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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.

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Gewerbliche Rinderarbeit

bunt in Judikatur und Gewerbepolizei verstreut sind, und mit ihren vielfachen
Verweisungen dem Laien keine klare Übersicht bringen. Aus dem Zusammen¬
wirken all dieser Umstände entstehen dann die zahllosen Übertretungsfälle und
Zuwiderhandlungen. Der Gewerbebericht meldete allein für Baden 1911 4414
Zuwiderhandlungen und der jüngste Bericht vom Februar 1914 2190 Zuwider¬
handlungen bei einer Beschäftigungszahl von 6538 Kindern. In unzulässiger
Weise waren davon beschäftigt 69 fremde und 61 eigene Kinder. Eine un¬
erlaubte Beschäftigung wurde in er Heimarbeit in ^28 Fällen festgestellt. Die
Statistik der verbotswidrigen Beschäftigung ist ost eine geradezu erschreckende,
wenn man bedenkt, daß dies das Ergebnis eines so langjährigen Kiuderschutzes
ist. So waren zum Beispiel nach Berichten von 1912 in einer Konserven¬
fabrik allein 30 Kinder, in einem östlichen Regierungsbezirk (Oberschlesien) von
6824 Kindern 2323 34 v. H., in einem anderen 20 v. H. gesetzwidrig be¬
schäftigt. In einem unserer Kohlenbezirke fand zur gleichen Zeit eine unge¬
setzliche Verwendung eigener Kinder in 79 von hundert Fällen statt. In dem
schlestschen Leinenbezirk waren 1911 34,4 v. H. der Kinder unerlaubt und 28
v. H. verboten beschäftigt. Traurig sind noch immer die hohen Ziffern der in
zu jugendlichem Alter beschäftigten Kinder. Da gelten für Schlesien folgende
Zahlen: 93 fremde 10 eigene Kinder (1911), Sachsen 50 v. H. (1911), West¬
deutschland 33 v. H. Kindern (1912). Das sind alles beste Beweise dafür, wie
langsam die Fortschritte auf diesen Gebieten sind. Nach fünfjähriger Gültig¬
keit der Bestimmungen von 1903 waren in einzelnen Bezirken noch 51 und
42 v. H. der Kinder "ohne" Arbeitskarte beschäftigt! ... In einem Bezirke
hatte man 1909 55 Arbeitskarten ausgegeben, erfolgt aber waren nur -- 13
Anzeigen. Die formellen Vorschriften werden auch jetzt noch in überraschend hohen
Zahlen übertreten. -- Ein gutes Teil der hohen Übertretungsziffern ist auf die
niederen Geldstrafen zurückzuführen, welche die Übertretungen nach sich ziehen. Die
Geldstrafen halten sich durchschnittlich zwischen 1--5 Mark, oder zwischen 5--20
Mark. Es sind allerdings auch Bestrafungen von 600--800 Mark vorgekommen.
Das sind aber außergewöhnliche Fälle. Jener Fabrikant, der, wie zuvor an¬
geführt, in seiner Konservenfabrik 30 Kinder verbotswidrig beschäftigte, erhielt
nur eine Geldstrafe von -- 30 Mark.

In wie hohem Maßstabe gewerbliche Kinderarbeit in Deutschland heute
noch verwendet wird, zeigen folgende Zahlen. Eine Stichprobenerhebung von
1913 ergab, daß in Groß-Berlin in den frühesten Morgenstunden 3595 Kinder
vor der Schule tätig sind und zwar in folgender Weise: 1363 Kinder trugen
Zeitungen aus, 1067 Backwaren, 1165 Milch. 1904 waren noch 15,5 Prozent
aller Volksschüler unter 10 Jahren gewerblich beschäftigt. Dazu kommen nun
noch die zahllosen in der Landwirtschaft beschäftigten Kinder. Da die Land¬
wirtschaft ja leider noch immer ohne Kinderschutz ist, soweit Allgemeinbestimmungen
die Kinder nicht ip80 jure mit erfassen, sind die Zahlen hier sehr schwer zu
erlangen. Nach einer Veröffentlichung für Bayern waren dort 146 492 Kinder


