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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Über die Lrage der Kalenderreform

Ohne auf die besonderen Einzelheiten der verschiedenen Schaltmethoden
hier näher einzugehen, soll nur bemerkt werden, daß dieselben sehr verschieden
ausgeführt werden und daß solche nicht nur für das gebundene Mondjahr,
sondern auch für das Sonnenjahr, wie es wirklich im Gebrauch ist, notwendig
werden, da ja auch dieses keiner vollen Anzahl von Tagen entspricht.

Die frühere Zeitrechnung der Römer, von denen die Völker des Abend¬
landes die ihrige zum größten Teil übernahmen, war zur Zeit des Julius Cäsar
durch die Nachlässigkeit der Pontifices so stark in Unordnung geraten, daß eine
Neuordnung dringend nötig wurde. Diese unternahm Julius Cäsar mit Hilfe
des Mathematikers Sosigenes. Es wurde die Länge des Jahres, die man
damals schon auf Grund der Beobachtungen des Hipparch ziemlich genau
kannte, zu 365,25 Tagen angenommen, also 4 Jahre zu 1461 Tagen; Julius
Cäsar setzte danach einen Schaltzyklus fest, der aus einem Jahr zu 366, und
3 Jahren zu 365 Tagen besteht; das Schaltjahr sollte immer das erste einer
solchen Periode sein. Nun ist aber die Annahme von 365,25 Tagen für das
tropische Jahr, wie wir sahen, nicht ganz richtig, es müßten 365.2422 Tage
sein. Diese Abweichung bedingt, daß nach etwa 128 Jahren ein Tag zuviel
gerechnet wird. Dieser Fehler ist im Julianischen Kalender nicht berichtigt
worden, dagegen hat ihn Papst Gregor der Dreizehnte im sechzehnten Jahr¬
hundert (in dem letzten Dezenium dieses Jahrhunderts ist der Gregorianische
Kalender im Abendlande eingeführt worden) bei seinen Festsetzungen berück¬
sichtigt. Er war damals auf 10 Tage angelaufen, so daß schon eine merkliche
Verschiebung der Monatsanfänge und der Festrechnung gegen den Eintritt der
Solstizien und der Tag- und Nachtgleichen bemerkbar wurde. Auf Anordnung
Gregor des Dreizehnter, der eine ganze Anzahl Gelehrter zur Ausarbeitung
der neuen Kalenderordnung nach Rom berufen hatte, wurden im Oktober des
Jahres 1582 diese 10 Tage in der Zeitzählung einfach ausgelassen, indem
man nach dem 4. Oktober sofort den 15. Oktober zählte. Um aber auch für
längere Zeitabschnitte zwischen dem Julianischen Jahr von 365.25 Tagen Dauer
und dem wirklichen tropischen Sonnenjahr Übereinstimmung zu gewährleisten,
wurde weiter angeordnet, daß nur die Jahre, die ein volles Jahrhundert be¬
ginnen. Schaltjahre sein sollen, wenn deren Hundertzahlen sich durch vier teilen
lassen. Es sollen also die Jahre 1600, 2000 usw. Schaltjahre sein, während
1700, 1800. 1900 usw. keine Schaltjahre sind.

Außer diesen Festsetzungen erstreckte sich die Gregorianische Kalenderreform
noch auf einige andere Dinge, die die sogenannte zyklische Mond- und Fest¬
rechnung betreffen, deren eingehende Erörterung aber hier viel zu weit führen
würde. Es mag nur so viel erwähnt werden, daß die wirklich benutzten Regeln
für Festrechnung sich nicht ganz genau nach den astronomisch festzustellenden
Mondphasen richten, sondern durch kanonische Festsetzungen bestimmt sind*).



