Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr.Die Wehrerziehung in Frankreich Dienstbetrieb an und bestimmt die von dem jungen Franzosen zu fordernden Die Wehrerziehung in Frankreich Dienstbetrieb an und bestimmt die von dem jungen Franzosen zu fordernden <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0352" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/330890"/> <fw type="header" place="top"> Die Wehrerziehung in Frankreich</fw><lb/> <p xml:id="ID_1108" prev="#ID_1107"> Dienstbetrieb an und bestimmt die von dem jungen Franzosen zu fordernden<lb/> körperlichen und militärischen Fähigkeiten, wenn auf die Erlangung des Be¬<lb/> fähigungszeugnisses, des „bi-epee 6'aptituäe". Wert gelegt wird. In dem<lb/> gleichen Schriftstück erhalten die von der Regierung anerkannten Gesellschaften<lb/> neben einer Anzahl Berechtigungen das Anrecht auf die Namensführung:<lb/> „LociötßL ÄZAröe8 par le (Zouvörnement", mit der gekürzten Bezeichnung<lb/> 3. Q. Der auffallendste Markstein aus dem Wege zur Förderung der Wehr-<lb/> haftigkeit der französischen Jugend ist in dem Gesetzentwurf vom 5. Juni 1908 zu<lb/> erblicken, der den Landständen die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur<lb/> Teilnahme an den Übungen der militärischen Vorbereitung sür alle Jugendlichen<lb/> eines bestimmten Altersabschnittes vorschlägt. Der in Frankreich sehr häufige<lb/> Wechsel der Ministerien hat den Vorschlag noch nicht zum Gesetz werden lassen;<lb/> jedenfalls aber war die öffentliche Meinung durchaus für einen solchen Gang<lb/> der Dinge, und es ist mit größter Sicherheit anzunehmen, daß nach dem Kriege<lb/> die Würfel in dieser Richtung fallen werden. Immer deutlicher gaben die<lb/> Regierungskreise ihre hohe Wertschätzung einer militärischen Jugendvorbereitung<lb/> durch die Einführung weiterer Vergünstigungen kund. Das Gesetz vom<lb/> 7. August 1913 verlieh den Besitzern des „LsrtMcat ni'aptitucle militaire"<lb/> insofern einen noch nachdrücklicheren Vorteil, als sie den Truppenteil wählen<lb/> können, bei dem sie mit dem achtzehnten Lebensjahr die dreijährige Verpflichtung<lb/> des „tZevancsment ä'appel" eingehen wollen. Im Jahre 1913 ging Frank¬<lb/> reich unter dem Druck Rußlands wieder zur dreijährigen Dienstzeit über; trotz¬<lb/> dem wurde an dem Ausbau der militärischen Jugendvorbereitung eifrig weiter¬<lb/> gearbeitet. Man sah die großen Vorteile einer körperlichen Vorbildung wohl<lb/> ein, man freute sich unter den Besitzern des „brevet a"aptitu6e militaire"<lb/> geeignete Anwärter für die niederen Chargen zu finden, und man hoffte nicht<lb/> zuletzt auf dieser Bahn die nationale Flut ins Steigen zu bringen. (I^a<lb/> pr^paration miliwire entrstient äans le peuple et clam8 les eng,88C8 Je3<lb/> VI-M8 3meinend8 6e patnoti3ins). Durch eine Bestimmung vom 15. Oktober<lb/> 1913 wurden in allen einundzwanzig Armeekorpsbezirken Posten im Range<lb/> von Divisionsgenerälen geschaffen, denen außer den Reserveformationen die<lb/> militärische Jugendorganisation ihres Bezirks unterstellt wurde. Diese Offiziere<lb/> leiten in militärischen Fragen die 3. 0. und die Schießvereine ihres Korps¬<lb/> bezirks. Dadurch haben sich Regierung und Kriegsministerium einen starken<lb/> Einfluß auf die Entwicklung dieses Wehrproblems gesichert. Es ist auffallend,<lb/> mit welcher Begeisterung die Bürger sich überall zu Vereinigungen im Sinne<lb/> der Regierungsbestrebungen zusammenscharten. Zu Hunderten wuchsen Gesell¬<lb/> schaften aus dem französischen Boden hervor. Sie vereinigten sich unter dem<lb/> Einfluß der allgemeinen großen Idee einer Steigerung der nationalen Volkskraft<lb/> und stark durchdrungen von dem Hoffnungsspruch „l)nana-meme" zu einem<lb/> mächtigen Verbände „8vU8 Is tiers uniqus ä'llnion ass 80Li6es8 cle prö-<lb/> parstion miliwire su Trance".</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0352]