Gewerbliche Rinderarbeit

bunt in Judikatur und Gewerbepolizei verstreut sind, und mit ihren vielfachen
Verweisungen dem Laien keine klare Übersicht bringen. Aus dem Zusammen¬
wirken all dieser Umstände entstehen dann die zahllosen Übertretungsfälle und
Zuwiderhandlungen. Der Gewerbebericht meldete allein für Baden 1911 4414
Zuwiderhandlungen und der jüngste Bericht vom Februar 1914 2190 Zuwider¬
handlungen bei einer Beschäftigungszahl von 6538 Kindern. In unzulässiger
Weise waren davon beschäftigt 69 fremde und 61 eigene Kinder. Eine un¬
erlaubte Beschäftigung wurde in er Heimarbeit in ^28 Fällen festgestellt. Die
Statistik der verbotswidrigen Beschäftigung ist ost eine geradezu erschreckende,
wenn man bedenkt, daß dies das Ergebnis eines so langjährigen Kiuderschutzes
ist. So waren zum Beispiel nach Berichten von 1912 in einer Konserven¬
fabrik allein 30 Kinder, in einem östlichen Regierungsbezirk (Oberschlesien) von
6824 Kindern 2323 34 v. H., in einem anderen 20 v. H. gesetzwidrig be¬
schäftigt. In einem unserer Kohlenbezirke fand zur gleichen Zeit eine unge¬
setzliche Verwendung eigener Kinder in 79 von hundert Fällen statt. In dem
schlestschen Leinenbezirk waren 1911 34,4 v. H. der Kinder unerlaubt und 28
v. H. verboten beschäftigt. Traurig sind noch immer die hohen Ziffern der in
zu jugendlichem Alter beschäftigten Kinder. Da gelten für Schlesien folgende
Zahlen: 93 fremde 10 eigene Kinder (1911), Sachsen 50 v. H. (1911), West¬
deutschland 33 v. H. Kindern (1912). Das sind alles beste Beweise dafür, wie
langsam die Fortschritte auf diesen Gebieten sind. Nach fünfjähriger Gültig¬
keit der Bestimmungen von 1903 waren in einzelnen Bezirken noch 51 und
42 v. H. der Kinder „ohne" Arbeitskarte beschäftigt! ... In einem Bezirke
hatte man 1909 55 Arbeitskarten ausgegeben, erfolgt aber waren nur — 13
Anzeigen. Die formellen Vorschriften werden auch jetzt noch in überraschend hohen
Zahlen übertreten. — Ein gutes Teil der hohen Übertretungsziffern ist auf die
niederen Geldstrafen zurückzuführen, welche die Übertretungen nach sich ziehen. Die
Geldstrafen halten sich durchschnittlich zwischen 1—5 Mark, oder zwischen 5—20
Mark. Es sind allerdings auch Bestrafungen von 600—800 Mark vorgekommen.
Das sind aber außergewöhnliche Fälle. Jener Fabrikant, der, wie zuvor an¬
geführt, in seiner Konservenfabrik 30 Kinder verbotswidrig beschäftigte, erhielt
nur eine Geldstrafe von — 30 Mark.

In wie hohem Maßstabe gewerbliche Kinderarbeit in Deutschland heute
noch verwendet wird, zeigen folgende Zahlen. Eine Stichprobenerhebung von
1913 ergab, daß in Groß-Berlin in den frühesten Morgenstunden 3595 Kinder
vor der Schule tätig sind und zwar in folgender Weise: 1363 Kinder trugen
Zeitungen aus, 1067 Backwaren, 1165 Milch. 1904 waren noch 15,5 Prozent
aller Volksschüler unter 10 Jahren gewerblich beschäftigt. Dazu kommen nun
noch die zahllosen in der Landwirtschaft beschäftigten Kinder. Da die Land¬
wirtschaft ja leider noch immer ohne Kinderschutz ist, soweit Allgemeinbestimmungen
die Kinder nicht ip80 jure mit erfassen, sind die Zahlen hier sehr schwer zu
erlangen. Nach einer Veröffentlichung für Bayern waren dort 146 492 Kinder


