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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Zweites Vierteljahr.

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glieder der bisherigen Landtage allein ein für alle Verhältnisse und Teile
brauchbares Wahlgesetz werden zustande bringen können, etwa eine zwingende
Veranlassung gefunden werden müßte. Im Wege des Kompromisses würde
man in Sondershausen vielleicht die Wahlmännerwahlen aufgeben und eine
größere Anzahl von Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen zugestehen können,
damit auch in Rudolstadt (bisher zwölf Abgeordnete aus allgemeinen Wahlen)
der Besitzstand dieser Abgeordneten nicht wesentlich vermindert wird. Für die
Frage nach der nun zu bestimmenden Anzahl der Abgeordneten wird ein Ver¬
gleich mit Meiningen und Altenburg interessieren, da das vereinigte Schwarz¬
burg nur wenig hinter diesen Staaten an Größe zurückstehen würde (s. oben).
Der Haushaltsvoranschlag in Meiningen für 1916 hat folgende Abschlußzahlen:

Domänenkasse:
Einnahme . . 3 797 200 Mark
Ausgabe. . . 2 521 200 "
L) Landeskasse:
Einnahme . . 6 798 247.50 Mark
Ausgabe. . . 6 798 247.50 "

Im Landtage sitzen 24 Abgeordnete. 16 aus allgemeinen Wahlen, 4 von
den höchstbesteuerten Grundbesitzern. 4 von den höchstveranlagten Einkommen-
steuerpflichtigen.

In Altenburg ergibt der Etat für 1914 bis 1916 folgendes Bild:

Ordentlicher Etat:
5 587 648 Mark in Einnahme und Ausgabe.
Außerordentlicher Etat:
3 923 797.43 Mark in Einnahme und 2 396 585,88 Mark in Ausgabe.

Der Landtag besteht in Altenburg aus 32 Mitgliedern, 11 von den Städten.
>> von den höchstbesteuerten und 12 vom platten Lande. (Geh. vom 31. Mai
1870 und vom 29. Mürz 1909.) Wenn man hier mit 24 Abgeordneten (4
etwa lebenslänglichen. 3 von den Höchstbesteuerten und 12 aus allgemeinen
Wahlen, davon je die Hälfte aus dem jetzigen Fürstentum Sondershausen und
aus dem jetzigen Fürstentum Rudolstadt) nicht auskommen könnte -- im In¬
teresse der Kostenersparnis würde die niedrige Zahl den Vorzug verdienen --,
s° sollte man jedenfalls nicht über 32 hinausgehen (etwa 4 lebenslängliche. 8von den
Höchstbesteuerten. 4 Kammervertreter - je 1 von der Landwirtschafts-. Handels-,
Handwerks- und Arbeiterkammer, oder so lange die letztere noch nicht besteht,
von den Krankenkassen -- und 16 aus allgemeinen Wahlen, je die Hälfte aus dem
jetzigen Fürstentum Sondershausen und dem Fürstentum Rudolstadt). Könnte
^an sich d^el entschließen, ein modernes, wenn auch nicht einfach zu hand¬
habendes Mehrstimmrecht in fünf Klaffen, abgestuft nach Bildung. Vermögen
und Vertrauensstellung, einzuführen, so dürfte dies zu begrüßen sein.




glieder der bisherigen Landtage allein ein für alle Verhältnisse und Teile
brauchbares Wahlgesetz werden zustande bringen können, etwa eine zwingende
Veranlassung gefunden werden müßte. Im Wege des Kompromisses würde
man in Sondershausen vielleicht die Wahlmännerwahlen aufgeben und eine
größere Anzahl von Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen zugestehen können,
damit auch in Rudolstadt (bisher zwölf Abgeordnete aus allgemeinen Wahlen)
der Besitzstand dieser Abgeordneten nicht wesentlich vermindert wird. Für die
Frage nach der nun zu bestimmenden Anzahl der Abgeordneten wird ein Ver¬
gleich mit Meiningen und Altenburg interessieren, da das vereinigte Schwarz¬
burg nur wenig hinter diesen Staaten an Größe zurückstehen würde (s. oben).
Der Haushaltsvoranschlag in Meiningen für 1916 hat folgende Abschlußzahlen:

Domänenkasse:
Einnahme . . 3 797 200 Mark
Ausgabe. . . 2 521 200 „
L) Landeskasse:
Einnahme . . 6 798 247.50 Mark
Ausgabe. . . 6 798 247.50 „

Im Landtage sitzen 24 Abgeordnete. 16 aus allgemeinen Wahlen, 4 von
den höchstbesteuerten Grundbesitzern. 4 von den höchstveranlagten Einkommen-
steuerpflichtigen.

