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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.

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Holland und der englische Wirtschaftskrieg

beinahe alle auf England zurückzuführen. Denn, wenn England den See¬
verkehr ganz freigegeben hätte, so würde Holland seine Grenzen vermutlich offen
gelassen haben, weil es damit rechnen konnte, seine Vorräte jederzeit ausfüllen
zu können.

Im Anfang des Krieges wurden fast nur solche Busfuhrverbote erlassen,
die den Zweck hatten, die holländische Mobilmachung zu sichern. Das Gesetz
vom 3. August 1914, das die Grundlage für alle später ergangenen Ausfuhr¬
verbote bildet, war ursprünglich nur für Kriegsbedürfnisse berechnet, wenn diese
auch nicht ausdrücklich genannt waren. Sehr bald machte sich aber dann der
Einfluß Englands fühlbar. Die daraufhin ergangenen Ausfuhrverbote hatten
mit der Mobilmachung nichts mehr zu tun, sondern waren ganz offenkundig
dazu bestimmt, im Dienste des englischen Wirtschaftskrieges Deutschland von
überseeischen Erzeugnissen auszuschließen. Erst später traten daneben hin und
wieder auch Ausfuhrverbote auf, die deutsche oder holländische Erzeugnisse be¬
trafen. Doch blieben nach wie vor die überseeischen bei weitem im Übergewicht.

Sieht man von dea Ausfuhrverboten des August 1914 ab, bei denen, wie
erwähnt, das militärische Interesse Hollands vor allem maßgebend war, so
wurde untersagt unter anderem:

im September 1914 die Ausfuhr von Baumwollgarn, Häuten, Schwefel¬
säure, Reis. Mais, allen Erzeugnissen nus Hafer, Weizen, Spetl, Roggen,
Gerste, Buchweizen und Mais, von Leinsaat, anderen Ölsaaten und Ölkuchen,

im Oktober 1914 von Kupfer, Schaffellen, Wolle, Wollgarn, verschiedenen
Wollwaren, Jute und Jutewaren, Säcken, Leinengarn, Petroleum, Blei,

im November 1914 von weiteren Wollwaren, von Bleilegierungen, rohen
Kakaobohnen, Chilisalpeter, Gerbstoffen, Gerbextratten, Speck, Schmalz, Knochen,
Pyrit. Gasöl, Benzin, Kupferlegierungen und schwefelsaurem Ammoniak,

im Dezember 1914 von wollenen Lappen und halbwollenen Waren,

im Januar 1915 von wollenen Decken, Vaseline, Guano, Superphosphat
Harz und Terpentin,

im Februar 1915 von Kupfervitriol, Kupferoxyd, Fahrradreifen und Rüböl,

im März 1915 von Kupferwaren, Lederwaren (Leder war von Anfang an
verboten), Fleischkonserven, Kakaopaste, Kakaomasse, Bleiröhren, Gummiabfall,

im April 1915 von weicher Seife, Nickel und Nickelwaren, Rohphosphaten,

im Juni 1915 von allen tierischen Felder und Mischungen davon mit
Pflanzenfetten, sowie von Rohbaumwolle (deren Ausfuhr schon früher verboten,
jedoch zeitweilig wieder gestattet worden war),

im Juli 1915 von Schellack und Nußbaumholz,

im September 1915 von Werggarn,

im Oktober 1915 von Zinn, allen Arten von Speiseölen und Speisefetten
(einschließlich Kakaobutter) sowie von Leinöl und Flachs,

im November 1915 von Zinnwaren und Zinnlegierungen, fester Seife,
Antimon- und Flachsabfall,


Holland und der englische Wirtschaftskrieg

beinahe alle auf England zurückzuführen. Denn, wenn England den See¬
verkehr ganz freigegeben hätte, so würde Holland seine Grenzen vermutlich offen
gelassen haben, weil es damit rechnen konnte, seine Vorräte jederzeit ausfüllen
zu können.

Im Anfang des Krieges wurden fast nur solche Busfuhrverbote erlassen,
die den Zweck hatten, die holländische Mobilmachung zu sichern. Das Gesetz
vom 3. August 1914, das die Grundlage für alle später ergangenen Ausfuhr¬
verbote bildet, war ursprünglich nur für Kriegsbedürfnisse berechnet, wenn diese
auch nicht ausdrücklich genannt waren. Sehr bald machte sich aber dann der
Einfluß Englands fühlbar. Die daraufhin ergangenen Ausfuhrverbote hatten
mit der Mobilmachung nichts mehr zu tun, sondern waren ganz offenkundig
dazu bestimmt, im Dienste des englischen Wirtschaftskrieges Deutschland von
überseeischen Erzeugnissen auszuschließen. Erst später traten daneben hin und
wieder auch Ausfuhrverbote auf, die deutsche oder holländische Erzeugnisse be¬
trafen. Doch blieben nach wie vor die überseeischen bei weitem im Übergewicht.

