für eine
Entschädigung haften muß, weil sie auch gemeinsam gegen uns Krieg geführt
haben. Daraus folgt, daß wir uns für alles, was wir etwa von England
nicht bekommen können, an Belgien halten dürfen. In Belgien finden wir
manche Gelegenheit, uns ohne kulturwidrige Erpressung Entschädigungen zu
verschaffen. Die notwendige Enteignung feindlicher Kapitalisten kann zugunsten
des Reiches durchgeführt werden. Das neu entdeckte Kohlengbiet des Kemper-
landes bietet uns bei noch günstigen Besitzverhältnissen Möglichkeiten reichen
Erwerbs. Endlich enthält die belgische Kongokolonie viele Werte und Besitz¬
tümer, die wir als Entschädigung mit Vorteil annehmen können.

Das deutsche Volk ist am Beginne des vierten Kriegsjahres ebensowenig
eroberungsgierig, wie im ersten. Nur Licht und Luft, freies Wachstum und
guten Willen seiner Nachbarn zu gemeinsamer Kulturarbeit beansprucht es, und
mit diesem Anspruch wird es sich im Herzen Europas durchsetzen. Darüber
läßt gerade auch die versöhnliche Kriegszielerklärung des Reichstages keinen
Zweifell




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[0151] Das belgische Ariegsziel und die Fricdenserklärung des Reichstages in hervorragendem Maße der Sicherung des Weltfriedens und der Befreundung des deutschen Volkes mit seinen nächsten Nachbarn. Leiden können dabei höchstens die egoistischen Sonderinteressen einzelner, wie die der englisch-fran¬ zösischen Kapitalisten oder etwaiger deutschfeindlicher belgischer Optanten, deren Kapitalien der Enteignung verfallen müßten. Auf einem etwas anderen Blatte steht das Kriegsziel der Schadloshaltung, weil es ausschließlich dem Interesse Deutschlands und nicht ohne weiteres dem höheren Gesamtinteresse Belgiens und Deutschlands dient. Eine Kriegsentschädigung zu fordern ist das Recht des Siegers. Ist unser Sieg entschieden genug, so werden wir sie durchsetzen. Zitelmann betont mit Recht, daß die Gesamtheit unserer Gegner uns für eine Entschädigung haften muß, weil sie auch gemeinsam gegen uns Krieg geführt haben. Daraus folgt, daß wir uns für alles, was wir etwa von England nicht bekommen können, an Belgien halten dürfen. In Belgien finden wir manche Gelegenheit, uns ohne kulturwidrige Erpressung Entschädigungen zu verschaffen. Die notwendige Enteignung feindlicher Kapitalisten kann zugunsten des Reiches durchgeführt werden. Das neu entdeckte Kohlengbiet des Kemper- landes bietet uns bei noch günstigen Besitzverhältnissen Möglichkeiten reichen Erwerbs. Endlich enthält die belgische Kongokolonie viele Werte und Besitz¬ tümer, die wir als Entschädigung mit Vorteil annehmen können. Das deutsche Volk ist am Beginne des vierten Kriegsjahres ebensowenig eroberungsgierig, wie im ersten. Nur Licht und Luft, freies Wachstum und guten Willen seiner Nachbarn zu gemeinsamer Kulturarbeit beansprucht es, und mit diesem Anspruch wird es sich im Herzen Europas durchsetzen. Darüber läßt gerade auch die versöhnliche Kriegszielerklärung des Reichstages keinen Zweifell

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332278/151>, abgerufen am 01.07.2024.