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[0226] Gewerbliche Rinderarbeit bunt in Judikatur und Gewerbepolizei verstreut sind, und mit ihren vielfachen Verweisungen dem Laien keine klare Übersicht bringen. Aus dem Zusammen¬ wirken all dieser Umstände entstehen dann die zahllosen Übertretungsfälle und Zuwiderhandlungen. Der Gewerbebericht meldete allein für Baden 1911 4414 Zuwiderhandlungen und der jüngste Bericht vom Februar 1914 2190 Zuwider¬ handlungen bei einer Beschäftigungszahl von 6538 Kindern. In unzulässiger Weise waren davon beschäftigt 69 fremde und 61 eigene Kinder. Eine un¬ erlaubte Beschäftigung wurde in er Heimarbeit in ^28 Fällen festgestellt. Die Statistik der verbotswidrigen Beschäftigung ist ost eine geradezu erschreckende, wenn man bedenkt, daß dies das Ergebnis eines so langjährigen Kiuderschutzes ist. So waren zum Beispiel nach Berichten von 1912 in einer Konserven¬ fabrik allein 30 Kinder, in einem östlichen Regierungsbezirk (Oberschlesien) von 6824 Kindern 2323 34 v. H., in einem anderen 20 v. H. gesetzwidrig be¬ schäftigt. In einem unserer Kohlenbezirke fand zur gleichen Zeit eine unge¬ setzliche Verwendung eigener Kinder in 79 von hundert Fällen statt. In dem schlestschen Leinenbezirk waren 1911 34,4 v. H. der Kinder unerlaubt und 28 v. H. verboten beschäftigt. Traurig sind noch immer die hohen Ziffern der in zu jugendlichem Alter beschäftigten Kinder. Da gelten für Schlesien folgende Zahlen: 93 fremde 10 eigene Kinder (1911), Sachsen 50 v. H. (1911), West¬ deutschland 33 v. H. Kindern (1912). Das sind alles beste Beweise dafür, wie langsam die Fortschritte auf diesen Gebieten sind. Nach fünfjähriger Gültig¬ keit der Bestimmungen von 1903 waren in einzelnen Bezirken noch 51 und 42 v. H. der Kinder „ohne" Arbeitskarte beschäftigt! ... In einem Bezirke hatte man 1909 55 Arbeitskarten ausgegeben, erfolgt aber waren nur — 13 Anzeigen. Die formellen Vorschriften werden auch jetzt noch in überraschend hohen Zahlen übertreten. — Ein gutes Teil der hohen Übertretungsziffern ist auf die niederen Geldstrafen zurückzuführen, welche die Übertretungen nach sich ziehen. Die Geldstrafen halten sich durchschnittlich zwischen 1—5 Mark, oder zwischen 5—20 Mark. Es sind allerdings auch Bestrafungen von 600—800 Mark vorgekommen. Das sind aber außergewöhnliche Fälle. Jener Fabrikant, der, wie zuvor an¬ geführt, in seiner Konservenfabrik 30 Kinder verbotswidrig beschäftigte, erhielt nur eine Geldstrafe von — 30 Mark. In wie hohem Maßstabe gewerbliche Kinderarbeit in Deutschland heute noch verwendet wird, zeigen folgende Zahlen. Eine Stichprobenerhebung von 1913 ergab, daß in Groß-Berlin in den frühesten Morgenstunden 3595 Kinder vor der Schule tätig sind und zwar in folgender Weise: 1363 Kinder trugen Zeitungen aus, 1067 Backwaren, 1165 Milch. 1904 waren noch 15,5 Prozent aller Volksschüler unter 10 Jahren gewerblich beschäftigt. Dazu kommen nun noch die zahllosen in der Landwirtschaft beschäftigten Kinder. Da die Land¬ wirtschaft ja leider noch immer ohne Kinderschutz ist, soweit Allgemeinbestimmungen die Kinder nicht ip80 jure mit erfassen, sind die Zahlen hier sehr schwer zu erlangen. Nach einer Veröffentlichung für Bayern waren dort 146 492 Kinder

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_329665/226>, abgerufen am 15.01.2025.