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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Über die Frage der Zlalenderreform

eines solchen Monats, des siderischen, spielt in der kalendarischen Zeitrechnung
keine Rolle, sondern der Monat der Chronologie ist der sogenannte synodische,
d. h. die Zeit, welche zwischen einem Zusammentreffen des Mondes mit der
Sonne (Konjunktion, Neumond) bis zum nächsten derartigen Moment verstreicht;
das sind im Mittel 29.5306 Tage. Da nun in unserem Falle mit halben
Tzgen nicht gerechnet werden kann, so ergab sich als einfacher Ausweg von
selbst, daß man die Monate abwechselnd zu 29 oder zu 30 Tagen zählte.
Werden solche Monate aneinander gereiht, so entsteht durch Zusammenfassung
von 12 oder 13 derselben ein sog. Mondjahr; denn nach dessen Ablauf wiever¬
holten sich im allgemeinen die Erscheinungen, welche von der Bewegung der
Erde um die Sonne, d. h. von einem Eldjahr, abhängen. Mit derartigen
Jahren -- Mondjahren -- haben viele Völker der Eröe gerechnet und euer es
zum Teil heute noch, z. B. die Jsraeliten und die Mohammedaner. Schon bald
hat man die Schwierigkeiten bemerkt, die sich nach einiger Zeit daraus ergaben,
daß weder eine volle Anzahl von Tagen den Monat, noch viel weniger aber
eine ganze Anzahl von Monaten ein Erdjahr ausmachten, welches 365 2-t22 Tage
umfaßt. (Es ist dieses wiederum nicht die Zeit, ausgedrückt in mittleren Tagen,
welche die Erde zu einem vollen Umlauf gebraucht -- siderisches Jahr -- son¬
dern diejenige, welche verstreicht, bis sie wieder zu dem gleichen Punkt der
Ekliptik zurückgekehrt ist -- tropisches Jahr*). Nach vorstehendem kommen
eigentlich nur drei Jahresformen in Betracht:

1. D-s sogenannte freie Mondjahr, die einfache Aneinanderreihung von
12 Mond-Monaten, die abwechselnd Zu 29 oder 30 Tagen gerechnet werden,

2. das Sonnenjahr, welches sich allein nach dem tropischen Umlauf der
Erde um die Sonne richtet,

3. das sog. gebundene Mondjahr, dessen Länge aus je 12 oder 13 Mo¬
naten besteht, die. je nachdem ein Ausgleich der Monatsdauer mit dem Sonnen¬
jahr notwendig wird, durch mehr oder weniger komplizierte Sckaltvorschriften
in Übereinstimmung gebracht werden. Die an sich einfachste Zeitrechnung würde
die nach freien Mondjahren sein, von denen 12 zu einem Jahre vereinigt wer¬
den; aber da würde schon nach etwa 33 Jahren jeder Monat alle Jahreszeiten
durchlaufen, so daß eine mit den jährlich wiederkehrenden Arbeiten in Überein¬
stimmung zu haltende Zeitrechnung großen Schwierigkeiten begegnet und bald
exhebbche Verwirrung verursacht. Deshalb hat man tatsächlich von ihm wenig Ge¬
brauch gemacht, sondern ist immer bald zu dem gebundenen Mondjahr übergegangen**).




*) Alle diese Intervalle sind im Laufe der Zeit kleinen Veränderungen unterworfen,
die aber hier durchaus unberücksichtigt bleiben können.
**) DaS Jahr der Mohammedaner ist eigentlich nach den Bestimmungen des Propheten
ein freies Mondjahr, da Mohammed im Koran den Mond ausdrücklich als Zeitmesser bezeichnet
und die Einschaliung von Monaten direkt verbietet. Die Kultuszeitrechnung derselben ist
daher noch das freie Mondjahr, aus mehreren Gründen wird aber daneben für das Finanz¬
jahr und für die im öffentlichen Leben gebrauchte Zeitrechnung doch das gebundene Mond¬
jahr benutzt.
Über die Frage der Zlalenderreform