Die Wehrerziehung in Frankreich
Dienstbetrieb an und bestimmt die von dem jungen Franzosen zu fordernden
körperlichen und militärischen Fähigkeiten, wenn auf die Erlangung des Be¬
fähigungszeugnisses, des „bi-epee 6'aptituäe". Wert gelegt wird. In dem
gleichen Schriftstück erhalten die von der Regierung anerkannten Gesellschaften
neben einer Anzahl Berechtigungen das Anrecht auf die Namensführung:
„LociötßL ÄZAröe8 par le (Zouvörnement", mit der gekürzten Bezeichnung
3. Q. Der auffallendste Markstein aus dem Wege zur Förderung der Wehr-
haftigkeit der französischen Jugend ist in dem Gesetzentwurf vom 5. Juni 1908 zu
erblicken, der den Landständen die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur
Teilnahme an den Übungen der militärischen Vorbereitung sür alle Jugendlichen
eines bestimmten Altersabschnittes vorschlägt. Der in Frankreich sehr häufige
Wechsel der Ministerien hat den Vorschlag noch nicht zum Gesetz werden lassen;
jedenfalls aber war die öffentliche Meinung durchaus für einen solchen Gang
der Dinge, und es ist mit größter Sicherheit anzunehmen, daß nach dem Kriege
die Würfel in dieser Richtung fallen werden. Immer deutlicher gaben die
Regierungskreise ihre hohe Wertschätzung einer militärischen Jugendvorbereitung
durch die Einführung weiterer Vergünstigungen kund. Das Gesetz vom
7. August 1913 verlieh den Besitzern des „LsrtMcat ni'aptitucle militaire"
insofern einen noch nachdrücklicheren Vorteil, als sie den Truppenteil wählen
können, bei dem sie mit dem achtzehnten Lebensjahr die dreijährige Verpflichtung
des „tZevancsment ä'appel" eingehen wollen. Im Jahre 1913 ging Frank¬
reich unter dem Druck Rußlands wieder zur dreijährigen Dienstzeit über; trotz¬
dem wurde an dem Ausbau der militärischen Jugendvorbereitung eifrig weiter¬
gearbeitet. Man sah die großen Vorteile einer körperlichen Vorbildung wohl
ein, man freute sich unter den Besitzern des „brevet a"aptitu6e militaire"
geeignete Anwärter für die niederen Chargen zu finden, und man hoffte nicht
zuletzt auf dieser Bahn die nationale Flut ins Steigen zu bringen. (I^a
pr^paration miliwire entrstient äans le peuple et clam8 les eng,88C8 Je3
VI-M8 3meinend8 6e patnoti3ins). Durch eine Bestimmung vom 15. Oktober
1913 wurden in allen einundzwanzig Armeekorpsbezirken Posten im Range
von Divisionsgenerälen geschaffen, denen außer den Reserveformationen die
militärische Jugendorganisation ihres Bezirks unterstellt wurde. Diese Offiziere
leiten in militärischen Fragen die 3. 0. und die Schießvereine ihres Korps¬
bezirks. Dadurch haben sich Regierung und Kriegsministerium einen starken
Einfluß auf die Entwicklung dieses Wehrproblems gesichert. Es ist auffallend,
mit welcher Begeisterung die Bürger sich überall zu Vereinigungen im Sinne
der Regierungsbestrebungen zusammenscharten. Zu Hunderten wuchsen Gesell¬
schaften aus dem französischen Boden hervor. Sie vereinigten sich unter dem
Einfluß der allgemeinen großen Idee einer Steigerung der nationalen Volkskraft
und stark durchdrungen von dem Hoffnungsspruch „l)nana-meme" zu einem
mächtigen Verbände „8vU8 Is tiers uniqus ä'llnion ass 80Li6es8 cle prö-
parstion miliwire su Trance".
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