Sieht man von dea Ausfuhrverboten des August 1914 ab, bei denen, wie
erwähnt, das militärische Interesse Hollands vor allem maßgebend war, so
wurde untersagt unter anderem:

im September 1914 die Ausfuhr von Baumwollgarn, Häuten, Schwefel¬
säure, Reis. Mais, allen Erzeugnissen nus Hafer, Weizen, Spetl, Roggen,
Gerste, Buchweizen und Mais, von Leinsaat, anderen Ölsaaten und Ölkuchen,

im Oktober 1914 von Kupfer, Schaffellen, Wolle, Wollgarn, verschiedenen
Wollwaren, Jute und Jutewaren, Säcken, Leinengarn, Petroleum, Blei,

im November 1914 von weiteren Wollwaren, von Bleilegierungen, rohen
Kakaobohnen, Chilisalpeter, Gerbstoffen, Gerbextratten, Speck, Schmalz, Knochen,
Pyrit. Gasöl, Benzin, Kupferlegierungen und schwefelsaurem Ammoniak,

im Dezember 1914 von wollenen Lappen und halbwollenen Waren,

im Januar 1915 von wollenen Decken, Vaseline, Guano, Superphosphat
Harz und Terpentin,

im Februar 1915 von Kupfervitriol, Kupferoxyd, Fahrradreifen und Rüböl,

im März 1915 von Kupferwaren, Lederwaren (Leder war von Anfang an
verboten), Fleischkonserven, Kakaopaste, Kakaomasse, Bleiröhren, Gummiabfall,

im April 1915 von weicher Seife, Nickel und Nickelwaren, Rohphosphaten,

im Juni 1915 von allen tierischen Felder und Mischungen davon mit
Pflanzenfetten, sowie von Rohbaumwolle (deren Ausfuhr schon früher verboten,
jedoch zeitweilig wieder gestattet worden war),

im Juli 1915 von Schellack und Nußbaumholz,

im September 1915 von Werggarn,

im Oktober 1915 von Zinn, allen Arten von Speiseölen und Speisefetten
(einschließlich Kakaobutter) sowie von Leinöl und Flachs,

im November 1915 von Zinnwaren und Zinnlegierungen, fester Seife,
Antimon- und Flachsabfall,


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[0174] Holland und der englische Wirtschaftskrieg beinahe alle auf England zurückzuführen. Denn, wenn England den See¬ verkehr ganz freigegeben hätte, so würde Holland seine Grenzen vermutlich offen gelassen haben, weil es damit rechnen konnte, seine Vorräte jederzeit ausfüllen zu können. Im Anfang des Krieges wurden fast nur solche Busfuhrverbote erlassen, die den Zweck hatten, die holländische Mobilmachung zu sichern. Das Gesetz vom 3. August 1914, das die Grundlage für alle später ergangenen Ausfuhr¬ verbote bildet, war ursprünglich nur für Kriegsbedürfnisse berechnet, wenn diese auch nicht ausdrücklich genannt waren. Sehr bald machte sich aber dann der Einfluß Englands fühlbar. Die daraufhin ergangenen Ausfuhrverbote hatten mit der Mobilmachung nichts mehr zu tun, sondern waren ganz offenkundig dazu bestimmt, im Dienste des englischen Wirtschaftskrieges Deutschland von überseeischen Erzeugnissen auszuschließen. Erst später traten daneben hin und wieder auch Ausfuhrverbote auf, die deutsche oder holländische Erzeugnisse be¬ trafen. Doch blieben nach wie vor die überseeischen bei weitem im Übergewicht. Sieht man von dea Ausfuhrverboten des August 1914 ab, bei denen, wie erwähnt, das militärische Interesse Hollands vor allem maßgebend war, so wurde untersagt unter anderem: im September 1914 die Ausfuhr von Baumwollgarn, Häuten, Schwefel¬ säure, Reis. Mais, allen Erzeugnissen nus Hafer, Weizen, Spetl, Roggen, Gerste, Buchweizen und Mais, von Leinsaat, anderen Ölsaaten und Ölkuchen, im Oktober 1914 von Kupfer, Schaffellen, Wolle, Wollgarn, verschiedenen Wollwaren, Jute und Jutewaren, Säcken, Leinengarn, Petroleum, Blei, im November 1914 von weiteren Wollwaren, von Bleilegierungen, rohen Kakaobohnen, Chilisalpeter, Gerbstoffen, Gerbextratten, Speck, Schmalz, Knochen, Pyrit. Gasöl, Benzin, Kupferlegierungen und schwefelsaurem Ammoniak, im Dezember 1914 von wollenen Lappen und halbwollenen Waren, im Januar 1915 von wollenen Decken, Vaseline, Guano, Superphosphat Harz und Terpentin, im Februar 1915 von Kupfervitriol, Kupferoxyd, Fahrradreifen und Rüböl, im März 1915 von Kupferwaren, Lederwaren (Leder war von Anfang an verboten), Fleischkonserven, Kakaopaste, Kakaomasse, Bleiröhren, Gummiabfall, im April 1915 von weicher Seife, Nickel und Nickelwaren, Rohphosphaten, im Juni 1915 von allen tierischen Felder und Mischungen davon mit Pflanzenfetten, sowie von Rohbaumwolle (deren Ausfuhr schon früher verboten, jedoch zeitweilig wieder gestattet worden war), im Juli 1915 von Schellack und Nußbaumholz, im September 1915 von Werggarn, im Oktober 1915 von Zinn, allen Arten von Speiseölen und Speisefetten (einschließlich Kakaobutter) sowie von Leinöl und Flachs, im November 1915 von Zinnwaren und Zinnlegierungen, fester Seife, Antimon- und Flachsabfall,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_329665/174>, abgerufen am 15.01.2025.