eines solchen Monats, des siderischen, spielt in der kalendarischen Zeitrechnung
keine Rolle, sondern der Monat der Chronologie ist der sogenannte synodische,
d. h. die Zeit, welche zwischen einem Zusammentreffen des Mondes mit der
Sonne (Konjunktion, Neumond) bis zum nächsten derartigen Moment verstreicht;
das sind im Mittel 29.5306 Tage. Da nun in unserem Falle mit halben
Tzgen nicht gerechnet werden kann, so ergab sich als einfacher Ausweg von
selbst, daß man die Monate abwechselnd zu 29 oder zu 30 Tagen zählte.
Werden solche Monate aneinander gereiht, so entsteht durch Zusammenfassung
von 12 oder 13 derselben ein sog. Mondjahr; denn nach dessen Ablauf wiever¬
holten sich im allgemeinen die Erscheinungen, welche von der Bewegung der
Erde um die Sonne, d. h. von einem Eldjahr, abhängen. Mit derartigen
Jahren — Mondjahren — haben viele Völker der Eröe gerechnet und euer es
zum Teil heute noch, z. B. die Jsraeliten und die Mohammedaner. Schon bald
hat man die Schwierigkeiten bemerkt, die sich nach einiger Zeit daraus ergaben,
daß weder eine volle Anzahl von Tagen den Monat, noch viel weniger aber
eine ganze Anzahl von Monaten ein Erdjahr ausmachten, welches 365 2-t22 Tage
umfaßt. (Es ist dieses wiederum nicht die Zeit, ausgedrückt in mittleren Tagen,
welche die Erde zu einem vollen Umlauf gebraucht — siderisches Jahr — son¬
dern diejenige, welche verstreicht, bis sie wieder zu dem gleichen Punkt der
Ekliptik zurückgekehrt ist — tropisches Jahr*). Nach vorstehendem kommen
eigentlich nur drei Jahresformen in Betracht:

1. D-s sogenannte freie Mondjahr, die einfache Aneinanderreihung von
12 Mond-Monaten, die abwechselnd Zu 29 oder 30 Tagen gerechnet werden,

2. das Sonnenjahr, welches sich allein nach dem tropischen Umlauf der
Erde um die Sonne richtet,

3. das sog. gebundene Mondjahr, dessen Länge aus je 12 oder 13 Mo¬
naten besteht, die. je nachdem ein Ausgleich der Monatsdauer mit dem Sonnen¬
jahr notwendig wird, durch mehr oder weniger komplizierte Sckaltvorschriften
in Übereinstimmung gebracht werden. Die an sich einfachste Zeitrechnung würde
die nach freien Mondjahren sein, von denen 12 zu einem Jahre vereinigt wer¬
den; aber da würde schon nach etwa 33 Jahren jeder Monat alle Jahreszeiten
durchlaufen, so daß eine mit den jährlich wiederkehrenden Arbeiten in Überein¬
stimmung zu haltende Zeitrechnung großen Schwierigkeiten begegnet und bald
exhebbche Verwirrung verursacht. Deshalb hat man tatsächlich von ihm wenig Ge¬
brauch gemacht, sondern ist immer bald zu dem gebundenen Mondjahr übergegangen**).




*) Alle diese Intervalle sind im Laufe der Zeit kleinen Veränderungen unterworfen,
die aber hier durchaus unberücksichtigt bleiben können.
**) DaS Jahr der Mohammedaner ist eigentlich nach den Bestimmungen des Propheten
ein freies Mondjahr, da Mohammed im Koran den Mond ausdrücklich als Zeitmesser bezeichnet
und die Einschaliung von Monaten direkt verbietet. Die Kultuszeitrechnung derselben ist
daher noch das freie Mondjahr, aus mehreren Gründen wird aber daneben für das Finanz¬
jahr und für die im öffentlichen Leben gebrauchte Zeitrechnung doch das gebundene Mond¬
jahr benutzt.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/199>, abgerufen am 23.07.2024.