*) Es kann z, B. vorkommen, daß die zyklischen Ostern, die ja für die ganze übrige
Festrechnung bestimmend sind, um vier Wochen anders fallen, als es der wahre Eintritt des
ersten Vollmondes nach Frühlingsanfang bedingen würde.
Über die Lrage der Kalenderreform

Ohne auf die besonderen Einzelheiten der verschiedenen Schaltmethoden
hier näher einzugehen, soll nur bemerkt werden, daß dieselben sehr verschieden
ausgeführt werden und daß solche nicht nur für das gebundene Mondjahr,
sondern auch für das Sonnenjahr, wie es wirklich im Gebrauch ist, notwendig
werden, da ja auch dieses keiner vollen Anzahl von Tagen entspricht.

Die frühere Zeitrechnung der Römer, von denen die Völker des Abend¬
landes die ihrige zum größten Teil übernahmen, war zur Zeit des Julius Cäsar
durch die Nachlässigkeit der Pontifices so stark in Unordnung geraten, daß eine
Neuordnung dringend nötig wurde. Diese unternahm Julius Cäsar mit Hilfe
des Mathematikers Sosigenes. Es wurde die Länge des Jahres, die man
damals schon auf Grund der Beobachtungen des Hipparch ziemlich genau
kannte, zu 365,25 Tagen angenommen, also 4 Jahre zu 1461 Tagen; Julius
Cäsar setzte danach einen Schaltzyklus fest, der aus einem Jahr zu 366, und
3 Jahren zu 365 Tagen besteht; das Schaltjahr sollte immer das erste einer
solchen Periode sein. Nun ist aber die Annahme von 365,25 Tagen für das
tropische Jahr, wie wir sahen, nicht ganz richtig, es müßten 365.2422 Tage
sein. Diese Abweichung bedingt, daß nach etwa 128 Jahren ein Tag zuviel
gerechnet wird. Dieser Fehler ist im Julianischen Kalender nicht berichtigt
worden, dagegen hat ihn Papst Gregor der Dreizehnte im sechzehnten Jahr¬
hundert (in dem letzten Dezenium dieses Jahrhunderts ist der Gregorianische
Kalender im Abendlande eingeführt worden) bei seinen Festsetzungen berück¬
sichtigt. Er war damals auf 10 Tage angelaufen, so daß schon eine merkliche
Verschiebung der Monatsanfänge und der Festrechnung gegen den Eintritt der
Solstizien und der Tag- und Nachtgleichen bemerkbar wurde. Auf Anordnung
Gregor des Dreizehnter, der eine ganze Anzahl Gelehrter zur Ausarbeitung
der neuen Kalenderordnung nach Rom berufen hatte, wurden im Oktober des
Jahres 1582 diese 10 Tage in der Zeitzählung einfach ausgelassen, indem
man nach dem 4. Oktober sofort den 15. Oktober zählte. Um aber auch für
längere Zeitabschnitte zwischen dem Julianischen Jahr von 365.25 Tagen Dauer
und dem wirklichen tropischen Sonnenjahr Übereinstimmung zu gewährleisten,
wurde weiter angeordnet, daß nur die Jahre, die ein volles Jahrhundert be¬
ginnen. Schaltjahre sein sollen, wenn deren Hundertzahlen sich durch vier teilen
lassen. Es sollen also die Jahre 1600, 2000 usw. Schaltjahre sein, während
1700, 1800. 1900 usw. keine Schaltjahre sind.

Außer diesen Festsetzungen erstreckte sich die Gregorianische Kalenderreform
noch auf einige andere Dinge, die die sogenannte zyklische Mond- und Fest¬
rechnung betreffen, deren eingehende Erörterung aber hier viel zu weit führen
würde. Es mag nur so viel erwähnt werden, daß die wirklich benutzten Regeln
für Festrechnung sich nicht ganz genau nach den astronomisch festzustellenden
Mondphasen richten, sondern durch kanonische Festsetzungen bestimmt sind*).



*) Es kann z, B. vorkommen, daß die zyklischen Ostern, die ja für die ganze übrige
Festrechnung bestimmend sind, um vier Wochen anders fallen, als es der wahre Eintritt des
ersten Vollmondes nach Frühlingsanfang bedingen würde.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/200>, abgerufen am 23.07.2024.