In Altenburg ergibt der Etat für 1914 bis 1916 folgendes Bild:

Ordentlicher Etat:
5 587 648 Mark in Einnahme und Ausgabe.
Außerordentlicher Etat:
3 923 797.43 Mark in Einnahme und 2 396 585,88 Mark in Ausgabe.

Der Landtag besteht in Altenburg aus 32 Mitgliedern, 11 von den Städten.
>> von den höchstbesteuerten und 12 vom platten Lande. (Geh. vom 31. Mai
1870 und vom 29. Mürz 1909.) Wenn man hier mit 24 Abgeordneten (4
etwa lebenslänglichen. 3 von den Höchstbesteuerten und 12 aus allgemeinen
Wahlen, davon je die Hälfte aus dem jetzigen Fürstentum Sondershausen und
aus dem jetzigen Fürstentum Rudolstadt) nicht auskommen könnte — im In¬
teresse der Kostenersparnis würde die niedrige Zahl den Vorzug verdienen —,
s° sollte man jedenfalls nicht über 32 hinausgehen (etwa 4 lebenslängliche. 8von den
Höchstbesteuerten. 4 Kammervertreter - je 1 von der Landwirtschafts-. Handels-,
Handwerks- und Arbeiterkammer, oder so lange die letztere noch nicht besteht,
von den Krankenkassen — und 16 aus allgemeinen Wahlen, je die Hälfte aus dem
jetzigen Fürstentum Sondershausen und dem Fürstentum Rudolstadt). Könnte
^an sich d^el entschließen, ein modernes, wenn auch nicht einfach zu hand¬
habendes Mehrstimmrecht in fünf Klaffen, abgestuft nach Bildung. Vermögen
und Vertrauensstellung, einzuführen, so dürfte dies zu begrüßen sein.




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[0249] glieder der bisherigen Landtage allein ein für alle Verhältnisse und Teile brauchbares Wahlgesetz werden zustande bringen können, etwa eine zwingende Veranlassung gefunden werden müßte. Im Wege des Kompromisses würde man in Sondershausen vielleicht die Wahlmännerwahlen aufgeben und eine größere Anzahl von Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen zugestehen können, damit auch in Rudolstadt (bisher zwölf Abgeordnete aus allgemeinen Wahlen) der Besitzstand dieser Abgeordneten nicht wesentlich vermindert wird. Für die Frage nach der nun zu bestimmenden Anzahl der Abgeordneten wird ein Ver¬ gleich mit Meiningen und Altenburg interessieren, da das vereinigte Schwarz¬ burg nur wenig hinter diesen Staaten an Größe zurückstehen würde (s. oben). Der Haushaltsvoranschlag in Meiningen für 1916 hat folgende Abschlußzahlen: Domänenkasse: Einnahme . . 3 797 200 Mark Ausgabe. . . 2 521 200 „ L) Landeskasse: Einnahme . . 6 798 247.50 Mark Ausgabe. . . 6 798 247.50 „ Im Landtage sitzen 24 Abgeordnete. 16 aus allgemeinen Wahlen, 4 von den höchstbesteuerten Grundbesitzern. 4 von den höchstveranlagten Einkommen- steuerpflichtigen. In Altenburg ergibt der Etat für 1914 bis 1916 folgendes Bild: Ordentlicher Etat: 5 587 648 Mark in Einnahme und Ausgabe. Außerordentlicher Etat: 3 923 797.43 Mark in Einnahme und 2 396 585,88 Mark in Ausgabe. Der Landtag besteht in Altenburg aus 32 Mitgliedern, 11 von den Städten. >> von den höchstbesteuerten und 12 vom platten Lande. (Geh. vom 31. Mai 1870 und vom 29. Mürz 1909.) Wenn man hier mit 24 Abgeordneten (4 etwa lebenslänglichen. 3 von den Höchstbesteuerten und 12 aus allgemeinen Wahlen, davon je die Hälfte aus dem jetzigen Fürstentum Sondershausen und aus dem jetzigen Fürstentum Rudolstadt) nicht auskommen könnte — im In¬ teresse der Kostenersparnis würde die niedrige Zahl den Vorzug verdienen —, s° sollte man jedenfalls nicht über 32 hinausgehen (etwa 4 lebenslängliche. 8von den Höchstbesteuerten. 4 Kammervertreter - je 1 von der Landwirtschafts-. Handels-, Handwerks- und Arbeiterkammer, oder so lange die letztere noch nicht besteht, von den Krankenkassen — und 16 aus allgemeinen Wahlen, je die Hälfte aus dem jetzigen Fürstentum Sondershausen und dem Fürstentum Rudolstadt). Könnte ^an sich d^el entschließen, ein modernes, wenn auch nicht einfach zu hand¬ habendes Mehrstimmrecht in fünf Klaffen, abgestuft nach Bildung. Vermögen und Vertrauensstellung, einzuführen, so dürfte dies zu begrüßen sein.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330101/249>, abgerufen am 28.07.2024.